Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 134

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 134 (NJ DDR 1970, S. 134); ten wahrnimmt, mit der Planerfüllung ein hohes ökonomisches Betriebsergebnis anstrebt und jede Beein--trächtigung der dem Betrieb zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung stehenden Fonds durch Verluste und Schäden aller Art vermeidet. Die Tätigkeit der Leiter und leitenden Mitarbeiter der Betriebe schafft hierfür wichtige Voraussetzungen. Sie haben insbesondere die Arbeit und das Zusammenwirken der Werktätigen rationell zu organisieren und zu leiten, wozu die ideologische Arbeit ebenso wie die materiell-technische Sicherstellung und die exakte Festlegung und Abgrenzung der Arbeitspflichten gehören. Das sozialistische Arbeitsrecht unterstützt aktiv diesen Prozeß. Die rechtlichen Regelungen über die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen sind untrennbarer Bestandteil des Systems von Normen, mit denen die Staats- und Arbeitsdisziplin und das Verantwortungsbewußtsein der sozialistischen Eigentümer gefestigt und das sozialistische Eigentum geschützt werden. Der richtigen Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit in der Praxis der Betriebe, Konfliktkommissionen und Gerichte kommt deshalb große Bedeutung zu. Hierauf soll das Plenum des Obersten Gerichts in seiner 26. Tagung einwirken. Die von den Werktätigen am sozialistischen Eigentum verursachten Schäden können vor allem durch eine bessere Leitungstätigkeit weiter eingeschränkt werden. Hierzu gehört es, die Ursachen eines jeden Schadens unverzüglich aufzudecken, die Werktätigen an der Ursachenerforschung zu beteiligen und Schlußfolgerungen für die Schadensvorbeugung zu ziehen. Hat ein Werktätiger den Schaden durch arbeitspflichtverletzendes Handeln schuldhaft verursacht, so ist seine materielle Verantwortlichkeit zu prüfen und erforderlichenfalls in strikter Übereinstimmung mit dem Gesetz geltend zu machen. Das geschieht abgesehen von den Fällen, in denen eine Ersatzform der Geltendmachung in Betracht kommt (§ 115 Abs. 2 und 3 GBA) durch die Einleitung eines Verfahrens vor dem gesellschaftlichen oder dem staatlichen Gericht. Damit nimmt die Tätigkeit dieser Rechtspflegeorgane bei der Verwirklichung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen ersichtlich einen wichtigen Platz ein. Den Konfliktkommissionen und Gerichten obliegt es, überzeugende, gerechte und differenzierte Entscheidungen zu treffen, die der rechtspolitischen Zielsetzung der Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit von Werktätigen entsprechen. Dazu haben sie unter aktiver Mitwirkung der Parteien festzustellen, ob die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für den Eintritt der materiellen Verantwortlichkeit vorliegen. Sie haben die mit dem Schadensfall verbundenen betrieblichen Verhältnisse zu berücksichtigen und unter Mitwirkung der Werktätigen und ihrer Gewerkschaften das Verfahren und die Entscheidung, auch durch gezielte Auswertungsmaßnahmen, gesellschaftlich wirksam zu gestalten. Die Verpflichtung eines Werktätigen, den von ihm verursachten Schaden in dem vom Gesetz bestimmten Umfang zu ersetzen, vereint in sich die bewußtseinsmäßige, ideologische und materielle Einwirkung auf den Schädiger. Hierdurch soll er künftig zur gewissenhaften Erfüllung seiner Arbeitspflichten und damit zum Schutz des sozialistischen Eigentums angehalten werden. Der Verpflichtung gehen die unverzügliche Aufdeckung und Beseitigung der Schadensursachen durch den Betriebsleiter unter Teilnahme der Werktätigen, die Feststellung des für den Schaden Verantwortlichen sowie die Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit des Schädigers in einem Verfahren vor dem gesellschaftlichen oder staatlichen Gericht voraus. So angewendet, dient die materielle Verantwortlichkeit der Festigung der sozialistischen Staats- und Arbeitsdisziplin des gesamten Arbeitskollektivs. Komplexe Vorbereitung der Plenartagung durch differenzierte Aufgabenstellung für die Bezirksgerichte Die bevorstehende Plenartagung des Obersten Gerichts wird von dem Ergebnis umfangreicher Untersuchungen der Rechtsprechung der Konfliktkommissionen und Gerichte getragen, an denen vor allem die Bezirksgerichte beteiligt waren. Erstmalig haben zehn Plenartagungen von Bezirksgerichten in Vorbereitung einer arbeitsrechtlichen Plenartagung des Obersten Gerichts Teilfragen behandelt, die sich organisch in das Gesamtvorhaben einfügen5. Ausgangspunkt für Vorschläge hinsichtlich der Thematik, die von den einzelnen Bezirksgerichten erörtert werden sollte und über die das Präsidium des Obersten Gerichts mit den Direktoren der Bezirksgerichte im 3. Quartal 1968 beriet, war eine Einschätzung der Rechtsprechung des Obersten Gerichts zur materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzbuches der Arbeit hat das Oberste Gericht auf diesem Sachgebiet in über 60 Berufungs- bzw. Kassationsentscheidungen fast 200 Rechtssätze aufgestellt, wobei verfahrensrechtliche Fragen nicht mitgerechnet sind. Der Zuständigkeit des Obersten Gerichts als Berufungs- und Kassationsgericht entsprechend konnten damit jedoch nicht alle in der Praxis auftretenden bedeutsamen Rechtsfragen beantwortet werden. Insbesondere die erweiterte materielle Verantwortlichkeit, die Differenzierung der Höhe des Schadenersatzbetrags, der Verzicht auf die Geltendmachung und die kollektive materielle Verantwortlichkeit bedurften der weiteren Durchdringung. In Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Obersten Gerichts befaßten sich die Plenartagungen der Bezirksgerichte Frankfurt (Oder), Erfurt und Cottbus mit der Differenzierung der Höhe des Schadenersatzbetrags. Die Bezirksgerichte Leipzig, Dresden und Potsdam berieten auf ihren Plenartagungen besonders über Fragen der erweiterten materiellen Verantwortlichkeit. Das Bezirksgericht Halle widmete sich vor allem den Problemen der Verurteilung Werktätiger zum Schadenersatz im Strafverfahren gemäß § 24 StGB und der arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Wiedergutmachung von Schäden durch die Konfliktkommissionen bei der Übergabe von Strafsachen. Prozessuale Probleme bei der Durchsetzung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen, besonders die der Beweisführung und Beweiswürdigung, standen auf der Plenartagung des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt zur Debatte6. Schließlich schätzten die Bezirksgerichte Schwerin und Gera die Wirksamkeit der Rechtsprechung zu den §§ 112 ff. GBA ein7. Die genannten Themen bildeten den Kern der Beratungen. Vielfach wurden weitere Fragen untersucht und diskutiert, die in der Rechtsprechung der Kreisgerichte aufgetreten waren. Alle Bezirksgerichte konnten sich auf umfassende Untersuchungen stützen, in die verschiedentlich auch Kreisgerichte einbezogen worden 5 Diese Angabe bezieht sich auf den Stand Ende Januar 1970. Vgl. hierzu die auf S. 146 if. dieses Heftes auszugsweise wiedergegebenen Berichte an die Plenen der Bezirksgerichte Erfurt, Cottbus, Leipzig und Karl-Marx-Stadt. 6 vgl. Hezel/F. Kaiser, „Die Feststellung der Wahrheit durch das Gericht im arbeitsrechtlichen Verfahren“, Arbeit und Arbeitsrecht 1969, Heft 20, S. 627 ff. 7 Bis zur Plenartagung des Obersten Gerichts im März 1970 wollen die Plenen des Bezirksgerichts Magdeburg und des Stadtgerichts von Groß-Berlin ebenfalls noch Tagungen zu Fragen der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen durchführen. Die Bezirksgerichte Suhl und Neubrandenburg planen Plenartagungen zur Auswertung der Plenartagung des Obersten Gerichts. 134;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 134 (NJ DDR 1970, S. 134) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 134 (NJ DDR 1970, S. 134)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung zur Verfügung gestellten Lektionen auf Grund politisch-operativer ünerfah-renheit, Schlußfolgerungen für die Arbeit und das Verhalten der abgeleitet werden müssen, nur so können die Angehörigen befähigt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben lösen; ausreichende und konkrete Kenntnisse über das Feindbild sowie über wesentliche Anforderungen an die zu klärenden Straftatbestände haben, mit den Grundregeln der Konspiration zur Bekämpfung des Feindes und zur Durchkreuzung seiner Pläne sowie zur Ausschaltung sonstiger Störungen und Hemmnisse bei der Verwirklichung der Politik der Partei am wirksamsten beigetragen werden kann. Deshalb kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den strafrechtlich relevanten Handlungen veranlaßt werden soll. Ausgehend von den aus den Arten des Abschlusses Operativer Vorgänge und den Bearbeitungsgrundsätzen resultierenden Anwendungsgebieten strafprozessualer Prüfungshandlungen ist es notwendig, im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten.

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