Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 13

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 13 (NJ DDR 1970, S. 13); In Berlin wurde zur Überwindung dieses unbefrie-genden Zustande ein bisher nicht bekannter Weg beschritten. Die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin verpflichtete mit ihrem im Dezember 1968 beschlossenen Programm die Stadtbezirksversammlungen und ihre Räte, die gesellschaftlichen Kräfte in den verschiedenen ehrenamtlichen Gremien der Wohngebiete regelmäßig in Koordinierungsberatungen zusammenzufassen. Diese Beratungen sollen dem Informationsaustausch und der Koordinierung der Tätigkeit der einzelnen Gremien und ihrer Mitglieder im Wohngebietsmaßstab dienen. Für die Entwicklung des Zusammenwirkens zwischen Wohngebiet und Betrieb gibt es insbesondere seitens zahlreicher Betriebskollektive vielfältige Bemühungen. Jedoch handelt es sich hierbei noch überwiegend um Einzelbeispiele. Die Erfahrungen besagen bisher, daß zur Lösung des Problems von den örtlichen Räten in Zusammenarbeit mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und Ausschüssen der Nationalen Front feste Formen der Information geschaffen werden müssen. Dazu bedarf es eindeutig geregelter Informa-tionsströme vom Betrieb zum örtlichen Rat und von diesem zum Wohngebiet wie auch umgekehrt. 2.5. Die in den Betrieben erzielten Fortschritte bei der Organisierung der Kräfte für die komplexe Kriminalitätsvorbeugung'und -bekämpfung sind in den meisten Fällen das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit der Betriebsleitungen mit den örtlichen staatlichen Organen und Rechtspflegeorganen. Völlig imzureichend jedoch ist die Anleitung und Unterstützung der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen, insbesondere die VVB, bei der Lösung der dabei auftretenden Probleme. Sie beschränkt sich meistens auf allgemeine Feststellungen zu Fragen der Betriebssicherheit, ohne den Zusammenhang mit den Problemen der Festigung der Disziplin und der Verhinderung von Rechtsverletzungen bzrw. der Auswirkungen von Verstößen gegen die Gesetzlichkeit auf das Betriebsergebnis zu berücksichtigen. Besonders fühlbar ist die fehlende Anleitung der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen bezüglich der Entwicklung der komplexen Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen. 3. Die Organisierung der komplexen Bekämpfung von Straftaten erfordert Klarheit über die dabei wahrzunehmende Verantwortung aller Staatsorgane, Betriebe und gesellschaftlichen Kräfte und die jeweils weitere Vervollkommnung des Systems und der Methoden der staatlichen Leitung Wesentliche Ursachen der vorgenannten Probleme bei der Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung liegen sowohl in einer noch nicht genügenden Klarheit über die Verantwortung der verschiedenen Staats- und Wirtschaftsorgane, Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, die dabei Zusammenwirken müssen, als auch in leitungsorganisatorischen Schwächen. Die Überwindung dieser Ursachen ist unabdingbare Voraussetzung für die Erhöhung der Effektivität des Kampfes für die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und die weitere Zurückdrän-gung der Kriminalität. Die Arbeitsgruppen des Ausschusses halten es für erforderlich, dabei vor allem folgende Gesichtspunkte hervorzuheben: 3.1. Das Studium von Beschlüssen und Programmen der Bezirks- und Kreistage ergibt, daß bei der Festlegung der Verantwortung der verschiedenen Staatsorgane und der gesellschaftlichen Kräfte für die Lösung der vielfältigen Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung in den einzelnen Territorien merkliche Unterschiede existieren. Häufig enthalten Beschlüsse eine Vielzahl allgemeinorientierender und deshalb kaum kontrollierbarer Aufgaben. Gute Erfahrungen gibt es demgegenüber dort, wo in Beschlüssen der örtlichen Volksvertretungen exakte und kontrollierbare Aufgaben für die verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte in den Territorien festgelegt wurden. Die Hauptursache dieser Unterschiede besteht darin, daß es vielen örtlichen Staatsorganen noch schwerfällt, die Verantwortung der verschiedenen Kräfte exakt herauszuarbeiten. Die Arbeitsgruppen des Ausschusses haben z. B. mehrfach festgestellt, daß häufig noch ungenügende Klarheit über die konkrete Verantwortung der Volksvertretungen der kreisangehörigen Städte und der Stadtbezirke in den Großstädten besteht. Generell ist in der Praxis nicht gründlich genug geklärt, worin auf dem Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen die konkrete Verantwortung der Volksvertretungen der verschiedenen Ebenen besteht und inwieweit ihnen die Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen in ihrem Verantwortungsbereich, obliegt. Nach wie vor wirken noch Auffassungen, daß die Durchführung der Beschlüsse der Volksvertretungen zur sozialistischen Rechtspflege in erster Linie Angelegenheit der Staatsanwälte, Gerichte, der Stellvertreter der Ratsvorsitzenden für Innere Angelegenheiten und der Sicherheitsorgane und nicht so sehr Sache der gesamten Volksvertretung, ihres Rates und aller ständigen Kommissionen ist. Die Wahrnehmung der Verantwortung wird nicht selten nur auf die jährliche Entgegennahme der Berichte der Rechtspflegeorgane reduziert. , 3.2. Nicht wenige Schwierigkeiten bei der praktischen Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sind auf die ungenügende Organisierung klarer Informationsbeziehungen zurückzuführen. Das Fehlen eindeutiger Maßstäbe für den Inhalt der Informationen und für die notwendigen Informationslinien zwischen den verschiedenen Organen Rechtspflegeorgane untereinander, Rechtspflegeorgane zu den örtlichen Staatsorganen der verschiedenen Ebenen, Staatsorgane zu den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und zu den Ausschüssen der Nationalen Front, zu den Betrieben usw. macht sich in zunehmendem Maße als hemmender Faktor bemerkbar. Durch die wachsende Erkenntnis der eigenen Verantwortung bei den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften wächst auch das Bedürfnis nach einem organisierten Informationssystem über konkrete Vorgänge und verallgemeinernde Einschätzungen auf dem Gebiet der Rechtspflege. Insbesondere die Stadtverordnetenversammlungen von kreisangehörigen Städten sind teilweise unzureichend über die Kriminalitätsentwicklung und über Probleme bei der Bekämpfung solcher Erscheinungen in ihren Städten informiert. Das wirkt sich nachteilig auf die Festlegung konkreter Maßnahmen durch die Volksvertretung zur Festigung der Rechtsordnung in ihrem Territorium aus. Es war auch festzustellen, daß den Stadtbezirksgerichten in Großstädten häufig der erforderliche Überblick über die Gesamtsituation im Territorium der Stadt fehlte, weil sie faktisch außerhalb des Informationsflusses standen. Das wiederum erklärt sich aus der Tatsache, daß sie nicht klar und mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen in das bestehende Leitungssystem eingeordnet sind. Demgegenüber haben es z. B. der Kreistag und der Rat des Kreises Greifswald gut verstanden, die Eigen- 13;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Einschränkung ihrer Wirkungsweise zu ihrer Beseitigung unter Beachtung der hierfür in Rechtsvorschriften gegebenen Verantwortung anderer staatlicher und gesellschaftlicher Organe, Aufdeckung und Verhinderung von und politischoperativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende. Komi pap Straftat oder Ausschnitte aus ihr in der Regel nicht gerecht. Soweit derartige Bezeichnungen infolge eines außerordentlich großen UniaÜgsvon Scliriftgut anderen Gegenständen bei der P-rbtolifollierirng während der Durchsuchimg nicht vermieden werbeiü können, ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die Linie hat dabei zu garantieren und beizutragen, daß äic strafrechtliche Verantwortlichkeit, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch das Untersuchungsorgan dos Staatssicherheit , allseitig aufgeklärt wird.

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