Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 13

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 13 (NJ DDR 1970, S. 13); In Berlin wurde zur Überwindung dieses unbefrie-genden Zustande ein bisher nicht bekannter Weg beschritten. Die Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin verpflichtete mit ihrem im Dezember 1968 beschlossenen Programm die Stadtbezirksversammlungen und ihre Räte, die gesellschaftlichen Kräfte in den verschiedenen ehrenamtlichen Gremien der Wohngebiete regelmäßig in Koordinierungsberatungen zusammenzufassen. Diese Beratungen sollen dem Informationsaustausch und der Koordinierung der Tätigkeit der einzelnen Gremien und ihrer Mitglieder im Wohngebietsmaßstab dienen. Für die Entwicklung des Zusammenwirkens zwischen Wohngebiet und Betrieb gibt es insbesondere seitens zahlreicher Betriebskollektive vielfältige Bemühungen. Jedoch handelt es sich hierbei noch überwiegend um Einzelbeispiele. Die Erfahrungen besagen bisher, daß zur Lösung des Problems von den örtlichen Räten in Zusammenarbeit mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und Ausschüssen der Nationalen Front feste Formen der Information geschaffen werden müssen. Dazu bedarf es eindeutig geregelter Informa-tionsströme vom Betrieb zum örtlichen Rat und von diesem zum Wohngebiet wie auch umgekehrt. 2.5. Die in den Betrieben erzielten Fortschritte bei der Organisierung der Kräfte für die komplexe Kriminalitätsvorbeugung'und -bekämpfung sind in den meisten Fällen das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit der Betriebsleitungen mit den örtlichen staatlichen Organen und Rechtspflegeorganen. Völlig imzureichend jedoch ist die Anleitung und Unterstützung der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen, insbesondere die VVB, bei der Lösung der dabei auftretenden Probleme. Sie beschränkt sich meistens auf allgemeine Feststellungen zu Fragen der Betriebssicherheit, ohne den Zusammenhang mit den Problemen der Festigung der Disziplin und der Verhinderung von Rechtsverletzungen bzrw. der Auswirkungen von Verstößen gegen die Gesetzlichkeit auf das Betriebsergebnis zu berücksichtigen. Besonders fühlbar ist die fehlende Anleitung der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen bezüglich der Entwicklung der komplexen Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen. 3. Die Organisierung der komplexen Bekämpfung von Straftaten erfordert Klarheit über die dabei wahrzunehmende Verantwortung aller Staatsorgane, Betriebe und gesellschaftlichen Kräfte und die jeweils weitere Vervollkommnung des Systems und der Methoden der staatlichen Leitung Wesentliche Ursachen der vorgenannten Probleme bei der Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung liegen sowohl in einer noch nicht genügenden Klarheit über die Verantwortung der verschiedenen Staats- und Wirtschaftsorgane, Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, die dabei Zusammenwirken müssen, als auch in leitungsorganisatorischen Schwächen. Die Überwindung dieser Ursachen ist unabdingbare Voraussetzung für die Erhöhung der Effektivität des Kampfes für die Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und die weitere Zurückdrän-gung der Kriminalität. Die Arbeitsgruppen des Ausschusses halten es für erforderlich, dabei vor allem folgende Gesichtspunkte hervorzuheben: 3.1. Das Studium von Beschlüssen und Programmen der Bezirks- und Kreistage ergibt, daß bei der Festlegung der Verantwortung der verschiedenen Staatsorgane und der gesellschaftlichen Kräfte für die Lösung der vielfältigen Aufgaben auf dem Gebiet der Sicherung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung in den einzelnen Territorien merkliche Unterschiede existieren. Häufig enthalten Beschlüsse eine Vielzahl allgemeinorientierender und deshalb kaum kontrollierbarer Aufgaben. Gute Erfahrungen gibt es demgegenüber dort, wo in Beschlüssen der örtlichen Volksvertretungen exakte und kontrollierbare Aufgaben für die verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte in den Territorien festgelegt wurden. Die Hauptursache dieser Unterschiede besteht darin, daß es vielen örtlichen Staatsorganen noch schwerfällt, die Verantwortung der verschiedenen Kräfte exakt herauszuarbeiten. Die Arbeitsgruppen des Ausschusses haben z. B. mehrfach festgestellt, daß häufig noch ungenügende Klarheit über die konkrete Verantwortung der Volksvertretungen der kreisangehörigen Städte und der Stadtbezirke in den Großstädten besteht. Generell ist in der Praxis nicht gründlich genug geklärt, worin auf dem Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsverletzungen die konkrete Verantwortung der Volksvertretungen der verschiedenen Ebenen besteht und inwieweit ihnen die Kontrolle der Durchführung der Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen in ihrem Verantwortungsbereich, obliegt. Nach wie vor wirken noch Auffassungen, daß die Durchführung der Beschlüsse der Volksvertretungen zur sozialistischen Rechtspflege in erster Linie Angelegenheit der Staatsanwälte, Gerichte, der Stellvertreter der Ratsvorsitzenden für Innere Angelegenheiten und der Sicherheitsorgane und nicht so sehr Sache der gesamten Volksvertretung, ihres Rates und aller ständigen Kommissionen ist. Die Wahrnehmung der Verantwortung wird nicht selten nur auf die jährliche Entgegennahme der Berichte der Rechtspflegeorgane reduziert. , 3.2. Nicht wenige Schwierigkeiten bei der praktischen Organisierung der komplexen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sind auf die ungenügende Organisierung klarer Informationsbeziehungen zurückzuführen. Das Fehlen eindeutiger Maßstäbe für den Inhalt der Informationen und für die notwendigen Informationslinien zwischen den verschiedenen Organen Rechtspflegeorgane untereinander, Rechtspflegeorgane zu den örtlichen Staatsorganen der verschiedenen Ebenen, Staatsorgane zu den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und zu den Ausschüssen der Nationalen Front, zu den Betrieben usw. macht sich in zunehmendem Maße als hemmender Faktor bemerkbar. Durch die wachsende Erkenntnis der eigenen Verantwortung bei den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften wächst auch das Bedürfnis nach einem organisierten Informationssystem über konkrete Vorgänge und verallgemeinernde Einschätzungen auf dem Gebiet der Rechtspflege. Insbesondere die Stadtverordnetenversammlungen von kreisangehörigen Städten sind teilweise unzureichend über die Kriminalitätsentwicklung und über Probleme bei der Bekämpfung solcher Erscheinungen in ihren Städten informiert. Das wirkt sich nachteilig auf die Festlegung konkreter Maßnahmen durch die Volksvertretung zur Festigung der Rechtsordnung in ihrem Territorium aus. Es war auch festzustellen, daß den Stadtbezirksgerichten in Großstädten häufig der erforderliche Überblick über die Gesamtsituation im Territorium der Stadt fehlte, weil sie faktisch außerhalb des Informationsflusses standen. Das wiederum erklärt sich aus der Tatsache, daß sie nicht klar und mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen in das bestehende Leitungssystem eingeordnet sind. Demgegenüber haben es z. B. der Kreistag und der Rat des Kreises Greifswald gut verstanden, die Eigen- 13;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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