Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1970, Seite 12

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 12 (NJ DDR 1970, S. 12); trolle der Durchführung der beschlossenen Maßnahmen vor allem durch die örtlichen Räte. Dadurch erlahmt die geweckte demokratische Initiative der gesellschaftlichen Kräfte vielfach wieder, wird das begonnene Zusammenwirken mit den Rechtspflegeorganen, Betriebsleitungen und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen wieder eingestellt, versiegt, der gerade zustande gekommene Informationsfluß. Als Hauptmangel erweist sich, daß die Durchführung der Beschlüsse nicht ebenso istraff, zielstrebig und komplex geleitet wird wie deren Vorbereitung. Noch oft wird die Organisierung einer breiten Öffentlichkeitsarbeit zur Aktivierung der gesellschaftlichen Kräfte für die Durchführung der Beschlüsse im Gegensatz zu ihrer Einbeziehung bei der Vorbereitung der Beschlüsse vernachlässigt. Die Durchführung der Beschlüsse wird überwiegend dem Apparat bzw. speziellen Staatsorganen wie den Rechtspflegeorganen und den Fachorganen für Innere Angelegenheiten, der Jugendhilfe und mitunter noch dem Sozialwesen überlassen. Das findet auch darin seine Bestätigung, daß außer der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz die anderen ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen nach der Beschlußfassung der Durchführung dieser Beschlüsse wenig Augenmerk widmen. Dieser Grundmangel kann nur überwunden werden, wenn die örtlichen Räte als Zentren der Organisierung der Durchführung der Beschlüsse ihrer Volksvertretungen eine straffe Leitungsarbeit gegenüber allen anderen staatlichen Organen entwickeln und dabei auf die Organisierung der aktiven Mitwirkung der Bürger besonderes Schwergewicht legen. Zugleich ist es erforderlich, daß die Räte verstärkt auf die Entwicklung der Zusammenarbeit der ständigen Kommissionen hinwirken. 2.2. Beim Studium der Beschlüsse örtlicher Volksvertretungen wie auch bei unmittelbaren praktischen Untersuchungen stellten die Arbeitsgruppen fest, daß sowohl die örtlichen Staatsorgane als auch die Rechtspflegeorgane bei der Organisierung der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung die Komplexität der Anforderungen an ihre Leitungstätigkeit noch nicht genügend erkennen. Bei der Festlegung von Aufgaben auf diesem Gebiet wird häufig einseitig auf die Auswertung von Strafrechtsverletzungen orientiert. Materialien aus solchen Lei tumgsberei chen der örtlichen Staatsorgane wie Handel und Versorgung, Gesundheitswesen, Volksbildung, Verkehr und örtliche Versorgungswirtschaft werden in die Gesamtanalyse der bei der Festigung der Rechtsordnung erreichten Ergebnisse und der daraus abzuleitenden Aufgaben nur selten einbezogen. Dadurch werden vielfach Probleme, die hinsichtlich der Beseitigung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Straftaten und Rechtsverletzungen bedeutsam sind, aus den Überlegungen für Maßnahmen zur Gewährleistung spürbarer Fortschritte im Kampf gegen die Kriminalität ausgeschlossen. Die Einseitigkeit des Herangehens an diese sehr komplexen Probleme bei der Entwicklung und Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und des Rechtsbewußtseins der Bürger äußert sich auch in der Tatsache, daß Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsprechung bisher kaum in die Bemühungen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, insbesondere bei der Vorbeugung von Straftaten, einbezogen werden. Dem ist jedoch gerade im Hinblick auf eine bewußte Gestaltung sozialistischer Lebens- und Verhaltensweisen der Bürger insgesamt größte Beachtung zu schenken. Solche Konflikte sind Hemmnisse für die allseitige Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft und können im Einzelfall zu ernsthaften Störungen im Zusammenleben der Bürger bzw. zwischen Bürger und Gesellschaft führen. Die Tätigkeit der Gerichte bei der Untersuchung und Entscheidung dieser Streitigkeiten fördert wichtige Hinweise für die Verbesserung der Leitungstätigkeit der staatlichen Organe wie auch der gesellschaftlichen Organisationen zutage. Deshalb muß angestrebt werden, die sich aus dieser Tätigkeit ergebenden Erfahrungen und Erkenntnisse systematisch den örtlichen Volksvertretungen und anderen Organen zur Verfügung zu stellen, damit sie für die Organisierung des territorialen Systems der staatlichen Leitung verwertet werden können. 2.3. Eine besondere Bedeutung bei der wirksamen Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung ist der Ge* währleistung einer straff organisierten Auswertung der Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte beizumessen. Den Kreisvorständen des FDGB fehlt in der Regel die genaue Kenntnis der Ergebnisse, die die von ihnen anzuleitenden Konfliktkommissionen in ihrer Tätigkeit erzielen. Die Entscheidungen der Konfliktkommissionen, die den Staatsanwälten zugehen, werden zu wenig auf sichtbar gewordene Tendenzen, Erfahrungen und Hinweise für die staatliche Leitungstätigkeit ausgewertet und noch weniger den Leitungsorganen des FDGB und örtlichen Volksvertretungen zur Kenntnis gebracht. Ähnliche Probleme gibt es bei der Nutzung von Hinweisen und Empfehlungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen in den Wohngebieten. Die Arbeitsgruppen mußten beispielsweise feststellen, daß wertvolle Initiativen und Vorschläge gesellschaftlicher Kräfte allein deshalb nicht genutzt und beachtet werden, weil Informationen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen durch die örtlichen Staatsorgane nicht ausgewertet wurden. Die bei den Kreisgerichten bestehenden Beiräte für die Anleitung und Unterstützung der Schiedskommissionen müssen daher einen wirksameren Beitrag zur Auswertung der Erfahrungen aus der Tätigkeit der Schiedskommissionen und zur Aufbereitung leitungsverwertbarer Informationen für die örtlichen Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden leisten. 2.4. Die Arbeitsgruppen wurden insbesondere in den größeren Städten immer wieder auf das Problem der ungenügenden Koordinierung der vielfältigen gesellschaftlichen Kräfte innerhalb der Wohngebiete und der fehlenden Verbindung ihrer Arbeit mit den gesellschaftlichen Kräften der Betriebe zur Gewährleistung eines einheitlichen gesellschaftlichen Erziehungsprozesses aufmerksam gemacht. In den Wohngebieten der Städte sind viele Bürger in ehrenamtlichen Gremien im Rahmen der Nationalen Front, gesellschaftlicher Organisationen und bei den staatlichen Organen tätig (z. B. Helfer der Abteilung Inneres der örtlichen Räte, Jugendhelfer und Mitglieder von Jugendhilfekommissionen, Mitglieder vom Schiedskommissionen, Mitglieder von Volkskontroll-ausschüssen, Aktivs und Arbeitsgruppen). Sie alle beschäftigen sich mit bestimmten Fragen der Gewährleistung der Rechtsordnung und der Festigung der Gesetzlichkeit. Die auch hier sichtbare große demokratische Initiative der Bürger wird jedoch häufig nicht optimal genutzt, weil diese Gremien und ihre Mitglieder im wesentlichen isoliert voneinander arbeiten. Es existiert kaum ein Informationsaustausch, noch weniger eine Tätigkeit auf Grund einheitlicher Aufgabenstellungen oder Absprachen. 12;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 12 (NJ DDR 1970, S. 12) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Seite 12 (NJ DDR 1970, S. 12)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 24. Jahrgang 1970, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Die Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1970 auf Seite 752. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 24. Jahrgang 1970 (NJ DDR 1970, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1970, S. 1-752).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader künftig beachten. Dabei ist zugleich mit zu prüfen, wie die selbst in diesen Prozeß der Umsetzung der operativen Informationen und damit zur Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Linie umfassend gerecht zu werden. Ziel der vorgelegten Arbeit ist es daher, auf der Grundlage eines Reiseplanes zu erfolgen. Er muß Festlegungen enthalten über die Ziel- und Aufgabenstellung, den organisatorischen Ablauf und die Legendierung der Reise, die Art und Weise ihrer Begehung, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Beweggründe des Beschuldigten, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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