Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 8 (NJ DDR 1969, S. 8); serer Epoche”, die Möglichkeit und Notwendigkeit einer breiten antiimperialistischen Volksfront in den noch unter der Herrschaft des Kapitals befindlichen Ländern, die Notwendigkeit, hier bürgerlich-demokratische Freiheiten zu verteidigen und auszunutzen, diesen und jenen dazu, die Unversöhnlichkeit zwischen bürgerlicher und sozialistischer Staatlichkeit abzuschwächen, die „Errungenschaften“ kapitalistischer Staatlichkeit in den Sozialismus „einbauen“ zu wollen, um angeblich nicht sektiererisch zu sein, um angeblich den Sozialismus auch für Westeuropa „attraktiv“ zu machen. Wer von hier aus das Problem der „Teilung der Macht“ sozusagen „nur institutionell“ diskutieren möchte, kommt damit zwangsläufig den antisozialistischen Kräften entgegen: Er abstrahiert von den Gesetzmäßigkeiten des Klassenkampfes. Lenin bezeichnete es als Merkmal der Sowjets als des neuen Staatsapparates, daß dieser es u. a. ermögliche, „die Vorteile des Parlamentarismus mit den Vorteilen der unmittelbaren und direkten Demokratie zu vereinigen, d. h. in der Person der gewählten Volksvertreter sowohl die gesetzgebende Funktion als auch den Vollzug der Gesetze zu vereinigen. Im Vergleich mit dem bürgerlichen Parlamentarismus ist das in der Entwicklung der Demokratie ein Fortschritt von welthistorischer Bedeutung“,8. Was daher die Gestaltung unseres Staatsapparates. betrifft, so werden uns keine bürgerlichen oder revisionistischen Staatstheorien von den durch die Erfahrungen der internationalen Arbeiterbewegung und nicht zuletzt durch die Erfahrungen des deutschen Volkes selbst gewonnenen Erkenntnissen abbringen, die durch unsere eigene staatliche Praxis längst vielfältig erhärtet worden sind. Für die effektivste Gestaltung des staatlichen Organismus der DDR gilt der Verfassungsgrundsatz des Art. 47 Abs. 1: „Der Aufbau und die Tätigkeit der staatlichen Organe werden durch die in dieser Verfassung fest- 47 48 * 47 Vgl. Sanakojew, Das Weltsystem des Sozialismus, Moskau 1968, S. 249 ff. (russ.). 48 Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 87 (Hervorhebung im Original E. G.). gelegten Ziele und Aufgaben der Staatsmacht bestimmt.“ Die Arbeiterklasse als Träger der sozialistischen Produktionsweise schafft sich im Bündnis mit allen anderen Werktätigen ein solches Staatssystem, „das den Erfordernissen der neuen Gesellschaft entspricht und die qualitativ höheren Formen des Zusammenwirkens der Menschen bei der Beherrschung der Natur und ihrer eigenen Entwicklung verkörpert. Hier liegt auch die tiefere Wurzel für den qualitativen Unterschied nicht nur des Inhalts, sondern auch der Formen der sozialistischen Staatsordnung gegenüber dem Machtapparat der Bourgeoisie und des Monopolkapitals in der spätkapitalistischen Gesellschaft“ ',9. Entwicklungsbedingung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung ist und bleibt die volle „Machtkonzentration in den Händen der gewählten Volksvertretungen und ihrer engen lebendigen Verbindung mit den Werktätigen und ihren Kollektiven Auf der Grundlage dieser Volkssouveränität erfolgt die demokratische Leitung aller staatlichen Verwaltungsorgane und der Justiz50. Wir gehen davon aus, daß die Sowjetunion in der Zeit ihres 51jährigen Bestehens das Grundmodell des Sozialismus für die Arbeiterklasse und alle Kräfte des Fortschritts in der Welt geliefert hat, daß es demzufolge darauf ankommt, die Erfahrungen des Funktionieren der Sowjets zu studieren und entsprechend den jeweiligen nationalen Bedingungen anzuwenden, daß es sich jedoch nicht darum handeln kann, unter Mißachtung jener Erfahrungen „neue“ Modelle der Staatsorganisation zu erfinden. Das würde dem proletarischen Internationalismus widersprechen. Wer daher mit der antiquierten Elle des Gewaltenteilungsschemas, die schon beim imperialistischen Staat nur noch den apologetischen Zweck haben kann, die wirklichen Maßstäbe und Bedingungen seiner Existenz und seines Funktionieren zu verbergen, gar die sozialistische Staatlichkeit messen will, der fördert bewußt oder unbewußt konterrevolutionäre Absichten. 49 Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates , S. 32. 60 Ebenda, S. 24. I 'WALTER ZIEGLER, Vizepräsident des Obersten Gerichts Für eine höhere Qualität der Strafrechtsprechung und ihrer Leitung! Die 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED stellt in Präzisierung der auf dem VI. und VII. Parteitag gewiesenen strategischen Linie einen weiteren Schritt beim Ausbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR dar. Das richtige Verständnis für diese Kontinuität der Politik der Partei der Arbeiterklasse und für ihre systematische Vervollkommnung ist auch für die sozialistische Rechtspflege von größter Bedeutung. Auch in der Tätigkeit der Gerichte gibt es kein Ausruhen auf einmal gewonnenen Positionen; notwendig ist vielmehr die ständige schöpferische Höherentwicklung der Arbeit im Einklang mit der gesellschaftlichen Entwicklung. Festigung der sozialistischen Staatsmacht und Leitung der Strafrechtsprechung Walter Ulbricht hat in seinem Referat auf der 9. Plenartagung dargelegt, daß unsere Grundaufgabe die Stärkung der DDR ist und daß dabei dem weiteren Ausbau und der Festigung der sozialistischen Staats- macht erstrangige Bedeutung zukommt1. Als Charakteristika für die staatliche Entwicklung der gegenwärtigen Periode hat Walter Ulbricht in seiner Rede auf der Festveranstaltung zum 20. Jahrestag der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft hervorgehoben: die Entwicklung der wissenschaftlichen Führungstätigkeit, verbunden mit der demokratischen Mitwirkung der Werktätigen an der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leitung; die vollständige Ausarbeitung des Systems der sozialistischen Gesetze und Normen der staatlichen Ordnung; die Durchdringung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mit der Lehre des Marxismus-Leninismus und ihre bewußte schöpferische Anwendung durch die Bürger; das demokratische Bündnis und die freundschaftliche Zusammenarbeit der Arbeiterklasse mit der 1 W. Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, Berlin 1968, S. 3 und 73. 8;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 8 (NJ DDR 1969, S. 8) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 8 (NJ DDR 1969, S. 8)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, über die geheimen feindlichen Pläne und Absichten, das feindliche Potential, Wissenschaft und Technik sowie über die feindlichen Abwehr- und Spionageorgane zu informieren.

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