Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 8

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 8 (NJ DDR 1969, S. 8); serer Epoche”, die Möglichkeit und Notwendigkeit einer breiten antiimperialistischen Volksfront in den noch unter der Herrschaft des Kapitals befindlichen Ländern, die Notwendigkeit, hier bürgerlich-demokratische Freiheiten zu verteidigen und auszunutzen, diesen und jenen dazu, die Unversöhnlichkeit zwischen bürgerlicher und sozialistischer Staatlichkeit abzuschwächen, die „Errungenschaften“ kapitalistischer Staatlichkeit in den Sozialismus „einbauen“ zu wollen, um angeblich nicht sektiererisch zu sein, um angeblich den Sozialismus auch für Westeuropa „attraktiv“ zu machen. Wer von hier aus das Problem der „Teilung der Macht“ sozusagen „nur institutionell“ diskutieren möchte, kommt damit zwangsläufig den antisozialistischen Kräften entgegen: Er abstrahiert von den Gesetzmäßigkeiten des Klassenkampfes. Lenin bezeichnete es als Merkmal der Sowjets als des neuen Staatsapparates, daß dieser es u. a. ermögliche, „die Vorteile des Parlamentarismus mit den Vorteilen der unmittelbaren und direkten Demokratie zu vereinigen, d. h. in der Person der gewählten Volksvertreter sowohl die gesetzgebende Funktion als auch den Vollzug der Gesetze zu vereinigen. Im Vergleich mit dem bürgerlichen Parlamentarismus ist das in der Entwicklung der Demokratie ein Fortschritt von welthistorischer Bedeutung“,8. Was daher die Gestaltung unseres Staatsapparates. betrifft, so werden uns keine bürgerlichen oder revisionistischen Staatstheorien von den durch die Erfahrungen der internationalen Arbeiterbewegung und nicht zuletzt durch die Erfahrungen des deutschen Volkes selbst gewonnenen Erkenntnissen abbringen, die durch unsere eigene staatliche Praxis längst vielfältig erhärtet worden sind. Für die effektivste Gestaltung des staatlichen Organismus der DDR gilt der Verfassungsgrundsatz des Art. 47 Abs. 1: „Der Aufbau und die Tätigkeit der staatlichen Organe werden durch die in dieser Verfassung fest- 47 48 * 47 Vgl. Sanakojew, Das Weltsystem des Sozialismus, Moskau 1968, S. 249 ff. (russ.). 48 Lenin, Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 87 (Hervorhebung im Original E. G.). gelegten Ziele und Aufgaben der Staatsmacht bestimmt.“ Die Arbeiterklasse als Träger der sozialistischen Produktionsweise schafft sich im Bündnis mit allen anderen Werktätigen ein solches Staatssystem, „das den Erfordernissen der neuen Gesellschaft entspricht und die qualitativ höheren Formen des Zusammenwirkens der Menschen bei der Beherrschung der Natur und ihrer eigenen Entwicklung verkörpert. Hier liegt auch die tiefere Wurzel für den qualitativen Unterschied nicht nur des Inhalts, sondern auch der Formen der sozialistischen Staatsordnung gegenüber dem Machtapparat der Bourgeoisie und des Monopolkapitals in der spätkapitalistischen Gesellschaft“ ',9. Entwicklungsbedingung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung ist und bleibt die volle „Machtkonzentration in den Händen der gewählten Volksvertretungen und ihrer engen lebendigen Verbindung mit den Werktätigen und ihren Kollektiven Auf der Grundlage dieser Volkssouveränität erfolgt die demokratische Leitung aller staatlichen Verwaltungsorgane und der Justiz50. Wir gehen davon aus, daß die Sowjetunion in der Zeit ihres 51jährigen Bestehens das Grundmodell des Sozialismus für die Arbeiterklasse und alle Kräfte des Fortschritts in der Welt geliefert hat, daß es demzufolge darauf ankommt, die Erfahrungen des Funktionieren der Sowjets zu studieren und entsprechend den jeweiligen nationalen Bedingungen anzuwenden, daß es sich jedoch nicht darum handeln kann, unter Mißachtung jener Erfahrungen „neue“ Modelle der Staatsorganisation zu erfinden. Das würde dem proletarischen Internationalismus widersprechen. Wer daher mit der antiquierten Elle des Gewaltenteilungsschemas, die schon beim imperialistischen Staat nur noch den apologetischen Zweck haben kann, die wirklichen Maßstäbe und Bedingungen seiner Existenz und seines Funktionieren zu verbergen, gar die sozialistische Staatlichkeit messen will, der fördert bewußt oder unbewußt konterrevolutionäre Absichten. 49 Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates , S. 32. 60 Ebenda, S. 24. I 'WALTER ZIEGLER, Vizepräsident des Obersten Gerichts Für eine höhere Qualität der Strafrechtsprechung und ihrer Leitung! Die 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED stellt in Präzisierung der auf dem VI. und VII. Parteitag gewiesenen strategischen Linie einen weiteren Schritt beim Ausbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR dar. Das richtige Verständnis für diese Kontinuität der Politik der Partei der Arbeiterklasse und für ihre systematische Vervollkommnung ist auch für die sozialistische Rechtspflege von größter Bedeutung. Auch in der Tätigkeit der Gerichte gibt es kein Ausruhen auf einmal gewonnenen Positionen; notwendig ist vielmehr die ständige schöpferische Höherentwicklung der Arbeit im Einklang mit der gesellschaftlichen Entwicklung. Festigung der sozialistischen Staatsmacht und Leitung der Strafrechtsprechung Walter Ulbricht hat in seinem Referat auf der 9. Plenartagung dargelegt, daß unsere Grundaufgabe die Stärkung der DDR ist und daß dabei dem weiteren Ausbau und der Festigung der sozialistischen Staats- macht erstrangige Bedeutung zukommt1. Als Charakteristika für die staatliche Entwicklung der gegenwärtigen Periode hat Walter Ulbricht in seiner Rede auf der Festveranstaltung zum 20. Jahrestag der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft hervorgehoben: die Entwicklung der wissenschaftlichen Führungstätigkeit, verbunden mit der demokratischen Mitwirkung der Werktätigen an der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leitung; die vollständige Ausarbeitung des Systems der sozialistischen Gesetze und Normen der staatlichen Ordnung; die Durchdringung aller Bereiche des gesellschaftlichen Lebens mit der Lehre des Marxismus-Leninismus und ihre bewußte schöpferische Anwendung durch die Bürger; das demokratische Bündnis und die freundschaftliche Zusammenarbeit der Arbeiterklasse mit der 1 W. Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, Berlin 1968, S. 3 und 73. 8;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 8 (NJ DDR 1969, S. 8) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 8 (NJ DDR 1969, S. 8)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung bearbeitet. Ein Teil der Verhafteten hat Verbindungen zu Organisationen, Einrichtungen und Personen im Ausland, die sich mit der Inspirierung, Organisierung und Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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