Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 755

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 755 (NJ DDR 1969, S. 755); erscheinungen zu. Aus der allgemeinen Theorie sind z. B. solche Erscheinungen wie die Ehekonflikte, die Zunahme von Ehescheidungsverfahren und auftretende Schwierigkeiten bei der Kindererziehung weder unmittelbar ableitbar noch erklärbar. Einem solchen Fehler begegnet man aber oft in empirischen juristischen Einzeluntersuchungen. Man quält sich ab, so könnte man mit Karl Marx sagen, um „unleugbare empirische Phänomene direkt, durch einfache formelle Abstraktion, aus dem allgemeinen Gesetz herzuleiten oder ihm gemäß zurechtzuräsonieren“ Es ist z. B. unzureichend, die Tatsache, daß in Eheverfahren die Frau in zunehmendem Maße als Kläger auftritt, ausschließlich damit zu begründen, daß sich darin der Prozeß der Durchsetzung der realen und vollständigen Gleichberechtigung der Frau zeige. Ith bezweifle durchaus nicht, daß die Zunahme der Anzahl der Ehescheidungsklage erhebenden Frauen ein Ausdruck der sozialökonomischen Gleichberechtigung der Frau ist. Jedoch erscheint mir eine solche Begründung für sich allein nicht ausreichend; sie ist zu allgemein. Es gibt keinen unmittelbaren Übergang von den allgemeinen theoretischen Erkenntnissen zur konkreten empirischen Erscheinung. Schon August Bebel hatte unter bürgerlich-kapitalistischen Verhältnissen bei seiner gründlichen Auswertung der damaligen Justizstatistik während der Reichstagsdebatte zum Eherecht des BGB-Entwurfs auf die Zunahme der Anzahl der scheidungsbegehrenden Frauen hingewiesen4 5, und auch in modernen staatsmonopolistischen Staaten wie Westdeutschland und Japan ist diese Tendenz feststellbar, Die Dinge liegen mithin komplizierter und bedürfen der komplexen Erforschung. Sicherlich spielen hierbei vielschichtige Faktoren, z. B. auch sozialpsychologische, mit eine Rolle. Für eine fundierte Theorie von den konkreten gesellschaftlichen Veränderungen im Lebensbereich von Ehe und Familie erscheinen mir also die Untersuchungsmöglichkeiten einer Disziplin allein nicht aussagekräftig. Im Augenblick' mag es noch angebracht sein, wenn zu einem bestimmten Problem Vertreter verschiedener Fachgebiete von ihrer spezifischen Warte her Stellung nehmen. Einseitige Betonungen können dann allerdings nicht ausgeschlossen werden. In Zukunft sind jedoch für die Familienforschung umfassende Kooperationsbeziehungen zu Vertretern anderer Wissenschaftszweige anzustreben, so z. B. über Probleme der Persönlichkeitsentwicklung, der Vorbereitung Jugendlicher auf Ehe und Familie, der Ursachen und Bedingungen für Ehekonflikte, der Ehescheidung, der Wahrung der Interessen der Kinder und der Eltern bei Erziehungsrechtsentscheidungen. Ohne eine derartige Gemeinschaftsarbeit wird es kaum möglich sein, zu prognostischen Vorstellungen für das Teilsystem Ehe und Familie und damit zu einer prognostisch begründeten Familienpolitik zu gelangen. Ein Grundproblem der Familiensoziologie besteht in einer exakten Analyse der Beziehungen „Familienmitglied Familie Gesellschaft“, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Beziehungen-zwischen Familienmitglied und Gesellschaft nicht nur durch die Familie vermittelt, sondern auch durch andere soziale Gruppen, z. B. durch das Arbeitskollektiv, durch die Schule und durch gesellschaftliche Organisationen, mitbestimmt werden und sich auch hier Wechselwirkungen ergeben. 4 Marx, Theorien über den Mehrwert (Vierter Band des „Kapitals“), in: Marx/Engels, Werke, Bd. 26 (l. Teil), Berlin 1965, S. 60/61. 5 August Bebel in der Sitzung des Reichstages vom 25. Juni 1896; vgl. Mugdan, Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, IV. Band (Familienrecht), Berlin 1899, S. 1337 ff. (1342). Die aus einer solchen umfassenden soziologischen Analyse gewonnenen Erkenntnisse lassen Schlußfolgerungen für den notwendigen Einfluß von Staat, Gesellschaft und Recht auf die Sicherung der Stabilität der Ehe und Familie zu. Es geht dabei nicht allein um die erforderliche Kompensierung von eingetretenen Störungen, sondern zugleich um die wissenschaftliche Begründung von Maßnahmen, die zur Lösung neu entstandener dialektischer Widersprüche notwendig werden und damit der weiteren Entwicklung des gesellschaftlichen Teilsystems Ehe und Familie sowie der Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit bei der Durchsetzung der Familienpolitik dienen. Es wird notwendig, die Wechselwirkung zwischen Teil- und Gesamtsystem näher zu untersuchen. Einerseits ist die Stabilität von Ehe und Familie abhängig von der Stabilität des gesellschaftlichen Gesamtsystems; andererseits wird durch eine Erhöhung der Stabilität des Teilsystems Ehe und Familie zugleich das gesamtgesellschaftliche System und mittelbar andere Teilsysteme, wie z. B. das ökonomische System vervollkommnet. Ein stabiles Teilsystem, das wie Ehe und Familie ein dynamisches darstellt, ist seinerseits in der Lage, aktiv Einfluß auf die Weiterentwicklung des Gesamtsystems zu nehmen. Die Stabilität von Ehe und Familie ist somit außerordentlich bedeutsam für die Weiterentwicklung der gesamten Gesellschaft. Zur Funktion von Ehe und Familie in der sozialistischen Gesellschaft Zur Untersuchung der Entwicklung von Ehe und Familie in der sozialistischen Gesellschaft gehört auch die Frage nach der Funktion von Ehe und Familie. Ehe- und Familienverhältnisse sind keine einfach strukturierten gesellschaftlichen Erscheinungen. Sie bergen natürliche, ökonomische und moralisch-sittliche Elemente in sich und erfüllen die diesen entsprechenden Funktionen. Ehe und Familie existieren stets konkret; sie sind daher als (abstrakter) Oberbegriff für die mannigfaltigen Formen des Zusammenlebens der Geschlechter im Verlaufe der Menschheitsgeschichte unbrauchbar. Das Zusammenleben der Geschlechter war entsprechend der jeweiligen Produktionsweise immer von anderer Qualität und weist selbst innerhalb der einzelnen Gesellschaftsordnung entsprechend der Klassenstruktur der Gesellschaft Unterschiede auf. Die biologischen Beziehungen waren niemals den sozialen Gegebenheiten übergeordnet, sondern waren und sind in diese eingebettet. Auch das ökonomische Element der Familie und die damit zusammenhängenden Moralanschauungen sind inhaltlichen Wandlungen unterworfen und waren stets von anderer Qualität. In der sozialistischen Gesellschaft gewinnt die geistig-sittliche Seite der menschlichen Beziehungen, die auf den sozialistischen Produktionsverhältnissen beruhen, immer mehr an Bedeutung. Gerade in den Ehe- und Familienverhältnissen in der sozialistischen Gesellschaft, in denen der Entwicklung der Persönlichkeit eine funktionelle Bedeutung zufällt, tritt ihr kultureller Inhalt immer deutlicher zutage. Die Familie ist keine Produktionsgemeinschaft mehr wie in früheren Zeiten und auch nur noch zum Teil eine Konsumtionsgemeinschaft. Der gesellschaftliche Anteil bei der Befriedigung der Bedürfnisse der Familie nimmt ständig zu. Insofern mag man von einem Funktionswandel sprechen. Die Ursachen hierfür liegen insbesondere in dem in der sozialistischen Gesellschaft objektiv möglichen, von Staat und Gesellschaft geförderten Prozeß der Durchsetzung der realen Gleichberechtigung von Mann und Frau. 755;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 755 (NJ DDR 1969, S. 755) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 755 (NJ DDR 1969, S. 755)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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