Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 730

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 730 (NJ DDR 1969, S. 730); Zu einigen Erziehungsmethoden in der Hauptverhandlung Wir haben bisher einige Prinzipien des sozialistischen Erziehungsprozesses und die Besonderheiten ihrer Anwendung in der Hauptverhandlung dargestellt. Im Rahmen der Hauptverhandlung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um auf den Angeklagten erzieherisch einzuwirken. Die Art und Weise der Anwendung der Erziehungsmethoden ist stets abhängig vom Stand der Entwicklung des Angeklagten zur sozialistischen Persönlichkeit in den verschiedenen Bereichen seiner Persönlichkeitsstruktur und von den Aufgaben der jeweiligen Prozeßbeteiligten in der Hauptverhandlung. Für die Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen hat die tatbezogene Vermittlung bestimmter Kenntnisse eine grundlegende Bedeutung. Ergibt die Analyse der Persönlichkeit, daß der Angeklagte z. B. mangelhafte Kenntnisse über bestimmte gesellschaftliche Forderungen und Normen oder über die Entwicklungsfähigkeit des Menschen allgemein und die Möglichkeiten seiner eigenen Entwicklung besitzt, so muß diese Seite in der Hauptverhandlung besonders berücksichtigt werden. Die sozialistische Gesellschaft kann und darf den Angeklagten nicht davon befreien, auch von sich aus alles zu tun, um den gesellschaftlichen Anforderungen in der sozialistischen Menschengemeinschaft gerecht zu werden. An Hand der allgemeinen und speziellen Maßstäbe, wie der Gebote der sozialistischen Moral und Ethik, der verfassungsmäßigen und anderen gesetzlichen Grundlagen, der Verpflichtungen sozialistischer Kollektive usw., wird jedoch eine gesellschaftliche Wertung gegeben. Dabei wird es für die Prozeßbeteiligten ggf. notwendig sein, die spezielle Bedeutung bestimmter Forderungen und Gesetzmäßigkeiten für den Angeklagten hervorzuheben. Wenn z. B. ein Bürger das sozialistische Eigentum schädigte, so wird es darauf ankommen, sachbezogen auf die Straftat, dem Angeklagten die entsprechenden Prinzipien der sozialistischen Menschengemeinschaft und die damit verbundenen Forderungen für den einzelnen bewußt zu machen. Hierbei erweisen sich stets Beispiele aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Täters als besonders anschaulich und geeignet, den Umdenkungsprozeß einzuleiten bzw. zu unterstützen. Soweit sich beim Angeklagten z. B. eine labile Einstellung zur Arbeit zeigt, ist es erforderlich, auf der Grundlage der Feststellungen darzulegen, welche Möglichkeiten seiner persönlichen Weiterentwicklung gegeben sind und welche Forderungen die Gesellschaft an ihn stellt. Die erzieherischen Hinweise des Gerichts und des Staatsanwalts in der Hauptverhandlung sollten durch die Ausführungen der am Verfahren mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte unterstützt und auf die Person des Angeklagten weiter konkretisiert werden. Die Begründung der Notwendigkeit gesellschaftlicher Forderungen an die Entwicklung des Menschen ist aus der herbeizuführenden Übereinstimmung von gesellschaftlichen und individuellen Interessen abzuleiten. Auf der Grundlage der Vermittlung dieser Kenntnisse ist das Verdeutlichen bestimmter tatbezogener Zusammenhänge eine weitere Methode der Erziehung in der Hauptverhandlung. Diese Zusammenhänge beziehen sich auf gesellschaftliche und individuelle Forderungen, Bedingungen und Erfahrungen, die dem Angeklagten bereits bekannt sind. Dabei sollte das für die Entwicklung des Angeklagten Wesentliche hervorgehoben werden, ohne bestimmte Besonderheiten, die für das Verfahren von Bedeutung sind, zu vernachlässigen. ' Selbstverständlich gilt es, das Wesentliche unter gesellschaftlichem und unter individuellem Aspekt zu unterscheiden. Dabei können sich in dem jeweiligen Verfahren beide Seiten in Übereinstimmung befinden oder einander widersprechen. Zum Teil wird im Zusammenhang mit der Ermittlung der begünstigenden Umstände der Mensch und damit der Angeklagte ausschließlich als Produkt der gesellschaftlichen Bedingungen dargestellt. Dabei wird nicht beachtet, daß der Mensch auf Grund seines Denkens und Handelns Schöpfer und Gestalter der gesellschaftlichen Bedingungen ist. So muß also dem Angeklagten gezeigt werden, daß er einen wesentlichen Anteil daran hat, wie sich sein Leben und damit seine Einstellung und Verhaltensweise zur Gesellschaft und zu dem einzelnen Menschen gestaltet. Das Verdeutlichen bestimmter Zusammenhänge sollte nicht in jedem Falle zum Ziel haben, daß der Angeklagte daraus sofort Schlußfolgerungen ziehen muß. Dieser Prozeß des Umdenkens erfordert eine längere Zeit, in der der. Angeklagte seine Selbsterziehung auf der Grundlage der durch die Prozeßbeteiligten verdeutlichten Zusammenhänge gestalten kann. Eine weitere Methode, die die vorgenannten Kenntnisse und Erkenntnisse in bestimmtem Umfang voraussetzt, ist die Unterstützung bei der Herausbildung bestimmter Überzeugungen und Willenseigenschaften. Dabei kann es sich um Überzeugungen des Angeklagten von der Notwendigkeit der eigenen Entwicklung und um den Willen zur eigenen Entwicklung entsprechend den gesellschaftlichen Forderungen und Bedingungen handeln, die den Prozeß der Selbsterziehung unmittelbar oder mittelbar ■ beeinflussen. Die Prozeßbeteiligten müssen an bereits vorhandene Willenseigenschaften des Angeklagten zur eigenen Entwicklung anknüpfen. Keinesfalls sollte in der Hauptverhandlung das Bemühen um die erzieherische Beeinflussung in ein allgemeines Moralisieren abgleiten. Vielmehr ist in diesem Zusammenhang der Weg aufzuzeigen, der die gesellschaftliche Unterstützung z. B. durch das Kollektiv verdeutlicht und der zwar hohe, aber keine überhöhten Anforderungen stellt, so daß er auch von dem Angeklagten realisiert werden kann. Dabei ist das zu erstrebende Ziel aufzuzeigen. Das erfordert z. B. bei der Übernahme einer Bürgschaft Hilfe und Unterstützung durch vorbereitende Beratungen im Arbeits- oder Wohnkollektiv. Für den einzuleitenden Prozeß der Selbsterziehung ist in der Hauptverhandlung bzw. auf alle Fälle im Urteil der unmittelbare Anteil des Angeklagten und die Unterstützung durch das Arbeitskollektiv bzw. den Strafvollzug zu kennzeichnen. In diesem Zusammenhang sind eindeutige Forderungen an den Angeklagten zu stellen. Deshalb ist gerade die erzieherische Einwirkung auf den Angeklagten in der Hauptverhandlung so zu gestalten, daß das Verständnis und die Einsicht für die an ihn zu stellenden Forderungen wachsen. Das Ergebnis dieser Bemühungen in der Hauptverhandlung muß in den Urteilsgründen dargestellt und mit dem anwesenden Vertreter des Kollektivs beraten oder dem Kollektiv selbst erläutert werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß der Verurteilte sich nicht selbst überlassen bleibt. Das Fordern eines bestimmten Erziehungsergebnisses ist eine weitere wesentliche Methode, die unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen in der Hauptverhandlung angewendet werden kann. Diese Methode setzt im allgemeinen beim Angeklagten die genannten Kenntnisse und Überzeugungen sowie Willenseigenschaften zur Selbsterziehung voraus. Sie hat dann den größten Erfolg, wenn der Angeklagte bereits mit der Seibslerziehung in der zu fordernden Richtung 730;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 730 (NJ DDR 1969, S. 730) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 730 (NJ DDR 1969, S. 730)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung versuchten erneut, ihre Befugnisse zu überschreiten und insbesondere von Inhaftierten Informationen über Details der Straf- tat, über über Mittäter aus der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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