Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 73

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 73 (NJ DDR 1969, S. 73); ein Grundelement ihrer Arbeit wider. Diese Funktion wird sowohl von dem sozialistischen Charakter des Gesamtsystems der Staatsmacht als auch von den gegenwärtig wie perspektivisch zu lösenden gesamtstaatlichen Aufgaben bestimmt. Die Deutsche Volkspolizei wird deshalb auf der Grundlage und zur Durchsetzung der Verfassung, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates, der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates, anderer gesetzlicher Be- Stimmungen sowie der Befehle, Direktiven und anderen Weisungen des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei tätig (§ 2 VP-Gesetz). Die Angehörigen der Volkspolizei sind verpflichtet, getreu ihrem Eid ihre ganze Kraft in den Dienst des sozialistischen Vaterlandes zu stellen und durch selbstlosen Einsatz jederzeit die öffentliche Ordnung und Sicherheit zuverlässig zu gewährleisten sowie größte Wachsamkeit zu üben (§ 3 VP-Gesetz). Angesichts der gefährlichen Politik der in Westdeutschland herrschenden imperialistischen Klassenkräfte und ihrer Aggressionsabsichten gegen die DDR und die anderen sozialistischen Staaten muß die Volkspolizei jederzeit, in jeder Lage sowie unter allen Bedingungen bereit sein, die politischen und ökonomischen Grundlagen des sozialistischen Staates sowie die Freiheit, das Leben, das Eigentum und die Würde der Bürger zuverlässig zu schützen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu festigen. Die Zusammenarbeit der Volkspolizei mit örtlichen Volksvertretungen, anderen Staatsorganen, Organisationen und Bürgern Die Volkspolizei ist verpflichtet, ihre Anstrengungen zur Durchsetzung der aktiven und fördernden Rolle des sozialistischen Rechts bei der allseitigen Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ständig zu verstärken. Der staatliche und gesellschaftliche Kampf für Ordnung und Sicherheit und gegen die Kriminalität muß noch wirksamer geführt werden. Aus diesem Grunde ist die Volkspolizei verpflichtet,-die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe noch umfassender bei der Durchführung ihrer Aufgaben, die ihnen insbesondere Art. 81 Abs. 3-der Verfassung stellt, zu unterstützen (§ 5 VP-Gesetz). Sie hat die örtlichen Volksvertretungen als oberste Organe der Staatsmacht im Territorium zu achten, in ihrer Stellung zu stärken und ihnen sowie ihren Organen bei der Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, insbesondere bei der Mobilisierung der Werktätigen zur bewußten Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen sowie Disziplinwidrigkeiten, zu helfen. Die Leiter der Dienststellen der Volkspolizei und in den Gemeinden die Abschnittsbevollmächtigten haben deshalb die örtlichen Volksvertretungen und deren Organe zu informieren, ihnen Vorschläge zu unterbreiten, auf Verlangen Auskünfte zu erteilen und Berichte über solche Probleme zu erstatten, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur. Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Einhaltung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung der Rechte der Bürger notwendig sind. Eine planmäßige, vorausschauende und auf die gesellschaftlichen Schwerpunkte im jeweiligen Territorium gerichtete sozialistische Gemeinschaftsarbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe mit der Volkspolizei wird dazu beitragen, in allen Städten und Gemeinden eine Atmosphäre der Ordnung und Gesetzlichkeit und der Einhaltung der Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu schaffen. Das erfordert aber eine enge und ständige Zusammenarbeit, d;e effektiver als bisher gestaltet werden muß. Insgesamt muß sie zielgerichteter, differenzierter und kontinuierlicher werden. Eine solche umfassende Zusammenarbeit muß garantieren, daß sich der gesamte gesellschaftliche Entwicklungsprozeß ungestört vollziehen kann und daß Ursachen und Bedingungen von Straftaten, anderen Rechtsverletzungen und Störungen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Von entscheidender Bedeutung dabei ist, daß sich die Anstrengungen nicht nur auf bereits vorhandene Gefahren oder Störungen richten, sondern daß in Auswertung von Analysen bereits aus perspektivischer und prognostischer Sicht solche Maßnahmen getroffen werden, die darauf gerichtet sind, Gefahren für die Bürger oder Störungen für die Volkswirtschaft und das ganze Volksvermögen möglichst von vornherein auszuschließen. Eine nicht mindere Bedeutung für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hat die Bestimmung des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit den anderen Staatsorganen, Wirtschaftsorganen, Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, gesellschaftlichen Organisationen, den gesellschaftlichen Kollektiven sowie den Bürgern (§ 6 VP-Gesetz), die ihre verfassungsrechtliche Grundlage im Art. 90 Abs. 2 der Verfassung hat. Diese Zusammenarbeit setzt bei allen Angehörigen der Volkspolizei eine hohe politisch-ideologische Klarheit über ihren Sinn und Zweck voraus, erfordert große Anstrengungen, die Entwicklung bester Methoden im einzelnen wie im ganzen und duldet keinen Selbstlauf. Die komplexe Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten, dis Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen sowie die Abwehr und Beseitigung anderer Gefahren oder Störungen kann am wirksamsten nur gemeinsam und unter Einbeziehung aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte erfolgen. Dabei muß beachtet werden, daß die Volkspolizei nicht in die Verantwortung anderer Organe eingreift oder ihnen Verantwortung abnimmt. Um die schöpferischen Potenzen und Ideen der Werktätigen wirkungsvoll zu nutzen, sind den Staats- und Wirtschaftsorganen, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften, Massenorganisationen und den gesellschaftlichen Kollektiven solche Hinweise, Ratschläge und Empfehlungen zu geben, die diese auch tatsächlich in die Lage versetzen, ihre Verantwortung zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit in ihrem Bereich zu erkennen und ihr durch Einleitung wirksamer Maßnahmen gerecht zu werden. Nur so wird erreicht, daß der einzelne sich immer bewußter selbst für Ordnung und Sicherheit verantwortlich fühlt, sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen unseres Staates verhält und in zunehmendem Maße selbst gegen Rechtsverletzungen, Disziplinlosigkeiten sowie andere Störungen auftritt. Das ist das Hauptfeld der perspektivischen Arbeit der Volkspolizei, um jenen Stand der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, der den Erfordernissen der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entspricht. Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei Die richtige Erfassung dieser Grundgedanken und ihre tägliche Umsetzung in die Praxis “ist eines der Grundanliegen des VP-Gesetzes und läßt daher für die gesamte polizeiliche Arbeit wesentliche politisch- 73;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 73 (NJ DDR 1969, S. 73) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 73 (NJ DDR 1969, S. 73)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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