Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 725

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 725 (NJ DDR 1969, S. 725); tig die Gesetze zu beachten haben“ und „das Arbeitskollektiv wird darüber zu wachen haben“. Hinweise und Empfehlungen sollten, wenn sie die inhaltliche Richtung und die Wege der Erziehung und Selbsterziehung angeben, sorgfältiger die im jeweiligen Strafverfahren festgestellten Besonderheiten auswerten. Nur so wird das vom Gericht Mitgeteilte nicht nur im grundsätzlichen richtig, sondern auch konkretisierbar, genügend differenziert und überzeugend sein. Den Inhalt der Persönlichkeitserziehung des Verurteilten allerdings in allen Einzelheiten vermitteln zu wollen, ist von vornherein nicht anzustreben. Das wäre weder möglich noch zulässig, noch zweckdienlich. Möglich ist es u. a. deshalb nicht, weil die Erziehung und Selbsterziehung ein ständiger, widersprüchlicher Prozeß ist, der nicht in allen Einzelheiten und auftretenden Varianten vorher bestimmt werden kann. Es hat sich vielmehr in der Praxis als positiv erwiesen, die Kollektive darauf zu orientieren, in nicht zu eng bemessenen Zeitabschnitten selbst die Entwicklung des Verurteilten einzuschätzen und veränderte Situationen zu berücksichtigen. Unzulässig wäre die Festlegung der Erziehung in allen Einzelheiten deshalb, weil die Erziehung des Verurteilten unter der Verantwortung der Leitungen in den einzelnen Bereichen mit den vorhandenen Mitteln und den in der täglichen Arbeit erwachsenden Aufgaben verwirklicht werden muß. Unzweckmäßig wäre eine zu detaillierte Festlegung schließlich, weil es den Grundsätzen sozialistischer Erziehung widersprechen würde, den Verurteilten zur Unselbständigkeit zu erziehen. All dies schließt nicht aus, daß es in Einzelfällen notwendig werden kann, Hinweise und Empfehlungen zur Lösung einzelner Erziehungsprobleme zu geben. Die besten Ergebnisse sind nach bisheriger Übersicht dort zu verzeichnen, wo sich die Gerichte, die staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte sowie der Verurteilte bereits in der Vorbereitung auf die Hauptverhandlung mit den vom Strafverfahren inhaltlich berührten Problemen der sozialistischen Persönlichkeitserziehung gründlich beschäftigt haben und wo nach der Hauptverhandlung die Hinweise und Empfehlungen des Gerichts mit den Vorstellungen der übrigen Beteiligten zusammenfließen14. Das so entstandene Ergebnis eine Synthese der Vorschläge wird dann von den für den Erziehungsprozeß Verantwortlichen unter Mithilfe des Gerichts zusammengefaßt. Hinweise und Empfehlungen dürfen keine langatmigen, bis ins einzelne gehenden Ausführungen sein. Vielmehr sollte nach den bisherigen Erfahrungen stärker darauf geachtet werden, daß das gesamte Vorgehen und Verhalten des Gerichts in der Hauptverhandlung bereits Richtung, Methode und Atmosphäre der künftigen Erziehung gewissermaßen konkludent verdeutlichen. Ein solches Verhalten des Gerichts, das vor allem eine höhere Verhandlungskultur voraussetzt, wird Grundlage und Richtung der Erziehung und Selbsterziehung wirksamer vermitteln als viele Worte15. Bürgschaftserklärungen von Kollektiven und einzelnen Personen entheben das Gericht nicht der Notwendigkeit, sich selbst mit der Problematik der Erziehung und Selbsterziehung des Angeklagten auseinanderzuset-zenls. Die Maßnahmen werden ggf. zu bekräftigen oder i 14 Hinweise und Empfehlungen korrespondieren oft miteinander in ihrem Grundanliegen. So entspricht im allgemeinen einem Hinweis an den Verurteilten die entsprechende Empfehlung an das Kollektiv, das im Hinweis Gesagte mit seinen Möglichkeiten zu unterstützen. Umgekehrt werden Empfehlungen an das Kollektiv, z. B. zur Integration des Verurteilten, von entsprechenden Hinweisen an den Verurteilten begleitet sein müssen, daß und wie er die Integration selbst fördern kann. 15 vgl. dazu Berwig/Glück, „Anwendung pädagogischer Grundsätze und Methoden in der Hauptverhandlung“, in diesem Heft. durch zusätzliche pinweise und Empfehlungen sinnvoll zu ergänzen sein. Die. Spezifik der Bürgschaft eines Kollektivs ist im allgemeinen enger als der Inhalt der Erziehung des Verurteilten. Unter Umständen werden auch über die in der Bürgschaft behandelten Probleme hinaus noch Hinweise und Empfehlungen zu anderen Fragen erforderlich sein. Bürgschaftsverpflichtungen können nur dann wirksam auf den Gesamtprozeß der sozialistischen Persönlichkeitserziehung einwirken, wenn sie organisch mit den Ergebnissen der Persön-lichkeits- und Ursachenanalyse verbunden sind. Hinweise und Empfehlungen zur Wiedergutmachung Die Verurteilung auf Bewährung ist Ausgangspunkt für einen differenzierten Erziehungsprozeß, bei dem es maßgeblich auf die aktive Tätigkeit des Verurteilten ankommt. Es ist naheliegend, daß sich der Verurteilte dabei zunächst mit seiner Straftat und ihren unmittelbaren Folgen auseinandersetzt. Mit der Selbstkritik des Verurteilten soll das Vertrauen seines Kollektivs wiedergewonnen und die Basis für seine weitere Entwicklung geschaffen werden. Das Gericht ist verpflichtet, dem Verurteilten und seinem Kollektiv bei diesem Anfang der Wiedergutmachung und Bewährung, soweit erforderlich, inhaltliche Unterstützung zu geben. Dem Verurteilten und seinem Kollektiv muß klarwerden, daß die zügige und vollständige Begleichung des materiellen Schadens zwar durchaus wichtig ist, aber nur einen Teil der Wiedergutmachung und Bewährung darstellt. Wiedergutmachung im vollen Sinne, wie sie die sozialistische Gesellschaft erwartet, heißt nicht nur, den Schaden zu ersetzen, sondern unmittelbar damit verbunden den Prozeß der Persönlichkeitserziehung des Verurteilten tatkräftig zu beginnen. Es wird keine „Selbstzerflei-schung“, sondern normales, vorbildliches Verhalten in der Arbeit sowie im gesellschaftlichen und persönlichen Leben erwartet, ein Verhalten, das die Bereitschaft zur Selbstkritik in bezug auf Mängel und Schwächen einschließt. Unterläßt das Gericht es, diese inhaltliche Seite der Wiedergutmachung zu verdeutlichen, so ist ein entscheidender Ausgangspunkt für eine echte Bewährung des Verurteilten bereits vertan. Eine Möglichkeit, um zu verdeutlichen, daß es hier nicht um eine formelle, sondern um eine inhaltliche Frage geht, ist, die Schadenersatzleistung in Geld mit (zusätzlicher) gesellschaftlich nützlicher Arbeit oder mit der Erfüllung anderer Verpflichtungen des Verurteilten zu verbinden. Hinweise und Empfehlungen zur Festigung des Vertrauensverhältnisses Eine wichtige Komponente der inhaltlichen Ausgestaltung des Erziehungsprozesses ist es, Vertrauen und Selbstvertrauen zu schaffen. Sie sind eine grundlegende Voraussetzung für die erfolgreiche Reintegration des Verurteilten und die damit verbundene Verinnerlichung gesellschaftlicher Normen. Vertrauen und Selbstvertrauen des Verurteilten stimulieren dazu, immer höhere Anforderungen an sich selbst zu stellen und ihnen gerecht zu werden. Fehlen Vertrauen und Selbstvertrauen, so besteht die Gefahr, daß sich der Verurteilte nur äußerlich dem Kollektiv anpaßt und der notwendige innere Fortschritt nicht eintritt. Gerade wenn eine Straftat Ausgangspunkt für die verstärkte Einflußnahme auf die Entwicklung des Verurteilten gewesen ist, muß sehr genau beachtet werden, inwieweit Vertrauen und Selbstvertrauen ge- 16 Selbstverständlich sollten die Gerichte nach wie vor danach streben, daß inhaltlich güte und realisierbare Bürgschaften übernommen werden. 7 25;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 725 (NJ DDR 1969, S. 725) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 725 (NJ DDR 1969, S. 725)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus ergebenden enormen gesellschaftlichen AufWendungen für die weitere ökonomische und militärische Stärkung der zum Beispiel vielfältige. Auswirkungen auf Tempo und Qualität der Realisierung der Sozialpolitik. Des weiteren ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erhöhen, die progressive Entwicklung aller gesellschaftlichen Bereiche zu stören und zu hemmen sowie Personen zur Begehung staatsfeindlicher, krimineller und anderer gesellschaftswidriger Handlungen zu veranlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X