Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 72

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 72 (NJ DDR 1969, S. 72); V. Oberstleutnant der VP ALOIS PAWLAK und Major der VP WERNER GARBE, Ministerium des Innern Stellung, Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei im System der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht Mit dem Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968 GBl. I S. 232 (im folgenden VP-Gesetz) wurden Charakter und Stellung der Deutschen Volkspolizei im System der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht bestimmt und eine einheitliche, der sozialistischen Verfassung entsprechende Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit geschaffen. Das Gesetz stimmt mit dem Wesen und den Forderungen der durch die Volkskammer im vergangenen Jahr verabschiedeten neuen Gesetzeswerke zur Gestaltung eines in sich geschlossenen sozialistischen Rechtssystems überein und trägt zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung bei. Seinen einzelnen Bestimmungen liegen die gesellschaftlichen Erfordernisse der gegenwärtigen und der perspektivischen Entwicklung zugrunde. Die Stellung der Volkspolizei und die Grundsätze ihrer Tätigkeit Ausgehend von dem in Art. 90 Abs. 2 der Verfassung postulierten Grundsatz, daß die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen gemeinsames Anliegen der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger sind, legt das VP-Gesetz die besondere Verantwortung fest, die die Deutsche Volkspolizei hierbei trägt, und bestimmt ihren spezifischen Beitrag, den sie dabei als zentral vom Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei geführtes Sicherheitsorgan im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben (§ 7 VP-Gesetz) zu leisten hat. Als Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht der DDR hat sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Ihre gesamte Tätigkeit dient dem zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der sozialistischen Errungenschaften, des friedlichen Lebens und der schöpferischen Arbeit der Menschen (§ 1 VP-Gesetz). Auch hierin unterscheiden sich unser sozialistischer Staat und die Deutsche Volkspolizei grundsätzlich von dem staatsmonopolistischen Herrschaftssystem mit seiner Polizei in Westdeutschland. Der westdeutsche Staat ist nicht in der Lage, seinen Bürgern Rechtssicherheit zu garantieren. Die ständig ansteigende Kriminalität in Westdeutschland bringt eine immer größere Unsicherheit für die Bevölkerung mit sich, deren Ursachen im volksfeindlichen imperialistischen System zu suchen sind. Da die westdeutsche Polizei Bestandteil dieses Systems ist und ihm voll und ganz dient, kann sie der Kriminalität nicht wirksam entgegen treten. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Macht der Monopole und Militaristen zu sichern. Der Charakter dieser Polizei, in der ehemalige SS- und andere Naziverbrecher maßgebliche Funktionen innehaben, widerspiegelt sich unter anderem im brutalen Vorgehen gegen alle friedliebenden Menschen. Unter diesem Schutz können sich aber andererseits die neonazistischen Kräfte formieren. Im Gegensatz dazu ist es in der DDR das Anliegen des sozialistischen Staates und seiner Organe, die Menschen zu gesellschaftlich bewußtem Handeln zu führen. Das Volk ist selbst zum Souverän seiner Geschicke geworden. Das zeigt sich auch in dem neuen Verhältnis der Bürger zu ihrem Staat und ihrer Volkspolizei sowie in ihrer Bereitschaft, Verantwortung für das gesellschaftliche Ganze zu tragen. Selbst aus dem Volke kommend und deshalb eng mit ihm verbunden, leistet die Deutsche Volkspolizei einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Entwicklung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Rechtssicherheit sowie zur Gestaltung der sozialistischen Menschengemeinschaft. ! Die Deutsche Volkspolizei erhält mit dem VP-Gesetz klar abgegrenzte Aufgaben und dementsprechende Befugnisse. Durch die eindeutige und umfassende rechtliche Ausgestaltung der einzelnen Bestimmungen stellt das Gesetz für jeden Volkspolizisten eine konkrete Anleitung zum Handeln im Interesse der Durchsetzung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dar und gewährleistet, daß die Rechte der Bürger gewahrt werden. Es ist zugleich eine scharfe Waffe gegen die Feinde der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Das VP-Gesetz kann deshalb weder von seinem Charakter, seinem Wesen und seiner Zielstellung noch von den einzelnen Normen her mit den Bestimmungen der alten Polizeiverwaltungsgesetze verglichen werden. Es ist kein „Polizeirecht“ alter, bürgerlicher Prägung, sondern ein untrennbarer Bestandteil des Rechts unserer einheitlichen sozialistischen Staatsmacht, nämlich des Staatsrechts der DDR. Das Gesetz setzt qualitativ neue und höhere Maßstäbe für die Tätigkeit der Volkspolizei zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und damit zugleich zur Gestaltung der Verfassungswirklichkeit in der DDR. Für die Volkspolizei gilt der in der Verfassung verankerte Grupdsatz, daß der Mensch im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates steht (Art. 2). Durch ihre gesamte Tätigkeit muß sie mithelfen, das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger weiterzuentwickeln und zu festigen. Sie muß ebenfalls dazu beitragen, daß die Bürger ihre Fähigkeiten und ihre Kräfte zum Wohl der Gesellschaft sowie zu ihrem eigenen Nutzen ungehindert entfalten können. Die Volkspolizei hat zur Festigung der politischen Macht beizutragen, indem sie im Rahmen ihrer Aufgabenstellung die öffentliche Ordnung und Sicherheit jederzeit zuverlässig gewährleistet, damit sich alle gesellschaftlichen Prozesse ungestört vollziehen und die Werktätigen in Ruhe ihrer Arbeit nachgehen sowie ihre sonstigen staatsbürgerlichen Rechte und ihre gesellschaftlichen Pflichten erfüllen können. Wie bisher wird die Volkspolizei auch künftig alles daran setzen, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit in den Städten und Gemeinden kontinuierlich zu festigen, den Kampf gegen die Kriminalität wirkungsvoll zu führen, Brände und Brandschäden vermindern zu helfen sowie die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu stabilisieren. I Die Präambel des VP-Gesetzes legt fest, welche Forderungen Staat und Gesellschaft an die Volkspolizei stellen, damit Gefahren für die sozialistische Gesellschaft und die Bürger vorgebeugt wird, Störungen sofort beseitigt werden und zielgerichtet der Kampf zur Verhütung und Aufklärung aller Straftaten sowie anderer Rechtsverletzungen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen, geführt wird. Diese Forderungen sind Grundlage und Richtschnur für die im einzelnen gesetzlich geregelten Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei und damit selbst unmittelbar geltendes Recht. Die gesellschaftsgestaltende und schützende Funktion der Volkspolizei spiegelt sich im gesamten Gesetz als 7 2;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 72 (NJ DDR 1969, S. 72) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 72 (NJ DDR 1969, S. 72)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge zielgerichtet und konsequent zu nutzen. Der dazu erforderliche Informationsfluß ist zwischen den Diensteinheiten und anderen operativen Diensteinheiten planmäßig zu organisieren. Die für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der. Das Ziel besteht - wie ich das bereits in meinem Referat herausgearbeitet habe - darin, die so zu erziehen und befähigen, daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungsgeräte zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und klug auf diese Anrufer reagiert wird. Grundlage für die Einschätzung der Zusammensetzung, ihrer Qualität und operativen Zweckmäßigkeit sind die konkreten politisch-operativen Arbeitsergebnisse der ihr konkreter Anteil am inoffiziellen Informationsaufkommen der Diensteinheit.

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