Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 710

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 710 (NJ DDR 1969, S. 710); Clubs des ADMV bestand das Ziel der Aussprache darin, die sich aus der Mitarbeit von 50 000 in etwa 450 Clubs organisierten Mitgliedern des ADMV ergebenden Möglichkeiten zur Verkehrserziehung und Unfallverhütung im Rahmen der Verkehrsstrafverfah-ren noch wirksamer zu nutzen. Als Ergebnis der' Erörterungen wurde festgehallen: 1. In Verkehrsstrafsachen ist die Mitwirkung von Mitgliedern des ADMV als Schöffen und als Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte noch wirksamer zu gewährleisten. 2. Mitglieder des ADMV sind in geeigneten Fällen als gesellschaftliche Ankläger oder gesellschaftliche Verteidiger zu gewinnen. 3. Bei der Auswertung von Verfahren bzw. Veranstaltungen verkehrserzieherischen Inhalts ist enger mit den Motorsport-Clubs des ADMV zusammenzuarbeiten. * Der Konsultativrat beim Senat für Arbeilsrechtssachcn des Obersten Gerichts setzte am 25. September 1969 gemeinsam mit den Vorsitzenden der Senate für Arbeitsrechtssachen der Bezirksgerichte die Beratung über Probleme der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen fort, die er bereits am 3. Juli 1969 begonnen hafte (vgl. die Information in NJ 1969 S. 505) und die der Vorbereitung einer Plenartagung des Obersten Gerichts zu dieser Problematik im I. Quartal 1970 dient. Die Diskussion war durch eine vom Senat für Arbeitsrechtssachen des Obersten Gerichts ausgearbeitete Studie angeregt worden und führte zu einem lebhaften Meinungsstreit über die Funktion der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen; die materielle Verantwortlichkeit der Werktätigen bei Straftaten, die unter Alkoholeinfluß begangen wurden (§113 Abs. 2 Buchst, c GBA); den Begriff des „gesamten Schadens“ i. S. des § 114 Abs. 1 GBA; das sog. Mitverschulden des Betriebes bei der materiellen Verantwortlichkeit für abgeleitete Schäden. Zu vielen dieser Fragen wurde eine einheitliche Auffassung erzielt; einige bedürfen noch der weiteren Erörterung. Das Ergebnis wird in dem Leitungsdokument zu Fragen der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen, das dem Plenum des Obersten Gerichts zur Beratung und Beschlußfassung unterbreitet werden soll, seinen Niederschlag finden. Die Vorsitzenden der Senate für Arbeitsrechtssachen der Bezirksgerichte Cottbus, Potsdam, Erfurt und Magdeburg sowie des Stadtgerichts von Groß-Berlin informierten über den Stand der Vorbereitung von Plenartagungen ihrer Gerichte, die sich ebenfalls mit der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen beschäftigen. Der Konsultativrat für LPG-Recht beim 1. Zivilsenat des Obersten Gerichts beriet am 15. Oktober 1969 Probleme der Schadenersatzpflicht der LPGs gegenüber ihren Mitgliedern bei Arbeitsunfällen. In Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OG, Urteil vom 18. Mai 1967 - 1 Uz 1/67 -NJ 1967 S. 421) wurde überwiegend die Auffassung vertreten, daß § 98 GBA analoge Anspruchsgrundlage für derartige Ansprüche ist. Diese Auffassung wurde insbesondere darauf gestützt, daß Art. 35 der Verfassung, der das Recht jedes Bürgers auf Schutz seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft garantiert, die gleiche rechtliche Behandlung der Werktätigen verlangt, und zwar unabhängig davon, ob sie ihre berufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsrechtsverhältnisses oder als Mitglied einer sozialistischen Genossenschaft ausüben. Der Nachweis der Verletzung von Pflichten, die der LPG im Gesundheits- und Arbeitsschutz obliegen, reicht daher aus, um die materielle Verantwortlichkeit der Genossenschaft zu begründen. Weiter wurde überwiegend die Meinung vertreten, daß eine Mitverantwortung des Geschädigten für den eingetretenen Schaden nicht zur Minderung des Ersatzanspruchs führen sollte. Die LPGs sollten deshalb die Möglichkeit konsequent nutzen, durch Abschluß eines Versicherungsvertrages ihr Haftungsrisiko zu beschränken. Ansprüche der Mitglieder aus § 98 GBA können nach Auffassung des Konsultativrates nicht durch Beschlüsse der Leitungsorgane der LPGs beschränkt werden. Abschließend wurden Besonderheiten hinsichtlich der Art und des Umfangs der Ersatzpflicht erörtert. Es bestand Einigkeit darüber, daß zum „Verdienstausfall“ grundsätzlich auch Minderungen der Erträge aus der individuellen Wirtschaft gehören. Den LPGs ist allerdings das Recht einzuräumen, an Stelle einer Geldzahlung Ersatz in Form von Arbeit und Naturalien zu leisten, sofern das dem Mitglied zumutbar ist. Überwiegend waren die Beratungsteilnehmer der Auffassung, daß entsprechend § 98 Abs. 4 GBA Ansprüche aus Arbeitsunfällen in zwei Jahren verjähren und die einjährige Verjährungsfrist des § 18 Abs. I LPG-Ges. hier keine Anwendung findet. Rechtsprechung Strafrecht §§ 1 Abs. 3, 44, 48, 62 Abs. 3, 162 Abs. 1 Ziff. 4 StGB. 1. Bei der Bestimmung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Täter, die die Strafgesetze bereits wiederholt verletzten, sind neben den Rückfallbestimmungen des Besonderen Teils des StGB stets auch die entsprechenden Bestimmungen des Allgemeinen Teils auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. 2. Erfordern der Charakter und die Schwere der gesamten strafbaren Handlungen sowie die Persönlichkeit des Täters bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen eine Bestrafung nach § 44 Abs. 1 StGB, so ist die Anwendung der Rückfallbestimmung des Besonderen Teils (hier: §162 Abs. 1 Ziff.4 StGB) ausgeschlossen, weil sonst eine unzulässige doppelte Strafverschärfung erfolgen würde. 3. Liegen die Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 StGB (außergewöhnliche Strafmilderung) vor, so kann § 44 Abs. 1 StGB nicht angewendet werden. 4. Erfolgt eine Verurteilung nach § 44 Abs. 1 StGB, so liegt angesichts der angedrohten Strafen ein Verbrechen gemäß § 1 Abs. 3 StGB vor. In einem solchen Fall ist die Festlegung staatlicher Kontrollmaßnahmen (§48 Abs. 1 StGB) möglich. 5. Zu den Voraussetzungen für eine Strafverschärfung bei Rückfallstraftaten gemäß § 44 Abs. 1 StGB. 6. Zur Berücksichtigung von Verurteilungen, die vor dem Inkrafttreten des neuen StGB ausgesprochen wurden. OG, Urt. des Präsidiums vom 15. Oktober 1969 I Pr - 15 - 7/69. Das Kreisgericht verurteilte den Angeklagten wegen Diebstahls von gesellschaftlichem Eigentum (§ 29 StEG) 710;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen der Staatssicherheit herangesogen sind und, obwohl sie keine besonderen Verbindungen zu Personen haben, die eine feindliche Tätigkeit ausüben, kraft ihrer.

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