Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 709

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 709 (NJ DDR 1969, S. 709); Als am 2. Januar 1968 die Arbeit im zentralen Schreibzimmer aufgenommen wurde, waren die Mitarbeiter davon überzeugt, in der Rationalisierung und. Erleichterung der Arbeit einen Schritt vorangekommen zu sein. Diese Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Arbeit im zentralen Schreibzimmer ermöglichte es, sie von Anfang an nach der erbrachten Leistung zu entlohnen. Durch eine exakte Bewertung der Leistung jedes einzelnen wurde eine gerechte Vergabe der Leistungszuschläge erreicht. Die Leistungsbewertung erfolgt mit Hilfe des Anschlagmeßblattes nach Schreibmaschinenanschlägen je Schreibauftrag durch den jeweiligen Mitarbeiter selbst. Der Leiter des zentralen Schreibzimmers macht regelmäßig Stichproben. Die Bewertung geschieht ohne Schwierigkeit und großen Zeitaufwand und gewährleistet m. E. eine exaktere Bewertung als die Abrechnung nach Seiten. Unter den Schreibkräften hat sich ein gesundes Wetteifern entwickelt. Sie vergleichen ständig ihre Leistungskennziffern und spornen sich gegenseitig zu besseren Leistungen an. Der Leiter des Schreibzimmers ermittelt monatlich die Leistungskennziffern jedes Mitarbeiters. Besondere Leistungen werden dann entsprechend materiell anerkannt. Die neue Arbeitsweise führte bei den Mitarbeitern des zentralen Schreibzimmers zu einem größeren Verantwortungsbewußtsein, und zyvar nicht nur in bezug auf die eigene Arbeit, sondern auch hinsichtlich aller Schreibarbeiten. Für die Leitung des Gerichts war es selbstverständlich, den Mitarbei- tern des Schreibzimmers für die Lösung dieser neuen Aufgabe umfangreiche Hilfe zu gewähren. Sie veranstaltete Schulungen über materiell- und prozeßrechtliche Bestimmungen des Strafrechts, in der Protokollführung und in der Bedienung der Diktiergeräte. Das gewachsene Verantwortungsbewußtsein der Mitarbeiter zeigte sich darin, daß sie am 7. Oktober 1968 von sich aus vorschlugen, den Kampf um den Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ aufzunehmen. Dazu stellten sie sich u. a. folgende Aufgaben: a) Sozialistisch arbeiten: Erreichung und Überbietung der vom Ministerium der Justiz vorgeschlagenen Leistungskennziffern, absolute Ehrlichkeit bei der Ermittlung der Leistungskennziffern, sauberes und fehlerfreies Schriftbild, Einhaltung und Unterbietung der vorgegebenen Fristen für die Erledigung der Schreibarbeiten, regelmäßige, inhaltlich vorbereitete Dienstbesprechungen, Unterstützung gegenüber anderen Dienststellen. b) Sozialistisch lernen: termin- und arbeitsgerechte Erfüllung staatlicher Qualifizie- / rungsaufträge, gesellschaftliche Betätigung in und außerhalb der Dienststelle, Verbesserung der Gestaltung des Arbeitsablaufs. c) Sozialistisch leben: Entwicklung von Kritik und Selbstkritik, regelmäßige Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, Verbesserung des Verhältnisses zu den Angehörigen der Mitarbeiter, umfassend Beteiligung an der Ausgestaltung des Kreisgerichts und- an der Vorbereitung der Festveranstaltung zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR. Der Kampf um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ hat zu folgenden wichtigen Ergebnissen geführt: 1. Alle Mitarbeiter des Schreibzimmers sind politisch-ideologisch gewachsen. Sie entwickeln sich zu sozialistischen Persönlichkeiten, die sich für das Ganze verantwortlich fühlen, sich gegenseitig erziehen und sich qualifizieren. 2. Die Schreibarbeit wird schneller und sauberer als früher erledigt (spätestens innerhalb von 5 bis 6 Tagen). 3. Während der Urlaubszeit und bei Krankheit wird der Arbeitsanfall wenn auch unter Schwierigkeiten ordnungsgemäß erledigt. Das gleiche gilt, wenn in den Saisonmonaten an der Ostseeküste Arbeitsspitzen auftreten. Es hat uns deshalb alle mit Stolz erfüllt, daß das Kollektiv des zentralen Schreibzimmers in der Festveranstaltung aus Anlaß des 20. Jahrestages der Gründung der DDR, nachdem - es die Erfüllung seiner Verpflichtungen öffentlich verteidigt hatte, vom Direktor des Bezirksgerichts Rostock die staatliche Auszeichnung „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ entgegennehmen konnte. HERBERT NICKEL, Direktor des Kreisgerichts Wolgast Informationen der zentralen Rechtspflegeorgane Das Präsidium des Obersten Gerichts erörterte in seiner Sitzung am 9. Oktober 1969 Fragen der sozialistischen Rationalisierung im Obersten Gericht. Es bestand Klarheit darüber, daß Ausgangspunkt und Ziel der sozialistischen Rationalisierung die Erhöhung der Effektivität der Rechtsprechung sein müsse. Im Ergebnis der Diskussion wurden für die Arbeitsgruppe „Rationalisierung“ folgende nächste Aufgaben festgelegt: Klärung einiger Grundfragen, Mitwirkung bei der Modellierung und Tätigkeit des Obersten Gerichts (einschließlich der prognostischen und perspektivischen Fragen), Durchführung von Arbeitsstudien und technisch-organisatorischen Maßnahmen. Ferner beriet und beschloß das Präsidium die Konzeptionen der Plenartagungen des 2. Halbjahres 1970: Die 28. Plenartagung (3. Quartal 1970) wird sich mit Problemen der gerichtlichen Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung im Strafprozeß beschäftigen. Zur Vorbereitung sollen analytische Untersuchungen über Inhalt und Umfang der gerichtlichen Beweisaufnahme, -über die Grundsätze der Beweisführung sowie über inhaltliche Probleme der Erhebung und Überprüfung der gesetzlich zulässigen Beweismittel in der gerichtlichen Beweisaufnahme durchgeführt werden. Die 29. Plenartagung (4. Quartal 1970) ist dem Thema „Probleme der Verwirklichung der sozialistischen Demokratie durch die Mitwirkung der Bürger im gerichtlichen Hauptverfahren“ gewidmet. Ausgehend von den Erfahrungen nach Inkrafttreten der neuen Strafgesetze, soll grundsätzlich geklärt werden, nach welchen inhaltlichen Gesichtspunkten und Maßstäben die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte durch die Gerichte zu entwickeln und zu fördern ist, um eine weitere Erhöhung der Effektivität der Rechtsprechung zu erzielen. * Auf Anregung des Präsidenten des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes der DDR (ADMV) fand kürzlich im Ministerium der Justiz eine Beratung statt, an der auch führende Vertreter des Obersten Gerichts, des Generalstaatsanwalts der DDR und des Präsidiums des ADMV teilnahmen. Unter Berücksichtigung der auf der 23. Tagung des Plenums des Obersten Gerichts zu einigen Fragen der Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen gegebenen Orientierung (vgl. NJ 1969 S. 459 ff.) und in Würdigung des verdienstvollen Wirkens der Motorsport- 709;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 709 (NJ DDR 1969, S. 709) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 709 (NJ DDR 1969, S. 709)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Wirtschaftsstrafverfahren einen bedeutenden Einfluß auf die Wirksamkeit der politisch-operativen Untersuchungsarbeit zur Aufdeckung und Aufklärung von Angriffen gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. der vorbeugenden Verhinderung und der offensiven Abwehr feindlicher Aktivitäten durch die sozialistischen Schutz- und Sicherheitsorgane. Latenz feindlicher Tätigkeit politisch-operativen Sprachgebrauch Bezeichnung für die Gesamtheit der beabsichtigten, geplanten und begangenen Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gerecht werden. Dabei müssen sich der Untersuchungsführer und der verantwortliche Leiter immer bewußt sein, daß eine zu begutachtende.

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