Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 699

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 699 (NJ DDR 1969, S. 699); Beratung übergeben. Als besonders positiv ist dabei zu werten, daß in den kollektiven Beratungen über diese Programme einzelne Kollektive konkrete Verpflichtungen zur Überwindung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen im eigenen Verantwortungsbereich übernahmen und alle Arbeitskollektive ihres Betriebes aufriefen, ihrem Beispiel zu folgen. Damit wurde eine solide Grundlage für die umfassende tatsächliche Durchsetzung der Programme geschaffen. Diese unterstützende Tätigkeit der Staatsanwälte der Kreise gegenüber den Betrieben ist aber nur ein Teil der gesetzlichen Forderungen aus Art. 3 StGB. Erfolg oder Mißerfolg der Führungsdokumente (Werkleiteranordnungen, Dienstanweisungen usw.) zur Verhütung von Straftaten und anderer Gesetzesverletzungen im Betrieb hängt entscheidend davon ab, wie die festgelegten Maßnahmen vom Betriebsleiter bis zum Brigadier und zu den Kollektiven der Werktätigen verwirklicht werden. Unseres Erachtens ist daher auch die Kontrolle über die Durchführung der verschiedenen Führungsdokumente ein wesentliches Kriterium für ihre Wirksamkeit. Insoweit wären deshalb' die von Gürtler/Lehmann entwickelten Kriterien zu ergänzen, ,.die zu erfüllen sind, wenn diese Dienstanweisungen den beabsichtigten Erfolg haben sollen“3. Den Prozeß der Verwirklichung der Vorbeugungsprogramme im Betrieb unterstützt der Staatsanwalt des Kreises vor allem durch seine Erfahrungen aus den einzelnen Strafverfahren, durch die Gesetzlichkeitsaufsicht, durch die Auswertung der Beschlüsse der Konfliktkommissionen und durch seine Öffentlichkeitsarbeit. Hinsichtlich kleiner und mittlerer Betriebe dürften diese Formen der, Unterstützung ausreichen. Gegenüber sozialistischen Großbetrieben fragt es sich jedoch, ob die Unterstützung darauf begrenzt bleiben kann. In die Überlegungen müßte z. B. das Informationsbedürfnis des sozialistischen Großbetriebes einbezogen werden, das sich auf eine betiiebsbezogene Kriminalitätsanalyse erstreckt, die den Zeitraum eines Jahres umfassen sollte. In eine solche Analyse sollten nicht nur die Straftaten einbezogen werden, die innerhalb des Betriebes begangen wurden, sondern auch solche, die Werktätige des Betriebes in ihrer Freizeit im Wohngebiet und in anderen Territorien begangen haben. Zu prüfen wäre ferner, ob dem sozialistischen Großbetrieb nicht auch 3 Gürtler,Lehmann, a. a. O., S. 695. bedeutsame Feststellungen der Kreisgerichte, z. B. aus Ehescheidungs- und Unterhaltsverfahren, vermittelt weiden sollten, an denen Werktätige des Betriebes beteiligt sind. Auf dem Gebiet der Gesetzlichkeitsaufsidit und der Öffentlichkeitsarbeit wurden im Vergleich zum Jahre 1968 bedeutende Fortschritte erreicht. So hielten Staatsanwälte im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen in den strukturbestimmenden Betrieben spezielle Fachvorträge und trugen damit zur Qualifizierung der leitenden Mitarbeiter bei. Weitere gute Ergebnisse wurden auch auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes erzielt. So hat z. B. der Staatsanwalt des Bezirks Gera zur wirksamen Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auf diesem Gebiet zielgerichtete Maßnahmen festgelegt. Diese bestehen u. a. in einer ständigen Einschätzung der Untersuchungs- und Strafpolitik, in deren Auswertung mit den Staatsanwälten der Kreise, in der Ausarbeitung eines gemeinsamen Maßnahmeplanes mit dem FDGB-Bezirksvorstand (Abteilung Arbeitsschutzinspektion), in der Auswertung der Feststellungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie des Brandschutzes beim Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft, im Bezirksbauamt, im Bezirkswirtschaftsrat und in der Ständigen Kommission des Bezirkstages für Bauwesen. Auch die Durchführung einer erweiterten Arbeitsberatung zu Problemen des Gesundheits- und Arbeitschutzes beim Staatsanwalt des Bezirks wäre in diesem Zusammenhang zu nennen. An dieser Beratung nahmen die Kreisstaatsanwälte, haupt- und ehrenamtliche Arbeitsschutzinspektoren, Sicherheitsinspektoren aus Großbetrieben, Vertreter der Technischen Überwachung, des Bezirkswirtschaftsrates, des Bezirksbauamtes sowie Betriebsleiter von VEBs und Vorsitzende von PGHs des Bauhandwerks teil. Es kam zu einem regen Erfahrungsaustausch über die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und anderen Gesetzesverletzungen auf dem Gebiete des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. WTir sind uns darüber klar, daß damit noch nicht alle Fragen gestellt und auch nicht beantwortet sind, die mit der Tätigkeit der Staatsanwälte zur Unterstützung der Betriebe Zusammenhängen. Wir hoffen aber, durch unsere Darlegungen zur weiteren Diskussion darüber angeregt zu haben. Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied, des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen Zur Arbeitsweise der Gerichte bei der Auswertung von Strafverfahren Wegen der großen Bedeutung, die die Auswertung von Strafverfahren für die wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen hat, erarbeitete das Kollegium für Strafsachen des Obersten Gerichts bereits vor längerer Zeit Grundsätze für die Tätigkeit der Gerichte auf diesem Gebiet, In der Zwischenzeit haben sich auch verschiedene Bezirksgerichte (so z. B. die Bezirksgerichte Halle und Karl-Marx-Stadt) mit dieser Seite der gerichtlichen Tätigkeit befaßt und die Praxis der Kreisgerichte eingeschätzt. Nachstehend sollen einige weiterführende Gedanken dazu dargelegt werden. Die Auswertung von Strafverfahren durch die Gerichte soll dazu dienen, „daß die Ursachen und Bedingungen von Straftaten durch die verantwortlichen Staats- und .Wirtschaftsorgane, Betriebe und anderen Einrichtun- gen, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen beseitigt werden, die Unduldsamkeit der Bürger gegenüber Straftaten verstärkt und neuen Straftaten vorgebeugt wird“ (§256 Abs. 1 StPO). Diese Aufgabe setzt die allseitige Aufklärung der Straftat und ihrer Ursachen bzw. Bedingungen sowie die exakte Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit voraus. Damit im Zusammenhang steht die Pflicht der Gerichte, die gesellschaftlichen Kräfte, die den Wiedereingliederungsprozeß Verurteilter in das gesellschaftliche Leben und den Strafenverwirklichungsprozeß gestalten, anzuleiten und zu unterstützen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben spielt die richtige Anwendung und die Erläuterung des sozialistischen Rechts eine große Rolle. Zur Gestaltung dieser Tätigkeit sagte Walter Ulbricht in seinem Referat anläßlich des 20. Jahrestages der 699 r;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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