Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 68 (NJ DDR 1969, S. 68); Es ist bekannt, daß die Ehescheidungen den Hauptteil der gerichtlichen Verfahren ausmachen, in deren Rahmen sich Möglichkeiten bieten, die Wirksamkeit des neugeschaffenen Familienrechts zu analysieren und im Ergebnis der Analyse zu erhöhen. Die bisherige Entwicklung der Ehescheidungen läßt den Schluß zu, daß sich die Häufigkeit der Ehescheidungsklagen in Abhängigkeit von den demografischen Gegebenheiten voraussichtlich noch längere Zeit in Höhe der Quote bewegen wird, wie sie sich in den letzten Jahren unter unseren gesellschaftlichen Bedingungen herausgebildet hat. Die im Familiengesetzbuch gestellte Aufgabe, die Entwicklung der Familienbeziehungen in der sozialistischen Gesellschaft zu fördern, ist durch eine bloße Veränderung der Gerichtspraxis im Sinne der stärkeren Zurückweisung von Scheidungsanträgen nicht zu erreichen. Damit die gesellschaftlichen Ursachen für das Scheitern von Ehen mit der Kraft der gesamten Gesellschaft wirksam bekämpft werden können, müssen diese Ursachen bekannt sein. Es müssen sowohl die Vorzüge, Gesetzmäßigkeiten und Wirkungsfelder aufgedeckt und untersucht werden, die in der sozialistischen Gesellschaft die Schließung, Festigung und Erhaltung gesunder und stabiler Ehen bestimmen, als auch die persönlichen und sozialen Verhältnisse, die die gesellschaftlichen Ursachen für die Gefährdung oder Zerstörung von Ehen bilden. Mit dem Fortschreiten der gesellschaftlichen Entwicklung werden schon jetzt im Ansatz erkennbare neue Probleme für das Ehescheidungsverfahren an Bedeutung gewinnen. Mehr und mehr werden die von überkommenen Anschauungen geprägten Ehekonflikte (Verletzung der Gleichberechtigung der Frau, unmoralisches Verhalten und fehlendes Verantwortungsbewußtsein gegenüber Ehe und Familie und asoziales Verhalten) zurückgeheii. An ihre Stelle werden in bestimmtem Umfang neue Konflikte treten. Es wird z. B. berücksichtigt werden müssen, daß mit der weiteren Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus die Persönlichkeitsentwicklung aller Bürger mehr und mehr fortschreitet. Eine Ehe zwischen zwei ausgeprägten sozialistischen Persönlichkeiten ist einerseits gefestigter, kann aber andererseits auch komplizierter zu führen sein als eine Ehe zwischen zwei noch nicht so ausgeprägten Persönlichkeiten mit nur wenig differenzierten Interessen. Daraus können sich Konflikte neuer Art ergeben. Wenn wir davon ausgehen, daß in den nächsten Jahren mit einem raschen und dauerhaften Rückgang der Ehescheidungsverfahren nicht zu rechnen ist, dann folgt daraus wenn berücksichtigt wird, daß mit der weiteren Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus der Rückgang der Zivilverfahren auch im Prognosezeitraum anhält , daß der relative Anteil der Familienverfahren an der gesamten Tätigkeit der Gerichte künftig noch höher liegen wird als gegenwärtig. Daraus folgt u. a. die Überlegung, bei der Ausbildung der künftigen Richter das Familienrecht auch von der quantitativen Aufteilung der Studienzeit her stärker zu berücksichtigen. Weiterhin ist zu folgern, daß eine Aus- bzw. Weiterbildung nur hinsichtlich der Normen des Familienrechts für Ehescheidungsrichter immer weniger ausreichen wird. Neben einer hohen Allgemeinbildung sind Kenntnisse auf den Gebieten der Familienpsychologie, der Erziehungspsychologie, der Sexuologie einschließlich angrenzender medizinischer Bereiche und der Familienpädagogik erforderlich. Es ist unmöglich, die in die Zukunft weisenden Grundfragen ohne prognostische Vorstellungen, die ständig anzureichern, zu korrigieren und weiter zu vervollkommnen sind, zu entscheiden. Deshalb legen wir auch besonderen Wert darauf, bei den Vorarbeiten für das neue ZGB nicht nur Analysen der Entwicklung der bis- herigen sozialistischen Zivilrechtspflege zugrunde zu legen, sondern aus den bis jetzt vorhandenen oder in Vorbereitung befindlichen Teilprognosen anderer Organe des Ministerrates z. B. der Prognose des Lebensstandards, des Binnenhandels, der Dienstleistungen usw. neue Erkenntnisse für die gesetzgeberische Arbeit zu gewinnen. Zur Durchsetzung der sozialistischen Kaderpolitik, insbesondere zur Aus- und Weiterbildung der Rcchtspflcge-kader Die Feststellung Walter Ulbrichts auf der 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED, daß der Imperialismus auch durch die konterrevolutionäre Aktion in der CSSR keinen ideologischen Einbruch in der DDR erzielen konnte, charakterisiert auch zutreffend die Kadersituation im Bereich der Rechtspflegeorgane. Die Richter unserer Republik haben bewiesen, daß sie zuverlässige, der Sache des Sozialismus treu ergebene sozialistische Persönlichkeiten sind. Gerade in solchen Situationen des verschärften Klassenkampfes im Weltmaßstab zeigt sich, mit welchem Erfolg das Ministerium der Justiz die Durchsetzung der sozialistischen Kaderpolitik bei den Kreis- und Bezirksgerichten sowie bei den Staatlichen Notariaten anleitet und kontrolliert. In solchen Situationen offenbart sich, ob in all den Stationen der Auswahl, der Ausbildung und des Einsatzes sowie der Erziehung und Weiterbildung die Grundsätze der sozialistischen Kaderpolitik verwirklicht werden und in welchem Maße die Direktoren der Bezirksund Kreisgerichte ihrer Verantwortung für die Khder gerecht werden. Das Ziel der klassenmäßigen Erziehung der Kader besteht darin, vor allem folgende Eigenschaften bei den Richtern, Inspekteuren und Staatlichen Notaren herauszubilden: Treue zur Deutschen Demokratischen Republik und Einsatz aller Kräfte und Fähigkeiten für die allseitige Stärkung der Arbeiter-und-Bauern-Macht; Prinzipienfestigkeit und politische Zuverlässigkeit in jeder Situation; . Unversöhnlichkeit gegenüber allen den sozialistischen Aufbau hemmenden Erscheinungen, Entwicklung und Förderung von Kritik und Selbstkritik; enge Verbindung mit den Werktätigen und ständige Nutzung ihrer Erfahrungen, Förderung der Entwicklung sozialistischer Kollektive; Charakterfestigkeit und vorbildliches Verhalten im gesellschaftlichen und persönlichen Leben im Sinne der zehn Gebote der sozialistischen Moral. Um dem Erfordernis der Einheit von weltanschaulicher Erziehung und Bildung, von politisch-ideologischer und fachlicher Führung gerecht zu werden, darf eine Trennung von marxistisch-leninistischem Grundwissen und Fachwissen nicht zugelassen werden, denn sie begünstigt subjektiv meist ungewollte, aber objektiv schädliche positivistische und revisionistische Tendenzen. In jeder Phase der Ausbildung, in jedem Bereich der praktischen Tätigkeit ist von der entscheidenden Grunderkenntnis auszugehen, daß Staat und Recht keine überzeitlichen oder überweltlichen Ordnungssysteme und Lebensmaximen, sondern klassengebunden sind und daß Staat und Recht Hauptinstrumente der jeweils herrschenden Klasse und ihrer Verbündeten zur Sicherung und Ausübung ihrer Macht entweder wie im Kapitalismus gegen das Volk oder wie im Sozialismus im Interesse und unter breiter Einbeziehung des Volkes sind. Wir haben dafür zu sorgen, daß dieses „kleine politische Einmaleins“ ständig beachtet und auch über vermeintlich oder tatsächlich „höherer Mathematik“ nicht ver- 68;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 68 (NJ DDR 1969, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 68 (NJ DDR 1969, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet iS; gte Suche und Auswahl von Kanchdaten für che Vorgangs- und personen-öWbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, ist gemäß den entsprechenden Regelungen meiner Richtlinie zu verfahren. Zielstellungen der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet. Die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet hat mit folgenden Zielstellungen zu erfolgen: Erkennen und Aufklären der feindlichen Stellen und Kräfte sowie Aufklärung ihrer Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen bewaffneten sowie den Rechtspflegeorganen ist es für die Angehörigen der Abteilung verpflichtende Aufgabe, auch in Zukunft jeden von der Parteiund Staatsführung übertragenen Auftrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ausgelöst und vertieft. Im Ergebnis dieses Prozesses kam es bei den von den Autoren- untersuchten rar täte vielfach zur.

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