Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 678

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 678 (NJ DDR 1969, S. 678); Bei größeren Zweigstellen gibt es Besonderheiten; hier wird die Spezialisierung der Anwälte auf bestimmten Rechtsgebieten gefördert. Außerdem erhalten die Leiter dieser Zweigstellen eine spezielle Ausbildung in Fragen der Leitungs- und Organisationswissenschaft. Große Aufmerksamkeit wird der Erziehung und Ausbildung der jungen Rechtsanwälte gewidmet. So ist es z. B. ständige Praxis, mit diesen Kollegen besondere Beratungen und Seminare durchzuführen. Ihnen soll dabei in verhältnismäßig kurzer Zeit die politisch-fachliche Erfahrung vermittelt werden, die sie benötigen, um ihren Beruf im Interesse der Gesellschaft1 richtig ausüben zu können. In Moskau und Leningrad sind wissenschaftliche Forschungsinstitute geschaffen worden, die grundlegende Probleme der Rechtsanwaltstätigkeit untersuchen. Als ein Ergebnis dieser Arbeit sind gerade für die jungen Rechtsanwälte wichtige Handbücher veröffentlicht worden, in denen aus den verschiedenen Rechtsgebieten für den Rechtsanwalt bedeutsame Standpunkte und Erfahrungen systematisiert dargelegt werden. Diese Forschungsinstitute veranstalten auch wissenschaftliche Konferenzen über Themen, die in der Arbeit der Rechtsanwälte eine große Rolle spielen. So wurden z. B. im Jahre 1968 vom Institut in Moskau u. a. Konferenzen über die Aufgaben der Rechtsanwaltschaft bei der Entwicklung und Vervollkommnung der sozialistischen Gesetzlichkeit, über die Effektivität der gerichtlichen Verteidigung und über aktuelle Fragen des Straßenverkehrsrechts durchgeführt. An diesen Konferenzen wirkten auch Mitarbeiter verschiedener Ministerien, Rechtswissenschaftler sowie Vertreter der Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit. Zur Qualität der Plädoyers Die Präsidien der Rechtsanwaltskollegien gehen mit Recht davon aus, daß die Vorbereitung auf das Plädoyer über seine Qualität entscheidet. Aus diesem Grunde wirken sie darauf hin, daß die Anwälte bereits vor der Gerichtsverhandlung eine Reihe von Fragen beraten und sich das Ergebnis der Beratungen in systematischer Gliederung notieren. Diese Notizen sollen ohne einem Schematismus das Wort zu reden Anregungen sowohl für den konkreten Fall als auch für künftige, ähnlich gelagerte Fälle geben. Es wird angeregt, daß sich die Rechtsanwälte derartige Vorbereitungsmaterialien nach folgenden Komplexen anfertigen: Leitsätze des Marxismus-Leninismus über die Kriminalität und bestimmte Rechtsverletzungen; Beschlüsse der KPdSU und der Staatsmacht sowie Feststellungen des Obersten Gerichts der UdSSR (bzw. des Obersten Gerichts der jeweiligen Unionsrepublik) zur gesellschaftspolitischen Einschätzung von bestimmten Rechtsverletzungen; Ursachen, Bedingungen und Motive, die zu bestimmten Arten von Rechtsverletzungen geführt haben; Beweisfragen, die sich in dem betreffenden Rechls-gebiet öfters wiederholen; Schwerpunkte der rechtlichen Beurteilung des betreffenden Rechtsprechungsbereichs; Umstände, die erfahrungsgemäß die strafrechtliche Verantwortlichen des Angeklagten mindern oder verschärfen; Fragen der Abfassung des Antrags der Verteidigung. Zur sorgfältigen Vorbereitung des Rechtsanwalts auf die gerichtliche Verhandlung gehört auch die Auswertung von gesellschaftswissenschaftlicher und schöngeistiger Literatur. Im richtigen Verhältnis zu den übrigen Ausführungen und an der richtigen Stelle des Plädoyers verwandt, vermögen die Ergebnisse derartiger von einigen Rechtsanwaltskollegien systematisch betriebener Auswertungen, das kulturelle und erzieherische Niveau des Plädoyers der Rechtsanwälte zu erhöhen. Untersuchungen zur Effektivität des Plädoyers der Rechtsanwälte haben ergeben, daß durch das Studium dieser Literatur sowohl der Gehalt als auch die Form des Vortrages vervollkommnet wird. Dabei geht es natürlich nicht um bloße Zitate aus solchen Werken, sondern um das schöpferische Nutzbarmachen der in der gesellschaftswissenschaftlichen und schöngeistigen Literatur enthaltenen Gedankenfülle zu Problemen von Gesellschaft und Recht sowie zur Erziehung des Menschen. Rechtsprechung Strafrecht § 249 StGB. Die im § 249 Abs. 1 StGB beschriebenen asozialen Begehungsweisen erfüllen nur dann den Tatbestand dieser Bestimmung, wenn durch das Verhalten des Täters das gesellschaftliche Zusammenleben oder die öffentliche Ordnung gefährdet wird. Diese die Gefährdung begründenden Umstände sind im Urteil darzulcgcn. OG, Urt. des Präsidiums vom 24. September 1969 - I Pr - 15 - 6 69. Der 3. Strafsenat des Obersten Gerichts hat im Kassationsverfahren das freisprechende Urteil des Stadlbezirksgerichts aufgehoben und die Sache mit dem Ziel der Verurteilung des Angeklagten wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten (§ 249 Abs. 1 StGB) zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Gericht erster Instanz zurückverwiesen. Der Präsident des Obersten Gerichts hat gegen das Urteil des 3. Strafsenats Kassationsantrag gestellt, mit dem die Begründung dieser Entscheidung angefochten wird. Der Antrag hatte Erfolg. Aus den Gründen: Wenn der 3. Strafsenat die Auffassung vertritt, daß die im Tatbestand des § 249 Abs. 1 StGB beschriebenen asozialen Verhaltensweisen stets eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließen, geht er fehl. Als Voraussetzung für die Begründung strafrechtlicher Verantwortlichkeit fordern diese Begehungsweisen, daß durch dieses Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet wird. Diese die Gefährdung begründenden Umstände sind im Urteil darzulegen. So führt z. B. auch der Umstand, daß ein arbeitsfähiger Bürger sich einer geregelten Arbeit hartnäckig aus Arbeitsscheu entzieht und seinen Lebensunterhalt aus einem Lotteriegewinn oder einer Erbschaft bestreitet, nicht ohne weiteres zur Gefährdung des gesellschaft- 678;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschafts-ordnung sowie die Art und Tiefe des Widerspruchs zu ihren sozialen Grundanforderungen. Sie kennzeichnet damit die Schwere des Angriffs auf die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung der DDR. Bei der Aufklärung dieser politisch-operativ relevanten Erscheinungen und aktionsbezogener Straftaten, die Ausdruck des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sind, zu gewährleisten, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen.

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