Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 676

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 676 (NJ DDR 1969, S. 676); währleistung der Ordnung und Sicherheit unter aktiver Mitwirkung der Werktätigen sinnvoll verbunden. Die Diskussion über die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt konzentrierte sich vor allem auf die Aufdeckung und Aufklärung der Straftaten sowie auf die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten. Notwendigkeit und Möglichkeit der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte aus den Wohngebieten und die Verantwortung der Rechtspflegeorgane für die Unterstützung der im Verfahren mitwirkenden Kollektivvertreter, gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger bildeten das Thema, mit dem sich Staatsanwältin Friedrich (Stadtbezirk Berlin-Friedrichshain) beschäftigte. Ihren Erfahrungsbericht ergänzte Kreisstaatsanwalt Effenberger (Neustrelitz), der darlegte, wie durch politisch-ideologische Überzeugungsarbeit die Effektivität der Mitwirkung der Werktätigen beträchtlich erhöht werden kann. Alle Diskussionsteilnehmer, die in ihren Beiträgen Probleme der Leitung des Ermittlungsverfahrens berührten, gingen davon aus, daß die Einbeziehung der Werktätigen ebenso wie die Feststellung der Ursachen und Bedingungen dem sozialistischen Strafverfahren und der Leitungstätigkeit des Staatsanwalts wesenseigen und keinesfalls „Zusatzaufgaben“ sind. Wie in den Thesen zur Vorbereitung der Konferenz und in den ihr vorangegangenen Bezirkskonferenzen spielte auch auf der zentralen Konferenz die Verantwortung des Staatsanwalts für die Aufdeckung aller Straftaten und für ihre Aufklärung eine große Rolle. Hier geht es darum, teilweise neue Wege zu beschreiten, um dem Verfassungsauftrag zur Leitung des Kampfes gegen Straftaten allseitig und mit hoher Wirksamkeit gerecht zu werden. Kreisstaatsanwalt L ü 11 g e (Arnstadt) betonte in diesem Zusammenhang, daß der Staatsanwalt seiner Verantwortung für die Aufklärung aller Straftaten nicht gerecht werden könne, wenn er nur abgeschlossene oder mehrere Wochen alte Vorgänge prüft. Vielmehr müsse er seine Leitungsverantwortung z. B, für die Verfahren gegen unbekannte Täter systematisch, planmäßig und differenziert wahrnehmen. Diese persönliche Verantwortung des Staatsanwalts dürfe wie Studzinski (Staatsanwalt der Stadt Magdeburg) forderte nicht auf Hinweise zu kriminalistischen Fragen reduziert werden. Der Staatsanwalt brauche einen laufenden, ana-' lytisch gesicherten Überblick über die Grundfragen und Ergebnisse der Aufklärung aller Straftaten. Konzeptionell mit den Erfahrungen der Kreisstaatsanwälte übereinstimmend, legte Staatsanwalt Winkel-b a u e r (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) besonderen Wert darauf, daß die Staatsanwälte der Phase des ersten Angriffs mehr Aufmerksamkeit widmen und ihre Anleitung auf die Realisierung der Grundanforderungen an die Aufklärungstätigkeit richten, wobei die Schwerpunkte zu beachten seien. Die Pflicht des Staatsanwalts, für die Aufdeckung aller Straftaten Sorge zu tragen, folge aus seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten. Dazu müßten Erfahrungen aus der Ermittlungstätigkeit, Erkenntnisse der Kontrollorgane und die Mitwirkung der Bürger stärker genutzt werden. Diesen Gedanken unterstrich Kreisstaatsanwalt Hofmann (Nauen), der aus seiner Praxis berichtete, welche wertvollen Erkenntnisse gewonnen werden können, wenn im Ermittlungsverfahren diejenigen Umstände konkret festgestellt werden, die der Aufdeckung der Straftat zeitweise entgegenstanden. Der Verallgemeinerung der bei bekannten Straftätern festgestellten begünstigenden Faktoren, z. B. im Rechnungswesen oder in der Kontrolle, maß Kreisstaatsanwalt Sehr impf (Hildburghausen) für die Aufdeckung latenter Straftaten große Bedeutung bei. Staatsanwalt Kunze (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) behandelte die Strafvollzugsaufsicht als Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen, mit deren Verwirklichung ein spezifischer Beitrag zur Verhütung der Rückfallkriminalität geleistet werde. Es komme auch hier darauf an, diejenigen Fragen sichtbar zu machen, die für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten von der Leitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Effektivierung des Strafvollzugs und der Wiedereingliederung wesentlich sind. Die Probleme der Gesetzlichkeitsaufsicht wurden von allen Diskussionsrednern, die sich dazu äußerten, grundsätzlich auf die Leitung des Kampfes gegen Straftaten bezogen. Damit wurde die Orientierung im Referat des Generalstaatsanwalts durch Erfahrungen der Praxis und weitere Überlegungen unterstützt. Der Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Frankfurt, Klühsendorf, behandelte Ursachenfeststellung und Gesetzlichkeitsaufsicht als Elemente der Leitungstätigkeit des Staatsanwalts. Umfang und Effektivität der Gesetzlichkeitsaufsicht hängen wie er darlegte wesentlich von Umfang und Qualität der Feststellungen über Ursachen und Bedingungen der Straftaten im Ermittlungsverfahren ab. Kreisstaatsanwältin Hausdörfer (Bad Salzungen) berichtete über erste Erfahrungen beim Ausbau der Gesetzlichkeitsaufsicht als Instrument der Krimina-lilätsverhütung und der Unterstützung der Leiter. Das könne z. B. auf folgenden Wegen geschehen: Maßnahmen des Staatsanwalts auf Grund der Feststellungen des einzelnen Ermittlungsverfahrens, Auswertung von Kriminalitätsanalysen, Maßnahmen bei übergeordneten Organen sowie bei wiederholter Feststellung von Straftaten in einem Bereich. Die sozialistische Staatsanwaltschaft wird wesensnotwendig mit den verschiedenartigsten Verletzungen der sozialistischen Rechtsordnung konfrontiert, gegen die sie einschreiten muß. Die Herausarbeitung der Schwerpunkte für die planmäßige Verwirklichung der Funktion der Staatsanwaltschaft hängt von den Umständen des Kampfes gegen Rechtsverletzungen unter den konkreten gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen ab. Davon ging Staatsanwalt Dr. Müller (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) in seinem Diskussionsbeitrag aus, der zur Planung der Gesetzlichkeitsaufsicht Stellung nahm. Diese Planung sollte umfassen: die vorausschauende, einheitliche und differenzierte Orientierung der Ermittlungen zur Feststellung der typischen rechtswidrigen Ursachen und Bedingungen der Straftaten, die analytische Arbeit als Quelle für Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht und für neue Fragestellungen, die Erläuterung von Schwerpunkten der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit. Staatsanwalt Kirmse (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) wies aus der Sicht der Erfahrungen auf den Gebieten des Arbeits-, Zivil- und Familienrechts nach, daß eine planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft über die Tätigkeit der staatlichen Organe, der Organisationen und Bürger außerhalb des Zusammenhangs mit dem Kampf gegen Straftaten nicht effektiv sei. Eine wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft bleibe aber die Überprüfung aller Beschlüsse der Konflikt-und Schiedskommissionen, unabhängig davon, um welches ihrer Arbeitsgebiete es sich handelt. * Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Dr. Harr-land, der die Konferenz leitete, hob in seinen Schlußbemerkungen hervor, daß jetzt viele Aufgaben klarer 676;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 676 (NJ DDR 1969, S. 676) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 676 (NJ DDR 1969, S. 676)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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