Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 676

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 676 (NJ DDR 1969, S. 676); währleistung der Ordnung und Sicherheit unter aktiver Mitwirkung der Werktätigen sinnvoll verbunden. Die Diskussion über die Leitung des Ermittlungsverfahrens durch den Staatsanwalt konzentrierte sich vor allem auf die Aufdeckung und Aufklärung der Straftaten sowie auf die Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte bei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten. Notwendigkeit und Möglichkeit der Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte aus den Wohngebieten und die Verantwortung der Rechtspflegeorgane für die Unterstützung der im Verfahren mitwirkenden Kollektivvertreter, gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger bildeten das Thema, mit dem sich Staatsanwältin Friedrich (Stadtbezirk Berlin-Friedrichshain) beschäftigte. Ihren Erfahrungsbericht ergänzte Kreisstaatsanwalt Effenberger (Neustrelitz), der darlegte, wie durch politisch-ideologische Überzeugungsarbeit die Effektivität der Mitwirkung der Werktätigen beträchtlich erhöht werden kann. Alle Diskussionsteilnehmer, die in ihren Beiträgen Probleme der Leitung des Ermittlungsverfahrens berührten, gingen davon aus, daß die Einbeziehung der Werktätigen ebenso wie die Feststellung der Ursachen und Bedingungen dem sozialistischen Strafverfahren und der Leitungstätigkeit des Staatsanwalts wesenseigen und keinesfalls „Zusatzaufgaben“ sind. Wie in den Thesen zur Vorbereitung der Konferenz und in den ihr vorangegangenen Bezirkskonferenzen spielte auch auf der zentralen Konferenz die Verantwortung des Staatsanwalts für die Aufdeckung aller Straftaten und für ihre Aufklärung eine große Rolle. Hier geht es darum, teilweise neue Wege zu beschreiten, um dem Verfassungsauftrag zur Leitung des Kampfes gegen Straftaten allseitig und mit hoher Wirksamkeit gerecht zu werden. Kreisstaatsanwalt L ü 11 g e (Arnstadt) betonte in diesem Zusammenhang, daß der Staatsanwalt seiner Verantwortung für die Aufklärung aller Straftaten nicht gerecht werden könne, wenn er nur abgeschlossene oder mehrere Wochen alte Vorgänge prüft. Vielmehr müsse er seine Leitungsverantwortung z. B, für die Verfahren gegen unbekannte Täter systematisch, planmäßig und differenziert wahrnehmen. Diese persönliche Verantwortung des Staatsanwalts dürfe wie Studzinski (Staatsanwalt der Stadt Magdeburg) forderte nicht auf Hinweise zu kriminalistischen Fragen reduziert werden. Der Staatsanwalt brauche einen laufenden, ana-' lytisch gesicherten Überblick über die Grundfragen und Ergebnisse der Aufklärung aller Straftaten. Konzeptionell mit den Erfahrungen der Kreisstaatsanwälte übereinstimmend, legte Staatsanwalt Winkel-b a u e r (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) besonderen Wert darauf, daß die Staatsanwälte der Phase des ersten Angriffs mehr Aufmerksamkeit widmen und ihre Anleitung auf die Realisierung der Grundanforderungen an die Aufklärungstätigkeit richten, wobei die Schwerpunkte zu beachten seien. Die Pflicht des Staatsanwalts, für die Aufdeckung aller Straftaten Sorge zu tragen, folge aus seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten. Dazu müßten Erfahrungen aus der Ermittlungstätigkeit, Erkenntnisse der Kontrollorgane und die Mitwirkung der Bürger stärker genutzt werden. Diesen Gedanken unterstrich Kreisstaatsanwalt Hofmann (Nauen), der aus seiner Praxis berichtete, welche wertvollen Erkenntnisse gewonnen werden können, wenn im Ermittlungsverfahren diejenigen Umstände konkret festgestellt werden, die der Aufdeckung der Straftat zeitweise entgegenstanden. Der Verallgemeinerung der bei bekannten Straftätern festgestellten begünstigenden Faktoren, z. B. im Rechnungswesen oder in der Kontrolle, maß Kreisstaatsanwalt Sehr impf (Hildburghausen) für die Aufdeckung latenter Straftaten große Bedeutung bei. Staatsanwalt Kunze (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) behandelte die Strafvollzugsaufsicht als Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen, mit deren Verwirklichung ein spezifischer Beitrag zur Verhütung der Rückfallkriminalität geleistet werde. Es komme auch hier darauf an, diejenigen Fragen sichtbar zu machen, die für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten von der Leitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Effektivierung des Strafvollzugs und der Wiedereingliederung wesentlich sind. Die Probleme der Gesetzlichkeitsaufsicht wurden von allen Diskussionsrednern, die sich dazu äußerten, grundsätzlich auf die Leitung des Kampfes gegen Straftaten bezogen. Damit wurde die Orientierung im Referat des Generalstaatsanwalts durch Erfahrungen der Praxis und weitere Überlegungen unterstützt. Der Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Frankfurt, Klühsendorf, behandelte Ursachenfeststellung und Gesetzlichkeitsaufsicht als Elemente der Leitungstätigkeit des Staatsanwalts. Umfang und Effektivität der Gesetzlichkeitsaufsicht hängen wie er darlegte wesentlich von Umfang und Qualität der Feststellungen über Ursachen und Bedingungen der Straftaten im Ermittlungsverfahren ab. Kreisstaatsanwältin Hausdörfer (Bad Salzungen) berichtete über erste Erfahrungen beim Ausbau der Gesetzlichkeitsaufsicht als Instrument der Krimina-lilätsverhütung und der Unterstützung der Leiter. Das könne z. B. auf folgenden Wegen geschehen: Maßnahmen des Staatsanwalts auf Grund der Feststellungen des einzelnen Ermittlungsverfahrens, Auswertung von Kriminalitätsanalysen, Maßnahmen bei übergeordneten Organen sowie bei wiederholter Feststellung von Straftaten in einem Bereich. Die sozialistische Staatsanwaltschaft wird wesensnotwendig mit den verschiedenartigsten Verletzungen der sozialistischen Rechtsordnung konfrontiert, gegen die sie einschreiten muß. Die Herausarbeitung der Schwerpunkte für die planmäßige Verwirklichung der Funktion der Staatsanwaltschaft hängt von den Umständen des Kampfes gegen Rechtsverletzungen unter den konkreten gesellschaftlichen Entwicklungsbedingungen ab. Davon ging Staatsanwalt Dr. Müller (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) in seinem Diskussionsbeitrag aus, der zur Planung der Gesetzlichkeitsaufsicht Stellung nahm. Diese Planung sollte umfassen: die vorausschauende, einheitliche und differenzierte Orientierung der Ermittlungen zur Feststellung der typischen rechtswidrigen Ursachen und Bedingungen der Straftaten, die analytische Arbeit als Quelle für Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht und für neue Fragestellungen, die Erläuterung von Schwerpunkten der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit. Staatsanwalt Kirmse (Generalstaatsanwaltschaft der DDR) wies aus der Sicht der Erfahrungen auf den Gebieten des Arbeits-, Zivil- und Familienrechts nach, daß eine planmäßige Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft über die Tätigkeit der staatlichen Organe, der Organisationen und Bürger außerhalb des Zusammenhangs mit dem Kampf gegen Straftaten nicht effektiv sei. Eine wichtige Aufgabe der Staatsanwaltschaft bleibe aber die Überprüfung aller Beschlüsse der Konflikt-und Schiedskommissionen, unabhängig davon, um welches ihrer Arbeitsgebiete es sich handelt. * Der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Dr. Harr-land, der die Konferenz leitete, hob in seinen Schlußbemerkungen hervor, daß jetzt viele Aufgaben klarer 676;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 676 (NJ DDR 1969, S. 676) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 676 (NJ DDR 1969, S. 676)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der Offizialisierung im Abschnitt, der Arbeit behandelt., Aufgaben in Vorbereitung der Entscheidung zur Durchführung strafprozessualer Verdachtshinweisprüfungen bei vorliegendem operativen Material. Die Diensteinheiten der Linie bereiten gemeinsam mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Verordnung, wie im einzelnen aus den Bestimmungen der sowie eindeutig hervorgoht, die Bevölkerungsbefragung als spezielle Form der Berichterstattung erfaßt.

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