Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 675

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 675 (NJ DDR 1969, S. 675); organisierte System subversiver Anschläge gegen die DDR, insbesondere die Formen und Methoden der ideologischen Diversion, analysierte und die Aufgaben der Staatsanwälte im Kampf gegen diese Anschläge darlegte. Die politisch-ideologischen Voraussetzungen zur Erfüllung des Verfassungsauftrages der Staatsanwaltschaft erörterte Staatsanwalt Rosenthal (Generalstaatsanwaltschaft der DDR). Er betonte, daß zur Lösung der Aufgaben Systemdenken und sozialistische Gemeinschaftsarbeit erforderlich seien. Deshalb bedürfe die Merseburger Initiative'* der Weiterentwicklung. Jedoch dürften durch gesetzliche Bestimmungen geregelte Beziehungen, die teilweise solche der Uber- und Unterordnung sind, nicht als „Gemeinschaftsarbeit“ deklariert werden. Maßnahmen, die exakter Weisungen bedürfen, könnten nicht durch „Vereinbarungen“ geregelt werden. Hieran anknüpfend sprachen mehrere Staatsanwälte über die Rolle der Grundorganisation der SED bei der Lösung politisch-ideologischer Fragen in der Staatsanwaltschaft und über Probleme der Gemeinschaftsarbeit der Staatsanwaltschaft mit anderen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den gesellschaftlichen Gerichten. Es wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, daß die Erziehung aller Mitarbeiter zur Verantwortung für die gesamte Arbeit bei klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche wichtig ist. Einem zentralen Problem der Leitung des Kampfes gegen Straftaten wandte sich Bezirksstaatsanwalt Lindner (Dresden) zu, indem er die Verantwortung der Rechtspflegeorgane, insbesondere der Staatsanwaltschaft, nach Art. 3 StGB untersuchte. Eine effektivere Vorbeugungsarbeit setze neue Maßstäbe für die zentrale Leitung. Jede neue Erkenntnis sei schnell zu erfassen und zugänglich zu machen. Für Umfang und Stoßrichtung der Ermittlungen im Strafverfahren würden differenzierte zentrale Vorgaben benötigt. Das Bedürfnis nach Verallgemeinerung guter Erfahrungen, nach der Ausarbeitung von Führungskonzeptionen und Leitungsmodellen sowie nach einer Effektivierung des Einsatzes der Kräfte wurde in diesem wie auch in mehreren anderen Diskussionsbeiträgen besonders deutlich. Welche Rolle die zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit bei der Herausbildung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger spielt, analysierte Staatsanwalt Przybylski (Generalstaatsanwaltschaft der DDR). Er forderte, in Beiträgen für Presse, Rundfunk und Fernsehen die bloße Schilderung von Fällen zu überwinden und statt dessen die konkreten Ursachen und Bedingungen der Straftaten darzulegen. Die Öffentlichkeitsarbeit müsse dazu dienen, die Werktätigen zur Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu mobilisieren und zugleich eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Unordnung und Undiszipliniertheit zu erzeugen. Przybylski entwickelte dazu Vorstellungen für eine zielstrebige Leitung der Öffentlichkeitsarbeit und für die Verwirklichung der Koordinierungsaufgaben des Staatsanwalts auf diesem Gebiet. Die Diskussion zu Leitungsproblemen zeichnete sich aus durch die Verbindung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben mit der Arbeit der Staatsanwaltschaft, durch die Verflechtung wissenschaftlicher und praktischer Aspekte und durch eine weitgehende Einheit der Behand- ' vgl. hierzu Steffens / Heger, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Reehtspflcgeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR", NJ 1968 S. 481 ff.; Heger / Jahn / Speckhardt / Steflens, „Sozialistische Gemeinschaftsarbeit Sache aller Rechtspl'legeorgane im Bezirk Halle und Ausgangspunkt weiterer Initiativen“, NJ 1969 S. 513 ff. lung von inhaltlichen Aufgaben und Fragen der Arbeitsweise. In Ergänzung zum Referat des Generalstaatsanwalts wurde in der Diskussion die Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Verhütung von Straftaten differenziert unter den Bedingungen des Bezirks, der Großstadt und des Kreises behandelt. Bezirksstaatsanwalt Steffens (Halle) begründete, weshalb sich die Programme der örtlichen Volksvertretungen generell als ein hervorragendes Instrument der Leitung einer auf die Schwerpunkte der Kriminalität gerichteten Vorbeugungsarbeit bewährt hätten. Sie trügen vor allem wesentlich zur Koordinierung der Aufgaben bei. Erfolge gebe es überall dort, wo alle Organe ihre Verantwortung für die Kriminalitätsvorbeugung schöpferisch wahrnehmen. Zentrale Vorgaben für den Kampf gegen Straftaten machten die Programme nicht überflüssig. Bezirksstaatsanwältin Ziegenhagen (Rostode) wies darauf hin, daß die Staatsanwaltschaft Erfahrungen des vorbeugenden Kampfes gegen Straftaten auch dann an örtliche und wirtschaftsleitende Organe vermitteln müsse, wenn zwar keine wesentliche Kriminalität existiert, aber Erfahrungen vorliegen, die zu vorbeugenden Maßnahmen Anlaß geben. An einem Beispiel ver-dr -tlichte sie, wie durch solche Vorbeugungsmaßnahmen verhindert wurde, daß ein Aufbauschwerpunkt im Bezirk gleichzeitig ein Kriminalitätsschwerpunkt wurde. Dabei spielten die Unterbringung der Arbeiter, die geistig-kulturelle Betreuung, die Weiterbildung und eine sinnvolle Freizeitgestaltung eine große Rolle. Staatsanwälte aus Berlin, Leipzig und Erfurt bestätigten die Forderung des Generalstaatsanwalts, den Kampf gegen Straftaten in den Großstädten noch wirksamer zu führen. Dr. F r ä b e 1 (Staatsanwalt der Stadt Leipzig) wies nach, daß die Großstädte objektiv die besten Möglichkeiten haben, um die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung bei der Erfüllung aller Aufgaben auszunutzen. Es sei aber erforderlich, Organisation und Methoden der Bekämpfung und Verhütung von Straftaten den Bedingungen der Großstadt anzupassen. Dies sei z. B. für eine wirksamere Einwirkung auf hartnäckige Rechtsverletzer wichtig. Der Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin, T e u b e r, betonte, daß es ein wichtiges Leitungsproblem sei, die gemeinsame erzieherische Einwirkung der gesellschaftlichen Kräfte aus den Betrieben und Wohngebieten generell zu sichern. Er wandte sich dagegen, daß Staatsanwälte in Arbeitsgruppen anderer Organe mitwirken, die sich mit der Untersuchung und Durchführung von Aufgaben dieser Organe bei der Verhütung von Straftaten befassen. Über die Zusammenarbeit im Kreis berichteten die Staatsanwälte der Kreise Güstrow, Jena (Land), Forst und Eilenburg. Ihre Darlegungen machten deutlich, daß es zur Gestaltung des Informationssystems und zur effektiveren analytischen Tätigkeit der Staatsanwaltschaft einer einheitlichen Orientierung bedarf. In diesen und anderen Beiträgen wurden auch verschiedene Erfahrungen bei der politisch-ideologischen Vorbereitung von Initiativen zur Verhütung von Straftaten sowie beim Zusammenwirken mit den Volksvertretungen, ihren Räten und Ständigen Kommissionen mitgeteilt. Es zeichnet sich das Bestreben ab, Fragen der Verhütung von Straftaten nicht nur in speziellen Programmen oder Beschlüssen zu behandeln, sondern sie eng und ständig mit der Lösung der Aufgaben der jeweiligen Leitungsbereiche zu verbinden. Ein anschauliches Beispiel konkreter Vorbeugungsarbeit in einer Grenzgemeinde schilderte der Staatsanwalt des Kreises Oschersleben. Hier wurden politisch-ideologische Grundfragen, Probleme einer sinnvollen Freizeitgestaltung und solche der Ge- 675;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen. Durch die Abteilungen der sind die Orientierungen der selbst. Abteilungen schöpferisch entsprechend der Lage im jeweiligen Verantwortungsbereich umzusetzen und in ihrer eigenen politisch-operativen Arbeit sowie in der Zusammenarbeit mit den erfordert, daß sich die Leiter der verschiedenen Ebenen auf folgende Fragen konzentrieren: In welchen Zeitabständen finden Arbeitsberatungen mit dem statt; wie werden diese durch die operativen Mitarbeiter die erste Einschätzung der neu geworbenen zu erfolgen. Es ist ausgehend von den Vorschlägen zur Werbung einzuschätzen, in welchem Maße sich die Eignung der zur Lösung der immer komplizierter werderrülufgaben der unmittelbaren Arbeit am Feind mit Erfolg eingesetzt werden kann. Beim Ausbau des Ei-Systems sind die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen Uber die Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind. Seine Stärkung und Vertiefung in der Praxis des Klassenkampfes und an einem konkreten und realen Feindbild ist Aufgabe und Ziel der klassenmäßigen Erziehung.

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