Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 674

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 674 (NJ DDR 1969, S. 674); im folgenden nach wies keine Zusatzarbeit, sondern ein objektiv notwendiger Bestandteil des Ermittlungsverfahrens und eine Voraussetzung für gerechte und überzeugende Entscheidungen sowie eine hocheffektive Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten. Deshalb müsse die Leitungstätigkeit des Staatsanwalts darauf konzentriert werden, daß die Untersuchungsorgane die konkreten objektiven und subjektiven Ursachen der Tat allseitig und unvoreingenommen aufklären und unverzüglich Maßnahmen einieiteri, die auf die Überwindung der konkreten Ursachen und Bedingungen gerichtet sind. Um eine effektive Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität zu erreichen, habe der Staatsanwalt insbesondere seine aus §§ 38 bis 41 StAG folgenden Verpflichtungen systematischer wahrzunehmen. In einem weiteren Abschnitt seines Referats wandte sich der Generalstaatsanwalt Problemen der Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaft mit anderen Organen und der Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Anregung staatlicher und gesellschaftlicher Aktivitäten zu. Er legte dar, daß das planmäßige Zusammenwirken mit den Volksvertretungen und ihren Organen eine Grundbedingung für die Realisierung der Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten sei. Nur durch diese Zusammenarbeit könne die Staatsanwaltschaft ihren Auftrag verwirklichen, die Einordnung der Erfordernisse der Kriminalitätsverhütung in die Leitung der sozialistischen Entwicklung im Territorium zu unterstützen. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft bestehe darin, den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen planmäßig ihrer Verantwortung entsprechende, exakt begründete und auf die jeweils zu treffenden Entscheidungen oder zu bewältigenden Leitungsprobleme bezogene Informationen, Anregungen und Vorschläge zu übermitteln. Der Generalstaatsanwalt hob in diesem Zusammenhang hervor, daß die Staatsanwaltschaft mit der Leitung des Kampfes gegen Straftaten ihrer Verantwortung gemäß Art. 90 Abs. 2 und 97 der Verfassung als einheitliches, streng zentralistisches und damit von den örtlichen Organen unabhängiges Organ nachkomme. Jeder Staatsanwalt habe also in erster Linie die zentral vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Zusammenarbeit und Unterstützung heiße weder Unterordnung noch Vermischung der eigenen mit den Aufgaben und Verantwortungen anderer Organe. Abschließend wandte sich der Generalstaatsanwalt den Grundforderungen an die zentrale Führung zu. Dazu gehören u. a. eine perspektivische Planung des Kampfes gegen die Kriminalität; eine auf die Grundfragen konzentrierte, straffere zentrale Leitung; eine verstärkte operative Anleitung und Kontrolle durch die Zentrale und die Bezirksstaatsanwälte; eine systematische, problemorientierte Zusammenarbeit aller zentralen Rechtspflegeorgane mit anderen zentralen Organen, Einrichtungen und Organisationen; die zielstrebige Ausarbeitung und Erprobung wirksamer Maßnahmen der Kriminalitätsverhütung. Eine entscheidende Bedingung für die Bewältigung dieser Aufgaben sei wie Streit betonte die Entwicklung und Qualifizierung der Kader durch systematische Bildungs- und Erziehungsarbeit. Jeder Leiter müsse seine Mitarbeiter in der täglichen Arbeit dazu erziehen, daß sie in all ihrem Handeln von der politischen Funktion des Staatsanwalts ausgehen, daß sie die schöpferische, gese.llschaftsgestaltende Aufgabe des Staatsfunk- tionärs in der sozialistischen Gesellschaft begreifen und verwirklichen. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR Dr. Homann würdigte die Leistungen der Staatsanwaltschaft der DDR in den vergangenen 20 Jahren als einen wesentlichen Beitrag zur immer engeren Verbindung von Volk und Rechtspflege. Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft sei systemnotwendiges und somit klassenmäßiges, parteiliches, wissenschaftliches Wirken. um die für die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen charakteristischen alten Eigenschaften, Denk-und Lebensgewohnheiten schrittweise beseitigen zu helfen. Von größter Bedeutung für eine noch effektivere Arbeit der Staatsanwaltschaft sei das Zusammenwirken mit den Volksvertretungen. Die Initiativen der Staatsanwaltschaft müßten die Volksvertretungen dabei unterstützen, überall solche Bedingungen zu schaffen, die der Kriminalität entgegenwirken, die Gesetzlichkeit garantieren, bewußt gesellschaftsgemäßes Verhalten fördern und Moral- und Gesetzesverstöße verhindern. Durch die Verwirklichung ihrer verfassungsrechtlichen Funktion trage die Staatsanwaltschaft dazu bei, die Integration des Systems, der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung in das gesellschaftliche Gesamtsystem und dessen einzelne Teilsysteme zu sichern. Erste Konsequenzen aus den Erörterungen über die Aufgaben der Staatsanwaltschaft für die Wissenschaft zog der Sekretär des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR, Prof. Dr. Stiller (Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“). Es sei erforderlich, die Rolle der Staatsanwaltschaft als Teil der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht, ihre Funktion und ihre Aufgaben theoretisch zu durchdringen und daraus Schlußfolgerungen für die Praxis abzuleiten. Dazu gehöre es auch, die Beziehungen zwischen Gesetzlichkeit und Grundrechten, zwischen Volksvertretungen und Staatsanwaltschaft zu präzisieren sowie Modelle für Systeme der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität auszuarbeiten, Stiller versicherte, daß die in Vorbereitung der Konferenz ausgearbeiteten Thesen- und die Ergebnisse der darüber geführten Diskussion in den Kreisen und Bezirken mit als Grundlage konzeptioneller Arbeiten der Rechtswissenschaft genommen würden. Es sei eine wesentliche Aufgabe der Wissenschaft, der Staatsanwaltschaft zu helfen, ihren Platz im System der staatlichen Leitung wirksam auszufüllen. * Im Mittelpunkt der in der Konferenz vorgetragenen Dis-kussionsbeiträge standen Fragen der wissenschaftlichen Leitung des Kampfes gegen Straftaten, der im Verfassungsauftrag der Staatsanwaltschaft eingeschlcssenen Gesetzlichkeitsaufsicht, der Leitung des Ermittlungsverfahrens und der Kriminalitätsverhütung. Mehrere Redner befaßten sich an Hand konkreter Beispiele mit der politischen Verantwortung der Staatsanwaltschaft. Von besonderer Bedeutung waren dabei die Ausführungen von Staatsanwalt W i n d i s c h (Generalstaatsanwaltschaft der DDR), der das vom Klassenfeind 2 Vgl. Thesen über die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Prozeß der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR (Entwurf), in: Mitteilungen des Generalstaatsanwalts der DDR Nr. 4,69 (Ziff. 1/1 1/69). Vgl. in diesem Zusammenhang auch Streit, „Zur Geschichte der Staatsanwaltschaft der DDR“, Staat und Recht 1968. Heft 8. S. 1264 ff.: derselbe, „Entwicklung und Verfassungsauftrag der Staatsanwaltschaft“, NJ 1969 S. 590 ff. 3 Aus Zeitgründen konnten nur 13 Staatsanwälte das Wort ergreifen. Weitere 24 Staatsanwälte reichten ihre Diskussionsbeiträge schriftlich ein. In diesem Bericht werden die wichtigsten Gedanken aus der Diskussion zusammengefaßt, wobei zwischen vorgetragenen und schriftlich eingereichten Beiträgen nicht unterschieden wird. 674;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 674 (NJ DDR 1969, S. 674) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 674 (NJ DDR 1969, S. 674)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit am Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am zum StÄG sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts zoll- und devisenrechtlichen Bestimmungen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung zu gewährleisten, daß - die vorrangig auf Personen in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, aus den Zielgruppen des Gegners und auf andere in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt entsprechend den gesetzlichen und anderen rechtlichen sowie ernährungswissenschaftlichen Anforderungen. Sie steht unter ständiger ärztlicher Kontrolle. Damit geht die Praxis der Verpflegung der Verhafteten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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