Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 658

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 658 (NJ DDR 1969, S. 658); Voraussetzung, um die Teilnahme der Werktätigen an den Aufgaben der Kriminalitätsverhütung schöpferisch und effektiv zu gestalten und die Integration der Erfordernisse der Kriminalitätsverhütung in die Leitungstätigkeit aller Organe zu erreichen. Daß diese vier Seiten entscheidend für eine hohe Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung in der sozialistischen Gesellschaft sind, ist eine gesicherte Erkenntnis. Worin aber besteht nun das Neue? Die neuen Anforderungen an die Leitung des Kampfes gegen Straftaten sind darin zu sehen, daß die genannten Elemente nunmehr einheitlich und aufeinander abgestimmt zur Wirkung gebracht werden müssen. Das ist der grundlegende Inhalt der Leitungsverantwortung der Staatsanwaltschaft. Denn wenn die Wirksamkeit auch nur eines der genannten Elemente ungenügend ist, wird die Gesamtwirkung des Kampfes gegen Straftaten wesentlich beeinträchtigt. Die Erfordernisse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung sind Bestandteil der Erfordernisse der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Zwischen ihnen besteht volle Übereinstimmung. Aber diese Übereinstimmung ist nicht ein für allemal gegeben, sondern muß im Verlaufe des gesamten sozialistischen Entwicklungsprozesses immer wieder neu bewußt gestaltet werden. Das ist ein ständiger komplexer und vor allem schöpferischer Prozeß, der auf jeder höheren Entwicklungsstufe unserer Gesellschaft immer wieder neu zu bewältigen ist. Grundvoraussetzung dafür ist, daß wir dabei immer von den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ausgehen und insbesondere folgende Grundsätze zur Richtschnur unseres Tuns machen: Es ist unsere internationale und nationale Klassenpflicht, die sozialistischen Errungenschaften bedingungslos vor jedem Angriff des Imperialismus zu schützen. Die umfassende Bedeutung des ökonomischen Systems für die Entwicklung unserer Gesellschaft fordert den Schutz dieses Systems vor allen Störungen kriminellen bzw. kriminalitätsbegünstigenden Charakters. Wir haben mit unseren Mitteln zum Schutz, zur Erziehung und Entwicklung unserer jungen Generation beizutragen und dabei vor allem zu berücksichtigen, daß von der Beherrschung des Vorfeldes in Gestalt der Kinder- und Jugendkriminalität in der Perspektive die Gesamtkriminalitätsentwicklung entscheidend abhängen wird. Wenn die Hauptsache darin besteht, die im sozialistischen System begründet liegenden Möglichkeiten für die Zurückdrängung der Kriminalität voll zu nutzen, so bedeutet das, daß die Verhütung von Straftaten immer mehr zu einer vorrangigen Aufgabe wird. Durch den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse sind in der DDR alle Voraussetzungen dafür gegeben, den mehr als 100 Jahre alten Ratschlag von Karl Marx in die Tat umzusetzen, daß der „weise Gesetzgeber das Verbrechen verhindern (wird), um es nicht bestrafen zu müssen“2. Diese Aufgabe ist außerordentlich vielseitig. Sie erfordert von der Staatsanwaltschaft Aktivität, Initiative, Ideenreichtum und Konsequenz. Es ist Bestandteil unseres Verfassungsauftrages, darauf hinzuwirken, daß alle Leiter der Betriebe, staatlichen .Organe und Einrichtungen, die Vorstände der Genossenschaften und die Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen ihre gesetzlichen Pflichten zur Verhütung von Straftaten immer wirksamer wahrnehmen und sich dabei auf die 2 Marx, „Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz“, in: Marx/ Engels, Werke, Berlin 1956, Bd. 1, S. 120. wachsende Kraft der Kollektive der Werktätigen stützen. Die Aufgaben und die Verantwortung der Staatsanwaltschaft für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten sind also im engen Zusammenhang mit der wachsenden Rolle der Kriminalitätsvorbeugung zu betrachten. Das heißt nicht, daß die Staatsanwaltschaft die gesamte Kriminalitätsverhütung zu leiten hätte. Derzeit fehlt uns noch eine praktikable, wissenschaftlich begründete Begriffsdefinition für die Kriminalitätsverhütung oder -Vorbeugung, deren vordringliche Ausarbeitung ich für sehr wichtig halte. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber bereits deutlich, daß die Kriminalitätsverhütung keinen in sich geschlossenen Gegenstand der Leitung darstellt. Ihre Erfordernisse können nur verwirklicht werden, wenn sie als direkter Bestandteil der Leitung der verschiedensten Seiten z. B. der politisch-ideologischen Bildung und Erziehung, der sozialen Beziehungen, des kulturell-geistigen Lebens, des Gesundheitswesens, der Durchsetzung der Klassenwachsamkeit und Gesetzlichkeit, Sicherheit und Kontrolle, der Ordnung und Disziplin usw. begriffen werden. Insoweit müssen die Erfordernisse der Kriminalitätsvorbeugung durch die verschiedenen zuständigen Organe eigenverantwortlich bei der gesamten Vervollkommnung ihrer Leitungstätigkeit und Erziehungsarbeit mit verwirklicht werden (vgl. Art. 3 Abs. 3 StGB). Daran wird aber zugleich die wachsende Verantwortung der Staatsanwaltschaft im Rahmen der gesamten Vorbeugung deutlich. Als für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten allein verantwortliches Staatsorgan ist die Staatsanwaltschaft in der Lage und dazu verpflichtet, die konkreten Schwerpunkte und gesellschaftlichen Notwendigkeiten der Kriminalitätsverhütung herauszuarbeiten, sie für die zuständigen Organe deutlich zu machen, auf Vorbeugungsmaßnahmen hinzuwirken und diese notwendigenfalls unter Anwendung ihrer gesetzlichen Befugnisse durchzusetzen. Darum wachsen die Anforderungen an die Fähigkeit des Staatsanwalts zu guter analytischer und verallgemeinernder Arbeit besonders schnell. Die Staatsanwaltschaft hat ihren entscheidenden Beitrag zur Kriminalitätsvorbeugung durch die qualifizierte Leitung des Kampfes gegen Straftaten zu erbringen. Der Kampf gegen Straftaten ist selbst eine maßgebende Komponente der Kriminalitätsverhütung, und er muß in seiner vorbeugenden Wirkung systematisch weiterentwickelt werden. Der Maßstab für die Leitung des Kampfes gegen Straftaten durch die Staatsanwaltschaft besteht darin, wie es gelingt, die Hauptseiten einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung einheitlich und konzentriert voll zur Geltung zu bringen. Das setzt in allen Kreisen eine entsprechend höhere Qualität der Leitungstätigkeit voraus, die in ihrem Inhalt durch die an Bedeutung beträchtlich zunehmende Planmäßigkeit charakterisiert wird. Vor allem die folgenden Anforderungen werden für diese höhere Qualität der Leitung bestimmend sein: 1. Als Grundvoraussetzung hat der Staatsanwalt des Kreises durch eine qualifizierte analytische Arbeit zu gewährleisten, daß die Kriminalitätsschwerpunkte im Kreis sachlich, örtlich und betrieblich präzis herausgearbeitet und bestimmt werden. Hiervon hängt die Planmäßigkeit und Konkretheit der Leitung entscheidend ab. In den meisten Kreisen ist es heute schon so, daß die Kriminalität nur in wenigen größeren Orten und Betrieben konzentriert ist, während sie im übrigen nur vereinzelt im Kreisgebiet auftritt. Außerhalb dieser Konzentrationspunkte fehlen heute oft schon die genügenden Ansätze für die Entwicklung einer komplexen Kriminalitätsvorbeugung; Bei den vereinzelt auftreten- 658;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 658 (NJ DDR 1969, S. 658) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 658 (NJ DDR 1969, S. 658)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Staatssekretariat für Staatssicherheit - Stellvertreter des Staatssekretärs - Dienstanweisung für den Geheime Verschlußsache . StU, Dienst und die Ordnung in den Untersuchungs-Haftanstalten, des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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