Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 643

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 643 (NJ DDR 1969, S. 643); wie sie von Anfang an in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerstrafrechts Nazi- und Kriegsverbrecher ihrer gerechten Strafe zugeführt haben. Weitere größere Abschnitte des Referats beschäftigten sich mit der Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht, insbesondere mittels der Kassation, sowie mit den Aufgaben der Gerichte bei der Handhabung des sozialistischen Rechts als eines wirksamen Instruments der weiteren sozialistischen Umgestaltung. Ausgehend von den grundsätzlichen Darlegungen des Präsidenten zur Entwicklung der Strafrechtsprechüng, befaßte sich Oberrichter Dr. Schlegel, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen, mit der Rolle der Strafrechtsprech ung des Obersten Gerichts bei der Durchsetzung der allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus. Er erinnerte daran, wie auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates von 1963 damit begonnen worden war, die Kriminalität und ihre Ursachen in wichtigen Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung dieser Straftaten sowie zur Erziehung der Täter zu ergreifen. Das betraf z. B. die Kriminalität im Bauwesen und im Händel, Rechtsverletzungen auf den Gebieten des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes und des Straßenverkehrs sowie die Jugend- und die Rückfallkriminalität. Die Untersuchungen des Obersten Gerichts führten nicht nur zu einer einheitlichen Orientierung für die Gerichte, sondern hatten auch Veränderungen in diesen Teilbereichen zur Folge. So wurde beispielsweise die Richtlinie Nr. 20 des Plenums des Obersten Gerichts über die Behandlung von Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes durch die Gerichte vom 15. Dezember 1965 (NJ 1966 S. 33) vom FDGB-Bundesvorstand zur verbindlichen Arbeitsgrundlage auch für die Organe des Arbeitsschutzes erklärt. Im Mittelpunkt der künftigen Arbeit des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts wird wie Schlegel ausführte neben dem Schutz des sozialistischen Staates und der Volkswirtschaft die Analyse und Anleitung der Rechtsprechung hinsichtlich solcher Straftaten stehen, die die Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft und die zwischenmenschlichen Beziehungen besonders beeinträchtigen: also z. B. die Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten, das Rowdytum sowie die Nichtachtung der Gesundheit und des Eigentums der Bürger. Indem die Gerichte in ihrer gesamten Tätigkeit auf die freiwillige Einhaltung und Durchsetzung sozialistischer Moralund Verhaltensnormen hinwirken, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des sozialistischen Lebens in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Auch auf dem Gebiet der Arbeitsrechtsprechung kann das Oberste Gericht wie Oberrichter R u d e 11, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, in der Plenartagung darlegte mit einer positiven Bilanz aufwarten. Insbesondere der im Mai 1969 dem FDGB-Bundesvorstand erstattete Informationsbericht des Obersten Gerichts über die Leitung der Arbeilsrecht-sprechung, über die Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts in den Betrieben und über die Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren3 beweist, wie die Arbeitsrechtsprechung von den 3 Vgl. „Leitung der Arbeitflrechtsprerhung und Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts“, NJ 1969 S. 325 /I. objektiven Erfordernissen bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ausgeht. Weil in der sozialistischen Ordnung die gesellschaftlichen Erfordernisse mit den persönlichen Interessen der Werktätigen und den Interessen der Betriefcs-kollektive objektiv übereinstimmen, was auch in den rechtlichen Regelungen nicht zuletzt des Arbeitsrechts Ausdruck findet, besteht eine wesentliche Seite der Arbeitsrechtsprechung darin, diese Übereinstimmung auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse auch im Einzelfall praktisch herbeizuführen. Damit erweist sich die Arbeitsrechtsprechung als Teil der planenden, organisierenden und bewußtseinsbildenden Tätigkeit des sozialistischen Staates als politischer Organisation der Werktätigen, die kollektive Eigentümer der Produktionsmittel, Produzenten und Träger der Staatsmacht zugleich sind. Am Beispiel der Plenartagungen und Leitungsdokumente sowie der Rechtsprechung des Obersten Gerichts zu arbeitsrechtlichen Problemen machte Rudelt sichtbar, wie die Gerichte mit ihren spezifischen Mitteln die Werktätigen unterstützen können, ihre Funktion als sozialistische Eigentümer bewußt wahrzunehmen und die Bedingungen für die erfolgreiche Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution wirksam zu gestalten. Diese Gesichtspunkte werden auch bei der Vorbereitung einer Plenartagung des Obersten Gerichts beachtet, die sich mit der Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen als Mittel zur Festigung der Staats- und Arbeitsdisziplin beschäftigen soll. Aus Erinnerungen an seine richterliche Tätigkeit an einem kleinen Amtsgericht Anfang der 50er Jahre berichtete Vizepräsident Siegert, welche große Unterstützung seinerzeit die Rechtsprechung des Obersten Gerichts bei der schöpferischen Anwendung des Gleichberechtigungsprinzips der Verfassung der DDR von 1949 auf dem Gebiet des Familienrechts bedeutete. Die Bemerkungen über die Familienrechtsprechung im Referat des Präsidenten aufgreifend, hob Siegert hervor, daß die Rechtsprechung des Obersten Gerichts z. B. zum Ehescheidungs- und Unterhaltsrecht maßgeblich die familienrechtlichen Bestimmungen von 1955 und 1966 vorbereiten half. Mit seinen Leitungsdokumenten und seiner Rechtsprechung, insbesondere mit dem Beschluß des Plenums über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen vom 15. April 1965 (NJ 1965 S. 309), hat das Oberste Gericht einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Festigung sozialistischer Familienbeziehungen geleistet. Siegert betonte, daß es jetzt aber darauf ankomme, diese prinzipiellen Forderungen in der Praxis aller Gerichte konsequent zu verwirklichen, um mitzuhelfen, den Widerspruch zwischen der weiteren Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft einerseits und der immer noch recht erheblichen Anzahl der Ehescheidungen andererseits schrittweise zu überwinden. Mit dem grundlegenden Referat des Präsidenten des Obersten Gerichts und den hier nur skizzierten ergänzenden Bemerkungen in der Diskussion wurde die Bilanz einer zwanzigjährigen folgerichtigen Entwicklung der Rechtsprechung des Obersten Gerichts gezogen und zugleich die Wegstrecke markiert, die in den nächsten Jahren zurückgelegt werden muß. In der klaren Erkenntnis der neuen, großen Aufgaben gehen die Richter der DDR in das dritte Jahrzehnt unseres Staates, bereit, ihren Beitrag zur Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu leisten. 643;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 643 (NJ DDR 1969, S. 643) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 643 (NJ DDR 1969, S. 643)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der operativen Grundprozesse Stellung genommen. Dabei erfolgte auch eine umfassende Einschätzung des Standes und der Effektivität der Arbeit. Die daraus abgeleitete Aufgabenstellung zur weiteren Qualifizierung der Führung und Leitung des Klärungsprozesses er ist wer? in seiner Gesamtheit. Diese AuXsaben und Orientierungen haben prinzipiell auch für die operative Personenkontrolle als einem wichtigen Bestandteil des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft treten jedoch vielfältige Situationen auf, die es im operativen Interesse des gebieten, in bestimmten Fällen von TrennungsW grundsätzen abzuweichen. In bestimmten Situationen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

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