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Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 643

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 643 (NJ DDR 1969, S. 643); wie sie von Anfang an in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerstrafrechts Nazi- und Kriegsverbrecher ihrer gerechten Strafe zugeführt haben. Weitere größere Abschnitte des Referats beschäftigten sich mit der Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht, insbesondere mittels der Kassation, sowie mit den Aufgaben der Gerichte bei der Handhabung des sozialistischen Rechts als eines wirksamen Instruments der weiteren sozialistischen Umgestaltung. Ausgehend von den grundsätzlichen Darlegungen des Präsidenten zur Entwicklung der Strafrechtsprechüng, befaßte sich Oberrichter Dr. Schlegel, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen, mit der Rolle der Strafrechtsprech ung des Obersten Gerichts bei der Durchsetzung der allgemeinen Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus. Er erinnerte daran, wie auf der Grundlage des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates von 1963 damit begonnen worden war, die Kriminalität und ihre Ursachen in wichtigen Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens zu analysieren und entsprechende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung dieser Straftaten sowie zur Erziehung der Täter zu ergreifen. Das betraf z. B. die Kriminalität im Bauwesen und im Händel, Rechtsverletzungen auf den Gebieten des Ge-sundheits- und Arbeitsschutzes und des Straßenverkehrs sowie die Jugend- und die Rückfallkriminalität. Die Untersuchungen des Obersten Gerichts führten nicht nur zu einer einheitlichen Orientierung für die Gerichte, sondern hatten auch Veränderungen in diesen Teilbereichen zur Folge. So wurde beispielsweise die Richtlinie Nr. 20 des Plenums des Obersten Gerichts über die Behandlung von Rechtsverletzungen auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes durch die Gerichte vom 15. Dezember 1965 (NJ 1966 S. 33) vom FDGB-Bundesvorstand zur verbindlichen Arbeitsgrundlage auch für die Organe des Arbeitsschutzes erklärt. Im Mittelpunkt der künftigen Arbeit des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts wird wie Schlegel ausführte neben dem Schutz des sozialistischen Staates und der Volkswirtschaft die Analyse und Anleitung der Rechtsprechung hinsichtlich solcher Straftaten stehen, die die Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft und die zwischenmenschlichen Beziehungen besonders beeinträchtigen: also z. B. die Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten, das Rowdytum sowie die Nichtachtung der Gesundheit und des Eigentums der Bürger. Indem die Gerichte in ihrer gesamten Tätigkeit auf die freiwillige Einhaltung und Durchsetzung sozialistischer Moralund Verhaltensnormen hinwirken, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des sozialistischen Lebens in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. Auch auf dem Gebiet der Arbeitsrechtsprechung kann das Oberste Gericht wie Oberrichter R u d e 11, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, in der Plenartagung darlegte mit einer positiven Bilanz aufwarten. Insbesondere der im Mai 1969 dem FDGB-Bundesvorstand erstattete Informationsbericht des Obersten Gerichts über die Leitung der Arbeilsrecht-sprechung, über die Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts in den Betrieben und über die Mitwirkung der Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Verfahren3 beweist, wie die Arbeitsrechtsprechung von den 3 Vgl. „Leitung der Arbeitflrechtsprerhung und Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts“, NJ 1969 S. 325 /I. objektiven Erfordernissen bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus ausgeht. Weil in der sozialistischen Ordnung die gesellschaftlichen Erfordernisse mit den persönlichen Interessen der Werktätigen und den Interessen der Betriefcs-kollektive objektiv übereinstimmen, was auch in den rechtlichen Regelungen nicht zuletzt des Arbeitsrechts Ausdruck findet, besteht eine wesentliche Seite der Arbeitsrechtsprechung darin, diese Übereinstimmung auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Arbeitsverhältnisse auch im Einzelfall praktisch herbeizuführen. Damit erweist sich die Arbeitsrechtsprechung als Teil der planenden, organisierenden und bewußtseinsbildenden Tätigkeit des sozialistischen Staates als politischer Organisation der Werktätigen, die kollektive Eigentümer der Produktionsmittel, Produzenten und Träger der Staatsmacht zugleich sind. Am Beispiel der Plenartagungen und Leitungsdokumente sowie der Rechtsprechung des Obersten Gerichts zu arbeitsrechtlichen Problemen machte Rudelt sichtbar, wie die Gerichte mit ihren spezifischen Mitteln die Werktätigen unterstützen können, ihre Funktion als sozialistische Eigentümer bewußt wahrzunehmen und die Bedingungen für die erfolgreiche Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution wirksam zu gestalten. Diese Gesichtspunkte werden auch bei der Vorbereitung einer Plenartagung des Obersten Gerichts beachtet, die sich mit der Anwendung der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen als Mittel zur Festigung der Staats- und Arbeitsdisziplin beschäftigen soll. Aus Erinnerungen an seine richterliche Tätigkeit an einem kleinen Amtsgericht Anfang der 50er Jahre berichtete Vizepräsident Siegert, welche große Unterstützung seinerzeit die Rechtsprechung des Obersten Gerichts bei der schöpferischen Anwendung des Gleichberechtigungsprinzips der Verfassung der DDR von 1949 auf dem Gebiet des Familienrechts bedeutete. Die Bemerkungen über die Familienrechtsprechung im Referat des Präsidenten aufgreifend, hob Siegert hervor, daß die Rechtsprechung des Obersten Gerichts z. B. zum Ehescheidungs- und Unterhaltsrecht maßgeblich die familienrechtlichen Bestimmungen von 1955 und 1966 vorbereiten half. Mit seinen Leitungsdokumenten und seiner Rechtsprechung, insbesondere mit dem Beschluß des Plenums über die erzieherische Tätigkeit der Gerichte zur Erhaltung von Ehen vom 15. April 1965 (NJ 1965 S. 309), hat das Oberste Gericht einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Festigung sozialistischer Familienbeziehungen geleistet. Siegert betonte, daß es jetzt aber darauf ankomme, diese prinzipiellen Forderungen in der Praxis aller Gerichte konsequent zu verwirklichen, um mitzuhelfen, den Widerspruch zwischen der weiteren Entwicklung der sozialistischen Menschengemeinschaft einerseits und der immer noch recht erheblichen Anzahl der Ehescheidungen andererseits schrittweise zu überwinden. Mit dem grundlegenden Referat des Präsidenten des Obersten Gerichts und den hier nur skizzierten ergänzenden Bemerkungen in der Diskussion wurde die Bilanz einer zwanzigjährigen folgerichtigen Entwicklung der Rechtsprechung des Obersten Gerichts gezogen und zugleich die Wegstrecke markiert, die in den nächsten Jahren zurückgelegt werden muß. In der klaren Erkenntnis der neuen, großen Aufgaben gehen die Richter der DDR in das dritte Jahrzehnt unseres Staates, bereit, ihren Beitrag zur Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus zu leisten. 643;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 643 (NJ DDR 1969, S. 643) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 643 (NJ DDR 1969, S. 643)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit zu erfolgen, in deren Ergebnis diese über die Realisierung der erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen entscheidet. Für die Durchführung von Befragungen mit ausschließlich politisch-operativer Zielstellung durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen. Besonders kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren.

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