Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 640

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 640 (NJ DDR 1969, S. 640); für sie spürbar wahrnehmen können1'. Er hob weiter auch die Doppeleigenschaft des Werktätigen als Arbeiter und kollektiver Eigentümer in einer Person hervor. Die Doppeleigenschaft erweitert sein Blickfeld und seine Veranlwortungsbereitschaft für den ganzen Betrieb. Der Werktätige als kollektiver Eigentümer ist an der erfolgreichen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft interessiert und fühlt sich in wachsendem Maße auch dafür verantwortlich'. Hiervon ausgehend sollte im ZGB die rechtliche Regelung in der Weise erfolgen, daß dem Kerngedanken des Art. 10 Abs. 2 der Verfassung folgend das Recht auf persönliches Eigentum und die Pflicht der Bürger zur ständigen Mehrung und Festigung des sozialistischen Eigentums in einem korrespondierenden Verhältnis dargestellt werden und der sozialistische Staat auf der Grundlage des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln, der ständigen Entfaltung der sozialistischen Produktivkräfte und der Planung und Leitung der Volkswirtschaft die Entwicklung des persönlichen Eigentums im Interesse der allseitigen Befriedigung der materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse der Bürger und ihrer Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten fördert und gewährleistet. Ähnliche Bestimmungen enthalten bereits die Zivilgesetzbücher der sozialistischen Länder.8 Der besonderen Garantie des persönlichen Eigentums durch die Verfassung müssen auch die zu seinem Schutz notwendigen speziellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Für den strafrechtlichen Schutz enthält das neue StGB einen umfassenden Katalog von Tatbeständen (§§ 177 ff.). Im künftigen ZGB wird sich der zivil-rechtliche Schutz vor allem auf den Herausgabeanspruch des Eigentümers und den Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen gegenüber einem unrechtmäßigen Besitzer als unrechtmäßig soll der Besitz angesehen werden, der nicht auf einem gesetzlich anerkannten oder vertraglich vereinbarten Rechtsgrund beruht sowie auf den Be-seitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch gegen Störungen des Eigentumsrechts erstrecken. Dem Grundgedanken des Art. 11 der Verfassung entsprechend, sollte in das ZGB auch eine Bestimmung aufgenommen werden, die generell jede Maßnahme auf Entzug oder Beschränkung des persönlichen Eigentums nur im Ausnahmefall bei Vorliegen eines dringenden gesellschaftlichen Interesses und gegen angemessene Entschädigung auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen für zulässig erklärt. Eine solche, die verfassungsmäßige Garantie des persönlichen Eigentums unterstreichende zivilrechtliche Regelung entspräche der gegenwärtigen Rechtslage und -praxis in der DDR, wonach eine Beschränkung oder ein Entzug des Eigentums nur in gesetzlich genau bezeichneten Fällen möglich ist, und zwar grundsätzlich nur dann, wenn vertragliche Vereinbarungen mit dem Eigentümer über die * Vgl. W. Ulbricht, Die Bedeutung und die Lebenskraft der Lehren von Karl Marx für unsere Zeit, Referat auf der internationalen Wissenschaftlichen Session des Zentralkomitees der SED zum 150. Geburtstag von Karl Marx, Berlin 1968, S. 28. 7 Vgl. W. Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Referat auf der 9. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1968, S. 43. 8 So heißt es in §89 des ZGB der Ungarischen Volksrepublik: Das staatliche sozialistische Eigentum stellt die höchste materielle Grundlage und die Gewähr des Wohlstandes und der Kraft des Landes dar“, und in Art. II des ZGB der CSSR wird gesagt: „Quelle der Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse der Bürger ist die ständig sich entfaltende gesellschaftliche Produktion, die auf dem sozialistischen gesellschaftlichen Eigentum gegründet ist.“ In bezug auf die Zielstellung wird das persönliche Eigentum als Mittel zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse' der Bürger angesehen (so § 105 des ZGB der RSFSR, § 132 des ZGB der Volksrepublik Polen. Art. III des ZGB der CSSR und § 91 des ZGB der Ungarischen Volksrepublik). Übertragung bzw. die Nutzung des persönlichen Eigentums nicht zustande kommen. Gegenstände des persönlichen Eigentums und Nutzung staatlicher und gesellschaftlicher Einrichtungen durch Bürger Die Gegenstände des persönlichen Eigentums werden durch dessen Funktion bestimmt. Untersucht man, welchen Einfluß das persönliche Eigentum auf die Bedürfnisbefriedigung und die Entwicklung der Persönlichkeit der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft hat, so sind neben den Gegenständen, die die materiellen Voraussetzungen für die Gestaltung des persönlichen Lebens der Bürger und ihrer Familien bilden (wie z. B. Kleidung, Haushaltsgegenstände, Möbel, Einfamilienhäuser usw.), vor allem solche von Interesse, die ihrem Zweck nach zur beruflichen Ausbildung und Qualifizierung der Bürger und zur Entfaltung ihrer schöpferischen Kräfte und Fähigkeiten bestimmt sind. Hierzu gehören auch solche Gegenstände, die eine kulturellbildende Wirkung auf die Bürger ausüben, indem sie ihnen die Begegnung mit Werken der Kunst und Literatur vermitteln, wie Bücher, Schallplatten, Bilder usw. Zu nennen sind ferner Gegenstände, die der eigenen kulturellen Betätigung und der sinnvollen Freizeitgestaltung der Bürger dienen (z. B. Musikinstrumente). Die Formung der Persönlichkeit des Bürgers durch die von ihm erworbenen und ihm und seiner Familie zur Erfüllung der verschiedensten individuellen Wünsche dienenden Gegenstände ist ein über die rechtlichen Einzelregelungen des persönlichen Eigentums hinausreichender wichtiger Umstand. Er verlangt von den Betrieben höchste Qualitätsarbeit und erfordert ein rasches Reagieren der Warenproduzenten aber auch der Künstler, Schriftsteller usw. auf die sich entwik-kelnden materiellen und geistig-kulturellen Bedürfnisse. So gesehen, werden über die Kategorie des persönlichen Eigentums einerseits der sozialistische Lebensstil und das Bewußtsein der Bürger geformt, ohne daß aber die Entwicklung einer Konsumentengesellschaft gefördert wird, deren Mitglieder an allen Problemen desinteressiert sind, die nicht ihre eigenen, persönlichen Interessen berühren11. Andererseits aber werden auch die Bezugspunkte zu anderen Rechtsinstituten des ZGB gesetzt, so z. B. zu den Garantierechten oder den Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit, deren Anwendung in jedem Einzelfall auch zur Gewährleistung und zum Schutze des persönlichen Eigentums beiträgt. . Die Lebenshaltung der Bürger wird jedoch nicht allein vom Umfang der in ihrem Eigentum stehenden Vermögenswerte bestimmt, „sondern auch durch den Einsatz des gesamten erwirtschafteten Nationaleinkommens“10. Für die Beurteilung des Lebensstandards sind die Rechte der Bürger auf Nutzung der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen in den verschiedenen Bereichen der sozialistischen Gesellschaft, so z. B. in den Bereichen des Bildungs- und Gesundheitswesens, der Kultur, der Erholung, der Dienstleistungen, des Verkehrswesens sowie die Leistungen im Rahmen der Sozial- und Wohnungspolitik von großer Bedeutung. Die teils entgeltliche, teils unentgeltliche Nutzung derartiger Einrichtungen findet zwar keinen unmittelbaren Niederschlag in persönlichen Vermögenswerten; ihre Inanspruchnahme stellt jedoch eine wesentliche Ergänzung zum Institut des persönlichen Eigentums dar. weil auch sie der allseitigen Befriedigung der Bedürfnisse der * Vgl. W. Ulbricht. Die Bedeutung und die Lebenskraft der Lehren von Karl Marx für unsere Zeit, a. a. O., S. 29. 10 W. Ulbricht. Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, a. a. O., S. 43.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 640 (NJ DDR 1969, S. 640) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 640 (NJ DDR 1969, S. 640)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen des Entstehens feindlicher Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X