Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 631

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 631 (NJ DDR 1969, S. 631); deren Räten die allseitige Information, so daß die Rechtsprechung und deren Leitung auf der Grundlage fundierter Kenntnisse über die gesamtgesellschaftliche Entwicklung im jeweiligen Territorium besser ausgeübt und entwickelt werden konnte. Im weiteren Verlauf der Entwicklung entstanden neue Formen der Zusammenarbeit sowohl zwischen den Rechtspflegeorganen als auch zwischen den Gerichten und den örtlichen Staatsorganen, die auf die vielfältigste Art und Weise weiterentwickelt wurden und soweit die Voraussetzungen gegeben waren zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit führten. Diese neuen Formen der Zusammenarbeit trugen dazu bei, Elemente formal-juristischer Rechtsanwendung und Züge ressortmäßiger gerichtlicher Leitungstätigkeit zu überwinden. Bef den Gerichten wuchs die Erkenntnis, daß die sozialistische Gemeinschaftsarbeit in der Justiz völlige Klarheit über das Wesen, die Aufgaben und den Charakter unseres sozialistischen Staates und Rechts voraussetzt. Auf der Grundlage des Rechtspflegegerlasses des Staatsrates vom 4. April 1963 und in Verwirklichung der neuen, sozialistischen Verfassung arbeiten die Gerichte weiter an der Vervollkommnung des Leitungssystems in der Justiz. Die 16. und die 21. Plenartagung des Obersten Gerichts2 haben dafür Maßstäbe gesetzt. Die Initiative der Rechtspflegeorgane des Kreises Merseburg war für viele Kreise und Städte unserer Republik beispielgebend3. Die Direktoren und Richter der Bezirks- und Kreisgerichte verstehen es immer besser, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zum integrierenden Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit zu machen. Sie haben erkannt, daß das „aufgabenbezogene, komplexe, zeitlich begrenzte Zusammenwirken“ der Gerichte mit anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Organen der Staatsmacht und den gesellschaftlichen Organisationen „nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel ist“4. Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erfordert eine auf qualitativ hohem Niveau stehende wissenschaftlich begründete und rationelle Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das bedeutet für die Gerichte, daß alle grundlegenden, komplexen Charakter tragenden Aufgaben in der Justiz durch bewußte, kollektive und schöpferische Arbeit gelöst werden müssen. Die sozialistische Gemeinschaftsarbeit bietet dafür die besten Möglichkeiten. Durch die an das Kollektiv gestellten Anforderungen (gegenseitige Einschätzung und Bewertung von Einzelleistungen) gewährleistet sie eine wesentlich höhere Qualität der Arbeit. Die Zusammenarbeit der Organe der Rechtspflege mit den örtlichen Staatsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den gesellschaftlichen Gerichten hebt die Eigenverantwortung der beteiligten Organe nicht auf. Die einzelnen Organe werden durch ihre Mitarbeiter in den Kollektiven der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit vertreten, und sie haben die volle Verantwortung für die Erfüllung der ihnen durch Gesetz übertragenen Aufgaben. Deshalb kommt es auf das zielklare Zusammenwirken der ko- 2 Vgl. die Materialien der 16. Plenartagung in NJ 1967 S. 689 ff. und der 21. Plenartagung in NJ 1969 S. 33 ff. und 42 ff. 3 vgl. Steffens/Heger, „Die Merseburger Initiative und der Beitrag der Rechtspilegeorgane des Bezirks Halle zum 20. Jahrestag der Gründung der DDR“, NJ 1968 S. 481 ff.; Schostok/ Peiler, „Merseburger Initiative und Rationalisierung in der Arbeit der Gerichte und Staatlichen Notariate“, NJ 1969 S. 358 ff.; Boi na row Uz Marquardt Flader/Oehmke, „Sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rechtspfiegeorganen der Hauptstadt der DDR“, NJ 1969 S. 421 ff.; Heger/Jahn/Speck-hardt/Steflens, „Sozialistische Gemeinschaftsarbeit Sache aller Rechtspflegeorgane im Bezirk Halle und Ausgangspunkt weiterer Initiativen“, NJ 1969 S. 513 ff.; Rosenthal, „Einige politisch-ideologische Aspekte der Durchsetzung der Merseburger Initiative“, NJ 1969 S. 545 ff., und die Stellungnahme „Zu Problemen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Rechtspflegeorganen“, NJ 1969 S. 519 f. 4 W. Ulbricht, Die Konstituierung der staatlichen Organe und Probleme ihrer wissenschaftlichen Arbeitsweise (Referat auf der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1967 S. 24. operierenden Organe und auf eine exakte Abgrenzung ihrer Aufgaben in diesen sozialistischen Kollektiven. an5. In der Rechtspflege ist die sozialistische Gemeinschaftsarbeit auf die Herstellung der vollen Übereinstimmung zwischen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, dem Ausbau und der Vervollkommnung des sozialistischen Rechts sowie der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane gerichtet. So vielfältig die Formen und Methoden der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit auch sind, sie erfordern alle eine gut organisierte und straffe Leitung. Der Leitungstätigkeit in den sozialistischen Kollektiven ist deshalb große Bedeutung beizumessen, weil sie die Einheit von Arbeitserfordernissen und kontinuierlicher Persönlichkeitsentwicklung zur Erzielung eines höheren Gesamtergebnisses sichert. Das erfordert eine auf den praktischen Erfolg gerichtete Leitung dieser Kollektive nach folgenden, von Teßm.ann hervorgehobenen6 und m. E. auch für den Bereich der Justiz gültigen Grundsätzen: volle Nutzung der schöpferischen Kräfte der einzelnen Mitarbeiter des Kollektivs, Vermeidung von Stagnation in der Entwicklung des einzelnen durch beständig steigende Anforderungen, zielstrebige Qualifizierung der Mitarbeiter des Kollektivs, insbesondere durch kontinuierliche Vertiefung in ein bestimmtes Problemgebiet, rechtzeitige und dynamische Verbindung mit Grenzbereichen. Diese Prinzipien sollten von allen Leitungskadern in der Justiz richtig angewandt und durchgesetzt werden. Zu den Formen und Methoden der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit Der Übergang von den einfachen Formen der Zusammenarbeit zur kollektiven Arbeit und schließlich zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in der Rechtspflege ist sichtbarer Ausdruck der Erhöhung der Wissenschaftlichkeit ihrer Leitung. Das Entscheidende bei der Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtspflege ist weniger die theoretisch sehr interessante Frage nach der Abgrenzung der Formen der Zusammenarbeit, sondern vielmehr die Tatsache, daß unter den Bedingungen der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus jede Form der kollektiven Tätigkeit zur sozialistischen Gemeinschaftsarbeit geführt werden muß. Sie gewährleistet auch im Bereich der Rechtspflege die volle Nutzung der Vorzüge des sozialistischen Systems zur Führung des gesamtgesellschaftlichen Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen. In diesem Zusammenhang verdient die Einschätzung von Rosenthal über die Aktivität der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane bei der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit besondere Beachtung. Er stellte zutreffend fest, daß sich die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane bemühen, die sozialistische Gemeinschaftsarbeit für die Lösung ihrer komplexen Aufgaben zu entwickeln, und „einen beharrlichen Kampf gegen Erscheinungen der Selbstzufriedenheit, der Mittelmäßigkeit, des Ressortdenkens und der Vernachlässigung der Wachsamkeit in ideologischen Fragen“ führen7. Die sich seit geraumer Zeit vor allem in den Bezirken und Kreisen entwickelnden vielfältigen Formen der Gemeinschaftsarbeit können jedoch noch nicht alle als soziali- 5 Vgl. Toeplitz, „Die grundelegenden Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung der sozialistischen Verfassung“, NJ 1969 S. 38. 6 Vgl. Teßmann, „Zum Verhältnis von Kollektiv und Persönlichkeit im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1967, Heft 11, S. 1302. 7 Rosenthal, a. a. O., S. 545. 631;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 631 (NJ DDR 1969, S. 631) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 631 (NJ DDR 1969, S. 631)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die lcrimineilen Menscherihändlerbanöen, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X