Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 630

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 630 (NJ DDR 1969, S. 630); alle Erscheinungsformen der bürgerlichen Ideologie und Überreste des Kapitalismus im Bewußtsein der Menschen zu kämpfen. Nur so kann verhindert werden, daß die ideologische Diversion zu Straftaten führt. Der Hauptinhalt der sozialistischen Leitungstätigkeit und damit auch der mittels der Rechtsprechung auszuübenden Leitung ist die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins und der schöpferischen Aktivität der Massen des Volkes, ihre Erziehung zu sozialistischen Persönlichkeiten im Prozeß der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei. Ihr Kernstück ist also die Arbeit mit den Menschen, denn der Sozialismus ist das Ergebnis der bewußten Tätigkeit der Werktätigen; sämtliche von der revolutionären Partei der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat gestellten Aufgaben sind mit den Menschen und für die Menschen zu lösen. Sowohl im Strafgesetzbuch als auch in der Strafprozeßordnung sind zahlreiche Bestimmungen auf die Entwicklung sozialistischen-Denkens und Handelns der Werktätigen, auf ihre Erziehung zur revolutionären Wachsamkeit gerichtet. So wendet sich bereits die Präambel des StGB an alle Bürger, staatlichen und gesellschaftlichen Organe und alle Kollektive, wachsam und unduldsam zu sein gegenüber den feindlichen Machenschaften gegen die sozialistische Ordnung und das friedliche Leben der Bürger, und fordert sie auf, aktiv mitzuwirken, damit Straftaten verhütet, alle Verbrechen und Vergehen aufgedeckt, ihre Ursachen und Bedingungen beseitigt und die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden. Art. 3 StGB legt die Verantwortung der Leitungen der staatlichen Organe und Einrichtungen, der Betriebsleiter und Vorstände von Genossenschaften für die Erziehung der Bürger zu hoher Wachsamkeit gegenüber feindlichen Anschlägen und feindlichen ideologischen Einflüssen sowie zur Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und Disziplin fest und macht ihnen u. a. zur Pflicht, die Ursachen und Bedingungen von Straftaten zu beseitigen, die Gesetzlichkeit und Disziplin zu festigen und Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Zu den aus Art. 3 StGB folgenden Pflichten der staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane gehört es u. a., die staatlichen und gesellschaftlichen Organe, die Kollektive der Werktätigen und alle Bürger aufzuklären über die Machenschaften der Imperialisten in ihren konkreten Erscheinungsformen und ihrem sachlichen Zusammenhang mit der betreffenden Straftat, dem Verhalten des Täters sowie den der Tat zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen. Nur dadurch können die Auseinandersetzungen in dem jeweiligen Organ oder Kollektiv erfolgreich geführt und kann von den Leitern der Betriebe, der staatlichen Organe und Einrichtungen, den Vorständen der Genossenschaften und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen die erzieherische Einwirkung auf den Verurteilten gewährleistet werden. Auch die StPO sichert die umfassende Aufklärung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten, die unmittelbare Mitwirkung der Bürger und Kollektive bei der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Erziehung Straffälliggewordener sowie die Beseitigung von Ursachen und Bedingungen der Straftaten (§§ 1, 2, 4, 8, 10). Sie legt in § 18 die enge Zusammenarbeit des Gerichts, des Staatsanwalts und der Untersuchungsorgane mit anderen Staats- und Wirtschaftsorganen, mit Ausschüssen der Nationalen Front und gesellschaftlichen Organisationen fest. Diese Zusammenarbeit dient dazu, alle gesellschaftlichen Kräfte für den Kampf gegen Straftaten zu mobilisieren und die Verbindung der Rechtspflegeorgane mit den Bürgern zu festigen; zugleich sollen die sich aus Straftaten und aus der Kriminalitätsanalyse ergebenden Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Wirksamkeit der staatlichen Leitungstätigkeit ausgewertet werden. Diese grundsätzlichen Bestimmungen der neuen, sozialistischen Strafgesetze gilt es konsequent zu verwirklichen und zur Entlarvung der gegnerischen Machenschaften, zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins und zur Mobilisierung der Bevölkerung auszunutzen. Dabei geht es, insbesondere wenn es sich um Staatsverbrechen handelt, nicht um die Mitwirkung der Öffentlichkeit in jeder Form und um jeden Preis, weil die Abwehr eines brutalen und raffiniert arbeitenden Feindes in vielen Fällen strikte Geheimhaltung bestimmter Einzelheiten erfordert. Wo die Sache es jedoch zuläßt und die Erhöhung der Wirksamkeit unseres Kampfes es erfordert, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dr. HELMUT GR1EGER, Leiter der Abteilung Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit beim Obersten Gericht Sozialistische Gemeinschaftsarbeit in der Justiz Im Bereich der Justiz gewinnt die umfassende und planmäßige Anwendung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zunehmend an Bedeutung. Als höchste Form bewußter, kollektiver, schöpferischer Arbeit ist die sozialistische Gemeinschaftsarbeit ein entscheidendes Mittel, um die Leitung der Rechtsprechung zu vervollkommnen und die besten Erfahrungen, Formen und Methoden der Arbeit der staatlichen Gerichte mit den anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Organen der Staatsmacht, den gesellschaftlichen Organisationen und den gesellschaftlichen Gerichten zu verallgemeinern. Grundsätze der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit In Auswertung der Dokumente des V. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Ergebnisse der Babelsberger staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz von 1958 haben sich die Gerichte damals zunächst die Aufgabe gestellt, die Zusammenarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen, den örtlichen Staatsorganen und den gesellschaftlichen Organisationen zu verbessern. Die Lösung dieser Aufgabe setzte bei allen Richtern die Erkenntnis voraus, daß das sozialistische Recht der Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung dient1. Deshalb waren die vielseitigen Aktivitäten .der Richter vor allem auf die Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen konzentriert. So entwickelte sich z. B. aus ihrer Teilnahme an den Beratungen der Aktivs der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen eine die gesellschaftliche Entwicklung im Territorium fördernde bewußte Mitarbeit in den Aktivs. Die Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte gewährleisteten durch ihre enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und 1 Kern, „Die SED - die Partei der Gesetzlichkeit und der demokratischen Ordnung“, NJ 1961 S. 260. 630;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 630 (NJ DDR 1969, S. 630) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 630 (NJ DDR 1969, S. 630)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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