Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 624

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 624 (NJ DDR 1969, S. 624); In ihrer internationalen Arbeit ist die Vereinigung bestrebt, die Zusammenarbeit in erster Linie mit solchen Juristen zu entwickeln, die das Recht als ein Mittel zur Gestaltung friedlicher Beziehungen zwischen den Völkern und zur Durchsetzung der Prinzipien der Gerechtigkeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens betrachten, handhaben und ausbauen. Aus der Fülle der internationalen Beziehungen und Aktivitäten der vergangenen 20 Jahre sollen hier einige wegen ihrer besonderen Bedeutung erwähnt werden. So konstituierte sich auf Initiative der VDJD und auf Beschluß des VII. Kongresses der IVDJ im Mai 1961 eine internationale Juristenkommission, der namhafte Juristen aus 14 europäischen Ländern angehörten und die sich die Aufgabe stellte, auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts für die allgemeine Beachtung und Durchsetzung des Prinzips der Nichtverjährung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und für die Bestrafung der Hauptverantwortlichen an den Nazi- und Kriegsverbrechen zu wirken9. Diese Kommission hat bis in die jüngste Zeit eine wirkungsvolle Arbeit geleistet. Zu ihren Verdiensten gehört die Initiierung nationaler gesetzlicher Regelungen des Prinzips der Nichtverjährung dieser Verbrechen in verschiedenen europäischen Ländern sowie die Mobilisierung der internationalen Öffentlichkeit gegen die Nichtverfolgung von Nazi- und Kriegsverbrechern in der westdeutschen Bundesrepublik und die Versuche ihrer Rehabilitierung durch die offizielle Politik dieses Staates. Sie hat insbesondere durch juristische Gutachten mit dazu beigetragen, daß durch schwerste Naziveiv brechen belastete Peisonen wie Bundesminister Oberländer, Staatssekretär Globke und Generalbundesanwalt Frankel aus ihren verantwortlichen Positionen in der Bundesrepublik entfernt werden mußten. Die Arbeit der Kommission hat durch die UNO-Konvention über die Nichtverjährung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ihre sachliche Bestätigung erhalten. Einen weiteren Höhepunkt im internationalen Geschehen stellte eine Konferenz zu den juristischen Aspekten eines deutschen Friedensvertrages dar, die im November 1961 in Berlin stattfand und zu der die IVDJ und die VDJD eingeladen hatten. Im Ergebnis mehrtägiger Beratungen, an denen 70 Juristen aus 20 verschiedenen Ländern teilnahmen, wurde die Notwendigkeit eines Friedensvertrages mit den beiden deutschen Staaten völkerrechtlich begründet10. Die Konferenz beschloß einen Appell an die Regierungen der vier Großmächte, der folgende Forderungen unter dem Aspekt einer deutschen Friedensregelung hervorhob: 9 Vgl. Baur, „Internationale Jurislenkommission zur Untersuchung der Wiederverwendung ehemaliger Nazirichter in Westdeutschland gebildet“, NJ 1961 S. 400a. Vgl. ferner NJ 1962 S. 408 f. und NJ 1964 S. 441 1. 1° Vgl. das Resümee der Beratungen in NJ 1961 S. 801 f.: ferner das Referat von Reintanz, „Die demokratische Friedensregelung mit Deutschland und das Völkerrecht“, NJ 1961 S. 761 ff. 1. Anerkennung der unbestreitbaren Tatsache, daß zwei selbständige deutsche Staaten bestehen; * , 2. Regelung aller noch offenstehenden Fragen des letzten Krieges durch einen Friedensvertrag oder durch mehrere Friedensverträge, um die gegenwärtigen Ungewißheiten und Gefahren zu beseitigen und eine geregelte dauerhafte Grundlage für das friedliche Zusammenleben in der Zukunft zu schaffen; 3. Bestätigung der bestehenden territorialen Grenzen; 4. Entmilitarisierung beider deutschen Staaten; 5. Aufnahme beider deutschen Staaten als Mitglieder in die Vereinten Nationen; 6. Schaffung eines selbständigen und geeigneten Status für Westberlin als entmilitarisierte, freie Stadt. Diese Konferenz wurde der moralischen Verantwortung der Juristen unserer Zeit gerecht: Sie stellte einen Beitrag zur Minderung der internationalen Spannungen und zur friedlichen Regelung brennender Probleme dar. Schließlich veranstaltet die Vereinigung seit dem Jahre 1963 alljährlich ein Seminar mit Juristen aus den Ostseeländern (Dänemark, DDR, Finnland. Polen, Schweden, Sowjetunion) sowie aus Island und Norwegen11. Dieses Juristenseminar ist zu einer guten Tradition geworden. Es bietet insbesondere Juristen aus den skandinavischen Ländern Gelegenheit, sich über die gesellschaftliche Entwicklung der DDR, über ihre Rechtsordnung und ihre Rechtspflege zu informieren und aktuelle Probleme des Rechts mit Juristen aus der Sowjetunion, der Volksrepublik Polen und der DDR zu diskutieren. Das Programm berücksichtigt jeweils verschiedene Interessengebiete (z. B. Strafrecht, Familienrecht, Patentrecht u. ä.). Experten der DDR berichten über die Rechtsentwicklung in der DDR, in den Fachgruppen finden Diskussionen statt, und Exkursionen illustrieren die Theorie durch Beispiele aus der Praxis. Selbstverständlich nimmt die Solidarität mit den Völkern, die gegen Imperialismus und Neokolonialismus kämpfen, einen vorrangigen Platz in der Arbeit der VDJD ein. Insbesondere unterstützt die Vereinigung den gerechten Kampf des vietnamesischen Volkes gegen die USA-Aggressoren sowie die Sache der arabischen Völker gegen die israelische Aggression und ihre Folgen. * Die Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands ist bemüht, zur Stärkung und Festigung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR und zur Lösung der Lebensfragen der deutschen Nation beizutragen. Sie will den Meinungsaustausch und die friedliche Verständigung unter den Juristen im Interesse von Frieden und Sicherheit fördern. Das Recht, dem die Arbeit unserer Juristenvereinigung dient, kann nur ein Recht des Friedens, der Zusammenarbeit der Völker und eines menschenwürdigen Lebens in der ganzen Welt sein. 11 Vgl. die Berichte in NJ 1966 S. 566 f. und NJ 1968 S. 499 f. 624;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 624 (NJ DDR 1969, S. 624) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 624 (NJ DDR 1969, S. 624)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet, Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte außerhalb der Untersuchungshaftanstalten. Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den Vollzugsprozessen und -maßnahmen der Untersuchungshaft führt in der Regel, wie es die Untersuchungsergebnisse beweisen, über kleinere Störungen bis hin zu schwerwiegenden Störungen der Ord nung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich aus dem bisher Dargelegten eine erhöhte Gefahr, daß Verhaftete Handlungen unternehmen, die darauf ausqerichtet sind, aus den Untersuchunqshaftanstalten.

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