Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 619

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 619 (NJ DDR 1969, S. 619); \ Es hat ähnlich wie eine Genossenschaft gesellschaftlichen Charakter, und sein Eigentum ist gesellschaftliches Eigentum. Von der Genossenschaft unterscheidet es sich aber nicht nur durch den Zweck seiner Tätigkeit, sondern vor allem durch ein anderes Verhältnis zu seinen Mitgliedern. Das Mitglied einer Genossenschaft hat im Verhältnis zu Dritten die gleiche Stellung wie der Werktätige eines Betriebes; seine Arbeit ist Teil des die gesamte Genossenschaft umfassenden Produktionsprozesses. Das Mitglied eines Kollegiums dagegen niipmt Aufträge im eigenen Namen an und führt sie in eigener Verantwortung aus. Wenn neben dem Mitglied auch das Kollegium für fahrlässiges Verhalten der Mitglieder oder der Angestellten in ihrer Berufstätigkeit haftet, so beruht dies auf gesetzlicher Regelung16, die nichts daran ändert, daß der Anwaltsvertrag zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt zustande kommt. Die Verpflichtungen, die der Rechtsanwalt durch seinen freiwilligen Eintritt in das Kollegium eingegangen ist, begründen keine Rechtsbeziehungen zwischen Kollegium und Mandant. Nur so ist es auch möglich, daß Rechtsanwälte desselben Kollegiums Mandanten mit wider-streitenden Interessen vertreten17. Das Kollegium der Rechtsanwälte ist folglich eine sozialistische Vereinigung freiberuflicher Werktätiger, die ihre Angelegenheiten nach den Grundsätzen des demokratischen Zentralismus selbst regelt. Es hat die Aufgabe,. seine Mitglieder dürch die Schaffung optimaler Bedingungen für die Ausübung ihres Berufes zu unterstützen, ihre Fortbildung entsprechend den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft zu fördern, die Einhaltung der Berufspflichten im Sinne der sozialistischen Rechtspflege zu überwachen und die Gewährung von Rechtshilfe durch Rechtsanwälte in seinem Bezirk zu sichern. Das Kollegium der Rechtsanwälte ist folglich eine juristische Person eigener Art, die keiner anderen Rechtspersönlichkeit genossenschaftlichen, staatlichen oder privaten Charakters völlig vergleichbar ist. Es ist eine gesellschaftliche Institution der sozialistischen Rechtspflege. * Von dem grundsätzlichen Charakter und den Aufgaben des Kollegiums sowie der Rolle seiner Mitglieder ausgehend, müssen auch die Einzelregelungen gestaltet werden. Sie wirken sich oft erheblich auf die ideologische und Persönlichkeitsentwicklung des Rechtsanwalts, auf die Art seiner Berufsausübung und damit auf die Rechtspflege überhaupt aus. Ein Beispiel hierfür ist das Rechtsanwaltsgebührenrecht, dessen Neufassung im Zusammenhang mit dem Erlaß einer neuen Zivilprozeßordnung erforderlich werden wird. Die Wirksamkeit anwaltlicher Tätigkeit ist in hohem Maße von der Ausgestaltung des Gebührenrechts abhängig. Die Ausarbeitung einer neuen Rechtsanwaltsgebührenordnung hat deswegen entscheidende Bedeutung für die Festigung der sozialistischen Rechtsanwaltschaft. Die Rechtsanwaltsgebührenordnung muß das Leistungsprinzip in Übereinstimmung mit den Grundprinzipien des sozialistischen Verfahrensrechts verwirklichen. Sie muß den Rechtsanwalt zu höchsten Leistungen im Rahmen seiner spezifischen Rechtspflegefunktion stimulieren. So sollte z. B. die Höhe der Gebühr in Zivilsachen nicht von der Dauer des Verfahrens, der Zahl der Termine und der Art der durchlaufenen Verfahrenstadien, sondern nur von der Erledigung der ~ i Vgl. $ 9 des Musterstatuts für Kollegien der Rechtsanwälte Anlage zur VO vom 15. Mai 1953 (GBl. S. 725). t? Vgl. OG, Urteil des Präsidiums vom 9. September 1964 I PrZ - 15 - 12/64 - (NJ 1965 S. 392). Sache und damit des Auftrags abhängen. Die frühzeitige Erledigung eines Auftrags, z. B. durch außergerichtlichen Vergleich oder Einstellung des Verfahrens, sollte nicht wie bisher zu einer Verringerung der anwaltlichen Gebühren und solche Modalitäten wie das Beweisverfahren in Zivilsachen sollten nicht zu ihrer Erhöhung führen. Das Rechtsanwaltsgebührenrecht müßte also den Prinzipien der Vorbeugung und Konzentration des Verfahrens dienen und ihnen nidit entgegenwirken. Eine notwendige Folge solcher Bemessungsgrundsätze wäre eine gegenüber dem bisherigen Recht noch stärkere Pauschalisierung der Gebühren. Die Gebühren wären damit noch weniger als gegenwärtig auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand in der konkreten Sache abgestellt, ließen sich dafür aber eindeutiger vorherbestimmen, was für die Rechtsuchenden von großer Bedeutung wäre. Zugleich würde die Berechnung der Gebühren stark vereinfacht. Auch ein Problem der inneren Struktur der Kollegien bedarf dringend einer Lösung: Die meisten Mitglieder der Kollegien üben heute noch ihre Arbeit völlig auf sich selbst gestellt aus. Ihre Verbindung mit den übrigen Mitgliedern beschränkt sich auf die Teilnahme an den monatlichen Mitgliederversammlungen, auf ihre Mitarbeit in den sonstigen Organen bzw. Kommissionen des Kollegiums sowie auf diejenigen Kontakte, die sich aus der Disziplinarbefugnis des Kollegiums und seiner wirtschaftlichen Administration ergeben. Das bedeutet, daß die Möglichkeiten der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, die das Kollegium seinen Mitgliedern bietet, mangels organisatorischer Voraussetzungen nicht genutzt werden und der Einfluß des Kollektivs der Rechtsanwälte auf die Entwicklung des einzelnen Mitglieds nur unvollkommen zur Geltung kommen kann. Um diesen unbefriedigenden Zustarid zu beseitigen, ist es erforderlich, die nach dem Musterstatut der Kollegien derj Rechtsanwälte an sich vorausgesetzten Zweigstellen zu bilden. Die Zentrale Revisionskommission hat deshalb in ihrem Beschluß vom 28. Oktober 1966 alle Kollegien aufgerufen. Zweigstellen zu schaffen, die mit mindestens zwei, möglichst jedoch mehr Rechtsanwälten besetzt sind. Die Bildung von echten Zweigstellen bedeutet einen erheblichen Fortschritt für die Entwicklung eines Kollegiums und seiner Mitglieder. Sie hebt die Isolierung des einzelnen auf und macht ihm in der täglichen Praxis bewußt, daß er Glied einer Gemeinschaft sozialistischer Rechtsanwälte ist. Sie wird auch die klare Scheidung zwischen privater und beruflicher Sphäre des Rechtsanwalts vollziehen helfen, die besonders dort not tut, wo der Rechtsanwalt seine berufliche Tätigkeit bisher noch in seiner Privatwohnung ausgeübt hat. Das führt zu einer Vielzahl unangemessener praktischer Konsequenzen, die besonders augenfällig werden, wenn der Anwalt seine Berufstätigkeit aufgibt und das Kollegium damit gleichzeitig die Basis für seine Tätigkeit an diesem Ort verliert, weil sich andere Räume in kurzer Zeit nicht beschaffen lassen. Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit eines Kollegiumsmitglieds in seiner Privatwohnung ist ein unerträglicher Anachronismus. Die Vorstände müssen mit Unterstützung der örtlichen Organe alle Kraft daransetzen, solche Zustände zu beseitigen. Mit dem Übergang zu Zweigstellen werden zunehmend Probleme der Gestaltung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit innerhalb der Zweigstelle auftauchen. In erster Linie geht es dabei um die Spezialisierung der Rechtsanwälte. Gegenwärtig gibt es nur einzelne ausgesprochene Spezialisten unter den Rechtsanwälten der DDR. Dies erklärt sich daraus, daß nur 619;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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