Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 615

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 615 (NJ DDR 1969, S. 615); Die Entwicklung der gesellschaftlichen Gerichte Entsprechend der Reife der sozialistischen Demokratie entwickelten sich in Gestalt der Konflikt- und Schiedskommissionen gesellschaftliche Organe der Rechtspflege, die eigenverantwortlich Entscheidungen treffen und Konflikte lösen. Als gesellschaftliche Gerichte sind sie Bestandteil des einheitlichen staatlich-gesellschaftlichen Systems der Rechtspflege*0. Die gesellschaftlichen Gerichte haben alle Wesenszüge der Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten in sich aufgenommen. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Staatsmacht und verwirklichen alle Funktionen der Diktatur des Proletariats beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Jede Absonderung der gesellschaftlichen Rechtspflege von der sozialistischen Staatlichkeit würde eine Schwächung der Gesellschaftsund Staatsordnung bedeuten. Zugleich muß betont werden, daß die Entwicklung der gesellschaftlichen Rechtspflege nichts mit der bürgerlichen Lehre von der Gewaltenteilung zu tun hat. Die gesellschaftlichen Gerichte sind Bestandteile der einheitlichen Rechtspflege. Sie stehen den staatlichen Gerichten nicht gegenüber 3* Vgl. Posorski, „Die verfassungsmäßige Stellung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1969 S. 229 ff. und 295 fl. und sind schon gar nicht Verkörperung anderer Interessen oder Organe des Ausgleichs pluralistischer Interessen. Staatliche und gesellschaftliche Rechtspflegeorgane sind in ihrem Wesen identisch, besitzen die gleichen staatlichen und gesellschaftlichen Grundlagen und wirken in einer einheitlichen Richtung durch ihre einheitliche staatliche Leitung. Damit werden imperialistische, insbesondere revisionistische Auffassungen ad absurdum geführt, die die Teilnahme der Bürger an der Ausübung der staatlichen Rechtsprechung, insbesondere die Richterfunktion der Schöffen, angreifen und die Beseitigung der gesellschaftlichen Gerichte fordern. Sie versuchen damit, einen Schlag nicht nur gegen die führende Rolle der Arbeiterklasse in der Rechtspflege,, sondern auf Grund des Systemcharakters der sozialistischen Gesellschaft gegen die politische Macht der Arbeiterklasse selbst zu führen. * Alle hier dargelegten gesellschaftlichen Grundlagen, Prozesse und Prinzipien festigen in ihrer Dynamik die Garantien der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Rechtspflege und finden ihre Ausprägung in vielfältigen rechtlichen Institutionen. Rechtsanwalt FRIEDRICH WOLFF, Vorsitzender des Kollegiums der Rechtsanwälte von Groß-Berlin und Vorsitzender der Zentralen Revisionskommission der Kollegien der Rechtsanwälte der DDR Aufgaben und Stellung des Rechtsanwalts im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus Im Verlaufe der 20jährigen Geschichte der DDR hat sich die Rechtsanwaltschaft eine geachtete Stellung in unserer Gesellschaft erworben. Diese Tatsache ist ein Ausdruck der Bedeutung, die Recht und Rechtspflege im sozialistischen Staat haben. Deshalb konnte der Minister der Justiz anläßlich des 15jährigen Bestehens der Kollegien der Rechtsanwälte die uns mit Stolz und Genugtuung erfüllende Feststellung treffen: „Zu allen Erfolgen, die wir in den vergangenen Jahren besonders bei der Schaffung eines einheitlichen sozialistischen Rechtssystems und bei der Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege erreicht haben, hat die Rechtsanwaltschaft ihren guten Teil beigetragen. Das gilt in besonderem Maße für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit.“1 Dennoch besteht für die Rechtsanwaltschaft kein Anlaß zur Selbstzufriedenheit. Die auf dem VII. Parteitag der SED beschlossene Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus hat auch der Rechtspflege neue Aufgaben gestellt, zu deren Lösung die Rechtsanwaltschaft mit höchster politischfachlicher Qualität der Arbeit beitragen muß. Der Verfassungsauftrag für die Rechtspflege (Art. 90 der Verfassung) Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Schutz und Entwicklung der DDR und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung, Schutz der Freiheit des friedlichen Lebens, der Rechte und der Würde der Menschen enthält auch für die Rechtsanwaltschaft der DDR die Grundorientierung. 1 Wünsche, „15 Jahre Kollegien der Rechtsanwälte“, NJ 1968 S. 360 f. Zur Funktion des Rechtsanwalts Die Erfordernisse des Systems der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und der wissenschaftlich-technischen Revolution verlangen von der Rechtsanwaltschaft eine Vorausschau der Anforderungen, die in 10 und 20 Jahren an sie gestellt werden, und die planmäßige Veränderung ihrer Arbeitsweise und Organisation entsprechend diesen Anforderungen. Zunächst gilt es, die Funktion des Rechtsanwalts im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus exakt zu bestimmend Ausgangspunkt dafür sind die Aufgaben, die dem Rechtsanwalt auf Grund der ge- -sellschaftlichen Erfordernisse und Bedürfnisse Zufällen. Dabei darf nicht positivistisch von den gesetzlich normierten Aufgaben ausgegangen werden, zumal gerade hier die Gefahr besteht, daß historisch Gewachsenes als gesellschaftlich Notwendiges ungeprüft hingenommen wird. Es muß vielmehr unbeeinflußt durch rechtliche Gegebenheiten gefragt werden, welche gesellschaftlichen Bedürfnisse im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus zweckmäßigerweise durch den Rechtsanwalt zu befriedigen sind. Allein hieraus können sich die gesellschaftlich notwendigen Aufgaben des Rechtsanwalts ergeben. Die das Wesen des Berufs des Rechtsanwalts bestimmende Aufgabe ist die Gewährung von Rechtshilfe. Diese Aufgabe entsteht notwendig, sobald das Recht 2 Diese Aufgabe muß im Zusammenwirken mit den verschiedenen Organen der Rechtspflege auf der Basis der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtswissenschaft gelöst werden. Es sollte aber eine Verpflichtung der Rechtsanwälte sein, die Klärung-dieser Frage auch durch eigene wissenschaftliche Beiträge zu fördern. 615;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 615 (NJ DDR 1969, S. 615) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 615 (NJ DDR 1969, S. 615)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung zu informieren. Gegebenenfalls können auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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