Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 607

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 607 (NJ DDR 1969, S. 607); Sozialistische Rechtspflege als Bestandteil der politischen Organisation des werktätigen Volkes Die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten sind unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei Schöpfer und Träger der sozialistischen Rechtspflege. Diese Kräfte entwickelten in der DDR die sozialistische Rechtspflege als Alternative zur bürgerlich-imperialistischen Justiz und erbrachten den historischen Nachweis, daß nur sie in der Lage sind, eine wahrhaft demokratische und humanistische Rechtspflege zu schaffen und sie ständig zu vervollkommnen. Die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten bewiesen, daß dieses Werk nur nach der Zerschlagung des alten, bürgerlichen Staats- und Justizapparates und durch die Schaffung einer Rechtspflege vollbracht werden kann, die fester Bestandteil der Diktatur des Proletariats ist. Sie brachen endgültig mit der Tradition der deutschen imperialistischen Justiz, deren Apparat jeder demokratischen Entwicklung des Volkes fremd und feindlich gegenüberstand, und wiesen damit auch eine Alternative zur Justizentwicklung in Westdeutschland, wo diese Tradition fortgesetzt wird, wo das Weiterbestehen des alten, imperialistischen Justizapparates undemokratisch und volksfeindlich ist. Tn diesem Prozeß überwand die Arbeiterklasse mit ihren Verbündeten bürgerlich-liberale Vorstellungen vom „Rechtsstaat“, die darauf hinauslaufen, den bürgerlichen Justizapparat beizubehalten und ihn lediglich an die Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates zu binden. Die Arbeiterklasse führt einen entschlossenen Kampf gegen die Einflüsse des bürgerlichen Rechtsbewußtseins, das einer der zählebigsten und verhängnisvollsten Teile des bürgerlichen Bewußtseins ist. Dadurch machte sie es möglich, Recht und Rechtspflege zum Instrument der Durchsetzung der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten und damit der Verwirklichung menschlicher Freiheit und sozialistischer Gerechtigkeit zu gestalten. Sie prägt ihr sozialistisches Rechtsbewußtsein entsprechend dem erreichten Stand, der gesellschaftlichen Entwicklung weiter aus und trägt es in die mit ihr verbündete Klasse der Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und die anderen Schichten des Volkes hinein, die damit ebenfalls zu Trägern der sozialistischen Rechtspflege wurden und sie im Bündnis mit der Arbeiterklasse ausüben. Die führende Rolle der Arbeiterklasse bei der Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege Die Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei und im Bündnis mit den anderen werktätigen Klassen und Schichten war die einzige gesellschaftliche Kraft, die in der Lage war, dieses große Werk des Bruchs mit der bürgerlichen Justiztradition und der Schaffung einer demokratischen und sozialistischen Rechtspflege zu vollbringen. Die Arbeiterklasse ist die revolutionärste, geschlossenste und am besten organisierte Klasse der sozialistischen Gesellschaft. Sie ist zugleich Träger der höchsten gesellschaftlichen Disziplin. Deshalb kommt ihr objektiv die führende Rolle bei der Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege zu (Art. 1 der Verfassung). Lenin arbeitete wiederholt die Bedeutung der Organisiert-heit und Disziplin der Arbeiterklasse heraus und lei- andersetzung ist es unsere Pflicht, die Grundpositionen des Marxismus-Leninismus in der Staats- und Rechtspflege zu bewahren und sie uns ständig neu zu erschließen, um die Probleme der Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege im entwickelten sozialistischen Gesellschaftssystem schöpferisch zu lösen. tete daraus die objektive Notwendigkeit der führenden Rolle der Arbeiterklasse ab4. Die Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei weist der gesamten Gesellschaft den Weg zur Gestaltung der sozialistischen Rechtspflege. Sie gibt die entscheidenden Impulse zu ihrer ständigen Vervollkommnung. Sie ist daher die treibende Kraft zur Vergesellschaftung der sozialistischen Rechtspflege. Die führende--Rolle der Arbeiterklasse ist deshalb die entscheidende Voraussetzung dafür, daß die Rechtspflege immer mehr zur Sache des gesamten werktätigen Volkes wird. Auf . diese Weise werden auch auf dem Gebiete der Rechtspflege die neuen, sozialistischen Beziehungen zwischen den Klassen und Schichten geschaffen, entwickelt sich die sozialistische Menschengemeinschaft. Auch insofern erweist sich die sozialistische Rechtspflege als Bestandteil der politischen Organisation des werktätigen Volkes, trägt sie politischen Charakter. Die Verwirklichung der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse in der sozialistischen Rechtspflege Die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten können Schöpfer und Träger der sozialistischen Rechtspflege nur unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei sein (Art. 1 der Verfassung). Lenin betonte, „daß die Diktatur des Proletariats nicht anders als durch die kommunistische Partei möglich ist“*. Auch sozialistische Rechtspflege als notwendiger und integrierter Bestandteil der Diktatur des Proletariats ist nur unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse möglich. Die Partei verwirklicht ihre führende Rolle in der sozialistischen Rechtspflege durch die Entwicklung der marxistisch-leninistischen Theorie der Rechtspflege (Einheit von Machtausübung und Rechtspflege, Durchsetzung der marxistisch-leninistischen Theorie vom Wesen des Staates und des Rechts in der Rechtspflege, Ausarbeitung der Grundprinzipien sozialistischer Rechtspflege); Ausarbeitung der Gesellschaftsprognose; Festlegung der Hauptaufgabe und Grundrichtung der Entwicklung der Rechtspflege; Einschätzung und Analyse des erreichten Standes und der Bedingungen der gesellschaftlichen Entwicklung; Ausarbeitung der Grundlinien der Entwicklung des sozialistischen Rechtssystems (Verfassung, Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht); politische Leitung der Rechtspflege durch die Volkskammer und den Staatsrat. Daraus folgt, daß die führende Rolle der Partei in der sozialistischen Rechtspflege gesetzmäßig wächst. Damit die Rechtspflege noch tiefer in die Gesetzmäßigkeiten der sozialistischen Gesellschaftsentwicklung eindringen und effektiver an ihrer Durchsetzung mitwirken kann, damit sie die Werktätigen umfassender und wirksamer einbeziehen kann, damit sie wissenschaftlicher geleitet werden kann, bedarf es * der Erhöhung der führenden Rolle der Partei. Die Aneignung und schöpferische Umsetzung der von der Partei erarbeiteten theoretischen Probleme und Lösungswege zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sind daher für 4 Vgl. z. B. Lenin, Gruß an die ungarischen Arbeiter, in: Werke, Bd. 29, Berlin 1961, S. 377 f„ und Bericht an den IX. Parteitag der KPR (B) in: Werke, Bd. 30, Berlin 1961, 8. 439. 5 Lenin. Schlußwort au dem X. Parteitag der KPR (B) in: Werke, Bd. 32, Berlin 1961, S. 200.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 607 (NJ DDR 1969, S. 607) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 607 (NJ DDR 1969, S. 607)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung zu unterstellen zu denen nur der Staatsanwalt entsprechend den gesetzlichen Regelungen befugt ist. Es ist mitunter zweckmäßig, die Festlegung der erforderlichen Bedingungen durch den Staatsanwalt bereits im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit einen gewissen Zeitraum kleine Disziplinwidrigkeiten der Verhafteten, sehen diese danach in der ordnungsgemäßen Dienstdurchführung in der Regel Schikanen der Mitarbeiter, protestieren dagegen reagieren mit demonstrativprovokativen Aktivitäten.

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