Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 604

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 604 (NJ DDR 1969, S. 604); Anteil hat. Nicht zuletzt wurde das einheitliche sozialistische Rechtssystem ausgebaut, gekennzeichnet durch das Gesetzbuch der Arbeit, das Familiengesetzbuch, das neue, sozialistische Strafrecht und als Krönung durch die Verfassung mit ihren richtungweisenden Festlegungen auch für den Bereich der Rechtspflege. Wir können heute mit Stolz feststellen: Die Arbeiterklasse in der DDR hat für Recht und Rechtspflege eine Umwälzung von historischer Bedeutung vollzogen, die zum sozialistischen Rechtsbegritf führte, die die Rechtspflege zur Sache des ganzen Volkes machte und Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit garantiert. Auf diesem Weg gab es aber auch Widersprüche, und es waren in der theoretischen und praktischen Arbeit manche Mängel und Fehler zu überwinden. Bei Ausarbeitung der Geschichte der Rechtspflege wird auch hierauf einzugehen sein. Genosse Breshnew nannte vor einiger Zeit die Geschichte den „strengsten Lehrer“ 22, und um für Gegenwart und Zukunft zu lernen, brauchen wir nicht nur das Lob, sondern auch die Kritik dieses Lehrers. Es ist ein historisch bewährter Grundsatz der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei, kritisch die Arbeit einzuschätzen, über Erfolgen nicht Schwächen und Fehler zu übersehen und diese im Vorwärtsschreiten zu überwinden. Das ist auch bei der Beschäftigung mit der Geschichte des sozialistischen Rechts und der Rechtspflege der DDR zu beachten. Indem die Erforschung und Darstellung der Geschichte der Rechtspflege der DDR und ihrer Rechtsgrundlagen bis an die Gegenwart herangeführt wird, kann sichtbar gemacht werden, wie Recht und Rechtspflege als Teilsystem ihren Platz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft einnehmen und vielfältig mit den anderen Teilen des gesamtgesellschaftlichen Systems des Sozialismus verbunden sind. Es ist hierbei möglich und notwendig, die Untersuchungen auch differenziert zu Fragen bestimmter Teilgebiete der Rechtspflege immer im Zusammenhang der Gesamtentwicklung der Gesellschaft, des Staates und Rechts zu führen und so zu konkreten Aussagen beispielsweise über die Entwicklung der Schöffenmitwirkung, der gesellschaftlichen Gerichte oder der wissenschaftlichen Leitung der Strafrechtspflege zu kommen. So können die Erkenntnisse der historischen Gesetzmäßigkeiten unserer Rechtspflegeentwicklung genügend differenziert ausgearbeitet werden und damit sowohl für die Analyse der Gegenwart als auch für die Prognose der weiteren Entwicklung von Recht und Rechtspflege in der DDR von Nutzen sein23. Hierbei wird deutlich, daß der auf historischem Gebiet arbeitende Jurist die Ergebnisse der Rechtstheorie und -praxis der Gegenwart und ihre Entwicklungstendenzen in dem erforderlichen Umfang beherrschen und beachten muß, wenn seine Arbeit gesellschaftlichen Nutzen bringen soll. Bei Erforschung der Geschichte der Rechtspflege möchten wir nicht zuletzt auch den Menschen Aufmerksamkeit widmen, die grundlegend an der Gestaltung der Rechtspflege der DDR mitgewirkt haben. Das sind die ersten Volksrichter, die Hunderttausende von Werktätigen, die als Schöffen oder Mitglieder der Konflikt-und Schiedskommissionen, als Vertreter ihres Kollektivs oder im Kollektiv gemeinsam ihr neues Recht schufen und an seiner Verwirklichung in der Rechtspflege mitarbeiteten. Das sind vor allem auch die Persönlichkeiten, die an hervorragender Stelle in der Führung der Partei der Arbeiterklasse, der Blockparteien, des 22 23 22 Breshnew, Rede auf dem Lehrerkongreß der UdSSR, Presse der Sowjetunion 1968, Nr. 95, S. 4. 23 vgl. M. Benjamin, „Kybernetik und staatliche Führung“, Staat und Recht 1967, Heft 8, S. 1237 ff.; Loose, „Karl Marx und die Gcsellschaftsprognostik“, Staat und Recht 1968, Heft 5, S. 747 ff. Staatsappartes und der gesellschaftlichen Organisationen die Arbeit der Rechtspflegeorgane gestalteten und sie vorantrieben oder die in der Staats- und Rechtswissenschaft zur Ausarbeitung der theoretischen Grundlagen unserer Rechtspflege beitrugen. Und viele andere, die als Volksrichter und -Staatsanwälte die Arbeit in der Justiz aufnahmen und dann in leitenden Funktionen ihr Gesicht prägten, bedürfen der Erwähnung. Wir wollen in einer Geschichte der Rechtspflege auch die Arbeit derer würdigen, die verantwortungsbewußt und ideenreich die ersten Schritte des Neuen gingen und die heutigen Erfolge ihrer Arbeit zum Teil nicht mehr erlebt haben. Sie sollen in ihrem Wirken der jungen Generation nahe gebracht werden. Zu ihnen gehören: Prof. Dr. Karl Polak, der richtungweisend auf die Theorie und Praxis des Rechts und der Rechtspflege einwirkte, vor allem bei der Herausarbeitung des Wesens und des Begriffs des sozialistischen Rechts. Hilde Neumann, die bereits in der Emigration als antifaschistisch-demokratischer Jurist aktiv gegen den Faschismus kämpfte, nahm bedeutenden Anteil am Aufbau einer neuen, demokratischen Rechtspflege als Präsident des Landgerichts Berlin, als Magistratsdirektor und zuletzt als Chefredakteur der „Neuen Justiz“; in der Vereinigung Demokratischer Juristen hat sie sich im internationalen und nationalen Maßstab bleibende Verdienste im Kampf für den Frieden, für Recht und Gerechtigkeit erworben. Dr. Eugen Schiffer, der im hohen Alter das Amt des Präsidenten der Deutschen Justizverwaltung übernahm, hatte ebenso wie der seinerzeitige Justizminister des Landes Sachsen und spätere Präsident der Volkskammer, Prof. Dr. Johannes Dieckmann, hervorragenden Anteil an der Demokratisierung der Justiz und ihrem Aufbau. Untrennbar mit der Gestaltung einer neuen Staatsanwaltschaft verknüpft sind die Namen von Dr. Ernst Melsheimer, zunächst Vizepräsident der Deutschen Justizverwaltung und dann erster Generalstaatsanwalt der DDR, sowie von Prof. Dr. Ulrich Schröder und Dr. Helmut Ostmann, seinerzeit Generalstaatsanwälte in Sachsen bzw. Brandenburg. Zu einigen methodischen Fragen Ein Vorhaben wie die Erforschung der Geschichte der Rechtspflege erfordert die Gemeinschaftsarbeit von Juristen und Historikern, von Wissenschaftlern und Praktikern und nicht zuletzt auch die Mitarbeit der ehrenamtlich in der Rechtspflege tätigen Schöffen, Mitglieder der Konflikt- und Schiedskommissionen und anderer gesellschaftlicher Kräfte. Nur so kann eine genügend breite inhaltliche Diskussion der Forschungskonzeption erreicht, können dih Quellen aus der Entwicklung der Rechtspflege der DDR gründlich erfaßt und ausgewertet und notwendige Untersuchungen von Einzelthemen in verhältnismäßig kurzen Fristen abgeschlossen werden. Das Erfordernis sozialistischer Gemeinschaftsarbeit bestimmte das Bemühen des Lehrstuhls, von Beginn seiner Arbeit an Beziehungen der Zusammenarbeit herzustellen. Das gilt für die Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der Staats- und Rechtsgeschichte arbeitenden Wissenschaftlern, deren Anzahl allerdings gering ist und die an den verschiedensten Universitäten und Sektionen tätig sind, so daß einer Zersplitterung der Kräfte entgegengewirkt werden muß. Enge Berührungspunkte er- geben sich bei Erforschung der Geschichte der Rechtspflege und der Geschichte der Deutschen Volkspolizei, die eine Zusammenarbeit des Lehrstuhls mit den Historikern des Ministeriums des Innern bedingen. Ebenso 604;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 604 (NJ DDR 1969, S. 604) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 604 (NJ DDR 1969, S. 604)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

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