Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 596

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 596 (NJ DDR 1969, S. 596);  Sie müssen entsprechend ihrer spezifischen Verantwortung mit hoher Wirksamkeit helfen, die immer raffinierter werdende Feindtätigkeit des aggressiven staatsmonopolistischen Systems in Westdeutschland gegen die DDR aufzudecken und zunichte zu machen. Es gilt, jedes einzelne Verfahren so durchzuführen, daß sowohl ein optimaler erzieherischer Effekt bei den beteiligten Bürgern erzielt als auch der zuverlässige Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, besonders des gesellschaftlichen Eigentums und der Rechte der Bürger gewährleistet ist. Ausgehend von prognostischen Erkenntnissen müssen die Rechtspflegeorgane ihre Anstrengungen und ihre sozialistische Gemeinschaftsarbeit bei der Analyse und Verallgemeinerung ihrer Tätigkeit erhöhen und durch systematische, gezielte Informationen an die entsprechenden staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen sowie durch enges Zusammenwirken mit ihnen zur komplexen Vorbeugung von Rechtsverletzungen und damit auch zur Qualifizierung und Erweiterung der gesellschaftlichen Rechtspflege beitragen. Die Angehörigen der Rechtspflegeorgane müssen sich bei ihrer Tätigkeit stets auch der nationalen und internationalen Bedeutung einer beispielgebenden, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit gewährleistenden Rechtspflege als Bestandteil unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung bewußt sein. Die Rechtspflege der DDR ist für junge Nationalstaaten, aber auch für die demokratischen Kräfte in Westdeutschland und in anderen kapitalistischen. Staaten eine Orientierung für den Kampf gegen den Imperialismus und beim Aufbau einer neuen, fortschrittlichen Gesellschaftsordnung. Unter den vielfältigen Maßnahmen, die durchgeführt werden müssen, um diese Aufgaben mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit erfüllen zu können, haben die der Aus- und Weiterbildung der Juristen in den Rechtspflegeorganen die Bedeutung eines Hauptkettengliedes. Je mehr das Denken, Fühlen und Handeln der Richter, Staatsanwälte, Staatlichen Notare und Rechtsanwälte von den sozialistischen Ideen, vom Marxismus-Leninismus geprägt sind, je umfangreicher, tiefgründiger und anwendungsbereiter ihre Kenntnisse über die Theorie des sozialistischen Staates und des sozialistischen Rechts und die Grundrichtung der weiteren Ent-, Wicklung von Staat und Recht, über das ökonomische System des Sozialismus und über die Fragen der sozialistischen Menschenführung sowie über die juristischen Fachdisziplinen sind, desto höher wird die gesellschaftliche Wirksamkeit der Arbeit der Rechtpflegeorgane sein. Ausgehend von den Festlegungen im Rechtspflegeerlaß des Staatsrates und im Statut des Ministeriums der Justiz, hat das Ministerium gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht in allen Etappen der 3. Hochschulreform mitgewirkt, um auch für die rechtswissenschaftliche Forschung, Lehre und Erziehungsarbeit die notwendigen neuen Maßstäbe zu finden. Dabei ging und geht es vor allem um eine noch engere Verbindung von Praxis, Forschung, Aus- und Weiterbildung sowie um die allseitige Sicherung der Einheit von politisch-ideologischer und fachlicher Bildung und Erziehung. Als Beispiele für diese Mitwirkung sollen hier erwähnt werden: die Verteidigung der von der rechtswissenschaftlichen Sektion der Humboldt-Universität ausgearbeiteten Ausbildungs- und Erziehungskonzeption sowie des entsprechenden Perspektivplanentwurfs vor den Leitern der zentralen Rechtspflegeorgane; die der Sektion Rechtswissenschaft von den zentralen Rechtspflegeorganen vorgegebenen Anforderungscharakteristiken und das Profil der auszubildenden Rechtspflegekader einschließlich des prognostisch begründeten Kaderbedarfs in den nächsten zehn Jahren; die Vereinbarungen der Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane mit der Leitung der Sektion Rechtswissenschaft über die Mitwirkung leitender Funktionäre der zentralen Rechtspflegeorgane an der Ausbildung und Erziehung der Studenten; die vom Ministerium der Justiz gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht erarbeiteten Konzeptionen für die Führungkaderlehrgänge an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ sowie für die postgraduale Weiterbildung der juristischen Kader der Rechtspflegeorgane durch die Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität. Das Ministerium der Justiz sieht bereits in der Auswahl der von der Sektion Rechtswissenschaft der.Hum-boldt-Universität zu immatrikulierenden Studenten einen entscheidenden Ausgangspunkt für die Erfüllung der in den nächsten Jahren von den Rechtspflegeorganen zu leistenden Aufgaben. Bereits durch die Auswahl muß gesichert werden, daß die führende Rolle der Arbeiterklasse in den Organen der Rechtspflege ständig erhöht wird. Es muß darauf hingewirkt werden, daß vor allem der junge Arbeiter, der sich nach Erlangung des Abiturs ständig weiter qualifiziert, durch praktische Erfahrungen in Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen sowie in den bewaffneten Organen politische, klassenmäßige und fachliche Reife erworben und ein Studium an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität absolviert hat, die kadermäßige Zusammensetzung der Rechtspflegeorgane bestimmt. Dabei gilt es, den Frauenanteil besonders bei den Führungsfunktionen in den Rechtspflegeorganen weiter zu erhöhen. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben die Werktätigen der DDR unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei immer besser gelernt, die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung zu beherrschen und ihre politische und staatliche Macht für die revolutionäre Um- und Neugestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse immer wirkungsvoller zu gebrauchen. Jetzt stehen wir vor der Aufgabe, alle Seiten, alle Elemente des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in ihrer Einheit und in ihren Wechselbeziehungen zu entwickeln und im Zusammenhang damit die wissenschaftlich-technische Revolution zu meistern. Unsere Rechtspflegeorgane werden nach besten Kräften helfen, auf diesem Wege den Sozialismus, die Humanität des 20. Jahrhunderts, in unserem Staatsgebiet zu vollenden und damit seine weltweite Anziehungskraft weiter zu erhöhen. 5,96;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 596 (NJ DDR 1969, S. 596) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 596 (NJ DDR 1969, S. 596)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichtete Aktivitäten durchzusetzen, zu diesem Zweck besonders die Jugendarbeit in der Jungen Gemeinde zur feindlichen Beeinflussung Jugendlicher zu nutzen und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleistenÄcßfß die In-lensivierung als Hauptweg zur weiteren Qualifizierung der Ätb.eifemit den jis Jlui konsequent durchgesetzt wird. Die Vorgabe langfristiger Orientierungen und Aiifgäbenstellungen.

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