Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 592

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 592 (NJ DDR 1969, S. 592); keit sich immer stärker als entscheidender Faktor bei der Leitung von Staat und Gesellschaft erweist. Der der Staatsanwaltschaft erteilte Verfassungsauftrag enthält drei wesentliche Aufgaben, die eine untrennbare Einheit bilden: Die Staatsanwaltschaft wacht über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, sie schützt die Bürger vor Gesetzesverletzungen und leitet den Kampf gegen Straftaten und sichert, daß Personen, die Verbrechen oder Vergehen begangen haben, vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden. Diese Aufgabenstellung bedeutet eine Qualifizierung der Gesetzlichkeitsaufsicht, besonders im Hinblick auf den Schutz der Bürger vor Gesetzesverletzungen und die Kriminalitätsverhütung. Was die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität durch die Staatsanwaltschaft betrifft, so muß sie helfen, die Erfordernisse dieses Kampfes immer besser in die Leitung der gesellschaftlichen Prozesse zu integrieren, damit diese Erfordernisse über ein ganzes System konkreter Leitungsverantwortungen und Maßnahmen in den staatlichen Organen, Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften realisiert werden. Das bedeutet, daß die Staatsanwälte die gesellschaftsgestaltende Kraft der sozialistischen Demokratie in ihrer täglichen Arbeit beachten müssen. Zu den Erfordernissen für eine wirklich schöpferische Arbeit der Staatsanwaltschaft in der Periode der allseitigen Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus gehören u. a.: der qualitative Ausbau der Beziehungen zu den Staatsorganen und wirtschaftsleitenden Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen; die weitere Ausgestaltung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit mit den anderen Rechtspflegeorganen im Sinne der Merseburger Initiative7; eine noch engere Verbindung der Staatsanwälte mit dem Leben der Werktätigen und den gesellschaftlichen Kollektiven; eine engere Zusammenarbeit mit den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen; gute Kenntnisse über die Erfordernisse und Möglichkeiten der Kriminalitätsverhütung in den verschiedensten Lebensbereichen und darüber, wie diese Möglichkeiten in der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit zu berücksichtigen sind. Die planmäßige Zurückdrängung der Kriminalität als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verlangt notwendig auch eine Verstärkung der prognostischen Arbeit der Staatsanwaltschaft. Dabei müssen wir davon ausgehen, daß die Grundlinien des Kampfes gegen Straftaten (besonders im Sinne der Vorbeugung) durch die Gesellschaftsprognose der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands für die Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus vorgegeben sind. Diese Grundlinien waren auch bestimmend für die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in unserer sozialistischen Verfassung und im neuen Strafrecht, insoweit ist eine verbindliche Vorgabe vom Standpunkt des Gesamtsystems her vorhanden. Von uns muß aber die Frage beantwortet werden, welche Anforderungen die entwickelte sozialistische Gesellschaft an die Organisierung und Koordinierung der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung als gemeinsames Anliegen aller staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, gesellschaftlichen Organisationen und Bürger stellt. 7 Vgl. Rosenthal. „Politisch-ideologische Aspekte der Durch- setzung der Merseburger Initiative", NJ 1969 S. 545 tf. und die dort angegebene Literatur. Hierbei handelt es sich sowohl um ein komplexes als auch um ein kompliziertes Problem. Aus diesem Grunde muß die Gemeinschaftsarbeit von Rechtspflegeorganen, örtlichen Organen der Staatsmacht, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen deren Grundlage bereits mit Erfolg entwickelt wurde qualitativ ausgebaut werden. Dabei müssen alle guten Erfahrungen gesammelt und verallgemeinert werden. Eine ausgezeichnete Arbeit hat in dieser Hinsicht der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund mit der „Ordnung über gewerkschaftliche Aufgaben bei der Vorbeugung, Bekämpfung und Verhütung von Straftaten, bei der Erziehung kriminell Gefährdeter, der Erziehung von auf Bewährung Verurteilten sowie der Wiedereingliederung Strafentlassener in das gesellschaftliche Leben“ geleistet8. Mit diesem Dokument hat der FDGB den Weg gewiesen, wie die Gewerkschaften ihre Verantwortung auf dem Gebiet der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten wahrzunehmen gedenken. In dieser Ordnung kommt zum Ausdruck, daß bei der schrittweisen Verdrängung der Kriminalität aus dem Leben unserer Gesellschaft ein aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Zusammenwirken der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Kräfte unbedingt erforderlich ist; ein einzelner Leiter und auch ein einzelnes Organ sei es auch mit noch so ausgewogenen Maßnahmen perspektivisch und dauerhaft keine entscheidenden Ergebnisse bei der schrittweisen Verdrängung der Kriminalität erzielen kann; die Kompliziertheit der Aufgabe, die Kriminalität schrittweise zurückzudrängen, ein gemeinsames und aufeinander abgestimmles Wirksamwerden aller derjenigen Bereiche und Leitungen voraussetzt, die mit Erscheinungen sozialen Fehlverhaltens in Berührung kommen und über jene Voraussetzungen und Möglichkeiten verfügen, die zur Überwindung solcher Erscheinungen eingesetzt werden müssen. Von besonderer Bedeutung für die weitere Zurückdrängung der Straftaten und anderer Rechtsverletzungen ist die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft. In bezug auf diese Aufgabe sind in der Literatur verschiedentlich unterschiedliche Auffassungen vertreten worden; dabei handelte es sich meistens um methodische Fragen. Wir gehen wie bereits erwähnt davon aus, daß die im Art. 97 der Verfassung genannten Hauptaufgaben der Staatsanwal tichaft eine Einheit bilden und der Sicherung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung und dem Schutze der Bürger vor Gesetzesverletzungen dienen. Die Leitung des Kampfes gegen Straftaten ist also für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft profilbestimmend. Sie ist nicht als besondere Funktion neben oder im Rahmen des „Wachens über die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit“ zu betrachten, sondern steht im Zentrum dieser Funktion. Aus dieser Tatsache heraus ist manchmal der Eindruck entstanden, als ob die Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft an Bedeutung verloren habe. Das Gegenteil ist der Fall! Es besteht kein Zweifel darüber, daß gerade die allseitige Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ein wirksamer Faktor bei der Vorbeugung von Straftaten ist. Denn vielfältige Erfahrungen bestätigen, „daß häufig gesellschaftswidrige Bedingungen, geringfügige Rechtsverletzungen, z. B. Unordnung im Abrechnungswesen eines Handelsbetriebes, Sorglosigkeit im Umgang mit Volkseigentum, Ausgangspunkt für Straftaten sein können“.9 Deshalb ist die Staatsanwalt- 8 Vgl. hierzu den Beitrag von Heintze in diesem Heft, insb. Fußnote 10. 9 Verfassungskommentar, a. a. O., S. 463.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 592 (NJ DDR 1969, S. 592) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 592 (NJ DDR 1969, S. 592)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Dienstobjekte die Maßnahmen zur Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur die Maßnahmen der nachrichten-technischen Sicherstellung die Durchführung der spezifischen operativen Maßnahmen die Maßnahmen zur Gewährleistung der Konspiration des während des Treffs, Überlegungen hinsichtlich eines zweckmäßigen und wirksamen Treff verlauf Entsprechend der Bedeutsamkeit des Treffs ist festzulegen, ob die schriftlich erfolgen muß und mit dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter des Operativ-Technischen Sektors die notwendigen Festlegungen zu treffen. Zur Alarmierung des Mitarbeiterbestandes in Objekten der Kreis- und Objektdienstctellen sind geeignete Einrichtungen zur Signalgebung zu installieren.

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