Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 589

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 589 (NJ DDR 1969, S. 589); Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Gerichten Auf die qualitativ veränderte, verfassungsrechtlich fixierte Stellung der Konflikt- und Schie'dskomissionen ist bereits verschiedentlich hingewiesen worden11. Die gesellschaftlichen Gerichte tragen wesentlich dazu bei, die sozialistischen Beziehungen im Zusammenleben der Bürger zu prägen, die verfassungsmäßigen Rechte der Werktätigen zu sichern, das sozialistische und persönliche Eigentum zu schützen und Ordnung und Sicherheit in den Städten und Gemeinden, Betrieben sowie Genossenschaften zu erhöhen. Seit Anfang vergangenen Jahres haben sich die Bezirksgerichte stärker auf die Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte konzentriert und Probleme der Zusammenarbeit sowie der einheitlichen Anwendung des materiellen und Prozeßrechts in Plenartagungen beraten. Die im Juli 1969 vom Bezirksgericht Erfurt durchgeführte Bezirkskonferenz mit Schiedskommissionen ist ein gutes Beispiel dafür, wie die besten Erfahrungen in der Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte verallgemeinert und wie ihnen durch die staatlichen Gerichte konkrete Hilfe und Anleitung gegeben werden können. Wir können heute einschätzen, daß die Beratungen der gesellschaftlichen Gerichte insgesamt gesehen gründlich vorbereitet und durchgeführt werden. Sie sind zunehmend durch eine qualifizierte Erforschung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten und Verfehlungen sowie eine differenzierte Einbeziehung der Öffentlichkeit gekennzeichnet. Die insbesondere im Ergebnis von Beratungen über Straftaten und Verfehlungen erteilten Empfehlungen sind meist konkret, werden von ihren Empfängern ernst genommen, und ihre Verwirklichung wird immer besser durch die Mitglieder der gesellschaftlichen Gerichte auf vielfältige Weise kontrolliert. Die Berichterstattung der gesellschaftlichen Gerichte vor ihren Wählern bzw. vor den örtlichen Volksvertretungen sowie die Zusammenarbeit der Schiedskommissionen mit den Ausschüssen der Nationalen Front entwickeln sich erfolgreich. Auch ihre Mitwirkung am komplexen vorbeugenden Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen ist stärker geworden. In einigen Bezirken gibt es bereits Vereinbarungen über die Zusammenarbeit von Schiedskommissionen mit den staatlichen Organen und den gesellschaftlichen Organisationen. In Wahrnehmung der gemeinsamen Verantwortung für die Tätigkeit der Konfliktkommissionen haben in einigen Bezirken und Kreisen die FDGB-Vorstände, die Staatsanwaltschaft und das Gericht Vereinbarungen über die Anleitung der Konfliktkommissionen und wie z. B. im Bezirk Cottbus auch über die Gestaltung von Systemen zur Vorbeugung gegen Rechtsverletzungen in den Betrieben abgeschlossen. Die Vereinbarung zwischen dem Bezirksvorstand des FDGB, dem Staatsanwalt des Bezirks und dem Direktor des Bezirksgerichts Gera vom 6. Februar 1969 stellt eine neue Form der Zusammenarbeit dieser Organe bei der An- 11 Vgl. Toeplitz, „Die grundlegenden Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung der sozialistischen Verfassung“, NJ 1969 S. 33 ff. (36); derselbe, „Neue Initiativen bei der Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1969 S. 131 f.; Posorski. „Die verfassungsmäßige Stellung der gesellschaftlichen Gerichte“, NJ 1969 S. 229 ff. und 295 ff. leitung, Schulung und Erfahrungsvermittlung der Konfliktkommissionen, der Gesetzlichkeitsaufsicht und der Gewährleistung der einheitlichen Rechtsanwendung dar1*. Mit der Durchsetzung dieser Vereinbarungen wird unter Wahrung der Eigenverantwortlichkeit der beteiligten Organe eine wirksame Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte, der notwendige Informationsaustausch und auch eine richtige Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet. Die gesellschaftlichen Gerichte, vor allem auch die im Jahre 1968 neu gewählten Schiedskommissionen, entwickeln sich auf dieser Grundlage zunehmend zu Kollektiven mit ausgeprägtem Bewußtsein der Eigenverantwortlichkeit. All diesen Problemen wird das Oberste Gericht bei den im IV. Quartal 1969 gemeinsam mit dem Ministerium der Justiz durchzuführenden Untersuchungen große Aufmerksamkeit schenken müssen, um die Leitungsbeziehungen der staatlichen Gerichte zu den Konflikt- und Schiedskommissionen verbessern zu helfen. * Beim Übergang in das nächste Jahrzehnt der Arbeit des Obersten Gerichts stehen wir vor einer B'ülle neuer, teilweise gerade erst in Angriff genommener Aufgaben. Unser Hauptziel bleibt es nach wie vor, kein Zurückbleiben der Rechtsprechung gegenüber der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung zuzulassen, d.h. unseren Beitrag zum entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus zu leisten. Unter dieser Zielsetzung ist jede Entscheidung und Beratung eines staatlichen oder gesellschaftlichen Gerichts zu sehen, deren Tätigkeit das sozialistische Recht gegenüber unseren Bürgern verwirklicht. Daß das einheitlich und .gerecht geschieht, dafür tragen das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte und Militärobergerichte eine hohe Verantwortung. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, darf der Kampf um die Erhöhung der Wisenschaftlichkeit der Leitung keinen Augenblick nachlassen. Das entscheidende Problem stellt jetzt die Einführung der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft in die Rechtspflege dar. Auf diesem Gebiet gibt es erste Erfolge, aber noch viele ungelöste Fragen. Sie zu beantworten, wird für das Oberste Gericht eine wichtige Aufgabe der nächsten Jahre sein, die in wesentlichen Punkten gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt und dem Ministerium der Justiz gelöst werden muß. Ich möchte den 20. Jahrestag der DDR und den bevorstehenden 20. Jahrestag des Obersten Gerichts zum Anlaß nehmen, um allen Mitgliedern des Plenums des Obersten Gerichts und allen Richtern in unserer Republik für die große und hingebungsvolle Arbeit zu danken, die sie in den vergangenen Jahren für die Sicherung unserer Gesellschafts- und Staatsordnung, für den Schutz und die Wahrung der Rechte unserer Bürger geleistet haben. Diese Arbeitsergebnisse berechtigen mich, zu erklären: Die Mitarbeiter des Obersten Gerichts Und aller Gerichte der DDR werden auch in Zukunft treu zu unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat stehen und die ihnen übertragenen Aufgaben in Ehren erfüllen! 12 Zu Bedeutung und Inhalt der Vereinbarung vgl. Im einzelnen Toeplitz, NJ 1969 S. 131 £.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 589 (NJ DDR 1969, S. 589) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 589 (NJ DDR 1969, S. 589)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind. Ebenso konnte auf eine umfassende kriminologische Analyse der Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher bekämpft Vierden, die vom Gegner unter Ausnutzung progressiver Organisationen begangen werden. Dazu ist die Alternative des Absatzes die sich eine gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Strafverfahren und der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten mit den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur je, Planung und Organisierung sowie über die Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung in den Bahren bis ; ausgewählte Ermittlungsverfahren, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten Prüfungsverfahren, die nicht mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden, den eingangs dargestellten straf-verf ahrensrechtlichen Regelungen des Prüfungsverfahrens unterliegen.

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