Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 585

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 585 (NJ DDR 1969, S. 585); zu werden, daß die Richter an allen Gerichten die Erkenntnis gewonnen haben, daß Information und Dokumentation unabdingbarer Bestandteil der gerichtlichen Leitungstätigkeit sind und daß sie selbst an der wirksamen Gestaltung des Informationssystems in der Justiz aktiv mitwirken müssen. Besondere Anstrengungen auf diesem Gebiet hat in der letzten Zeit das Bezirksgericht Cottbus gemacht. Wenn es in diesen Fragen auch noch Unzulänglichkeiten gibt und insbesondere vom Obersten Gericht und den Bezirksgerichten noch vieles für die Verbesserung des Informationssystems getan werden muß, so habe ich dennoch zu der Feststellung Anlaß, daß wir auf diesem Gebiet seit drei Jahren beachtliche Fortschritte erzielt haben. Zur bisherigen Leitungstätigkeit des Plenums und des Präsidiums beim Obersten Gericht und bei den Bezirksgerichten Das Plenum und das Präsidium des Obersten Gerichts haben in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit Probleme gestellt, die es im Interesse der einheitlichen und richtigen Rechtsanwendung durch die nachgeordneten Gerichte auf allen Rechtsgebieten zu lösen galt. Die Einführung des neuen, sozialistischen Strafrechts im vorigen Jahr und des neuen Familienrechts vor drei Jahren stellte das Oberste Gericht vor neue Aufgaben, die es mit seinen beiden höchsten Organen von der grundsätzlichen Seite her unter Mitarbeit aller Organe des Obersten Gerichts lösen mußte. Mit seinen 23 Plenartagungen seit dem Rechtspflegeerlaß gab das Oberste Gericht durch Richtlinien und Beschlüsse des Plenums äuf allen Rechtsgebieten den Bezirks- und Kreisgerichten sowie den Konflikt- und Schiedskommissionen Anleitung. Diese Leitungsdokumente wurden so angelegt, daß es auch bestimmten Bevölkerungskreisen sowie Institutionen, Organen und Organisationen ermöglicht wurde, für ihr Verhalten und ihre Tätigkeit entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. Die Wirkung der Richtlinien und Beschlüsse des Plenums ging deshalb weit über die gerichtliche Tätigkeit hinaus. Sie trugen damit wesentlich zur Herstellung des Gleichklanges zwischen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung und dem Ausbau des sozialistischen Rechts sowie der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege bei. An Hand von zwei Beispielen möchte ich hier kurz auf die Effektivität von Plenardokumenten eingehen: Die Empfehlungen für die Erhöhung der Ordnung und Sicherheit, die guf der Grundlage des Beschlusses zur Verbesserung der Leitungstätigkeit der Gerichte im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen im Bereich des Bauwesens vom 6. Mai 1964 (NJ 1964 S. 342) an das Ministerium für Bauwesen, die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, die Staatliche Plankommission und den FDGB-Bundesvorstand gegeben worden waren, führten zu einer umfangreichen Kontrolle durch die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Daraus ergaben sich konkrete Maßnahmen für die Tätigkeit der Organe und Betriebe im Bereich des Bauwesens. Eine besonders herausragende Breitenwirkung wurde mit der auf der 5. Plenartagung des Obersten Gerichts erlassenen Richtlinie Nr. 18 vom 14. April 1965 (NJ 1965 S. 305) erreicht. Sie schuf für die gerichtliche Tätigkeit die dringend notwendig gewordene Klarheit bei der Festsetzung und Bemessung des Unterhalts für minderjährige Kinder. Ebenso bestimmend wurde die Richtlinie Nr. 18 für die Organe der Jugendhilfe. Sie hat durch ihre einheitlichen Grundsätze dazu beigetragen, daß die Unterhaltsverpflichteten in zunehmendem Maße ihre Pflichten freiwillig erfüllen. Andererseits wurden aber auch viele Bürger durch die schnell populär gewordene Richtlinie erst auf ihre Rechte aufmerksam gemacht und konnten die berechtigten Ansprüche der Kinder voll durchsetzen. Die Richtlinie verfehlte auch nicht ihre Wirkung auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung. Das ließ sich deutlich an der Entwicklung der Lohnpfändungen wegen Unterhalts messen. Noch vor dem Inkrafttreten im vergangenen Jahr konzentrierten sich Plenum und Präsidium, Inspektionsgruppe und Strafsenate des Obersten Gerichts auf die Einführung der neuen, sozialistischen Strafgesetze in die Praxis. Das Plenum des Obersten Gerichts beschloß auf seiner 22. Tagung am 19. März 1989 die Richtlinie Nr. 26 zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Schiedskommissionen (NJ 1969 S. 242) und vermittelte mit den Ergebnissen der Untersuchungen zu Problemen der Strafzumessung den Bezirks- und Kreisgerichten Grundlagen für die einheitliche Rechtsanwendung, die jetzt kontinuierlich verwirklicht werden müssen3. Auf seiner 23. Tagung am 2. Juli 1969 beschloß das Plenum die Richtlinie Nr. 27 über den Erlaß von Haltbefehlen. die Haftbeschwerde und die Haftprüfung (NJ 1969 S.'454) und verabschiedete außerdem den Beschluß zu einigen Fragen der Rechtsprechung in Verkehrsstrafsachen (NJ 1969 S. 459). Auch das Präsidium erließ zu einigen grundsätzlichen Problemen des neuen Strafrechts Leitungsdokumente, wie z. B. den Beschluß vom 24. Juli 1968 zur Entschädigung für Untersuchungshaft und Strafen mit Freiheitsentzug (NJ 1968 S. 505) und den Beschluß vom gleichen Tage zum Gesetz über die Einweisung in stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke (NJ 1968 S. 504). Zu Problemen der Bekämpfung der Staatsverbrechen und der Tötungsverbrechen wurden Lösungen auf Tagungen mit Richtern der Bezirksgerichte beraten. Die von den Kreis- und Bezirksgerichten in Beratungen und im Prozeß ihrer Arbeit aufgeworfenen Fragen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB wurden nach Inkrafttreten der neuen Gesetze von einer beim Obersten Gericht gebildeten Konsultativgruppe aufgegriffen und einer Klärung zugeführt. Durch die Mitwirkung der anderen zentralen Rechtspflege- und Sicherheitsorgane in der Konsultalivgruppe wurde gewährleistet, daß den örtlichen Rechtspflege- und Sicherheitsorganen eine einheitliche Auffassung zu den gestellten und durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichts noch nicht entschiedenen Fragen vermittelt werden konnte. Plenum, Präsidium und die Organe der Leitung der Strafrechtsprechung des Obersten Gerichts haben bei der Lösung der mit der Einführung der neuen Strafgesetze zu bewältigenden komplizierten Aufgaben große Anstrengungen unternommen, um eine hohe Effektivität in der Durchsetzung des neuen Strafrechts zu erzielen. Charakteristisch war das Bemühen, hierbei die höheren. Maßstäbe, wie sie in den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und in der neuen Verfassung der DDR gesetzt worden sind, zu verwirklichen und bei allen Gerichten Klarheit über die ständig wachsende Rolle des sozialistischen Staates und seines Rechts bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus sowie über die objektive Notwendigkeit der Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Strafrechtsprechung und ihrer Leitung zu schaffen. Dabei wurde erreicht, daß die Leitungsorgane systematischer die in den Dokumenten der Partei- und Staätsführung aufgezeigten Entwicklungsprobleme zum 3 Der Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts zu Fragen der Strafzumessung sowie weitere Materialien der 22. Plenartagung sind in NJ 1969 S. 264 ff. veröffentlicht. 585;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 585 (NJ DDR 1969, S. 585) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 585 (NJ DDR 1969, S. 585)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Bränden, Havarien und Katastrophen für die Bereiche der Berlin,. Durchführungsbestimmung des Leiters der Staatssicherheit zur Ordnung zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Provokationen im Zusammenhang mit politischer Untergrundtätigkeit sowie den Zusammenschluß feindlich-negativer Kräfte zu verhindern; Schleusungsaktionen, insbesondere unter Anwendung gefährlicher Mittel und Methoden sowie spektakuläre Aktionen des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Mensbhenhandelse Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Ricfitlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der inoffiziellen Mitarbeiter gesehen werden. Er muß anhand des erteilten Auftrages eine konkrete, ehrliche und objektive Berichterstattung vom inoffiziellen Mitarbeiter fordern.

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