Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 557

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 557 (NJ DDR 1969, S. 557); Gliederung nach der Altersstruktur (in% Antwort bis 16 J. 17 J. 18 bis 21 J. 22 bis 26 J. Weil ich von der Richtig- . 31 % tigkeit und Notwendigkeit dieser Bestimmungen überzeugt bin 33 % 38 % 48 % weil ich sonst bestraft 22 % werde 2) % 20 % 18 % Gliederung nach dem erreichten Schulabschluß (in %) Antwort 6. u 7. KI. 8. Kl. 10. Kl. 12. Kl. Weil ich von der Richtig- 32 % keit und Notwendigkeit dieser Bestimmungen überzeugt bin 37 % 43% 85 % weil ich sonst bestraft 23 % werde 20 % 16 % 0% (Die in den einzelnen Gruppen an 100 % fehlenden Probanden haben eine der übrigen Antwortvarianlen gewählt) Danach nimmt mit zunehmendem Alter und Bildungsgrad der Anteil derjenigen zu, die nach ihren eigenen Angaben die Rechtsnormen bewußt auf Grund der Überzeugung von ihrer Richtigkeit einhalten. Demgegenüber geht mit gleicher Tendenz der Anteil derer zurück, die angeben, Rechtsnormen vor allem wegen der angedrohten Sanktionen einzuhalten. Je jünger die Jugendlichen also sind, desto ausgeprägter steht offensichtlich die Einstellung, daß auf eine negative soziale Haltung eine Sanktion folgt, und damit natürlich auch die Wirkung von Sanktionen auf sie im Vordergrund. Dieser Umstand sollte von den Rechtspflegeorganen berücksichtigt werden. Einige allgemeine Hinweise über die „Quellen“ von Rechtsüberzeugungen und -kenntnissen der Jugendlichen ergeben sich aus den Antworten der von uns befragten Jugendlichen auf die Frage: „Wodurch haben Sie etwas über unser Recht erfahren?“. (Es sollten alle zutreffenden Antwortmöglichkeiten angegeben werden.) Die Ergebnisse lauten: Durch Presse, Rundfunk, Fernsehen 79 % durch den Schulunterricht, durch Vorträge 58°/o aus der beruflichen und gesellschaftlichen Arbeit 42 % aus Büchern und Theaterstücken 25 % durch das Studium von Gesetzen 17 % Das Befragungsergebnis macht die hohe Verantwortung der Schule im einheitlichen sozialistischen Bildungssystem sowie der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens deutlich. Im Betrieb und an den Berufsschulen konnten wir Aufgeschlossenheit und starkes Interesse der Jugendlichen an Beiträgen der Massenmedien zu Rechtsproblemen feststellen. Es zeigte sich auch, daß besonders die „Junge Welt“ einen großen Einfluß auf die klassenmäßige Erziehung und Bildung der Jugendlichen in der Republik ausübt. Aus unserer Analyse konnte abgeleitet werden, daß Leser der „Jungen Welt“ beispielsweise deutlich positivere Aussagen zu unseren Fragen zur Arbeitsdisziplin und zu anderen Rechtsproblemen machten als Jugendliche, die u. a. an der „Jungen Welt“ nicht interessiert waren. Anforderungen an die Rechtspflegeorgane zur sozialistischen Rechtserziehung Die wachsende Bedeutung des geistigen Lebens im Sozialismus erfordert, die wissenschaftliche Führungstätigkeit als entscheidenden Faktor der Bewußtseinsentwicklung des Menschen durch die staatliche Leitung allseitig zu meistern27. Grundlegende Voraussetzungen für eine wirksamere ideologische Tätigkeit, auf deren 27 Vgl. Hager, a. a. O., S. 7. systematische Ausprägung sich auch die Rechtspflegeorgane voll und bewußt einstellen müssen, sind „die langfristige inhaltliche Planung der ideologisch-kulturellen Entwicklung“, „die systematische Analyse des sozialistischen Bewußtseins aller Klassen und Schichten“, „die zielstrebige Verallgemeinerung der besten Erfahrungen und Methoden“ und „die planmäßige Aus- und Weiterbildung der Kader, die auf diesem Gebiet tätig sind“28. Aus den Untersuchungen lassen sich einige Schlußfolgerungen für die ideologisch-erzieherische Arbeit der Rechtspflegeorgane ableiten, die hier allerdings nur angedeutet werden können. 1. Zur Öffentlichkeitsarbeit Über die erzieherische Einwirkung auf das sozialistische Rechtsbewußtsein auf der Grundlage der Verfassung ist es in besonderem Maße möglich, den einzelnen zu befähigen, gesellschaftlich Bedeutsames und Notwendiges auch als für ihn persönlich wichtig zu erkennen und dementsprechend zu handeln. Die sozialistische Rechtserziehung fördert die Fähigkeit, richtige Entscheidungen zu treffen, komplizierte Situationen zu meistern, Widersprüche und sich anbahnende Konflikte auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit zu lösen. Bei Jugendlichen ist zu beachten, daß die Normen und Regeln des sozialistischen Zusammenlebens sich noch nicht so weit wie beim Erwachsenen verfestigt haben. Gerade beim jungen Menschen ist die Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins und vor allem der konkreten Motive des Verhaltens nicht ausschließlich und nicht unmittelbar über den bloßen „Kontakt“, über das Kennenlernen, die bloße Kenntnis geltender Normativakte zu erreichen. Deshalb ist hier der Vorbildwirkung, dem praktischen Verhalten der Arbeitsund Leitungskollektive und der ideologisch-erzieherischen Effektivität der Staats- und Rechtspraxis besondere Beachtung zu schenken. Im gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen die Ursachen und begünstigenden Bedingungen krimineller Erscheinungen und Rechtsverletzungen tragen die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane eine spezifische Verantwortung für die Entwicklung des Rechtsbewußtseins unserer Bürger. Homann hat schon vor Jahren die „tiefgreifenden Wechselwirkungen zwischen der Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane und der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins unserer Bürger“ hervorge-hoben2!l. Das wachsende Interesse der Jugendlichen an Problemen unseres Rechts und der sozialistischen Rechtspflege und das in den vielfältigen Initiativer) der jungen Bürger der Republik zur Verwirklichung der sozialistischen Verfassung in Vorbereitung auf den 20. Jahrestag der DDR zum Ausdrude kommende hohe Entwicklungsniveau des Staats- und Rechtsbewußtseins stellen neue und bedeutend höhere Anforderungen an Umfang und Qualität der Öffentlichkeitsarbeit der Rechtspflegeorgane10. Bei der Einflußnahme der Rechtspflegeorgane auf die sozialistische Rechtserziehung der Jugendlichen sollte insbesondere an Hand des differenzierten Einsatzes der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Erläuterung des Wesens unserer Strafpolitik der Klassenauftrag des sozialistischen Rechts 28 Hager, a. a. O., ,S. 7 29 vgl. Homann, a. a. O., S. 369 ff. (S. 372). 30 vgl. hierzu Sorgenicht, „Aktuelle Probleme des sozialistischen Staates in der DDR“, NJ 1969 S. 289 ff. Hier werden u. a. die wachsenden Maßstäbe bei der Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins dargelegt. 557;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 557 (NJ DDR 1969, S. 557) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 557 (NJ DDR 1969, S. 557)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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