Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 554

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 554 (NJ DDR 1969, S. 554); dung und Erziehung verbunden. Das sich entwickelnde Verantwortungsbewußtsein des sozialistischen Staats-, bürgers ist auf das Ganze, auf die Gesamheit der gesellschaftlichen Ziele des Sozialismus gerichtet. Im Mittelpunkt sozialistischer Bewußtseinsbildung steht die Erziehung zum sozialistischen Klassenstandpunkt7. Was heißt, einen klassenmäßigen Standpunkt einnehmen? „Das heißt: Stets davon ausgehen, daß die Arbeiterklasse die führende Kraft der sozialistischen Gesellschaft und die Hauptkraft im Kampf für Frieden und gegen Imperialismus it. Das heißt: Stets davon ausgehen, daß wir in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus wirken und die geschichtliche Pflicht zu erfüllen haben, alles zu tun, damit der Sozialismus zum Siege geführt wird. Das heißt: Stets sich bewußt sein, daß der Kampf für den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft und die Zurück-drängung und Überwindung des Imperialismus ein widerspruchsvoller Kampf des Neuen, Vorwärtsstrebenden gegen das Alte, Absterbende ist.“8 Ein fester Klassenstandpunkt ist die Grundlage für den aktiven persönlichen Einsatz zur Stärkung der DDR. Er ist die Grundlage für die Gesamtheit der staatlichrechtlichen Anschauungen und Einstellungen der sozialistischen Persönlichkeit als Widerspiegelung und wesentlicher bedingender Faktor der sozialistischen Eigentums- und Machtverhältnisse. Sozialistische Rechtserziehung auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der DDR ist ein wichtiges Kettenglied der staasbürgerlichen Bildung der Jugendlichen. Sie kann entscheidend zur „weitaus bessere(n) Verbindung der wissenschaftlich-technischen Bildung mit der weltanschaulichen Erziehung“9 beitragen. Die Bemühungen der Rechtspflegeorgane zur Überwindung überlebter Einstellungen zu Recht und Gesetzlichkeit, ihr Kampf gegen ideologische Einflüsse des Klassengegners und andere Hemmnisse der sozialistischen Bewußtseinsbildung müssen deshalb aufs engste mit der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule, im Betrieb unjj in der Jugendorganisation verbunden sein. Die ideologisch-erzieherische Arbeit der Rechtspflege-oi'gane kann nur dann voll wirksam werden, wenn der engen Wechselwirkung von politischer Überzeugung, marxistisch-leninistischer Weltanschauung, fachlicher Bildung und sozialistischem Rechtsbewußtsein Rechnung getragen wird. Es ist zu beachten, daß das sozialistische Rechtsbewußtsein als ein Teil, eine Form des sozialistischen Bewußtseins mit anderen Bewußtseinsformen, wie den politisch-weltanschaulichen und moralischen Anschauungen, zusammenwirkt10. Vor allem muß Klarheit darüber bestehen, daß die Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins in erster Linie eine zutiefst politische Aufgabe ist. Sozialistisches Rechtsbewußtseinil ist Bewußtsein und 7 Vgl. hierzu auch Abschn. II Ziff. 1 des Beschlusses des Staats-; rates der DDR „Jugend und Sozialismus“ vom 31. März 1967 (GBl. I S. 31). s W. Ulbricht, Armeedienst ist Klassenauftrag, Berlin 1966, S. 11. Vgl. zum Inhalt des sozialistischen Klassenbewußtseins z. B. auch Puder, „Sozialistisches Klassenbewußtsein heute“, Einheit 1967, Heft 3, S. 398 ff. 9 w. Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates a. a. O.j S. 16. tu Zur Wechselwirkung unterschiedlicher Arten des gesellschaftlichen Bewußtseins vgl. Färber, Das Rechtsbewußtsein als Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, Moskau 1963, 3. Kapitel (russ.); Pitschugin, „Die Wechselwirkung politischer und rechtlicher Anschauungen“, in: Die Wechselwirkung der Formen des gesellschaftlichen Bewußtseins (Sammelband), Moskau 1964, S. 57 ff. (russ.). 11 Zum Inhalt und auch zur Definition des sozialistisclyn Rechtsbewußtseins vgl. z. B. Färber, „Probleme des sozialistischen Rechtsbewußtseins im Lichte des XXII. Parteitages der praktische Haltung der Arbeiterklasse, der Werktätigen als Träger staatlich organisierter Macht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei. Es beruht auf der festen Überzeugung von der Notwendigkeit und Unaus-bleiblichkeit des Sieges der gerechten Ordnung des Sozialismus! Es ist Bewußtsein von der historischen Notwendigkeit von Recht und Gesetzlichkeit des Sozialismus, es ist Wissen über Wesen, Auftrag und Ausgestaltung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung. Es umfaßt Vorstellungen und Erkenntnisse über die Realisierung der gesellschaftsorganisierenden Rolle der Arbeiterklasse und ihres Staates mit den Mitteln des sozialistischen Rechts bei der Gestalung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Inhalt des sozialistischen Rechtsbewußtseins ist, daß sich die Werktätigen ihrer' Aufgaben als kollektive Eigentümer der gesellschaftlichen Produktionsmittel, als Produzenten und als Träger der Staats- und Rechtsordnung bewußt sind12. Im Zusammenwirken mit anderen Elementen des sozialistischen Bewußtseins befähigt sozialistisches Rechtsbewußtsein zur Organisierung rechtmäßigen gesellschaftlichen Handelns, zur Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Es ist Faktor sowohl der Rechtsetzung als auch der Rechtsverwirklichung. Sozialistisches Rechtsbewußtsein ist seiner Qualität nach gesellschaftliches Bewußtsein. Die philosophischen Erkenntnisse über das dialektische Wechselverhältnis von gesellschaftlichem und individuellem Bewußtsein13 gelten voll und ganz auch für das sozialistische Rechtsbewußtsein. Die Anerkennung der Existenz und der Entwicklungserfordernisse des individuellen Rechtsbewußtseins als „Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins“ 14 ist u. E. eine wesentliche Voraussetzung für die wirksame erzieherische Einflußnahme auf den Prozeß der Herausbildung des Rechtsbewußtseins sozialistischer Persönlichkeiten im sozialistischen Gesellschaftssystem Das individuelle sozialistische Rechtsbewußtsein ist der bewußtseinsmäßige Ausdruck der objektiven Stellung des sozialistischen Menschen in der Gesellschafts- und Rechtsordnung des Sozialismus. Als persönliches bewußtseinsmäßiges Programm rechtmäßigen Verhaltens und Handelns widerspiegelt das individuelle Rechtsbewußtsein die Komplexität der wesentlichen rechtlichen Beziehungen in der sozialistischen Gemeinschaft: Es enthält Gefühle, Vorstellungen und Erkenntnisse über die Ausübung und Realisierung persönlicher Interessen und Bestrebungen, Rechte und Pflichten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der staatlich-rechtlichen Ordnung des Sozialismus. Das sozialistische Rechtsbewußtsein ist bewußtseinsmäßige Grundlage einer Fülle von Entscheidungen des Bürgers im politischen Leben, bei der Arbeit und in der persönlichen Sphäre. Beispielsweise spielen rechtliche Motive in der beruflichen Arbeit, beim Lernen und bei der Gestaltung der familiären Beziehungen eine große Rolle. Herausbildung und Ausprägung sozialisti- KPdSU“, Sowjetwissenschaft Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge 1962, Heft 8, S. 847 fl. (S. 858 f.) Homann, „Rechtspflege und Rechtsbewußtsein“, NJ 1965 S. 369 ff.; Grahn/Loose, „Die richterliche Überzeugung im Strafverfahren“, NJ 1967 S. 489 ff. (S. 490). i'2 Vgl. Hager, a. a. O., S. 62. 33 Vgl. W. Müller, „Philosophische Probleme der Theorie des sozialistischen Bewußtseins“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie (DZfPh) 1968, Heft 8, S. 909 ff.; Bujewa, „Das individuelle Bewußtsein und die Bedingungen seiner Herausbildung“, Sowjetwissenschaft - Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge 1963, Heft 11, S. 1174 ff.; Drewitz/Hinze, „Zum Begriff des gesellschaftlichen Bewußtseins und zum Verhältnis des individuellen zum gesellschaftlichen Bewußtsein“, DZfPh 1965, Heft 9, S. 1045 ff. 14 Vgl. W. Müller, a. a. O., S. 921. Darin unterscheiden wir uns von der Ansicht Färbers, der die Existenz und die Notwendigkeit der Analyse des individuellen Rechtsbewußtseins verneint (vgl. Färber, a. a. O., S. 46, 73 u. a.). 554;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 554 (NJ DDR 1969, S. 554) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 554 (NJ DDR 1969, S. 554)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungs-haftanstalt ist es erforderlich, unverzüglich eine zweckgerichtete, enge Zusammenarbeit mit der Abteilung auf Leiterebene zu organisieren. müssen die beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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