Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 550

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 550 (NJ DDR 1969, S. 550); regeln wie die Verantwortlichkeit der Handels- und Produktionsbetriebe für die Bereitstellung ausreichender Ersatzteile innerhalb eines angemessenen Zeitraums und ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Errichtung eines Systems von Vertragswerkstätten, die in zumutbarer Zeit Schäden beheben. Dabei wird auch zu prüfen sein, inwieweit bei der Geltendmachung der Rechte aus der Garantie eine bestimmte Rangfolge festzulegen istn. Mit der Gestaltung der sozialistischen Lebensverhältnisse in den Städten und Gemeinden wächst die Bedeutung der Dienstleistungen. Die Versorgung mit Konsumgütern und Dienstleistungen bestimmt in entscheidendem Maße die Wohn- und Lebensbedingungen der Bevölkerung. Die Erhöhung der Dienstleistungen trägt dazu bei, daß die Werktätigen ihre Freizeit besser und kulturvoller nutzen können und größere Möglichkeiten erhalten, um sich zu sozialistischen Persönlichkeiten zu entwickeln1'1. Die große ökonomische und gesellschaftliche Bedeutung der Dienstleistungen bestimmt auch ihre rechtliche Regelung im ZGB. Dabei wird es darauf ankommen, die für den Bürger wichtigsten Dienstleistungsverhältnisse rechtlich zu erfassen und dafür entsprechende Grundtypen zu schaffen, die möglichst konkret die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie ihre Verantwortlichkeit einschließlich der Fragen der Garantie, die auch hier eine wichtige Rolle spielen festlegen. Dazu gehört’ der wuchtige Komplex der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen in Form der Reparatur und Bearbeitung von Sachen im weitesten Sinne, d. h. aller Dienstleistungen, die gegenständliche Gebrauchswerte schaffen (materielle Dienstleistungen). Einen weiteren Komplex stellen die Dienstleistungen dar, die im Interesse der Wahrnehmung persönlicher oder vermögensrechtlicher Angelegenheiten der Bürger erbracht werden (Rechtsanw'alt, Heilbehandlung1’*, Kosmetik), bei denen also die Dienstleistungen selbst den Gebrauchswert darstellen. Die wachsende Bedeutung, die einer kulturvollen Freizeitgestaltung und Erholung der Werktätigen zukommt, läßt es auch notwendig erscheinen, eine besondere vertragliche Regelung über die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Reise und Erholung zu treffen (Reisevertrag). Bei allen diesen Dienstleistungsverhältnissen gilt es, mittels der zivilrechtlichen Regelung auf die ständige Verbesserung der Dienstleistungen und ihrer Qualität Einfluß zu nehmen. Bei der Regelung des Wohnungsmietrechts geht es um die Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen im Wohnbereich, die Sicherung des verfassungsmäßigen Grundrechts auf Wohnraum und die demokratische Mitwirkung der Bürger, insbesondere in Form der Hausgemeinschaften, bei der Verwaltung, Pflege, Instandhaltung und Verschönerung des Wohn-raums16. }■{ nie damit im Zusammenhang stehenden Fragen haben u. a. behandelt Klinkert, „Einige Probleme bei der Durchsetzung von Käuferrechten", NJ 1969 S. 304 II.; Orth, „Zu den Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Käuferrechten“, NJ 1968 S. 147 fl.; Orth, „Zur Hemmung der Reklamationsfristen im Kaufrecht“, NJ 1969 S. 435 f. 14 zur Bedeutung der Dienstleistungen sei verwiesen auf die grundsätzlichen Feststellungen auf dem VII. Parteitag in: W. Ulbricht, Die gesellschafliche Entwicklung in der DPR . a. a. O., S. 222, Vgl. ferner Hösel/Hofmann, „Die stadt- und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen als eine Funktion der Stadt im gesellschaftlichen System des Sozialismus“, Staat und Recht 1968, Heft 3, S. 398 ff. i-r Zur Problematik des sog. Arztvertrags vgl, Strasberg/Cohn) Gricger, „Zur gerichtlichen Beurteilung der ärztlichen Haftpflicht“, NJ 1968 S. 555 ff.; Becker Mühlmann, „Der zivilcrcht-liche Charakter des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient“, NJ 1967 S. 79 ff.; Lindenthal, „Zum zivilrechtlichen Charakter dgs Verhältnisses zwischen Arzt und Patient“, NJ 1967 S. 596 f. 16 Hier wird es besonders darauf ankommen, die Auswirkungen der Wohnräumlenkungsverördnung vom 14. September 1967 In gleicher Weise kommt es auch bei den übrigen Ver-tragsverhältnissen darauf an, ausgehend von der jeweiligen ökonomischen Zweckbestimmung und politisch-ideologischen Zielrichtung, solche Regelungen zu treffen, die eine optimale Befriedigung der individuellen Bedürfnisse gewährleisten und zur Förderung der zwischenmenschlichen Beziehungen und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Betrieben und der Bürger untereinander beitragen. 2. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Regelungen, die die Rechtsstellung der Bürger und die Ausgestaltung und den Schutz ihrer persönlichen Rechte zum Gegenstand haben. Zur Regelung über die Rechtsstellung des Bürgers gehören die notwendigen Festlegungen über die Rechtsund Handlungsfähigkeit, ihren Beginn, ihre Beendigung (Todeserklärung), ihre Beschränkung (Entmündigung) sowie ihren Inhalt. Diese Regelungen gehen in ihren Auswirkungen über den Bereich des Zivilrechts hinaus; sie sind für die gesamte Rechtsstellung der Bürger in der sozialistischen Gesellschaft bedeutsam. Zu diesem Komplex gehören auch die Vorschriften über den Wohnsitz sowie über besondere Formen der Teilnahme der Bürger am Zivilrechtsverkehr durch Vertretung pnd Vollmacht. Ausgehend von den Grundbestimmungen der neuen, sozialistischen Verfassung, wird auch das Recht der Bürger, sich auf freiwilliger Grundlage zu Vereinigungen zusammenzuschließen, die der gemeinschaftlichen Befriedigung kultureller und geistiger Bedürfnisse dienen, konkret auszugestalten sein. Dem umfassenden Schutz der Rechte und Interessen der Bürger dient die Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse, wie der persönlichen Unversehrtheit, der Ehre, des gesellschaftlichen Ansehens, des Namens und anderer Persönlichkeitsrechte. Die Gewährleistung und der Schutz dieser Rechte, die sich teilweise aus verfassungsmäßigen Grundrechten ableiten, ist eine wichtige Voraussetzung für die aktive Teilnahme der Bürger an der Gestaltung der gesellschaftlichen Beziehungen und für ihre Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten. Der grundsätzliche Rechtsschutz des ZGB soll sich dabei auch auf persönliche Rechte erstrecken, die sich aus anderen Gesetzen ergeben, wie Rechte aus Erfindungen oder Neuerervorschlägen oder Rechte, die sich aus der Schaffung von Werken der Literatur, Kunst oder Wissenschaft ergeben. Das ZGB fördert und schützt dadurch die schöpferischen Fähigkeiten der Bürger und die Möglichkeiten einer breiten Entfaltung ihrer produktiven Kräfte im gesellschaftlichen Interesse17. Damit kommt die wachsende Bedeutung zum Ausdruck, die die persönlichen Rechte, d. h. die Rechte, die nicht unmittelbar mit Vermögensbeziehungen verbunden sind, in der sozialistischen Gesellschaftsordnung erlangen. Unter den Aspekten der neuen Konzeption des ZGB sind nicht die Vermögensverhältnisse (Ware-Geld-Beziehungen) das Hauptmerkmal zur Charakterisierung des Zivilrechts wenn sie auch nach wie vor einen wesentlichen Teil des Zivilrechts ausmachen -, sondern es handelt sich um einen Komplex von Regelungen per-' sönliqher und vermögensrechtlicher Art, die die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger und ihre Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten in der sozialistischen Gesellschaft zum Inhalt haben. (GBl. II S. 733) zu berücksichtigen; vgl. hierzu Hildebrandt/ Mandel, „Neuregelung der Wohnraumlenkung und einige zivilrechtliche Aspekte“, NJ 1968 S. 305 ff. 17 Vgl. Puschel, „Persönlichkcitsrechte unter dem Schutz des künftigen Zivilrechts“, NJ 1967 S. 726 ff. und S. 758 ff. 550;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 550 (NJ DDR 1969, S. 550) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 550 (NJ DDR 1969, S. 550)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit sehr viel abhängt. Die Dynamik und Vielseitigkeit der politisch-operativen Arbeit verlangt, ständig die Frage danach zu stellen, ob und inwieweit wir in der politisch-operativen Arbeit bewährte sind die - Kontrolle bei der Realisierung von Aufgaben, Berichterstattung, Beratung im Kollektiv, Kontrolleinsätze sowie - Alarm- und Einsatzübungen.

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