Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 536

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 536 (NJ DDR 1969, S. 536); lungen gegen Jugendliche teilnehmen, um die Effektivität des Verfahrens unmittelbar beurteilen und auswerten zu können. Gegenstand der Plenartagung des Obersten Gerichts im Juni 1967 war die Rechtsprechung zu Problemen des Arbeitsschutzes und der SicherheitstechnikIn komplexer Betrachtungsweise wurden sowohl Straf- als auch Zivilverfahren auf diesem Gebiet untersucht und die Rolle der Gerichte in der vorbeugenden Tätigkeit analysiert. Das Plenum gab den Gerichten u. a. den Hinweis, derartige geeignete Verfahren häufiger direkt in den Betrieben und Baustellen zu verhandeln und dabei Sachverständige zu hören, die Ursachen von Arbeitsunfällen und den Kausalzusammenhang zwischen Rechtspflichtverletzung und Folgen sorgfältig festzustellen, bei der Strafzumessung stärker entsprechend dem Grad der Schuld und der Verantwortlichkeit der einzelnen Täter zu differenzieren, Schadenersatzansprüche schneller zu behandeln und mehr als bisher von der Gerichtskritik Gebrauch zu machen. Die Tätigkeit der Gerichte im Kampf gegen Verletzungen des staatlichen und gesellschaftlichen Eigentums stand auf einer weiteren Plenartagung des Obersten Gerichts der UdSSR im Mittelpunkt der Erörterungen.12 Für den vorbeugenden Kampf gegen diese Rechtsverletzungen ist es wichtig, Mängel in der Tätigkeit der Wirtschafts- und Handelsorgane nicht nur im Einzelverfahren genau festzustellen, sondern sie auch regelmäßig in ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang zu analysieren. Die Gerichtskritik muß in Fällen der Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen konsequenter angewandt werden, um Veränderungen in der Tätigkeit der kritisierten Stellen zu erreichen. Es kommt ferner darauf an, gesellschaftliche Kräfte, die in den Strafverfahren mitgewirkt haben, auch in der Kontrolle der Beseitigung von Ursachen und Bedingungen, die zur Straftat führten, einzubeziehen. Zur Bekämpfung geringfügiger Verletzungen des staatlichen und gesellschaftlichen Eigentums ist eine engere Zusammenarbeit der Gerichte mit den Kameradschaftsgerichten erforderlich. Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht Aus diesen Rechtsgebieten griff das Oberste Gericht der UdSSR in den letzten beiden Jahren insbesondere Probleme der Behandlung von Streitfällen zwischen Ji Bulletin 1967, Heft 4, S. 7 ff. Eine Übersetzung des Berichts über diese Plenartagung in der Zeitung „Istwestija“ ist in „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz“ 1967, Heft 8/9, S. 51 f., veröffentlicht. 12 Bulletin 1968, Heft 4, S. 8 ff. Bürgern und Wohnungsbaugenossenschaften, der Rolle der Gerichte in der Arbeitsrechtsprechung bei der Festigung der Arbeitsdisziplin und des Urheberrechts auf. In der Plenartagung über die Behandlung von Streitfällen zwischen Bürgern und Wohnungsbaugenossenschaften13 wurden insbesondere Fragen der Zulässigkeit des Rechtsweges geklärt. So können z. B. die Gerichte in Anspruch genommen werden, wenn die Rechte des Bürgers an dem ihm von der Mitgliedervollversammlung der Genossenschaft zugewiesenen Wohnraum beeinträchtigt werden. Bei Wohnungstauschen können die Gerichte angerufen werden, wenn die Mitgliedervollversammlung den Tauschpartner als Mitglied aufgenommen hat, der örtliche Sowjet seine Zustimmung zum Tausch jedoch verweigert. Dagegen haben sich die Gerichte nicht mit Fragen zu beschäftigen, die nach dem Musterstatut der Wohnungsbaugenossenschaft der Migliederversammlung übertragen sind. Eine Ausnahme davon bilden Klagen wegen unbegründeten Ausschlusses eines Mitgliedes aus der Genossenschaft. Das Plenum erläuterte in einer Richtlinie zu diesem Problemkreis auch die Besonderheiten, die die Gerichte bei der Wohnraumregelung für geschiedene Ehegatten zu beachten haben. Bei der Einschätzung der Arbeitsrechtsprechungv konnte das Plenum des Obersten Gerichts davon ausgehen, daß sich die Tätigkeit der Gerichte allgemein Verbessert hat und die Arbeitsstreitfälle sich in den letzten Jahren verringert haben. Besonders hervorgehoben wurde die Aktivität der Richter bei der Erläuterung des sozialistischen Arbeitsrechts vor den Werktätigen. In zunehmendem Maße werden auch Lehrgänge zur Qualifizierung der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre auf diesem Gebiet veranstaltet, weil Verstöße gegen das Arbeitsrecht seitens der Betriebe in der Regel auf Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen beruhen. Kritisiert wurde auf der Plenartagung, daß sich einzelne Gerichte gegenüber böswilligen Verletzungen der Arbeitsdisziplin zu liberal verhalten und verschiedentlich die Bearbeitungsfristen für Arbeitsrechtssachen überschreiten. In der Plenartagung zu Fragen des Urheberrechts,r' wurde die große politische, ökonomische und kulturelle Bedeutung der auf diesem Gebiet zu treffenden Entscheidungen der Gerichte herausgearbeitet. In einer Richtlinie wurden die grundsätzlichen Aufgaben der Gerichte und wichtige Einzelfragen der Anwendung des Urheberrechts behandelt. 13 Bulletin 1967, Heft 2, S. 6 ff. 14 Bulletin 1967, Heft 6, S. 15 ff. 51 Bulletin 1968, Heft 1, S. 6 ff. Rechtsprechung Strafrecht §§193, 61 Abs. 2 StGB; §§ 8, 18 ASchVO. 1. Der Verantwortungsbereich der Leiter oder leitenden Mitarbeiter umfaßt nicht nur die Verantwortung für den Schutz von Leben und Gesundheit der Werktätigen, die in ihrem Produktionsbereich arbeiten. Sie sind gemäß § 193 StGB auch dann verantwortlich, wenn durch die ungenügende Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes erhebliche unmittelbare Gefahren oder Schädigungen für Leben und Gesundheit von Bürgern eintreten, die sich innerhalb oder in der Nähe ihres Produktionsbereichs aufhalten. 2. § 193 StGB ist hinsichtlich der Belange des Gesundheits- und Arbeitschutzes Spezialtatbestand. 3. Vom Tatbestand des § 193 Abs. 1 StGB werden auch die Fälle mit unerheblichem Gesundheitsschaden umfaßt. 4. Rücksichtsloses Verhalten i. S. des § 193 Abs. 3 Ziff. 2 StGB liegt nur vor, wenn dieses Verhalten kausal für die eingetretenen Folgen war. Nicht kausale Pflichtverletzungen können nicht zur Begründung dieses Tatbestands herangezogen werden; sie können jedoch bei der Strafzumessung berücksichtigt werden (§ 61 Abs. 2 StGB). 5. Zur Strafzumessung bei Verletzung der Bestimmun- 536;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die kriminellen Menschenhändlerbanden, einschließlich. Einschätzungen zu politischen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten, Kräften und Vorgängen in der anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die strafrechtliche Einschätzung von komplizierten Sachverhalten, die Realisierung operativer Überprüfungen und Beweisführungsmaßnahmen sowie durch die Sicherung und Würdigung von Beweismitteln unter-stützt.

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