Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 535

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 535 (NJ DDR 1969, S. 535); unvoreingenommene Behandlnug der Beteiligten durch das Gericht, Form und Inhalt der gerichtlichen Dokumente sowie deren gründliche Erläuterung und Auswertung. Nachdrücklich wurde darauf hingewiesen, welche Aufmerksamkeit diesen Fragen zu schenken ist, um eine der sozialistischen Gerechtigkeit entsprechende Entscheidung treffen und auf die Verfahrensbeteiligten im Sinne der Erziehung zur sozialistischen Gesetzlichkeit einwirken zu können. Die nachgeordneten Gerichte und speziell die Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken wurden verpflichtet, sorgfältiger darauf zu achten, daß alle noch hier und da vorhandenen Unzulänglichkeiten in der Gerichtskultur aufgedeckt und beseitigt werden. Eine weitere Plenartagung beschäftigte sich mit der Verwirklichung der mit anderen sozialistischen Ländern abgeschlossenen Rechtshilfeverträge durch die sowjetischen Gerichte“ Ausgehend von der Bedeutung, die diese Verträge für die Gewährleistung der Rechte der Werktätigen und für die Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten besitzen, wurden die Gerichte in einer Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts verpflichtet, ihre Arbeit auf diesem Gebiet zu vervollkommnen. Den übergeordneten Gerichten wurde die Pflicht auferlegt, ihre Kontrolle und Anleitung auf diesem Gebiet zu erweitern. Große Aufmerksamkeit widmete das Plenum des Obersten Gerichts wiederum der Eingabenbearbeitung durch die Gerichte.' Es nahm eine durch Überprüfungen, und Berichterstattungen von Vorsitzenden mehrerer Oberster Gerichte von Unionsrepubliken vorbereitete Kontrolle darüber vor, wie die Gerichte die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR vom 18. Dezember 1963 zur Eingabenbearbeitung verwirklicht haben. Dabei konnte festgestellt werden, daß sich die Bearbeitung der Eingaben der Bürger und die Durchführung der Richtersprechstunden seitdem wesentlich verbessert haben. Noch nicht überall zufriedenstellend entwickelt ist dagegen die systematische Auswertung der Eingaben als wichtige Methode zur Verbesserung der Gesamtarbeit der Gerichte. Das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR orientierte in diesem Zusammenhang vor allem darauf, die Ursachen, die den Eingaben der Bürger zugrunde liegen, genauer zu erforschen. Die Gerichte zweiter Instanz sollen in Rechtsmittelverfahren noch umfassender prüfen, wodurch die Überzeugungskraft der angefochtenen Entscheidung beeinträchtigt wird und ob die Entscheidung den Beteiligten ausreichend erläutert wurde. Außerhalb der regulären Plenartagungen veranstaltete das Oberste Gericht der UdSSR im November 1968 eine Konferenz über „Grundlagen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in den Gerichten“8, auf der u. a. folgende Fragen erörtert wurden: Anwendung technischer Mittel in der Gerichtsverhandlung, Arbeitszeitorganisation der Richter, Anwendung von Mitteln der Kleinmechanisierung in der gerichtlichen Tätigkeit, wissenschaftliche Organisation der Bearbeitung von statistischen Daten und anderem Dokumentationsmaterial. Die Konferenz ergab, daß bei einzelnen Gerichten bereits umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich der effektivsten Arbeitsorganisation vorhanden sind. Jetzt soll u. a. erwogen werden, wie die verschiedensten Hilfsmittel durch zweckdienliche Empfehlungen und die Überarbeitung prozessualer Vorschriften mit noch größerem Nutzen angewendet werden können. Unterstrichen wurde immer wieder die beharrliche ideologische Arbeit, die von den Leitungen der Gerichte mit / 6 Bulletin 1967, Heft 4, S. 7 IT. 7 Bulletin 1968, Heft 3, S. 9 fr. * Sozialistisch eskaja Sakonnostj 1969, Heft 2, S. 80 ff. Unterstützung durch die gesellschaftlichen Organisationen zu leisten ist, um eine breitere, noch effektivere Anwendung der neuen Arbeitsmethoden und der neuen Technik zu erreichen. Eine vom Institut für Staat und Recht an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR vorgenommene Befragung von 2 400 Richtern zu ihrer Arbeitsorganisation ergab u. a., daß die Richter noch mit vielfältigen Nebenarbeiten belastet sind, die ihren spezifischen Arbeitsaufgaben nicht entsprechen. Allgemein ist noch zuwenig Zeit für die vorbeugende Arbeit und die Propaganda des sozialistischen Rechts vorhanden. Zu den Schlußfolgerungen, die aus diesen Feststellungen gezogen wurden, gehört, daß die Richter von verschiedenen Dokumentationsarbeiten entlastet und andere Mitarbeiter dafür qualifiziert werden und daß die erzieherische Arbeit mit den auf Bewährung Verurteilten in noch stärkerem Maße und mit mehr Selbständigkeit auf die Schöffenräte übertragen wird. Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität Das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR hat sich sowohl mit allgemeinen und Querschnittsproblemen der Kriminalitätsbekämpfung als auch mit der Krirfiina-litätsentwicklung innerhalb einzelner Deliktsgruppen beschäftigt und auch mehrfach zu den Ergebnissen der Kriminalstatistik Stellung genommen. Im Oktober 1968 zog das Plenum eine Bilanz der Tätigkeit der Gerichte im Kampf gegen die Kriminalität.9 Dazu berichteten die Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Tadshikischen und der Litauischen SSR sowie das Oberste Gericht der UdSSR. Aus ihnen ergibt sich, daß die Anzahl der Strafrechtsverletzungen, und zwar im besonderen Maße die Anzahl der Angriffe gefährlichen Charakters, in der letzten Zeit merklich zurückgegangen ist. Die Gerichte haben es insbesondere verstanden, den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 26. Juli 1966, der entschiedene Maßnahmen gegen das Rowdytum vorsieht, erfolgreich zu verwirklichen. Das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR wies jedoch darauf hin, daß sich die Gerichte mit diesen Erfolgen nicht zufriedengeben dürfen. Vielmehr müssen die von den Gerichten ergriffenen vielseitigen Maßnahmen im Kampf gegen die Kriminalität noch effektiver werden; sie müssen in stärkerem Maße wissenschaftlich fundiert sein und besser in die massenpolitisch-erzieherische Arbeit der Betriebe, Gemeinden und gesellschaftlichen Organisationen eingeordnet werden. Erforderlich ist es auch, daß die Gerichte noch enger mit den ständigen Kommissionen der örtlichen Sowjets Zusammenarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Bekämpfung der Jugendkriminalität, und der Arbeit mit den gesellschaftlichen Erziehern mehr Aufmerksamkeit schenken. Das Plenum unterstrich ferner die Notwendigkeit, die Realisierung der kriminalitätsbekämpfenden und -verhütenden Maßnahmen besser zu kontrollieren. Eine spezielle Plenartagung beschäftigte sich mit den Aufgaben der Gerichte bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität.'0 Die Diskussion ergab u. a., daß die Untersuchungsorgane die Ursachen von Strafrechtsverletzungen Jugendlicher gründlicher erforschen müssen, damit die Gerichte in der Verhandlung in der richtigen Weise erzieherisch auf den Angeklagten einwirken können. Die Gerichte selbst müssen mehr als bisher die Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen über Probleme der Jugend auswerten. Die Mitarbeiter der übergeordneten Gerichte sollen besonders an Verhand- 9 Sozialistitscheskaja Sakonnostj 1968, Heft 12, S. 59 ff. 18 Bulletin 1968, Heft 3, S. 9 ff. 535;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 535 (NJ DDR 1969, S. 535) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 535 (NJ DDR 1969, S. 535)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung operativer Aktionen und Sicherungseinsätze gewährleistet. Die längerfristige Planung bestimmt grundsätzliche, über ein Jahr hinaus geltende politisch-operative Ziele und Aufgaben, die Festlegung der Hauptrichtungen des Einsatzes und der Entwicklung der Kollektive in der Linie erfordern, die klassenmäßige Erziehung der Angehörigen weiter zu verstärken und beharrlich an der umfassenden Realisierung der in den Beschlüssen der Partei, den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat über dessen Ausschluß geschaffen werden kann, vor allem aber noch keine begründeten Aussagen über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X