Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 534

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 534 (NJ DDR 1969, S. 534); lege ferenda unterschieden werden zwischen dem Bauland für die Errichtung der Gebäude der AWGs und den Flächen, die für die erforderlichen Außenanlagen benötigt werden. Zu den vertraglich an die AWGs zu übertragenden Flächen für Außenanlagen müssen gehören: Wirtschaftsflächen (Trockenplätze, Müllplätze, Teppichstangen, Parkplätze u. ä.), Erholungs- und Spielflächen (Grün-, Blumen- und Gehölzflächen, Kinderspiel- und Kleinsportplätze). Gerade weil auch diese Flächen für die Funktionstüchtigkeit der Gebäude und für gesunde und moderne Wohnverhältnisse unbedingt erforderlich sind, müssen sie dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Nutzers unterliegen. Hinsichtlich des Umfangs der zu verleihenden Grünflächen müssen entsprechend der Anzahl der Wohnungseinheiten Standards entwickelt werden. Die gegenwärtige Praxis, die Grünflächen des Wohnbaulandes der AWGs als „öffentliches Grün“ einzustufen und in die Rechtsträgerschaft der örtlichen Organe zu übergeben, sollte daher aufgegeben werden. Überwunden werden muß auch der Zustand, daß das Nutzungsrecht erst geraume Zeit nach Übernahme der betreffenden Objekte durch die AWGs an diese verliehen wird. Eine Ursache dafür ist das Fehlen entsprechender Flächenverteilungspläne. Wohnungsbauinvestitionen sind aber m. E. nur unvollständig vorbereitet, wenn nicht gleichzeitig die Flächen des Wohnbaulandes auf die einzelnen Nutzer (AWGs, volkseigene Rechtsträger usw.) territorial aufgegliedert werden. Solche Flächenverteilungspläne zu schaffen, ist m. E. eine Aufgabe der für die Planung des Wohnungsbaus verantwortlichen Organe. Der Flächenverteilungsplan muß auf der Flächennut-zungs- und Bebauungsplanung basieren und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Interessen und der der verschiedenen Grundstücksnutzer erarbeitet werden, wobei die künftigen Nutzer (Vertreter der AWGs) einzubeziehen sind. Der so entstandene Plan sollte von dem für das jeweilige Territorium zuständigen Rat bestätigt werden und dann verbindliche Grundlage für den räumlichen Umfang des Nutzungsrechts der jeweiligen AWG sein. Aus anderen sozialistischen Ländern Dr. HELMUT KEIL, Richter am Obersten Gericht der DDR Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR Die vierteljährlich stattfindenden Plenartagungen des Obersten Gerichts der UdSSR, die in der Regel eine Woche dauern, geben auch für die Leitung der Rechtsprechung in den anderen sozialistischen Ländern bedeutsame Informationen und Anregungen. Im folgenden sollen deshalb in einer gedrängten Übersicht einige der in den Plenartagungen der Jahre 1967 und 1968 behandelten Probleme dargestellt werden, die für die Juristen in der DDR von besonderem Interesse sind.1 Grundsätzliche Fragen der Leitung der gerichtlichen Tätigkeit Besonders wichtig für die weitere Tätigkeit des Obersten Gerichts ist der vom Obersten Sowjet bestätigte Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets vom 30. September 1967 über Veränderungen und Ergänzungen der Ordnung für das Oberste Gericht der UdSSR.2 Mit diesem Erlaß werden die Funktionen des Obersten Gerichts wesentlich erweitert. Es ist verpflichtet worden, zu untersuchen, wie die Gerichtsorgane der Unionsrepubliken die Unionsgesetzgebung anwenden und die Richtlinien und Entscheidungen des Obersten Gerichts der UdSSR beachten. Zu diesem Zweck soll es Rechenschaftsberichte der Vorsitzenden der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken entgegennehmen. Des weiteren ist dem Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR und seinen Stellvertretern das Recht eingeräumt worden, in den in der Ordnung für das Oberste Gericht 1 Der Beitrag knüpft damit an Keil, „Schwerpunkte in der Tätigkeit des Plenums des Obersten Gerichts der UdSSR“, NJ 1967 S. 673 ff„ der den Zeitraum von Ende 1963 bis Ende 1966 behandelt, an. r- Grundlage der Übersicht sind die im „Bulletin des Obersten Gerichts der UdSSR“ und in der Zeitschrift „Sozialistitscheskaja Sakonnostj“ veröffentlichten Materialien. 2 Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR 1967, Nr. 40, S. 575, Art. 526. Die Ordnung für das Oberste Gericht der UdSSR, die mit dem Erlaß geändert und ergänzt wird, wurde durch Gesetz vom 12. Februar 1957 bestätigt (Mitteilungen des Obersten Sowjets der UdSSR 1957, Nr. 4, Art. 84 und 85). der UdSSR genannten Fällen bei den Präsidien und Plenen der Obersten Gerichte der Unionsrepubliken Proteste3 gegen deren Urteile, Beschlüsse und Richtlinien einzulegen. Auf die sich aus dem Erlaß für das Oberste Gericht ergebenden Aufgaben hat der Vorsitzende des Obersten Gerichts der UdSSR, Gorkin, in der Plenartagung vom 12. Dezember 1967 hingewiesen.4 Er hob dabei hervor, daß der Erlaß nicht nur unter dem Gesichtspunkt der erweiterten Rechte, sondern auch der damit verbundenen Verpflichtungen, insbesondere für die Erhöhung der Qualität der Arbeit des Obersten Gerichts der UdSSR, zu beachten ist. Das erfordere u. a., die Aufsichtstätigkeit des Obersten Gerichts zu verbessern und die Unduldsamkeit gegenüber allen Verletzungen des materiellen und prozessualen Rechts zu erhöhen. Bei der Untersuchung und Korrektur der einzelnen Entscheidungen müsse stärker darauf geachtet werden, daß zugleich alles unternommen wird, um jeglichen Mängeln in der gerichtlichen Tätigkeit in Zukunft von vornherein zu begegnen. Eine Plenartagung des Obersten Gerichts im März 1967 beschäftigte sich eingehend mit der Erhöhung der Gerichtskultur, insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen.5 Dabei wurden u. a. folgende Fragen erörtert: die Vorbereitung der Richter, Schöffen und Protokollanten auf die Verhandlung, die Auswahl und Ausgestaltung des Verhandlungsraums, die exakte Feststellung der Wahrheit, die Ladung der zur Überwindung der Ursachen der Rechtsverletzungen tatsächlich erforderlichen Personen, die sorgfältige Beachtung der prozessualen Vorschriften, die sachliche und 3 Der Profest entspricht hier etwa dem Kassationsantrag im Recht der DDR. 4 Bulletin "des Obersten Gerichts der UdSSR 1968, Heft 1, S. 6 ff. 5 Bulletin 1967, Heft 2, S. 6 ff. Eine Übersetzung des Berichts über diese Plenartagung in der Zeitung „Istwestija“ ist ih „Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz“ 1967, Heft 8/9, S. 52 f., veröffentlicht. 534;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 534 (NJ DDR 1969, S. 534) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 534 (NJ DDR 1969, S. 534)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit verantwortlich ist. Das wird im Organisationsaufbau Staatssicherheit in Einheit mit dem Prinzip der Einzelleitung, dem. Schwerpunktprinzip und dem Linienprinzip verwirklicht. Terror Vesensäußerung des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und gegen das sozialistische Lager. Umfassende Informierung der Partei und Regierung über auftretende und bestehende Mängel und Fehler auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten und Hausordnungen bei den Strafgefangenenkommandos, Nachweisführung über Eingaben und Beschwerden, Nachweisführung über Kontrollen und deren Ergebnis des aufsichtsführenden Staatsanwaltes.

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