Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 523

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 523 (NJ DDR 1969, S. 523); Kommentare zum neuen Strafrecht Dr. HORST BEIN, wiss. Oberassistent an der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Dr. CHRISTIAN KOR1STKA, wiss. Oberassistent an der Sektion Kriminalistik der Humboldt-Universität Berlin Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Oberrichter am Obersten Gericht Bemerkungen zum Lehrkommentar des Strafprozeßrechts Mit dem Lehrkommentar zur Strafprozeßordnung liegt nunmehr zu einem wichtigen neuen Gesetz ein repräsentatives Erläuterungswerk vor, dessen 12 Autoren namhafte Wissenschaftler und Praktiker auf dem Gebiet des Strafprozeß rechts sind1 2. Bei der Kommentierung konnten wie es im Vorwort des Kommentars heißt die vielfältigen und wertvollen Hinweise aus der Diskussion des Gesetzentwurfs genutzt werden. Außerdem wurden die bei der Anwendung der StPO von 1952, insbesondere in Durchsetzung des Rechtspflegeerlasses des Staatsrates gesammelten Erfahrungen verwertet. Den Autoren kamen dabei auch ihre eigenen Erkenntnisse als Mitglieder der Gesetzgebungskommission StPO zugute. In der DDR sind schon früher einige Kommentare erschienen (z. B. zum FGB, zum LPG-Gesetz, zum Vertragsgesetz); bei der vorliegenden Publikation handelt es sich jedoch um den ersten Kommentar auf dem Gebiet der Strafgesetzgebung. Die Verfasser standen daher vor der schwierigen Aufgabe, das Material erstmalig sowohl von der inhaltlichen als auch von der methodischen Seite her zu gestalten. Außerdem war die Zeitspanne zwischen dem Erlaß der neuen StPO und der Fertigstellung des Kommentars sehr begrenzt, so daß noch keinerlei Erfahrungen aus der Anwendung des neuen Gesetzes verarbeitet werden konnten. Trotzdem ist es den Verfassern gelungen, die wesentlichsten Grundzüge des neuen Gesetzes in durchaus instruktiver Weise zu interpretieren. Natürlich kann der Kommentar auf viele Fragen, die bei der Anwendung der neuen StPO in der Praxis auftauchen, noch keine oder keine endgültige Antwort geben. So ist es nicht verwunderlich, daß solche Fragen, zu denen es schon auf der Grundlage der StPO von 1952 Publikationen gab oder die in der Diskussion des StPO-Entwurfs eine besondere Rolle spielten, relativ umfangreich behandelt werden. Dagegen sind Fragen, die grundlegende Neuerungen gegenüber der bisherigen StPO und deren Auslegung betreffen, nicht immer ausführlich genug dargelegt. Vielleicht wäre es nützlich gewesen, diejenigen Kommentarstellen, zu denen noch Erfahrungen gesammelt Werden müssen, zu kennzeichnen, damit der Leser überblicken kann, was gesicherte Erkenntnis, was Problem und was Diskussionsmeinung ist. Zur Erfüllung der Grundaufgabe eines Kommentars, nämlich 1. den, Leser präzise und instruktiv über Inhalt, Sinn und Zweck sowie Auslegungs- und Anwendungsweise einer Norm zu informieren und 2. das theoretische und praktische Für und Wider komplizierter Fragen aufzuwerfen, 1 Strafprozeßrecht der DDR, Lehrkommentar zur StPO der DDR vom 12. Januar 1968. Ausgearheitet von einem Kollektiv unter Leitung von Dozent Dr. Karl-Heinz Beyer (Leipzig) und herausgegeben vom Ministerium der Justiz. Staatsverlag der DDR, Berlin 1968. 544 Seiten; Preis: 10 M. Seitenangaben im Text beziehen sich auf diesen Kommentar. 2 Inzwischen ist auch der Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Berlin 1969, erschienen. sind verschiedene Wege denkbar. Die Verfasser bevorzugten einen Mittelweg zwischen Lehrbuch und Kommentar. Damit füllt der Kommentar in bestimmten Teilen die Lücke aus, die sich daraus ergibt, daß bisher noch kein Hochschullehrbuch des Strafprozeßrechts existiert. Gleichzeitig wird eine formale Darlegung der Probleme einzelner Bestimmungen vermieden. Diese Methode der Kommentierung hat allerdings auch einige Nachteile, die sich in manchen Abschnitten in einer relativ stark redundanten Darstellung, einer relativ statischen Form und einer nicht immer in die Tiefe gehenden Behandlung der Probleme äußern. Beispielsweise sagen einige Autoren zunächst relativ viel Allgemeines zur Bedeutung der jeweiligen Norm, während sie zu den Problemen der Gesetzesauslegung nicht immer in ausreichender Weise Stellung nehmen. Trotz dieser Unvollkommenheiten kann insgesamt festgestellt werden, daß der Lehrkommentar für die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane eine gute Arbeitsgrundlage ist. Er wird auch die Wissenschaftler und Studenten in ihrer Lehr- bzw. Lerntätigkeit unterstützen und somit zum besseren Verständnis der neuen, sozialistischen Strafgesetze beitragen. Der Wert des Kommentars wird noch dadurch erhöht, daß er ein 92 Seiten umfassendes Sachregister, ein nach Kapiteln aufgegliedertes Verzeichnis der heute noch verwertbaren einschlägigen Literatur, das Einführungsgesetz zum StGB und zur StPO, die 1. DVO zum EGStGB/StPO - Verfolgung von Verfehlungen sowie die 1. DB zur StPO enthält. Unsere folgenden Bemerkungen zu einzelnen Fragen des Kommentars stützen sich teilweise auf Ergebnisse der Rechtsprechung des Obersten Gerichts und auf Diskussionen, die in den zentralen Rechtspflegeorganen und von Vertretern der Rechtswissenschaft geführt wurden. Zu den Allgemeinen Bestimmungen für Ermittlungs- und gerichtliches Verfahren Im ersten Kapitel werden die Grundsatzbestimmungen der neuen StPO behandelt. Diese Kommentierung ist u. E. gut gelungen. Die Verfasser haben es verstanden, hier klar und instruktiv alles Wesentliche zum Ausdruck zu bringen. Im Unterschied dazu enthält das zweite Kapitel (Allgemeine Bestimmungen für das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren) eine Reihe von Unvollkommenheiten, von denen im folgenden nur die wichtigsten behandelt werden sollen. Bei der Behandlung der Beweisführungspflicht gemäß § 22 StPO gehen die Autoren auf verbotene Vernehmungsmethoden . ein. Sie erklären hier aber lediglich, daß die Anwendung von Zwangsmitteln gemäß § 243 StGB strafbar sei (S. 54). Der sozialistische Staat und seine Organe lehnen jedoch eine ganze Reihe weiterer Vernehmungsmethoden als mit den Anschauungen sozialistischer Moral und Rechtsstaatlichkeit unvereinbar ab. Das sind all jene, die die freie Willensbestimmung des Vernommenen erheblich beeinträchtigen, die insbesondere auch falsche Aussagen hervorrufen können.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 523 (NJ DDR 1969, S. 523) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 523 (NJ DDR 1969, S. 523)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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