Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 519

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 519 (NJ DDR 1969, S. 519); Zu Problemen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den Rechtspflegeorganen Der Zentralvorstand der Gewerkschaft der Mitarbeiter der Staatsorgane und der Kommunalwirtschaft hat vor einiger Zeit mit den Vorsitzenden der Kommissionen Rechtspflegeorgane bei den Bezirksvorständen der Gewerkschaft und in Anwesenheit von leitenden Mitarbeitern des Generalstaatsanwalts der DDR, des Obersten Gerichts und des Ministeriums der Justiz eine Beratung über Probleme der Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit im Bereich der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate durchgeführt. Als Ergebnis dieser Beratung wurde eine Stellungnahme erarbeitet, die Antwort auf viele Fragen der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane gibt. Wir veröffentlichen im folgenden einen längeren Auszug aus der Stellungnahme. D. Red. I Die Forderung der 9. Plenartagung des Zentralkomitees der SED, daß die sozialistische Gemeinschaftsarbeit integrierender Bestandteil der staatlichen Führungstätigkeit sein muß, trifft auch für die Rechtspflegeorgane vollinhaltlich zu. Sie muß dazu beitragen, die volle Übereinstimmung zwischen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, dem Ausbau und der Vervollkommnung des sozialistischen Rechts sowie der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege ständig herzustellen. Sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen Rechtspflege- und Sicherheitsorganen, anderen staatlichen und gesellschaftlichen sowie wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen ist lebendiger Ausdruck der Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie, die Hauptform zur Erreichung hoher gesellschaftlicher Effektivität. Das erfordert, mit Hilfe der Gewerkschaftsorganisation in allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariaten zu erreichen, daß das aufgabenbezogene und komplexe Zusammenwirken durchgesetzt und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit fester Bestandteil der staatlichen Leitungstätigkeit wird. Eine der Hauptaufgaben der Rechtspflegeorgane ist es, die Erfordernisse der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen immer wirksamer in die Organisierung des gesellschaftlichen Lebens durch die Volksvertretungen zu integrieren sowie immer breitere Kreise der Werktätigen in die Entwicklung einer höheren gesellschaftlichen Wirksamkeit des Kampfes gegen alle Rechtsverletzungen heranzuführen. II II Auf der Grundlage der gemeinsamen Orientierung der Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane und des Zentralvorstandes zeigen die bisherigen Erfahrungen, daß sich die sozialistische Gemeinschaftsarbeit auf folgende Schwerpunkte konzentriert: Herausarbeitung und Lösung komplexer Aufgaben mit höchstem gesellschaftlichem Nutzen (z. B. Heraus- arbeitung eines umfassenden Systems des gesellschaftlichen Kampfes gegen Kriminalität und andere Rechtsverletzungen in Theorie und Praxis durch sozialistische Arbeitsgemeinschaften); vorbildliche Initiativen bei der Vorbereitung und Realisierung zentraler und territorialer Rationalisierungs-, maßnahmen; hervorragende Ergebnisse bei der Vorbereitung und Anwendung wissenschaftlicher Leitung'smethoden; konkrete Ergebnisse mit hohem gesellschaftlichem Nutzen bei der Gestaltung der Organisation der Arbeit; systematische und kontinuierliche Auswertung, Verallgemeinerung und Durchsetzung fortschrittlicher Erfahrungen ; Entwicklung der sozialistischen Hilfe. $ Dabei zeigt sich, daß die Bildung von sozialistischen Arbeitsgemeinschaften zur komplexen Lösung staatlicher Schwerpunktaufgaben eine den spezifischen Aufgaben der Rechtspflegeorgane entsprechende Form der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit ist. Auf zentraler Ebene konzentriert sich diese Form der Gemeinschaftsarbeit u. a. auf prognostische Tätigkeit für die verschiedensten Rechtsgebiete, Verbesserung der Wirksamkeit der einheitlichen Leitung aller Rechtspflegeorgane bei der Anwendung des neuen Straf- und Strafprozeßrechts, Erarbeitung von Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung von Straftaten einschließlich ihrer Ursachen, begünstigenden Bedingungen und Faktoren, rechtswissenschaftliche Forschungsaufgaben, Sicherung einer effektiveren Aus- und Weiterbildung der Kader für die Rechtspflege, Entwicklung einer durchgängigen rationellen Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane. Erfahrungen in den Bezirken und Kreisen besagen, daß sich die sozialistische Gemeinschaftsarbeit in folgender Richtung entwickelt: Komplexe Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen in den Städten, Kreisen und Bezirken in sozialistischer Gemeinschaftsarbeit zwischen den Gerichten, Staatsanwaltschaften, den Volkspolizeiorganen, den örtlichen Organen der Staatsmacht und den gesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage staatlicher Programme für Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Territorium, Mitwirkung .der Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane in den Ständigen Kommissionen Inneres, Volkspolizei und Justiz der örtlichen Volksvertretungen, Entwicklung sozialistischer Geroeinschaftsbeziehungen zwischen der Volkspolizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht nach dem Merseburger Beispiel mit dem Ziel: Verbesserung der politisch-ideologischen Führungstätigkeit, Entwicklung neuer wirksamer Methoden der Öffentlichkeitsarbeit, konsequente und richtige Anwendung der neuen Strafgesetze, Bekämpfung der Schwerpunkte der Kriminalität im Rahmen der staatlichen Vorbeugungsprogramme, Erhöhung der Qualität der Arbeit bei der beschleunigten Erledigung von Verfahren, effektive und differenzierte Mitwirkung der gesellschaftlichen Kräfte. Es ist erforderlich, die Erfahrungen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet des Strafrechts auch auf das Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht anzuwenden und auf die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten zu erstrecken. Die in den gemeinsamen Hinweisen der Leiter der zentralen Rechtspflegeorgane und des Präsidiums des Zen- 519;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 519 (NJ DDR 1969, S. 519) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 519 (NJ DDR 1969, S. 519)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden müssen in der Lage sein, in allen Situationen rieh tig zu reagieren und zu handeln. Eine sachliche, kritische, kämpferische Atmosphäre in allen Kollektiven trägt entscheidend dazu bei, unsere Potenzen noch wirksamer im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der operativen Bearbeitung erlangten Ergebnisse zur Gestaltung eines Anlasses im Sinne des genutzt werden. Die ursprüngliche Form der dem Staatssicherheit bekanntgewordenen Verdachtshinweise ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu erkennen ist, zu welchen Problemen die Argumente des Gegners aufgegriffen und verbreitet werden, mit welcher Intensität und Zielstellung dies geschieht.

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