Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 517

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 517 (NJ DDR 1969, S. 517); 'sung gefunden. Dort wurde ein einfaches und übersichtliches, auf die entscheidenden Informationslinien konzentriertes Modell geschaffen, das wegen seiner Einfachheit besticht. Es enthält: die Informationsbeziehungen zur Betreuung kriminell Gefährdeter (beim Gericht ist auch die Übermittlung der Erfahrungen aus der Familienrechtsprechung mit einbezogen); das konkretisierte Modell zur Kontrolle der Strafenverwirklichung, in das die Schöffen- und andere ge-gesellschaftliche Kräfte einbezogen sind und das auf die Stadt Merseburg sowie die Leuna- und Buna-Werke konzentriert ist; die Informationsbeziehungen zur wirksamen Bekämpfung der Jugendgefährdung in der Stadt Merseburg sowie in den Buna-Werken (hier geht es insbesondere darum, die Werkleiteranordnung zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zu vervollkommnen und die Kriminalitätsvorbeugung zum Bestandteil der Brigadearbeit zu machen sowie die Beziehungen vom Betrieb zum Wohngebiet auszubauen) ; die Informationsbeziehungen zur wirksamen Bekämpfung der Jugend-, Rückfall- und Alkoholkriminalität; die Informationen zu und von territorialen Schwerpunkten und gesellschaftlichen Organisationen. An der Spitze der Verpflichtungen zur Sicherung einer exakten Anwendung des neuen, sozialistischen Strafrechts stand die gewissenhafte Vorbereitung aller Mitarbeiter auf diese neue Aufgabe. Neben den zentralen Lehrveranstaltungen wurden dazu in den Kreisen die unterschiedlichsten Formen und Methoden angewandt, wie Aktivtagungen, gemeinsame Dienstbesprechungen, Problemdiskussionen mit Richtern, Staatsanwälten und Kriminalisten u. a. m. Die weitere Erhöhung der Qualität der Rechtsprechung bei gleichzeitiger wesentlicher Beschleunigung der Verfahren stand im Mittelpunkt aller Verpflichtungen, weil hier das Zurückbleiben am deutlichsten sichtbar wurde. Wenn auch anfangs manchmal die Frage: „Qualität oder Beschleunigung?“ gestellt wurde, so wurde insbesondere durch den organisierten Erfahrungsaustausch mit dem Kreis Merseburg doch bald klar, daß gerade durch die konsentrierte Arbeit auch die Qualität in allen Verfahrensstadien verbessert werden kann. Das zeigte sich auch in der besseren Aufdeckung und Aufklärung der Kriminalität sowie in der Ermittlung ihrer konkreten Ursachen und Bedingungen und an den damit verbundenen Maßnahmen der Gesetzlichkeitsaufsicht. Bei der Kriminalpolizei wurde erkannt, daß eine echte und dauerhafte Verbesserung der Arbeit nur erreicht wird, wenn nach gründlicher Einschätzung eines Sachverhalts die sich daraus ergebenden Ermittlungshandlungen zielklar und rationell geführt werden. Der Umfang der Ermittlungshandlungen und die Methodik des Herangehens werden jetzt unterschiedlich nach der Kompliziertheit und dem Umfang der Straftat bestimmt. In jedem Verfahren werden individuelle Fristen gesetzt und wird bei umfangreicheren Verfahren durch Zwischenfristen eine ständige und exakte Kontrolle und Hilfe durch die Leitungskräfte gesichert. Gleichzeitg mit der Beschleunigung konnte die Qualität der Bearbeitung von Strafsachen erhöht werden. Das spiegelt sich auch in den Rückgaben durch die Staatsanwaltschaft an die Volkspolizei wider. Betrugen sie im III. Quartal 1968 noch 3,3 %, so sanken sie im IV. Quartal 1968 auf 2,9 % und im I. Quartal 1969 auf 2,4 % aller Strafsachen. Der Qualitätskontrolle der Rechtsprechung durch die Gerichte wurde durch kollektive Einschätzung größere Beachtung geschenkt. Sie erfolgte auch an Hand von Auswertungsbogen aller Kreisgerichtsentscheidungen durch das Bezirksgericht, das dadurch zugleich eine schnelle und umfassende Übersicht über alle Probleme des neuen Strafrechts erhielt. Auf dieser Grundlage und durch zum Teil gemeinsame operative Untersuchungen konnte in Übereinstimmung mit dem Bezirksstaatsanwalt im Plenum des Bezirksgerichts Anfang dieses Jahres eingeschätzt werden, daß die Rechtsprechung weiter verbessert wurde. Dadurch, daß das Beschleunigungsprinzip in der Leitungstätigkeit ständig beachtet wird, gelang es, die Durchlaufzeiten und Bestände in Strafsachen weiter zu senken. Mehr als die Hälfte aller Strafverfahren wird heute innerhalb von vier Wochen nach der Tat erledigt; ein geringer Teil der Strafverfahren, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wurde als beschleunigte Verfahren abgeschlossen8. Tendenzen, beschleunigte Verfahren zur Senkung der Arbeitsreste durchzuführen, sind inzwischen überwunden. Auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts wurden ebenfalls wertvolle Verpflichtungen übernommen, die sich hauptsächlich auf die Beschleunigung konzentrieren. Das wichtigste Ergebnis auf diesem Gebiet ist, daß neben der erheblichen Senkung der Arbeitsvorräte in Strafsachen in den letzten zweieinhalb Jahren im Bezirk auch in C-Sachen ein Rückgang der Arbeitsvorräte um etwa 300 und in F-Sachen um etwa 400 Sachen erreicht worden ist. Dieses Ergebnis ist um so höher zu bewerten, als im Jahre 1968 auch alle Zivil- und Familienrichter längere Zeit mit der Vorbereitung auf das neue Strafrecht beschäftigt waren und darüber hinaus die Eingänge in F-Sachen von 7 877 im JafiTe 1967 auf 8 241 im Jahre 1968 weiter angestiegen sind. Auch die Bearbeitungsfristen konnten erheblich verkürzt werden. So wurden z. B. im Bezirksdurchschnitt in den Monaten März, April und Mai 52,3 % aller F-Sachen in 30 Tagen (davon 30 % in 21 Tagen) abgeschlossen; in C-Sachen waren es 54,6 %. Durch die Konzentration und Beschleunigung der Verfahren konnte die freiwerdende Zeit genutzt werden, um die Qualität der Arbeit zu erhöhen. Die Mitarbeiter der Kriminalpolizei nutzten sie für die bessere Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten, die qualitativ bessere Bearbeitung der Verfahren und die vorbeugende Arbeit8. Staatsanwälte und Richter können wirksamer ihre Aufgaben gegenüber den gesellschaftlichen Gerichten wahrnehmen. Ein Teil der freigewordenen Zeit wird auch für die eigene Qualifizierung genutzt. Eine wichtige Verpflichtung haben die Kreise Halle, Sangerhausen, Bernburg u. a. übernommen. Zur wissenschaftlichen Erfassung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten wird von allen Organen ein einheit- 8 Allerdings konnte ln den letzten Wodien in geeigneten Fällen oft kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden, weil die Strafregisterauszüge nicht rechtzeitig Vorlagen. Zu überlegen wäre, ob im zentralen Strafregister ein schnellerer Durchlauf erreicht werden kann. B In größeren Volkspolizeikreisämlern ist man dazu übergegangen, die Kräfte des Arbeitsgebiets, das bekannte Straftaten untersucht, anders zu gruppieren. In diesen Kreisen befassen sich einige Mitarbeiter ausschließlich mit der Aufklärung von Straftaten mit unbekanntem Täter. Dadurch wird der Arbeitsrhythmus, der sonst von Sofortmaßnahmen ständig unterbrochen ivird, bei den Mitarbeitern, die Straftaten mit bekanntem Täter bearbeiten, besser gewährleistet. Andererseits können sich die Kräfte, die Straftaten mit unbekanntem Täter bearbeiten, konzentrierter mit der Durchführung der Sofortmaßnahmen befassen und zielgerichtet solche Maßnahmen wie. Tatortsicherung und -besichtigung, Alibiüberprüfung, Analyse der Fersonenbewegung, Zeugenermittlung usw. durchführen. 517;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 517 (NJ DDR 1969, S. 517) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 517 (NJ DDR 1969, S. 517)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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