Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 512

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 512 (NJ DDR 1969, S. 512); Stand der Entwicklung des Kindes Rechnung zu tragen. Für die zu treffende Entscheidung ist es auch unbeachtlich, ob möglicherweise in Vorbereitung und Durch-, führung der Zuführung des Kindes pädagogische Fehler gemacht worden sind. Maßgeblich ist allein die ernst zu nehmende ablehnende Reaktion des Mädchens auf alle Maßnahmen, die eine Herauslösung aus ihrer gegenwärtigen Umgebung zum Ziele haben. Dem Kreisgericht ist daher zu folgen, wenn es bei seiner Entscheidung von der z. Z. gegebenen Sachlage ausging und die seelische Belastung des Kindes so einschätzte, daß im Interesse des Kindes und zur Abwendung der ihm drohenden psychischen Gefahr auf Abänderung der Erziehungsrechtsentscheidung zu erkennen war. Wie sich aus dem beigezogenen Gutachten ergibt, würde eine zwangsweise Zuführung des Kindes zum Verklagten mit Sicherheit psychische Schäden bei dem Kind auslösen und die Gefahr einer neurotischen Fehlentwicklung heraufbeschwören. Eine solche Entwicklung des Kindes würde aber dem Grundgedanken der Rechtsprechung in Erziehungsrechtsentscheidungen direkt zuwiderlaufen, da bei den Entscheidungen über das Erziehungsrecht immer das Wohl des Kindes ausschlaggebend sein muß, was letztlich auch im Interesse der Eltern liegt. Auch unter Berücksichtigung der vom Gutachter eingeräumten Möglichkeit, daß das Kind den gegenüber dem Vater vorhandenen Widerstand allmählich überwinden kann, wäre es unvertretbar, auf Grund einer so vagen Möglichkeit deren Realisierung zudem eine lange Zeit beanspruchen würde das Kind weiter zu belasten. Dabei ist auch zu beachten, daß wegen des fortschreitenden Lebensalters des Kindes eher mit einer Verstärkung seiner jetzigen Haltung zu rechnen ist. Unter den gegebenen Umständen ist daher nicht zu erwarten, daß sich bei dem Kind in absehbarer Zeit eine andere innere Einstellung zum Vater entwickeln könnte. Der Mutter des Kindes war bei der Entscheidung über das Erziehungsrecht die Erziehungstüchtigkeit nicht schlechthin abgesprochen worden. Der Verklagte war lediglich als der Geeignetere für die Ausübung des Erziehungsrechts angesehen worden, wobei auch das Verhalten der Mutter in der Ehe im Zusammenhang mit den für das Kind entstandenen Auswirkungen gewürdigt wurde. Sie ist damit grundsätzlich als geeignet anzusehen, das Erziehungsrecht auszuüben. Sie hat auch bisher verantwortungsbewußt für die Entwicklung des Mädchens gesorgt, guten Kontakt zur Schule gehalten und selbst pädagogische Erfahrungen aus ihrer Mitwirkung im Elternbeirat gesammelt. Zwischen ihr und dem Kind besteht ein für die Wirksamkeit erzieherischer Maßnahmen und Anordnungen höchst bedeutsames Vertrauensverhältnis. Es kann auch festgestellt werden, daß sich die Mutter im Rahmen des ihr Zumutbaren für die Erhaltung der Verbindung des Kindes zum Vater eingesetzt hat. Im Interesse der weiteren Entwicklung des Kindes ist daher den Eltern zu empfehlen, eine für alle Beteiligten geeignete Umgangsregelung zu finden, so daß die zum Vater bestehenden Kontakte des Kindes gefördert und gefestigt werden. Buchumschau Prof. Dr. Herbert Marr/'Otto Bresser/ Dr. Günter Jäger/Ernst YVittkopf: Zur Bekämpfung der Kriminalität im Bauwesen Ministerium des Innern Publikationsabteilung , Berlin 1968; 143 Seiten; Preis: 3,40 M. In bestimmten Wirtschaftszweigen weisen Straftaten typische Besonderheiten auf, die insbesondere in ihren Bedingungen und Begehungsweisen sichtbar werden. Die Kenntnis solcher Besonderheiten erleichtert die Untersuchung derartiger Straftaten und ist eine wesentliche Voraussetzung, um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Täter festzustellen und eine wirkungsvolle Verhütung auf dem jeweiligen speziellen Gebiet zu organisieren. Eben unter diesem Gesichtspunkt der Spezifik behandeln die Verfasser die wesentlichsten Erscheinungsformen der Kriminalität im Bauwesen. Dabei konzentrieren sie sich auf die Bedingungen und Begehungsweisen solcher Straftaten. Das Anliegen der Autoren ist es, die Notwendigkeit einer komplexen Kriminalitätsbekämpfung auf diesem Gebiet nachzuweisen. Deshalb gehen sie besonders auf die enge -Verbindung ein, die zwischen den spezifischen Kriminalitätsbedingungen im Bauwesen und den Möglichkeiten ihrer Beseitigung besteht. Diesem Anliegen entspricht auch der Aufbau der Broschüre. Einleitend wird der Leser über die wichtigsten ökonomischen Aufgaben des Bauwesens informiert. In den folgenden Abschnitten werden dann abweichend von allen bisherigen Publikationen die Erscheinungsformen der Kriminalität nicht nach den Deliktsarten, sondern nach ihrem Auftreten in den einzelnen Stadien des Bauablaufs (Investitionsvorberei-tung, Projektausarbeitung, Bauausführung und Rechnungslegung) behandelt. Auch diese Abschnitte enthalten eine kurze Schilderung des jeweiligen ökonomischen Prozesses und der damit zusammenhängenden technischen Fragen. Der Leser erhält dadurch Einblick in Probleme. die ihm zumeist nicht genügend bekannt sind. Dazu trägt auch eine Erläuterung der wuchtigsten Fachbegriffe im Anhang bei. Eine große Hilfe für den Leser ist es auch, daß in der Broschüre die gesetzlichen Bestimmungen angegeben sind, nach denen die ökonomischen Prozesse zu gestalten sind. An zahlreichen Beispielen wird verdeutlicht, welche Straftaten mit welchen Gesetzesverletzungen im Zusammenhang stehen können. Diese Ausführungen helfen den Praktikern, die Bedingungen von Straftaten im Bamvesen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Täters besser zu erkennen, und geben ihnen gute Anregungen, wie in diesem volkswirtschaftlich wichtigen Bereich -ein wirkungsvolles System zur Ver- hütung von Rechtsverletzungen entwickelt werden kann. An die Darlegung der möglichen Gesetzesverletzungen in den einzelnen Baustadien schließen sich Hinweise für die Untersuchungstätigkeit an. Für typische Verlustquellen und Schadensfälle wird eingehend herausgearbeitet, welche Erscheinungen als Anhaltspunkte für mögliche Straftaten angesehen werden können und durch vrelche Maßnahmen eine bessere Aufdeckung latenter Kriminalität möglich ist. Wertvolle Anregungen werden in diesem Zusammenhang auch für die Auftragserteilung an Gutachter und Experten und für die Beratung von Fachfragen mit diesem Kreis von Sachkundigen vermittelt. Die Broschüre ist das Ergebnis einer echten Gemeinschaftsarbeit von Wissenschaftlern und Praktikern, wobei wie die Verfasser selbst betonen Ökonomen, Juristen und Kriminalisten gleichermaßen an der Ausarbeitung beteiligt waren. Sie wurde vor dem Inkrafttreten des neuen Strafrechts geschrieben. Inzwischen sind auch einige gesetzliche Regelungen, die das Bauwesen betreffen, weiterentwickelt worden. Die Verfasser empfehlen deshalb dem Leser zu Recht, die Rechtsprechung und die laufenden Publikationen aufmerksam zu verfolgen. Günther Tenner, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR 512;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 512 (NJ DDR 1969, S. 512) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 512 (NJ DDR 1969, S. 512)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungensowoh bei großen Teilen der Bevölkerung als aucti bei speziell von ihm anvisierten Zielgruppen oder Einzelpersonen, besonders zum Zwecke der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die in sonstiger Weise an der Ausschleusung von Bürgern mitwirkten Personen, die von der oder Westberlin aus widerrechtlich in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik, Kontakttätigkeit und Stützpunkttätigkeit, des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie beim Erkennen der Hauptangriff spunkte, der Methoden des Gegners sowie besonders gefährdeter Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich.

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