Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 481

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 481 (NJ DDR 1969, S. 481); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT NR. 16/1969 2. AUGUSTHEFT 7 Dr. habil. CLAUS J. KREUTZER, Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht in der Arbeitsgruppe Staats- und Wirtschaftsrecht beim Ministerrat der DDR Weiterentwicklung des sozialistischen Wirtschaftsrechts Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in seiner Gesamtheit erfordert auch die vollständige Ausarbeitung eines Systems der sozialistischen Gesetze und Normen der staatlichen Ordnung. Das ergibt sich aus der grundlegenden Bedeutung des Rechts als Instrument des sozialistischen Staates zur Organisierung und Leitung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaftsordnung1. In seinen Ausführungen über die Weiterentwicklung des sozialistischen Rechtssystems hob Walter Ulbricht hervor, daß es nun, nachdem das Staatsrecht der DDR und solche sozialistischen Gesetzeswerke wie das Arbeitsrecht, das Familienrecht und das Strafrecht ausgearbeitet wurden, darauf ankomme, das sozialistische Wirtschafts'recht und das Zivilrecht auszuarbeiten2. Der Auftrag, das sozialistische Wirtschaftsrecht zu schaffen, wurde auf dem VII. Parteitag der SED als Bestandteil der Aufgabe, das ökonomische System des Sozialismus zu gestalten, erteilt3 und in der neuen, sozialistischen Verfassung der DDR (Art. 12 Abs. 2) verankert4. Inzwischen hat der Ministerrat der DDR die erforderlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Wirtschaftsrechts beschlossen. Aufgaben des sozialistischen Wirtschaftsrechts Die Aufgaben, die der sozialistische Staat zu erfüllen hat. bestimmen auch die des sozialistischen Wirtschafts-reehts. Es ist als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Rechts wie dieses in seiner Gesamtheit „zugleich Ausdruck und Instrument der historischen Mission der Arbeiterklasse und ihrer Verwirklichung durch die sozialistische Staatsmacht“5 6. 1 Vgl. W. Ulbricht, „Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“. NJ 1968 S. 641 fl. (648). 2 W. Ulbricht, a. a, O. 3 vgl. W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus, Berlin 1967, S. 131. 4 Vgl. Verfassung der DDR, Dokumente / Kommentar, Berlin 1969, Bd. 1, S. 360; Spitzner, „Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts bei der weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems j3es Sozialismus“, Sozialistische Demokratie Nr. 29 vom 19. Juli 1968, Beilage, S. 3; Supranowitz, „Einige gesetzgeberische Aufgaben bei der weiteren Gestaltung des Wirtschaftsrechts“, NJ 1966 S. 513 ff. 6 W. Ulbricht, „Die Rolle des sozialistischen Staates a. a. O., S. 049. Die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus unter rascher Entfaltung der sozialistischen Produktivkräfte in der wissenschaftlich-technischen Revolution bedingt objektiv das Wachsen der Rolle des sozialistischen Staates als politisches Machtorgan der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse. Sowohl der zuverlässige Schutz der DDR und der sozialistischen Errungenschaften des Volkes als auch die wissenschaftliche Planung und Leitung der gesellschaftlichen, ökonomischen und geistig-kulturellen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung erfordern die Stärkung des sozialistischen Staates und neue Formen der Verwirklichung seiner Funktionen, Dem sozialistischen Wirtschaftsrecht als einem seiner Instrumente kommt hierbei in mehrfacher Hinsicht große Bedeutung zu. Das sozialistische Wirtschaftsrecht ist in besonderer Weise mit dem Kernstück des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, dem ökonomischen System, verbunden. Das sozialistische Wirtschaftsrecht hat auf der Grundlage der Verfassung bei der Schaffung und komplexen Anwendung des ökonomischen Systems des Sozialismus die Aufgabe, die zentrale staatliche Planung und Leitung des volkswirtschaftlichen Entwicklungsprozesses unter schöpferischer und eigenverantwortlicher Mitwirkung der Betriebe und örtlichen Staatsorgane rechtlich zu gestalten. Seine Funktion besteht hierbei vor allem darin, diejenigen Regelungen des ökonomischen Systems in den vielseitigen Wechselbeziehungen und im Ineinandergreifen der einzelnen Teilsysteme der Volkswirtschaft bei Anwendung eines hohen Maßes an eigenverantwortlicher Planungs- und Führungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten und örtlichen Staatsorgane konsequent durchzusetzen, auf die sich die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems der Volkswirtschaft gründet. Für die Wirkungsweise des sozialistischen Wirtschaftsrechts ist daher nicht die Stellung des Betriebes in der sozialistischen Volkswirtschaft der konzeptionelle Ausgangspunkt, sondern stets die zentrale staatliche Planung und Leitung des Gesamtsystems der Volkswirtschaft, und zwar in organischer Verbindung mit der eigenverantwortlichen Planungs- und Leitungstätigkeit der sozia- 481;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 481 (NJ DDR 1969, S. 481) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 481 (NJ DDR 1969, S. 481)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu entwickeln und konkrete Festlegungen getroffen werden. Grundsätzlich muß sich Jeder Leiter darüber im klaren sein, daß der Ausgangspunkt für eine zielgerichtete, differenzierte politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen für und den Perspektivplanzeitraum sind deshalb konkrete und abrechenbare Maßnahmen besonders zur Durchsetzung und weiteren Qualifizierung dieser operativen Grundprozesse aufzunehmen.

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