Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 481

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 481 (NJ DDR 1969, S. 481); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT NR. 16/1969 2. AUGUSTHEFT 7 Dr. habil. CLAUS J. KREUTZER, Leiter der Abt. Wirtschaftsrecht in der Arbeitsgruppe Staats- und Wirtschaftsrecht beim Ministerrat der DDR Weiterentwicklung des sozialistischen Wirtschaftsrechts Die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in seiner Gesamtheit erfordert auch die vollständige Ausarbeitung eines Systems der sozialistischen Gesetze und Normen der staatlichen Ordnung. Das ergibt sich aus der grundlegenden Bedeutung des Rechts als Instrument des sozialistischen Staates zur Organisierung und Leitung des Aufbaus der sozialistischen Gesellschaftsordnung1. In seinen Ausführungen über die Weiterentwicklung des sozialistischen Rechtssystems hob Walter Ulbricht hervor, daß es nun, nachdem das Staatsrecht der DDR und solche sozialistischen Gesetzeswerke wie das Arbeitsrecht, das Familienrecht und das Strafrecht ausgearbeitet wurden, darauf ankomme, das sozialistische Wirtschafts'recht und das Zivilrecht auszuarbeiten2. Der Auftrag, das sozialistische Wirtschaftsrecht zu schaffen, wurde auf dem VII. Parteitag der SED als Bestandteil der Aufgabe, das ökonomische System des Sozialismus zu gestalten, erteilt3 und in der neuen, sozialistischen Verfassung der DDR (Art. 12 Abs. 2) verankert4. Inzwischen hat der Ministerrat der DDR die erforderlichen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Wirtschaftsrechts beschlossen. Aufgaben des sozialistischen Wirtschaftsrechts Die Aufgaben, die der sozialistische Staat zu erfüllen hat. bestimmen auch die des sozialistischen Wirtschafts-reehts. Es ist als Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Rechts wie dieses in seiner Gesamtheit „zugleich Ausdruck und Instrument der historischen Mission der Arbeiterklasse und ihrer Verwirklichung durch die sozialistische Staatsmacht“5 6. 1 Vgl. W. Ulbricht, „Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“. NJ 1968 S. 641 fl. (648). 2 W. Ulbricht, a. a, O. 3 vgl. W. Ulbricht, Die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR bis zur Vollendung des Sozialismus, Berlin 1967, S. 131. 4 Vgl. Verfassung der DDR, Dokumente / Kommentar, Berlin 1969, Bd. 1, S. 360; Spitzner, „Zu den Aufgaben des Wirtschaftsrechts bei der weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems j3es Sozialismus“, Sozialistische Demokratie Nr. 29 vom 19. Juli 1968, Beilage, S. 3; Supranowitz, „Einige gesetzgeberische Aufgaben bei der weiteren Gestaltung des Wirtschaftsrechts“, NJ 1966 S. 513 ff. 6 W. Ulbricht, „Die Rolle des sozialistischen Staates a. a. O., S. 049. Die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus unter rascher Entfaltung der sozialistischen Produktivkräfte in der wissenschaftlich-technischen Revolution bedingt objektiv das Wachsen der Rolle des sozialistischen Staates als politisches Machtorgan der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse. Sowohl der zuverlässige Schutz der DDR und der sozialistischen Errungenschaften des Volkes als auch die wissenschaftliche Planung und Leitung der gesellschaftlichen, ökonomischen und geistig-kulturellen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung erfordern die Stärkung des sozialistischen Staates und neue Formen der Verwirklichung seiner Funktionen, Dem sozialistischen Wirtschaftsrecht als einem seiner Instrumente kommt hierbei in mehrfacher Hinsicht große Bedeutung zu. Das sozialistische Wirtschaftsrecht ist in besonderer Weise mit dem Kernstück des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, dem ökonomischen System, verbunden. Das sozialistische Wirtschaftsrecht hat auf der Grundlage der Verfassung bei der Schaffung und komplexen Anwendung des ökonomischen Systems des Sozialismus die Aufgabe, die zentrale staatliche Planung und Leitung des volkswirtschaftlichen Entwicklungsprozesses unter schöpferischer und eigenverantwortlicher Mitwirkung der Betriebe und örtlichen Staatsorgane rechtlich zu gestalten. Seine Funktion besteht hierbei vor allem darin, diejenigen Regelungen des ökonomischen Systems in den vielseitigen Wechselbeziehungen und im Ineinandergreifen der einzelnen Teilsysteme der Volkswirtschaft bei Anwendung eines hohen Maßes an eigenverantwortlicher Planungs- und Führungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten und örtlichen Staatsorgane konsequent durchzusetzen, auf die sich die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems der Volkswirtschaft gründet. Für die Wirkungsweise des sozialistischen Wirtschaftsrechts ist daher nicht die Stellung des Betriebes in der sozialistischen Volkswirtschaft der konzeptionelle Ausgangspunkt, sondern stets die zentrale staatliche Planung und Leitung des Gesamtsystems der Volkswirtschaft, und zwar in organischer Verbindung mit der eigenverantwortlichen Planungs- und Leitungstätigkeit der sozia- 481;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 481 (NJ DDR 1969, S. 481) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 481 (NJ DDR 1969, S. 481)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie abgestimmte Belegung der Venvahrräume weitgehend gesichert wird daß die sich aus der Gemeinschaftsunterbringung ergebenden positiven Momente übe rwiegen. Besondere Gefahren, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die Außensioherung in Abhängigkeit von der konkreten Lage und Beschaffenheit der Uhtersuchungshaftanstalt der Abteilung Staatssicherheit herauszuarbeiten und die Aufgaben Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X