Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 467

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 467 (NJ DDR 1969, S. 467); Übereinstimmung mit der Auffassung der Gesellschaft für gerichtliche Medizin der DDR. Dieser absolute Grenzwert werde für die nächsten Jahre ja sogar Jahrzehnte Gültigkeit besitzen2. Mit den für die Feststellung der Schuld bei Verkehrsdelikten sehr wesentlichen Fragen der Voraussicht bzw. Voraussehbarkeit der Folgen uncl den Wechselbeziehungen zwischen den Elementen der fahrlässigen Schuld befaßte sich Richter Schröder (Oberstes Gericht). Ausgehend von der Pflicht des Kraftfahrers, alle diejenigen Verkehrsbedingungen vorauszusehen, die seine Fortbewegung zu beeinflussen oder zu stören vermögen, erläuterte Schröder die Voraussehbarkeit der Folgen je nach den verschiedenartigen Bedingungen des Verkehrsablaufs sowie nach den technischphysikalischen und subjektiven Bedingungen. Im Ergebnis seiner Ausführungen kam er zu dem Schluß, daß die Voraussicht der Folgen dann gegeben ist, wenn der Täter nicht mit Sicherheit alle wesentlichen Bedingungen des Fahrvorgangs, der Einzelwirkungen sowie der dynamischen, komplexen Entwicklungsmöglichkeiten zu übersehen vermag. Hinsichtlich der Beweisführung der Voraussicht der Folgen komme es darauf an, nicht nur die Vorstellung des Täters über das Ergebnis seiner Handlung zu berücksichtigen, sondern von der Erkenntnis unsicherer Handlungsbedingungen, die die Erwartung negativer Folgen einschließt, auszugehen. Auf die einzelnen Merkmale fahrlässigen Verhaltens und die Feststellung des Grades der Schuld ging Diplom-Psychologe Gabler (Medizinischer Dienst des Verkehrswesens der DDR Direktion Erfurt) ein. Er führte aus, daß die mit den Kriterien der Fahrlässigkeit zum Ausdruck gebrachten subjektiven Beziehungen des Täters zu seinen Pflichten im Verkehr und zu den Folgenmöglichkeiten nicht einfach als formal-psychologische Tatbestände zu begreifen seien, sondern in erster Linie als Erscheinungen des sozialen Integrationsstandes der sich entwickelnden Persönlichkeit im sozialistischen Gesellschaftssystem. Daher seien solche Merkmale unbewußter Pflichtverletzung wie „verantwortungslose Gleichgültigkeit“ und „disziplinlose Gewöhnung“ nicht nur als subjektive Bedingung, sondern auch nach ihren psychologischen Besonderheiten zu beurteilen. Bei den bewußten Pflichtverletzungen werde in der Praxis zu wenig beachtet, aus welcher Zielstellung und Motivation heraus sich der Täter zur pflichtwidrigen Handlung entschieden hat. Bei dieser Art der Entscheidung erkenne der Täter die Notwendigkeit zur Auseinandersetzung mit einer Verkehrssituation und stimme subjektiv der von ihm gewählten Verkehrsvariante zu, obwohl er sich darüber im klaren ist, daß er einen Pflichtverstoß begeht. Diese Fassung des Entscheidungsbegriffs ermögliche es, die bewußten Pflichtverletzungen noch differenzierter zu untersuchen, die,schuldbedingenden subjektiven Voraussetzungen nach allen Seiten aufzudecken und die erzieherische Wirkung des Strafverfahrens zu erhöhen, da bei Fahrlässigkeitsdelikten gerade die Entscheidung das Moment darstellt, an dem der Täter von seiner Schuld zu überzeugen ist. Einige Diskussionsredner nahmen zu Rechtsfragen des Beschlußentwurfs Stellung. So befaßte sich z. B. Obermedizinalrat Dr. Wolff (Medizinische Akademie Magdeburg) mit dem Tatbestandsmerkmal der „erheblichen Gesundheitsschädigung“ in § 196 Abs. 1 StGB. Anknüpfend an Diskussionen in der „Neuen Justiz“3, schlug er vor, die Folgen von Unfällen an Hand eines Formulars, 2 Vgl. dazu Kürzlnger/Neumann, „Die Auswirkungen des Alkohols auf die Fahrtüchtigkeit“, in diesem Heft. 3 Vgl. Wolfl, „Zum Begriff der schweren bzw. erheblichen Gesundheitsschädigung“, NJ 1968 S. 595; Neumann, „Nochmals: Zum Begriff der schweren bzw. erheblichen Gesundheitsschädigung“, NJ 1968 S. 621. Hans Glaser 14. Oktober 1919 - 16. Juni 1969 Kurz vor Vollendung seines 50. Lebensjahres verstarb völlig unerwartet Genosse Hans Glaser, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz. Hans Glaser absolvierte in den Jahren 1947/48 den 3. Richterlehrgang in Gera-Roschütz und schloß später erfolgreich das juristische Fernstudium ab. Er war zunächst Richter und Aufsichtsrichter und in den Jahren 1953 bis 1963 bei der damaligen Justizverwaltungsstelle des Ministeriums der Justiz in den Bezirken Gera und Halle als Hauptinstrukteur und stellvertretender Leiter tätig. Seit 1963 leitete er den Sektor Schulung im Ministerium der Justiz. Hier hat er sich große Verdienste bei der Erziehung, Aus- und Weiterbildung der juristischen und mittleren Kader in der Justiz erworben. Für seinen unermüdlichen Einsatz bei der Gestaltung der demokratischen und sozialistischen Justiz, insbesondere bei der Qualifizierung der Mitarbeiter in den Rechtspflegeorganen, wurde er u. a. mit der Verdienstmedaille der DDR und der „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege“ in Bronze geehrt. Mit Hans Glaser haben wir einen befähigten Juristen und pflichtbewußten Genossen verloren, dem wir stets ein ehrendes Gedenken bewahren werden. einer ärztlichen Bescheinigung, zu erfassen. Eine „erhebliche Gesundheitsschädigung“ sei anzunehmen, wenn bei dem Verletzten Knochenbrüche, Weichteilverletzungen mit Wunden, Ablederungen, Verbrennungen usw., Verstauchungen und Verrenkungen 1. bis 3. Grades, Rückenmarkverletzungen, Schädigungen von Sinnesorganen, Verletzungen von Brust- oder Bauchorganen, Mehrfachverletzungen oder ähnlich schwere Folgen eingetreten sind und eine ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung erforderlich ist. Dagegen seien sog. Bagatelltraumen (z. B. oberflächliche We.ich-teilquetschungen, Hautabschürfungen, leichte Prellung von Körperteilen), die nur vorübergehende Störungen der Gesundheit bedingen und etwa binnen 14 Tagen zur völligen Wiederherstellung der Gesundheit (Ar-beits- bzw. Schulfähigkeit) führen, nicht als erhebliche Gesundheitsschädigung zu betrachten. In seinem Schlußwort empfahl Präsident Dr. Toeplitz, über diese Nomenklatur und ihre praktische Anwendbarkeit im Kreise von Medizinern und Juristen weiter zu diskutieren. Bezirksgerichtsdirektor Frau Pfeuffer (Leipzig) beschäftigte sich mit der unbegrenzten Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis gemäß § 54 StGB'1. Diese Maßnahme sei nicht nur bei Verbrechen und besonders schweren Vergehen nach § 196 Abs. 3 StGB wie Neu-hof/Schmidt (NJ 1969 S. 171) meinen , sondern auch bei anderen schwerwiegenden Straftaten anwendbar. Die Dauer des Entzugs überhaupt hänge wesentlich vom Grad der Schuld des Täters und seinem bisherigen Verhalten in bezug auf die Sicherheit im Bahn-und Straßenverkehr ab. Deshalb sollten die Voraussetzungen für den Entzug der Fahrerlaubnis auf unbegrenzte Dauer genau geprüft werden. Gegen die verschiedentlich vertretene Auffassung, bei Fahrerlaubnisentzug gemäß § 54 StGB sei stets ein Hinweis im Eröffnungsbeschluß bzw. auf veränderte Rechtslage (§ 236 StPO) notwendig, äußerte Frau Pfeuffer Bedenken. Nach § 236 StPO sei die Notwendigkeit für einen rechtlichen Hinweis nur gegeben, wenn der Angeklagte nach einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß genannten Straftatbestand zu verurteilen ist. Wenn der Begriff „Straftatbestand“ auch nicht eng aus- 4 Vgl. dazu Osmenda/Kuntze, „Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeitsabgrenzungen bei Entzug der Fahrerlaubnis“, NJ 1969 S. 301 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 467 (NJ DDR 1969, S. 467) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 467 (NJ DDR 1969, S. 467)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur vorbeugenden Schadensabwendung und zum erfolgreichen Handeln in Gefährdungssituationen und bei Gewaltvorkommnissen zu befähigen und zum Einsatz zu bringen.

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