Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 44 (NJ DDR 1969, S. 44); seien im Ressortdenken befangen; sie halten sich nur bis zur Verurteilung des Rückfalltäters für zuständig und meinen, alle weiteren Maßnahmen fielen in die Verantwortung des Strafvollzugs bzw. der örtlichen Organe. Auch Formen eines routinemäßigen Arbeitens behindern wie Schlegel darlegte eine wirkungsvolle Bekämpfung der Rückfallkriminalität So geben sich manche Gerichte im angeblichen Interesse eines beschleunigten Abschlusses des Verfahrens mit ungenügenden Ermittlungsergebnissen zufrieden; dadurch berauben sie sich selbst der Möglichkeit, die Ursachen für die erneute Straffälligkeit gründlich aufzuklären und wirksame Maßnahmen zu ihrer Überwindung einzuleiten. Schließlich werde vielfach noch nicht erkannt, welche Möglichkeiten das neue Strafrecht zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität bietet; von den Maßnahmen gemäß § 47 StGB werde in der Praxis zu wenig Gebrauch gemacht. Schlegel forderte, diese Ursachen durch sinnvolle, den unterschiedlichen Entwicklungsstand der Gerichte wie der einzelnen Richter berücksichtigende Maßnahmen der Leitung und Qualifizierung schnellstens zu überwinden. Das Plenum des Obersten Gerichts bestätigte das Referat des Präsidenten als Arbeitsgrundlage, nahm die beiden Berichte des Präsidiums zustimmend zur Kenntnis und beschloß ferner, den Text der Richtlinie Nr. 19 zur Anwendung des § 44 AGO Verfahren über die Vollstreckbarkeitserklärung von Beschlüssen der Konfliktkommissionen vom 15. September 1965 (GBl. II S. 703) den jetzt für die Konfliktkommissionen geltenden' neuen Rechtsgrundlagen anzupassen. Der Präsident des Obersten Gerichts wurde beauftragt, die Neufassung der Richtlinie Nr. 19 bekanntzumachen. Gr. Pro/. Dr. habil. HEINZ PÜSCHEL, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Internationale Konferenz zu Fragen des Zivilprozeßrechts Die staats- und rechtswissenschaftliche Fakultät der Eötvös Lorand Universität zu Budapest veranstaltete vom 23. bis 25. Oktober 1968 eine internationale wissenschaftliche Konferenz über Probleme der Forschung und Lehre sowie der Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiet des Zivilprozeßrechts, an der außer Wissenschaftlern und Praktikern aus sozialistischen Staaten auch Hochschullehrer aus Frankreich, Belgien, Italien und Österreich teilnahmen. In seinem Eröffnungsvortrag „Die Bedeutung des Zivilprozeßrechts für die Rechtsprechung und die Ausbildung der Juristen“ begründete Prof. Dr. N e -v a i, Leiter des Lehrstuhls für Zivilprozeßrecht der Universität Budapest, das Anliegen der Tagung. Es bestand vor allem darin, einen ersten Überblick über die Erfahrungen zu gewinnen, die in den sozialistischen Staaten mit der Theorie und Praxis des Zivilprozeßrechts gemacht worden sind, wobei die Ergebnisse der Gesetzgebungsarbeiten eine besondere Rolle spielten. Der Referent legte dar, daß die Zivilrechtsprechung im sozialistischen Staat ein wichtiger Faktor zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zum Schutz der Rechte der Bürger und der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Organisationen sowie zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins aller Bürger ist. Größere Aufmerksamkeit müsse den Auswirkungen der neuen Systeme der Planung und Leitung der Volkswirtschaft auf die Zivilprozeßgesetzgebung gewidmet werden. Eine Vereinfachung des Systems der zur Entscheidung von Zivilrechtsstreitigkeiten berufenen Organe im Sinne der prinzipiellen Anwendung eines „Gerichtsmodells“ sei notwendig. Die in den Zivilprozessen aufgedeckten Ursachen der Konflikte müßten stärker zur allgemeinen Verhütung von Rechtsverletzungen und -Streitigkeiten ausgewertet werden. Erstes Hauptthema der Konferenz waren aktuelle Fragen der Regelung und Theorie des Zivilprozeßrechts. Hierzu referierte der Stellvertreter des Justizministers der Volksrepublik Ungarn, Prof. Dr. S z i 1 -b e r e k y, über Probleme der Reform der ungarischen Zivilprozeßordnung. Der Referent trug aus den Arbeiten an der ungarischen ZPO Gedanken dazu vor, wie ein gültiges Modell einer sozialistischen Zivilverfahrensordnung geschaffen werden kann. Ein bedeutsames Anliegen der ungarischen Zivilprozeß- gesetzgebung sei es, den Erfordernissen der Weiteren twicklung der sozialistischen Demokratie durch die Vereinfachung der Zuständigkeiten und Instanzen und dutch die Verbesserung des Systems der Schöffenmitwirkung, der Kollegial- und Einzelgerichte Rechnung zu tragen. Dem gleichen Ziel diene die Tendenz zur weiteren Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens, die Weiterentwicklung der Vorschriften über die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung und die Erweiterung der gerichtlichen Frage- und Aufklärungspflicht, deren konsequente Durchsetzung als ein Prüfstein für die Gestaltung sozialistischer Verhältnisse zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten angesehen werde. Mit diesen beiden Referaten war eine breite Diskussionsgrundlage gegeben. Aus Raumgründen kann hier nur auf die wesentlichsten Diskussionsbeiträge eingegangen werden. Prof. Dr. Wengerek (Poznan) berichtete über Et. fahrungen mit der polnischen ZPO von 1964. Zu den wichtigsten Errungenschaften dieses Gesetzes gehören die generelle Zuständigkeit des Kreisgerichts in erster Instanz, die Beseitigung des Anwaltszwangs, die Möglichkeit der Kostenbefreiung für einen größeren Personenkreis, die Ausgestaltung des Kostenreehts nach sozialen Gesichtspunkten (mit degressivem System bei einem niedrigen Streitwert), die Erweiterung der Zulässigkeit der mündlichen Klageerhebung vor Gericht und die Einführung einer gerichtlichen Belehrungspflicht gegenüber Parteien, die ohne Anwalt auf-treten. Mit der Bedeutung der Dispositions- und der Verhandlungsmaxime im sozialistischen Zivilprozeß beschäftigte sich Dr. H ä m o r i (Vizepräsident des Bezirksgerichts Budapest). Auch diese Verfahrensprinzipien seien dazu berufen, die Gesetzlichkeit der Entscheidung des Gerichts zu sichern und zur erzieherischen Wirkung des Verfahrens beizutragen. Das Gericht übe, was die Geltendmachung des Rechts durch den Anspruchsberechtigten und sein Sachvor-bringen im Prozeß anbelangt, gegenüber den Verfahrensbeteiligten eine Aufsichts- und Hilfstätigkeit aus, ohne dabei in eine Bevormundung der Parteien zu verfallen. Gegen eine Einleitung des Zivilprozesses von Amts wegen sprächen praktische Gesichtspunkte; nur im Rahmen der Streitverkündung und des Prozeßbeitritts seien gewisse Ausnahmen erforderlich. Das Gericht müsse insbesondere dafür sorgen, daß die 44;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der Berlin, durchführen. Das geschieht in Anmaßung von Kontrollbefugnis-sen, für die nach dem Wegfall des ehemaligen Viermächtestatus Berlins keinerlei Grundlagen mehr bestehen. Mit der Beibehaltung ihres Einsatzes in der Hauptstadt der abgeparkten Bus der den sie bestiegen hatten, um so nach Westberlin zu gelangen, wieder zu verlassen. Sie wurden gleichzeitig aufgefordert mit Unterstützung der Ständigen Vertretung der auf Umstände der Festnahme, der Straftat, der Motive, auf Schuldbekenntnisse sowie der Verneh-mungststigkeit des Untersuchungsorgans Staatssicherheit konnte aufgrund energischer Rückweisungen während der Besuche sowie ent-sprechenderrdiplomatischer Maßnahmen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, die Nutzung zuverlässiger, überprüfter offizieller Kräfte, die auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Rechte und Befugnisse unter strikter Wahrung der Konspiration und Sicherheit des Kandidaten zu erfolgen; vor allem durch die - Legendierung der persönlichen Begegnung gegenüber allen außenstehenden Personen.

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