Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 43 (NJ DDR 1969, S. 43); V . : *----r~ , r ( ■ / ■■ - samkeit der gerichtlichen Tätigkeit und brachte sie in Zusammenhang mit der sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Verhandlung, der Urteilsgestaltung und der gesellschaftlich wirksamen Teilnahme der Werktätigen am Verfahren. Dieser Aspekt werde von den Gerichten noch nicht immer erkannt, wie sich daran zeige, daß sie sich einseitig auf die über die Rechtsprechung hinausgehende Öffentlichkeitsarbeit konzentrieren. Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte sei unabdingbare Voraussetzung für die Lösung der Aufgaben, die der Rechtspflege von Partei- und Staatsführung gestellt sind. Untrennbar damit verbunden sei die Notwendigkeit, die Bereitschaft der Bürger zur Mitwirkung an der Rechtspflege und an der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen zu fördern und zugleich einen Beitrag zur Verbreitung der sozialistischen Ideologie und zur Entwicklung des staatsbürgerlichen Bewußtseins zu leisten. Schließlich habe die Öffentlichkeitsarbeit auch Garantiecharakter, denn die Mitwirkung der Bürger an der Rechtsprechung und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und die Volksvertretungen seien eine Garantie für die Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit der Rechtsprechung. In engem Zusammenhang mit dem Hauptthema der Plenartagung der Verfassungsauftrag der Gerichte und seine Verwirklichung stand auch der Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts über die Maßnahmen zur einheitlichen Anwendung der neuen Strafgesetze, den Vizepräsident Ziegler erstattete. Alle Maßnahmen, die das Oberste Gericht in Übereinstimmung mit den anderen zentralen Rechtspflegeorganen traf, waren darauf gerichtet, die neue Qualität des sozialistischen Strafrechts herauszuarbeiten und jedes formale Vergleichen von alten und neuen Tatbeständen zu vermeiden. Im einzelnen legte Ziegler dar, nach welchen Grundsätzen das Oberste Gericht frühere Anleitungsdokumente und Rechtssätze zum alten StGB überprüft und den Erlaß neuer Anleitungsdokumente vorbereitet hatte. Die Anleitung der Instanzgerichte erfolgte sowohl durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichts als auch durch operative Einsätze der Senate und der Inspektionsgruppe des Obersten Gerichts, auf Tagungen der Direktoren der Bezirksgerichte und auf Fachrichtertagungen. Dabei wurden insbesondere Probleme der Haftbefehlspraxis, der Strafaussetzung auf Bewährung, der Anwendung der Normen des 2. und des 8. Kapitels des Besonderen Teils des StGB und der Anwendung der Schuldgrundsätze geklärt. Eine umfangreiche Arbeit leistete auch der Strafrechts-Konsultativrat beim Obersten Gericht, dem Vertreter aller zentralen Rechtspflegeorgane angehören und der bereits eine Vielzahl von grundsätzlichen bzw. Querschnittsfragen klären konnte. Die Erkenntnisse des Konsultativrats wurden den Gerichten teils unmittelbar, teils durch Veröffentlichungen in der „Neuen Justiz“ vermittelt. Kritisch stellte Ziegler fest, daß noch nicht alle Richter die Veröffentlichungen j zum neuen Strafrecht sorgfältig genug studieren und diese Erkenntnisse folglich nicht oder nur unzureichend ihrer eigenen Arbeit zugrunde legen. Bei der weiteren Anleitung der Gerichte komme es wie Ziegler betonte darauf an, alle Richter ideologisch-fachlich zu befähigen, die neuen Strafgesetze in jeder Situation richtig, d. h. entsprechend den Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung anzuwenden. In seiner 15. Tagung im Juni 1967 hatte das Plenum des Obersten Gerichts einen Beschluß zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität (wiederholte Straffälligkeit) ge- faßt/1 In der 21. Tagung legte das Präsidium des Obersten Gerichts dem Plenum einen Bericht über die Entwicklung der Rechtsprechung und Leitungstätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte zur Verwirklichung dieses Beschlusses vor. Ausgehend von der Zielstellung des Beschlusses, die Rechtsprechung der Gerichte so zu qualifizieren, daß eine systematische Zusammenarbeit der Gerichte mit anderen Staatsorganen, eine tiefgründige Aufdeckung der Ursachen und Bedingungen der Rückfallkriminalität. eine differenzierte, wirksame Strafpolitik und die Entwicklung eines Systems zur Kontrolle des Bewäh-rungs- und Erziehungsprozesses des Verurteilten erreicht werden, betonte das Präsidium, daß die Gerichte große Anstrengungen unternommen haben, um die Rückfalikriminalität erfolgreich zu bekämpfen. So wurden mit maßgeblicher Unterstützung der zentralen Rechtspflegeorgane in den Bezirken und Kreisen schrittweise Voraussetzungen für die Verstärkung des gesamtgesellschaftlichen Kampfes gegen die Rückfallkriminalität geschaffen. In vielen Bezirken und Kreisen gab es gemeinsame Beratungen der Rechtspfiege-organe darüber, wie z. B. das System der Nachbetreuung haftentlassener Rückfalltäter ausgestaltet werden muß. Gewachsen ist die Zahl der sozialistischen Betriebe, in denen die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit zum festen Bestandteil der Leitungstätigkeit wurde. Verbessert hat sich auch die'Zusammenarbeit mit den Abteilungen Inneres und Volksbildung der Bezirke und Kreise und die Arbeit der Schöffenkollektive, die sich immer mehr auf die Kriminalitätsvorbeugung orientieren. Trotz dieser vielfältigen Bemühungen ist es jedoch noch nicht generell gelungen, in der Rechtsprechung selbst eine höhere Qualität zu erreichen. Das Präsidium des Obersten Gerichts stellte fest, daß es immer noch zahlreiche Verfahren gibt, in denen Akten aus früheren Strafverfahren nicht oder undifferenziert beigezogen und folglich die wirklichen Ursachen und Bedingungen der Rückfallstraftat nur ungenügend erforscht wurden. Dieser Mangel ist das Ergebnis einer unzureichenden Umsetzung des Beschlusses der 15. Plenartagung des Obersten Gerichts ’ entsprechend den jeweiligen Bedingungen in den Bezirken. Das Präsidium des Obersten Gerichts hat die konkreten Ursachen dafür analysiert und die Bezirks- und Kreisgerichte darauf orientiert, die erforderlichen Schlußfolgerungen für ihre Rechtsprechung zu ziehen. Der gesamtgesellschaftliche Kampf gegen die Rückfallkriminalität bleibt auch künftig eine zentrale Aufgabe. Die Gerichte müssen im Rahmen des Gesamtsystems der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung einen wirkungsvollen Beitrag zur Durchsetzung der Programme und anderen Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen leisten und darauf Einfluß nehmen, daß die staatlichen und gesellschaftlichen Organe ihrer aus Art. 90 Abs. 2 der Verfassung und Art. 3 StGB folgenden Verantwortung gerecht werden. In einem schriftlich eingereichten Diskussionsbeitrag zum Bericht des Präsidiums nahm Oberrichter Dr. Schlegel zu den Ursachen der Mängel in der Rechtsprechung der Kreis- und Bezirksgerichte zur Rückfallkriminalität Stellung. Untersuchungen hätten ergeben, daß manche Richter eine wirksame Bekämpfung und Verhütung der Rückfallkriminalität als unmöglich betrachteten. Diese Richter sähen nur ihre eigenen Möglichkeiten, ohne die Kraft der gesamten Gesellschaft zu erkennen und ohne eine zielgerichtete Zusammenarbeit '’mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen in die Wege zu leiten. Andere Richter 4 Die Materialien der 15. Plenartagung sind in NJ 1967 S. 425 ff. veröffentlicht. 43;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 43 (NJ DDR 1969, S. 43) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 43 (NJ DDR 1969, S. 43)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der liegenden Er-scheinungen, die am Zustandekommen und am Erhalten von feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen beteiligt sind, der Charakter von Bedingungen zu, die als notwendige Vermittlungsglieder der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einflüsse verstärkt wurde. in Einzelfällen die Kontaktpartner eine direkte, ziel- gerichtete feindlich-negative Beeinflussung ausübten. Eine besondere Rolle bei der Herausbildung und Verfestigung feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen fanden ihren Niederschlag in Orientierungen des Leiters der Hauptabteilung für die Linie Untersuchung zur differenzierteren Aufklärung der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers festgelegte politisch-operative Zielstellung für den Inhalt und die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den zur Erreichung einer hohen gesellschaftlichen und politisch-operativen Wirksamkeit.

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