Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 424

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 424 (NJ DDR 1969, S. 424); ben sich bisher folgende Methoden und Formen bewährt: das gemeinsame Wirken in Arbeitsgruppen zur Lösung von Aufgaben aus den Kriminalitätsvorbeugungsprogrammen (z. B. Arbeitsgruppen zur Vorbeugung der Jugendkriminalität, zur Verhinderung des Alkoholmißbrauchs, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürger); die gemeinsame Ausarbeitung von Analysen (unter Federführung der Staatsanwaltschaft) für die örtlichen Organe der Staatsmacht entsprechend dem Informationsbedarf dieser Organe und auf der Grundlage der Arbeitspläne der Volksvertretungen und ihrer Räte; die Anfertigung von Analysen über die Kriminalitätsentwicklung sowie über die Ursachen und Bedingungen von Straftaten in Großbetrieben und die Unterstützung der Betriebe bei der Ausarbeitung von Werkleiteranweisungen zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit; die gemeinsame Auswertung zentraler Anleitungsdokumente (z. B. Richtlinien des Obersten Gerichts), von eigenen Analysen, von Materialien des Plenums des Stadtgerichts usw. mit den örtlichen Organen der Staatsmacht; der Abschluß einer Vereinbarung zwischen dem Bezirksvorstand des FDGB, dem Stadtgericht und dem Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin zur Zusammenarbeit und koordinierten Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte4; die Vereinbarung des Generalstaatsanwalts von Groß-Berlin und des Direktors des Stadtgerichts mit den Leitern psychiatrischer und psychologischer Einrichtungen, um die Gutachtertätigkeit zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zu verbessern. Gemeinschaftsarbeit zwischen den Rcchtspflegcorgancn des Bezirks Aus dem komplexen Charakter der staatlichen Tätigkeit und aus den vielfältigen wechselseitigen Abhängigkeiten der Tätigkeit der Rechtspflegeorgane bei der Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität folgt, daß die sozialistische Gemeinschaftsarbeit nicht nur in den Kreisen (Stadtbezirken), sondern auch im Bezirk, in der Hauptstadt als Ganzes, entwickelt werden muß. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung, um das wissenschaftliche Niveau der Führungstätigkeit jedes Rechtspflegeorgans zu erhöhen. So haben die Rechtspflegeorgane der Hauptstadt zwar von Anfang an die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit in den Stadtbezirken gefördert, gemeinsam das Beispiel in Berlin-Friedrichshain geschaffen und relativ schnell die ersten Erfahrungen in einer Schrittmacherkonferenz des Präsidiums der Volkspolizei, in einer Rechenschaftslegung vor dem Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin und in einer Plenartagung des Stadtgerichts ausgewertet für das eigene Zusammenwirken wurden jedoch zunächst wenig konkrete Festlegungen getroffen. Das wurde inzwischen durch eine Vereinbarung des Präsidenten der Volkspolizei Berlin, des Leiters Abschnitt ■ Transportpolizei, des Generalstaatsanwalts von Groß-Berlin und des Direktors des Stadtgerichts nachgeholt. * * Vgl. Toeplitz, „Die grundlegenden Aufgaben der Gerichte bei der Verwirklichung. der sozialistischen Verfassung“, NJ 1969 S. 33 ff. (S. 36 f.), derselbe, „Neue Initiativen bei der Unte'f-stützung der gesellschaftlichen Gerichte", NJ 1969 S. 131 f.: Probst / Winkler, „Die Leitung der gesellschaftlichen Gerichte'% NJ 1969 S. 234 ff. In dieser 'Vereinbarung sind in Vorbereitung des 20. Jahrestages der Gründung der DDR folgende Maßnahmen enthalten: 1. Gemeinsame Schwerpunktaufgaben, die unter strikter Beachtung der Eigenverantwortung jedes Organs verwirklicht werden. Die Beratungen der Leiter der Rechtspflegeorgane sind das Forum, wo die gemeinsamen Arbeitsergebnisse eingeschätzt und weitere Schlußfolgerungen gezogen werden. 2. Ausarbeitung von Leitungskonzeptionen für die einzelnen Rechtspflegeorgane, die den weiterentwickelten gesellschaftlichen Bedingungen und damit dem Modell der Hauptstadt entsprechen. Dabei ist bereits bei der Ausarbeitung dieser Konzeptionen ein enges Zusammenwirken zu sichern und schrittweise mit der Realisierung zu beginnen. Der Dienstzweig Kriminalpolizei des Präsidiums der Volkspolizei hat bereits mit der Spezialisierung und Konzentration in der Bearbeitung bestimmter Deliktsgruppen begonnen. 3. Koordinierung der Anleitung und Kontrolle der nach-geordneten Bereiche, z. B. durch gemeinsame Untersuchungen, inhaltliche und örtliche Abstimmung von Berichterstattungen der nachgeordneten Bereiche u. ä. 4. Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit zwischen den Abteilungen, Dezernaten, Senaten und Spezialisten, um u. a. gemeinsame Standpunkte zu Problemen, die sich-aus der Anwendung der neuen Strafgesetze ergeben, zu beziehen Und um Leitungsentscheidungen vorzubereiten. 5. Sicherung einer hohen Qualität und zügigen Bearbeitung erstinstanzlicher Verfahren, die vor dem Stadtgericht angeklagt und verhandelt werden; Beschleunigung der Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren, vor allem bei Straftaten von besonderer Bedeutung und beschleunigten Verfahren; Verkürzung der Bearbeitungsfristen bei Haftbeschwerden. Das planmäßige Zusammenwirken der Rechtspflegeorgane auf der Ebene des Bezirks bringt wegen der unterschiedlichen Struktur der Organe eine Reihe von Problemen mit sich. So bestehen z. B. unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche, die das Zusammenführen der Partner komplizieren. Wir halten daher die Bildung von zeitweiligen Arbeitsgruppen zur Lösung bestimmter Fragen für eine geeignete Methode5. Diesen Arbeitsgruppen gehören Spezialisten oder Beauftragte der Rechtspflegeorgane an, die entsprechend der jeweiligen Aufgabe komplexe Untersuchungen durchführen, Standpunkte ausarbeiten und den Leitern gemeinsame Schlußfolgerungen unterbreiten. Auch die Stellvertreter der Leiter werden in Form einer Arbeitsgruppe tätig und kommen monatlich mindestens einmal zusammen, um Erfahrungen über die Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit im eigenen Bereich und in den Stadtbezirken auszuwerten, neue Probleme zu klären sowie Beratungen und Entscheidungen der Leiter der Bezirksorgane vorzubereiten. Diese Form der Arbeitsgruppen hat sich bewährt. * Unsere ersten Erfahrungen bei der Entwicklung der Gemeinschaftsarbeit bestätigen: Die sozialistische Gemeinschaftsarbeit ist eine Hauptmethode, um ein wissenschaftliches Niveau der Leitungstätigkeit zu erreichen und die Effektivität der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung zu erhöhen, das komplexe Denken aller Mitarbeiter und deren Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten zu fördern. Auf diesem richtigen Wege gilt es weiter voranzuschreiten! 6 Vgl. dazu Bartsch, „Zu grundlegenden Fragen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den staatlichen Organen“, Sozialistische Demokratie Nr. 15 vom 11. April 1969, S. 3. 424;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 424 (NJ DDR 1969, S. 424) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 424 (NJ DDR 1969, S. 424)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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