Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 422

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 422 (NJ DDR 1969, S. 422); sich die Gemeinschaftsarbeit im Stadtbezirk Berlin-Friedrichshain inzwischen gut entwickelt hat, dann vor allem deshalb, weil die Leiter unter Führung der Parteiorganisation die politisch-ideologische Uberzeugungsund Erziehungsarbeit in den Mittelpunkt ihrer Leitungstätigkeit gestellt haben und stellen. In einigen Berliner Stadtbezirken gibt es noch Tendenzen, die Gemeinschaftsarbeit auf die Leiter zu beschränken. Noch nicht alle Mitarbeiter haben Inhalt und Bedeutung der Gemeinschaftsarbeit erkannt, sind von ihrer Notwendigkeit überzeugt oder verstehen, daß sie keine zeitlich begrenzte Kampagne ist. Zwar wurde die Auffassung, die Merseburger Initiative könne wegen der komplizierten Bedingungen der Großstadt nicht auf diese angewandt werden, in prinzipiellen Auseinandersetzungen überwunden. Jedoch sind gelegentlich noch anzutreffen: Dienststellen-Egoismus Und mangelndes Verantwortungsbewußtsein für höhere Qualität der eigenen Arbeit und der Tätigkeit aller Rechtspflegeorgane im Territorium; eine gewisse Selbstzufriedenheit, ein Sich-Abfinden mit einem guten „Mittelmaß“ statt der Orientierung auf Schrittmacher- und Höchstleistungen; Zweifel an Vorzügen der Gemeinschaftsarbeit und den bereits erreichten Ergebnissen; der Versuch, persönliche Verantwortung auf die Gemeinschaft zu delegieren. Tempo und Qualität der Gemeinschaftsarbeit werden von der politisch-ideologischen Führungstätigkeit der Parteiorganisationen und der Leiter bestimmt. Deshalb kam und kommt es noch vor allem darauf an, allen Mitarbeitern bewußt zu machen, daß die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus an jeden einzelnen, besonders an die Leiter, neue und höhere Aufgaben stellt, die mit alten Denk- und Arbeitsweisen nicht zu lösen sind, sondern höheres Verantwortungsbewußtsein sowohl für den eigenen Arbeitsbereich als auch für das Ganze verlangen. Inhalt und Ergebnis der Gemeinschaftsarbeit müssen an den Erfolgen der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung gemessen werden. Deshalb müssen u. E. aus der Analyse der konkreten Lage im Bezirk und Kreis die wichtigsten, gemeinsam und vorrangig zu lösenden Aufgaben herausgearbeitet und ihre Verwirklichung langfristiger und exakter abrechenbar geplant werden. Damit wird auch aus dieser Sicht deutlich, daß sich die Bedeutung der Arbeitsplanung, insbesondere der der zentralen Rechtspflegeorgane und der Rechtspflegeorgane im Bezirk, erhöht. Dabei sollte man sich nicht auf das Strafrecht beschränken, sondern ausgehend vom komplexen Charakter des Kampfes gegen Rechtsverletzungen auch Aufgaben aus dem Bereich des Arbeitsrechts, des Zivilrechts und der wirksamen Anleitung der gesellschaftlichen Gerichte mit erfassen. Bisherige Ergebnisse der Gemeinschaftsarbeit Das Friedridishainer Beispiel und seine Verallgemeinerung durch die Bezirksorgane sowie Auseinandersetzungen, die im Verlaufe der Berichtswahlversammlungen der SED und in gemeinsamen Beratungen der Rechtspflegeorgane geführt wurden, haben dazu beigetragen, daß höhere Arbeitsergebnisse erzielt wurden und rationelle Arbeitsmethoden angewandt werden. Nunmehr gibt es in allen Stadtbezirken der Hauptstadt und auch auf der Bezirksebene konkrete Maßnahmepläne zur Lösung gemeinsamer Aufgaben bei strikter Wahrung der Eigenverantwortung jedes Organs für qualitativ hohe Arbeitsergebnisse in seinem Zuständigkeitsbereich. 422 Die Maßnahmepläne enthalten im wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus der Leitungstätigkeit, insbesondere dadurch, daß gemeinsame Schwerpunktaufgaben festgelegt, einheitliche Standpunkte (u. a. zu den Arbeitsergebnissen und zu politisch-ideologischen sowie fachlichen Problemen) gewonnen und gemeinsame Analysen für die örtlichen Organe der Staatsmacht angefertigt werden; 2. Sicherung einer hohen Qualität und Wirksamkeit in der Aufklärung und Untersuchung von Straftaten, der staatsanwaltschaftlichen und rechtsprechenden Tätigkeit insbesondere durch Höchstleistungen in der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung, die Aufdeckung und Aufklärung aller Straftaten, wobei vor allem die Bearbeitung von Delikten mit unbekannten Tätern wesentlich zu verbessern ist; die exaktere Aufdeckung und Herausarbeitung der Ursachen und Bedingungen der Straftaten sowie der Motive des Täters, wobei stärker Einfluß auf die Überwindung dieser Ursachen und Bedingungen durch öffentliche Auswertung mit Kollektiven, Gesetzlichkeitaufsicht und Gerichtskritik, Analysetätigkeit und differenzierte Anwendung der Möglichkeiten des Strafgesetzbuches zur Erziehung und Selbsterziehung des Strafrechtsverletzers zu nehmen ist; eine zielgerichtete und differenzierte Mitwirkung gesellschaftlicher Kräfte im Strafverfahren und die Entwicklung einer planmäßigen und koordinierten Öffentlichkeitsarbeit; die konzentrierte und beschleunigte Bearbeitung der Vorgänge. Hinsichtlich der Aufgaben für die Gerichte enthalten die Pläne solche Verpflichtungen, wie sie auch in den Vereinbarungen zwischen den Rechtspflegeorganen des Kreises Merseburg festgelegt sind3. Diese Maßnahmepläne und ihre Verwirklichung bestimmen wesentlich den Inhalt der Leitungstätigkeit und die Arbeitsweise aller Mitarbeiter. Das wichtigste Ergebnis besteht darin, daß sich das komplexe Denken der Mitarbeiter zu entwickeln beginnt, Ressortdenken überwunden wird und das Verantwortungsbewußtsein jedes einzelnen für das Ganze wächst. Die Kollektive der Mitarbeiter in den Dienststellen haben sich wenn auch in unterschiedlichem Grade gefestigt; gegenseitige Hilfe und schöpferisches Mitdenken kennzeichnen die Atmosphäre. Arbeitsstudien und Leistungsvergleiche trugen dazu bei. die eigene Arbeit offen und ehrlich einzuschätzen und Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiter festzulegen. Da Erfolge für den einzelnen und für das Kollektiv nicht ausgeblieben sind, stiegen Arbeitselan und Arbeitsfreude. Die Leiter sind zu echten Partnern im System der Rechtspflege geworden. In diesem Prozeß waren Prestigedenken, Voreingenommenheit und Dienststellen-Egoismus zu überwinden, um bessere Arbeitsergebnisse zu erzielen. Im einzelnen kann festgestellt werden: 1. Die Initiative der Kollektive und jedes einzelnen Mitarbeiters trug dazu bei, eine neue Arbeitsweise zu entwickeln. So galt es im Bereich des Präsidiums der Volkspolizei Berlin, die komplexe Zusammenarbeit der operativen Dienstzweige bei der Kriminalitätsbekämpfung wirkungsvoll zu gestalten. In dieser Hinsicht entwickelte sich z. B. in der Volkspolizei-Inspektion Berlin-Lichten-berg im letzten Jahr eine Arbeitsweise, die zu einer wesentlichen Qualifizierung der Anzeigenaufnahme 3 Vgl. Schostök / Peiler, a. a. O., S. 359.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 422 (NJ DDR 1969, S. 422) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 422 (NJ DDR 1969, S. 422)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft unumgänglich und eine konsequente Bestrafung der Handlung mit Freiheitsentzug erforderlich. Allerdings ist auch hier zu beachten, daß in Einzelfällen aus politischen Erwägungen, die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben bei der Bekämpfung des Feindes. Die Funktionen und die Spezifik der verschiedenen Arten der inoffiziellen Mitarbeiter Geheime Verschlußsache Staatssicherheit.

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