Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 420

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 420 (NJ DDR 1969, S. 420); die die Grundlage der sozialistischen Menschengemeinschaft bilden. Das Verhältnis der Individuen zu den grundlegenden Produktionsmitteln ist im Sozialismus durch ihre Zugehörigkeit zum sozialistischen Staat, durch ihre aktive Mitwirkung an der Tätigkeit des sozialistischen Staates vermittelt. Die Arbeit in den volkseigenen Produktionsbetrieben ist nur ein für die Gesellschaftsentwicklung allerdings ausschlaggebender Bereich dieser Tätigkeit. Hier entstehen mit dem Wachstum der Produktivkräfte die materiellen Voraussetzungen für die Entwicklung der Arbeiterklasse zu einer Klasse, in deren Tätigkeit sich körperliche und geistige Arbeit immer stärker mit der Machtausübung vereinigen. Die politische Macht der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten ist eine einheitliche Macht und kann nur als einheitliche Macht unter Führung dar marxistisch-leninistischen Partei verwirklicht werden. Diese einheitliche Macht kann und darf nicht wie dies in den Konzeptionen des ökonomischen und politischen Pluralismus enthalten ist aufgeteilt werden, auch nicht dergestalt, daß zwischen staatlichem und betrieblichem Volkseigentum, zwischen „abstraktem“ und „konkretem“ Volkseigentum oder zwischen „allgemeiner“ (gesamtstaatlicher) Planung und „realer“ Aneignung (wirtschaftlicher Rechnungsführung) unterschieden wird. Solche Unterscheidungen resultieren nicht zuletzt aus der Übertragung des bürgerlichen Staatsbegriffs auf sozialistische Verhältnisse. Nur wenn der sozialistische Staat ebenso wie der bürgerliche Staat als eine bloße Institution und nicht als politische Organisation der machtausübenden Werktätigen betrachtet und die wirtschaftliche Tätigkeit von der Politik getrennt wird, kann die Verwirklichung der gesellschaftlichen Funktion des sozialistischen Staates als äußerer „Eingriff“ in die Tätigkeit autonomer Betriebe qualifiziert werden. Die Vertreter solcher Auffassungen fordern denn auch, die Aktionsfähigkeit der Betriebe „maximal“ zu entfalten, die Planung auf die „Harmonisierung“ ihrer Interessen zu reduzieren, die zentrale staatliche Leitung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken und so die Wirtschaft zu „entstaatlichen“ und zu „entpolitisieren“. Die zentrale staatliche Planung und Leitung der Volkswirtschaft Die im sozialistischen Staat verkörperte Einheit der von der Arbeiterklasse und ihrer Partei geführten Werktätigen mit den sachlichen Bedingungen ihres gesellschaftlichen Lebens wird durch die Vervollkommnung der staatlichen Planung und Leitung der Gesellschaft und Wirtschaft ständig weiterentwickelt. Das erfordert, alle Maßnahmen zur Gestaltung der Planung und Leitung darauf zu richten, die Rolle und den Wirkungsgrad der zentralen staatlichen Planung und Leitung in den Grundfragen der Strukturentwicklung und der Effektivität der Volkswirtschaft bei Sicherung der erforderlichen Proportionen zu verstärken. Auf dieser Grundlage muß gleichzeitig die Wirksamkeit der eigenverantwortlichen Planungs- und Leitungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten und der territorialen Teilsysteme für die komplexe Vorbereitung und Durchführung des Reproduktionsprozesses erhöht werden. Eine Gegenüberstellung von Demokratie und Zentralismus widerspricht den Tatsachen, daß die zentrale staatliche Planung und Leitung unter den Bedingungen des gesamtgesellschaftlichen Eigentums der wichtigsten Produktionsmittel Vorbedingung für die Realisierung der Eigenverantwortung ist und die Eigenverantwortung der sozialistischen Warenproduzenten und örtlichen Organe der Staatsmacht ihrem Wesen nach die Durchsetzung gesamtgesellschaftlicher Erfordernisse im eigenen Führungsbereich sein muß8. Die richtige Bestimmung des Platzes des Staates der sozialistischen Gesellschaftsformation hat eine Reihe von Konsequenzen für die Planung und Leitung der Wirtschaft: Die erste Konsequenz besteht darin, die Wirtschaft in ihren Wechselbeziehungen zu den anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu planen und zu leiten. Dem entspricht, daß der Perspektivplan bis 1975 nicht zuletzt dadurch eine neue Qualität erhält, daß er, ausgehend von der marxistisch-leninistischen Gesellschaftsprognose, die komplexe Entwicklung der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Bildung Und Kultur und anderer Bereiche sichert. Eine weitere Konsequenz ist, daß die Vorgabe verbindlicher Ziele für die Tätigkeit der Betriebe und territorialen Teilsysteme in Form von Plankennziffern ein Wesensmerkmal sozialistischer Planwirtschaft ist. Es geht bei der staatlichen Führung nicht nur um das Fassen von Beschlüssen sie müssen auch zur Grundlage und zum Ausgangspunkt der Tätigkeit der Betriebskollektive gemacht werden. Das ist nicht erreichbar mit unverbindlichen, „makroökonomischen“ Orientierungen, sondern setzt abrechnungspflichtige Planauflagen voraus. Ihre Erfüllung und die Rechenschaftspflicht darüber ist Bestandteil sozialistischer Staatsdisziplin zur Sicherung des Gesamtinteresses der im Staat vereinigten Werktätigen. Das ist auch die grundlegende Bedingung dafür, daß das System ökonomischer Hebel als Bestandteil staatlicher, sozialistischer Planung eingesetzt und realisiert werden kann. So sind die Festlegung der Höhe der Produktionsfondsabgabe, der Nettogewinnabführung und anderer Normative politisch und ökonomisch begründete Planentscheidungen, an die eine Hebelwirkung im Sinne einer Stimulierung zur Erreichung der besten Ergebnisse geknüpft ist. Mit der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1969 wurde begonnen, die planmäßigen Industriepreisänderungen in den Plan aufzu-nehmen. Auch die Gestaltung des Systems der ökonomischen Hebel ist eine Machtfrage, wobei die Erscheinungen und Gesetze der sozialistischen Warenproduktion im Interesse des Volkes ausgenutzt werden. Die durchgängige und genaue Verbindung der volkswirtschaftlichen Planung mit der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe, Kombinate und VVBs erfolgt mit dem Ziel, die Initiative der Betriebskollektive und der einzelnen Werktätigen zu stimulieren und möglichst genau in die Richtung zu lenken, die den gesellschaftlichen und ihren ' eigenen Interessen entspricht. Eine dritte Konsequenz besteht darin, daß sich die zentralen Führungsorgane auf Grundprobleme konzentrieren müssen. Diese Probleme sind unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der sozialistischen Gesellschaft, unter den Bedingungen der verschärften Klassenauseinandersetzung im internationalen Maßstab die Sicherung einer prognostisch begründeten und perspektivisch gezielten, hocheffektiven Struktur unserer Volkswirtschaft und die Erhöhung der Effektivität der gesamten Volkswirtschaft. Die zentrale staatliche Planung orientiert sich auf Kennziffern, die die Strukturpolitik garantieren, und auf Effektivitätskennziffern, die zugleich eine normative Wirkung haben. Das trifft nicht nur auf die Normative der Gewinnverwendung zu, sondern z. B. auch auf die Planaufgaben auf dem Gebiet der Exportproduktion. S Vgl. Verfassung der DDR, Dokumente/Kommentar, a. a. O., Bd. II, S. 183. 420;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 420 (NJ DDR 1969, S. 420) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 420 (NJ DDR 1969, S. 420)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

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