Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 419

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 419 (NJ DDR 1969, S. 419); theorie Vorschub, deren Ziel ja gerade darin besteht, den grundlegenden Unterschied zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu negieren, um den Kapitalismus zu restaurieren. Eine solche fehlerhalte Auffassung äußert sich in dem Versuch, das sozialistische Eigentum mit dem gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß (dem Prozeß der Aneignung materieller Güter) gleichzusetzen oder es in der Gesamtheit der Produktionsverhältnisse aufzulösen. Die Argumentation dafür gründet sich vor allem darauf, daß ohne Produktion (wirkliche Aneignung) auch das Eigentum an den Produktionsmitteln nur formale, illusorische Bedeutung besitzt. Das ist natürlich richtig, doch richtete schon Karl Marx seine Aufmerksamkeit vor allem auf die Frage, unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen die Produktion, d. h. die Aneignung der Natur durch die Menschen, stattfindet. Diese gesellschaftlichen Bedingungen sind wie Marx nachwies nicht in erster Linie durch Ideen bestimmt, die sich in entsprechenden Willenshandlungen der Individuen manifestieren, sondern vor allem durch die Produktionsverhältnisse, die in letzter Instanz einem historisch entwickelten Stand der Produktivkräfte entsprechen müssen. Das grundlegende Produktionsverhältnis fand Marx im Eigentum an den Produktionsmitteln, für die kapitalistische Gesellschaft im kapitalistischen Privateigentum. Marx zeigte, daß die Produktionsmittel nur unter bestimmten Bedingungen kapitalistisches Eigentum (Kapital) sind und dieses Kapital ein gesellschaftliches Verhältnis zwischen einer Klasse von Eigentümern der Produktionsmittel, den Kapitalisten, und einer Klasse von Nichteigentümern, den Lohnarbeitern, darstellt. Die den Reproduktionsprozeß bestimmenden gesellschaftlichen Bedingungen zwingen die Lohnarbeiter, ihre Arbeitskraft an die Eigentümer der Produktionsmittel zu verkaufen, und ermöglichen diesen das Kommando über die Arbeit und die Aneignung der erzeugten Produkte als stoffliche Träger des Mehrwerts. Das kapitalistische Eigentum ist also ein gesellschaftliches Verhältnis, und zwar ein Verhältnis zwischen antagonistischen Klassen in bezug auf die.Produktionsmittel. Dieses Verhältnis ist das grundlegende, weil die Produktionsmittel die materielle und auf die verschiedenen Sphären übergreifende Grundlage des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses sind. Der einzelne kapitalistische Betrieb existiert unter diesen gesellschaftlichen Voraussetzungen. Der einzelne Lohnarbeiter kann sich im Rahmen der konkreten Möglichkeiten seinen Ausbeuter aussuchen. Das Verhältnis zwischen ihm und dem Eigentümer der Produktionsmittel mag als Verhältnis zwischen Individuen erscheinen, es ist jedoch eingebettet in das Verhältnis von Klassen, und dieses Klassenverhältnis ist das Wesen des Eigentums an den Produktionsmitteln. Die Einsicht, daß es sich beim Eigentum nicht nur um ein Verhältnis der Verfügung über Sachen, sondern um ein Verhältnis zwischen Menschen in bezug auf Sachen handelt, ist folglich unzureichend, um die marxistisch-leninistische Auffassung des Eigentums von der bürgerlichen Ideologie abzugrenzen. Dazu ist es vielmehr notwendig, den Klassencharakter der Eigentumsverhältnisse hervorzuheben. Das Wesen der im Reproduktionsprozeß in Erscheinung tretenden Beziehungen kann keineswegs als sich fortwährend erneuernde und entwickelnde Aneignung der Natur vermittels gesellschaftlicher Organisationsformen7 bestimmt werden, sozusagen als von den tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnissen abstrahierende Verallgemeinerung. Das We- 7 So Schüsseler, „Volkseigentum und Volkseigentumsrecht im Prozeß der Entfaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“, Staat und Recht 1968, Heft 2, S. 211 ff. (215). sen dieser Beziehungen ergibt sich vielmehr aus den unterschiedlichen Klassenverhältnissen. Das Verhältnis des sozialistischen Staates zum gesellschaftlichen Eigentum Unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei haben die Werktätigen in der DDR ihre politische Macht errichtet und vermittels dieser Macht sowohl die entscheidenden Produktionsmittel in Volkseigentum übergeführt als auch das Volkseigentum zugleich mit der Mehrung des gesell-schaflichen Reichtums ständig erweitert und vervollkommnet. Der sozialistische Reproduktionsprozeß ist kein spontaner Prozeß, der, nachdem das Volkseigentum zur herrschenden gesellschaftlichen Grundlage der Reproduktion geworden ist, automatisch abläuft. Aus der Tatsache, daß das Volkseigentum frei von gesellschaftlichen Gegensätzen ist und jeder Werktätige seinen Lebensunterhalt nur durch eigene Arbeit bestreiten kann, darf nicht geschlossen werden, daß eine spontane Entwicklung des Sozialismus möglich sei. Die Werktätigen können vielmehr nur mittels ihrer politischen Organisiertheit im sozialistischen Staat die Produktionsmittel zielgerichtet zur Verwirklichung ihrer Lebensinteressen einsetzen. Diese Interessen stimmen mit der historischen Mission der Arbeiterklasse überein und können deshalb nur unter der staatlichen Führung durch die Arbeiterklasse und ihre Partei Wirklichkeit werden. Die politisch-staatliche Organisation der sozialistischen Gesellschaft dient der Verwirklichung der sozialistischen Menschengemeinschaft, der allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, der Entfaltung aller Vorzüge und Triebkräfte der sozialistischen Gesellschaftsordnung im Kampf gegen den Imperialismus. Auch die Ökonomie wird bewußt entsprechend dieser Zielsetzung entwickelt. Das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln dient also nicht nur begrenzten, wirtschaftlichen Zwek-ken. Es ist vielmehr die grundlegende ökonomische Bedingung für die umfassende Verwirklichung der gesellschaftlichen Erfordernisse durch die im sozialistischen Staat unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei organisierten Werktätigen. Unter den Bedingungen des kapitalistischen Eigentums an den Produktionsmitteln erscheint der bürgerliche Staat als ein vom Eigentum der herrschenden Klasse getrennter, besonderer Apparat. Auch im staatsmonopolistischen Kapitalismus, der durch die Verschmelzung der Macht der Monopole' mit der Macht des Staates charakterisiert ist, erscheint die staatsmonopolistische Regulierung der Wirtschaft als eine Summe von Maßnahmen, mittels deren der Staat in den auf der Grundlage des Prinzips von Angebot und Nachfrage ablaufenden Reproduktionsprozeß „eingreift“. Demgegenüber ist das Verhältnis des sozialistischen Staates zum gesellschaftlichen Eigentum kein „äußeres“. Der sozialistische Staat ist kein besonderer Eigentümer neben oder über der Gesellschaft und ihren sozialistischen Gemeinschaften (Betrieben, Städten und Gemeinden). Als die politische Organisation der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei ist der sozialistische Staat Subjekt des gesellschaftlichen Eigentums. Innerhalb dieses lebendigen Organismus entfalten die Werktätigen ihre schöpferischen Kräfte nicht nur als Produktivkraft, sondern zugleich als gesellschaftliche Eigentümer der Produktionsmittel. Dies entspricht den Entwicklungserfordernissen sowohl der sozialistischen Gesellschaftsbeziehungen als auch der modernen Produktivkräfte, 419;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 419 (NJ DDR 1969, S. 419) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 419 (NJ DDR 1969, S. 419)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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