Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1969, Seite 418

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 418 (NJ DDR 1969, S. 418); Beziehungen aufeinander, 'die sie ebenso reproduzieren, wie neuproduzieren. Ihr eigner beständiger Bewegungsprozeß, in dem sie sich (und damit die Gesellschaft d. Verf.) ebensosehr erneuern, als die Welt des Reichtums, die sie schaffen.“5 Zum Charakter des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln In unserer Gesellschaft ist dies kein spontanes Ergebnis, sondern bewußtes Anliegen der Werktätigen, die von der Arbeiterklasse und ihrer mit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung ausgerüsteten Partei geführt werden. In der bürgerlichen Gesellschaft, so heißt es bereits im Kommunistischen Manifest, ist die lebendige Arbeit nur ein Mittel, die aufgehäufte Arbeit, das Kapital, zu vermehren. Im Sozialismus ist die aufgehäufte Arbeit, sind die Produktionsbedingungen nur ein Mittel, um den Lebensprozeß der Arbeiter zu erweitern, zu bereichern, zu befördern5. Dieser Grundsatz ist das entscheidende Argument gegen die imperialistische Konvergenztheorie, die vor allem darauf gerichtet ist, die politische Macht der Arbeiterklasse zu untergraben. Das ökonomische System des Sozialismus ist das Ergebnis der schöpferischen Arbeit, der politischen Machtausübung der Werktätigen. Die schöpferische Tätigkeit der Werktätigen ist Ausdruck einer neuen Qualität des Verhältnisses von Politik und Ökonomie in der sozialistischen Gesellschaft: Wirtschaft und Staat, Produktion und Eigentum, Machtausübung und Mehrung des sozialistischen Reichtums sind nicht mehr getrennt. Mittels des Staates als ihrer politischen Organisation realisieren die Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei ihre Funktion als sozialistische Eigentümer der wichtigsten Produktionsmittel. Diesen Zusammenhang zu erkennen, ist für Theorie und Praxis von großer Bedeutung. Wird nämlich die Produktion, die Wirtschaft, die Ökonomie nicht als das Hauptfeld der bewußten und politisch organisierten Tätigkeit der Gesellschaft, als der wichtigste Bereich der Planung und Leitung der Gesellschaftsgestaltung angesehen, sondern als ein besonderer Bereich außerhalb des Staates oder neben der staatlichen Organisation, so wird der Restauration der Macht des Kapitals ideologisch der Weg bereitet. Die Wirtschaft wäre dann nicht mehr Mittel zum gesellschaftspolitischen Zweck, sondern Selbstzweck. Die Menschen wären ihren ökonomischen Verhältnissen unterworfen, statt sie zu beherrschen. Für das richtige Verständnis des qualitativ neuen Verhältnisses von Politik und Ökonomie, von Staat und Wirtschaft in der sozialistischen Gesellschaft hat daher die Charakterisierung des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln hervorragende Bedeutung. Die Werktätigen verkörpern in der sozialistischen Gesellschaft die Einheit von Hauptproduktivkraft, gesellschaftlichen Eigentümern und Trägern der sozialistischen Staatsmacht. Um die Produktivkräfte gestalten und den Fortschritt in Wissenschaft, Technik und Kultur beherrschen zu können, muß die Arbeiterklasse im Bündnis mit den anderen Werktätigen über die grundlegenden Produktionsmittel und die anderen gesellschaftlichen Fonds verfügen können, muß sie Eigentümer der Produktionsmittel sein. Dieses Eigentum muß notwendigerweise gesamtgesellschaftliches Eigentum sein, denn nur als solches ermöglicht es, die komplizierten Probleme der Entwicklung der Gesellschaft, der Gemeinschaften und der Persönlichkeit jedes einzelnen allseitig zu lösen. Dieses gesamtgesellschaftliche Eigen- S Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1953, S. 600. o Marx / Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1964, S. 476. tum (Volkseigentum) ist zugleich die unabdingbare Voraussetzung für die Entwicklung des genossenschaftlichen sozialistischen Eigentums und für die Einbeziehung anderer Formen des Eigentums an den Produktionsmitteln in den sozialistischen Reproduktionsprozeß der Gesellschaft. Das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln ist ein komplexes, der Dynamik der Entwicklung der modernen Produktivkräfte entsprechendes gesellschaftliches Verhältnis, das allen Werktätigen die bewußte, planmäßige Aneignung der wachsenden Errungenschaften des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts ermöglicht. Gerade darin zeigt sich die Übereinstimmung der sozialistischen Produktionsverhältnisse mit dem Charakter der Produktivkräfte, die vor allem auf dem Wege der ständigen Vervollkommnung der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Gesellschaftsentwicklung gesichert werden muß. Die sozialistische Staatsmacht als politische Organisation der Werktätigen unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei ist somit nicht nur eine historische Voraussetzung der Schaffung des gesellschaftlichen, sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln, sondern auch die ständige Bedingung seiner effektiven Realisierung im Interesse der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Die sozialistische Staatsmacht ist als das Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Verwirklichung ihrer historischen Aufgaben zugleich unmittelbarer Ausdruck der sozialistischen Produktionsverhältnisse. Ihr Kern, das sozialistische gesamtgesellschaftliche Eigentum, hat zum Inhalt, daß die Werktätigen als Träger der Staatsmacht die Produktionsmittel im Rahmen der ganzen Gesellschaft nutzen, um ihre gemeinsamen Interessen die den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen zu verwirklichen. Als Träger der Staatsmacht sind die Werktätigen Eigentümer der vergesellschafteten Produktionsmittel. Gerade hierin besteht auch der fundamentale Gegensatz zur Stellung der Werktätigen in den Staatsbetrieben der kapitalistischen Gesellschaft. Das staatliche sozialistische Eigentum und die gesamtstaatliche Planung und Leitung sind die unantastbaren Grundlagen für die Sicherung des einheitlichen Handelns der Arbeiterklasse, für die Entfaltung ihrer führenden Rolle und für die weitere Annäherung der anderen sozialen Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse in der DDR. Der staatliche Charakter des gesamtgesellschaftlichen Volkseigentums ist im Sozialismus kein bloß äußerliches Merkmal, welches sich lediglich in einer „hoheitlichen“ Verfügung über Vermögenswerte äußert. Er ist vielmehr ein grundlegendes Element des im Volkseigentum zum Ausdruck kommenden gesellschaftlichen Verhältnisses. Das Bemühen, eine statische Betrachtungsweise zu überwinden, die das gesellschaftliche Eigentum als durch einmaligen historischen Akt geschaffene, unveränderliche Bedingung des Reproduktionsprozesses ansieht, hat in den vergangenen Jahren Wirtschaftswissenschaftler und Juristen zu Recht dahin geführt, dem Realisierungsprozeß des Volkseigentums erhöhte Bedeutung beizumessen. Dieses Bemühen wird jedoch im Ergebnis in das Gegenteil verkehrt, wenn das gesellschaftliche Eigentum mit den Formen, Methoden und Techniken der Wirtschaftsführung identifiziert wird, wenn diese als das Wesen des gesellschaftlichen Eigentums ausgegeben werden und so den Beziehungen zwischen den Klassen, die dem Eigentum an den Produktionsmitteln sein Gepräge geben, eine nur nebensächliche Bedeutung beigemessen wird. Solche Auffassungen leisten nur zu leicht der imperialistischen Konvergenz- 418;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 418 (NJ DDR 1969, S. 418) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Seite 418 (NJ DDR 1969, S. 418)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 23. Jahrgang 1969, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Die Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1969 auf Seite 784. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 23. Jahrgang 1969 (NJ DDR 1969, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1969, S. 1-784).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von die Grundsätze der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der komplexen Anwendung und Umsetzung der Untersuchungsprin-zipisn in ihrer Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin ständig gewährleistet ist. Während der Transporte auftretende Gefahren oder Störungen sind rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen.

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